SB'chen besteht auf Vorlage EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#1

Beitrag von Koelsch »

ein Aachener Stammtischmitglied schrieb mir (u.a.) in einer Mail
.....Jedenfalls hatte ich alles wie verlangt eingereicht, nur keine EKSen,
sondern KAS, auf der aktuellsten Formularvorlage, da stimmte dann das
Datum auch. Mit dem Hinweis, dass mir Herr ***** aus seiner eigenen
Abteiltung telefonisch bestätigt hatte, dass ich KASen einreichen könnte
SB'chen (einer meiner "Lieblinge beim JC Aachen) beharrt aber auf EKS. Was kann man ihm schreiben. Mich würde einfach mal interessieren, wo er die Rechtsgrundlage für sein Verlangen "wittert"

Seine Schreiben an eLB
Stammtischmitglied 2021_210922_jc_eingang_alg2_wba_ano.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#2

Beitrag von marsupilami »

Du hast in Deinem Zitat einen Klarnamen drinne.

Nachtrag:
SgDuH,
Man möge sich doch bitte innerhalb des JC zwischen den einzelnen Abteilungen abstimmen, welche Regelung zu welchem Thema von wann bis wann gültig ist.
Detailliert: KAS-Regelung für Anträge/Weiterbewilligungen laut [amtliche Quelle] gültig von bis.
Dazu telefonische Bestätigung von Abteilung/SB-Name eingeholt/bekommen am [Datum/Uhrzeit]

Bitte nennen Sie ihre amtliche Quelle für Ihre abweichende Forderung nach EKS.


Oder so ungefähr.
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Koelsch
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#3

Beitrag von Koelsch »

Merci, ändere ich
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Koelsch
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#4

Beitrag von Koelsch »

Mein erster, freundlicher Antwortentwurf, darf gerne noch was freundlicher werden, der SB war der Auslöser für mein Hausverbot, ich mag ihn also sehr
Antwortentwurf JC-Aachen Schreiben 22092021.doc
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marsupilami
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#5

Beitrag von marsupilami »

Ich hätte 2 Änderungsvorschläge:

"Bitten nennen Sie mir doch kurz die Rechtsgrundlage, auf Grund derer dieses Formular, wie ich aus Ihrem Schreiben geschlossen habe, für Bewilligungszeiträume mit Beginn ab 1.4.2021 nicht mehr gültig sein soll."


Und den letzten Satz machen wir bisken mit scharf:
"Auch hierzu bitte ich um Nennung der Rechtsgrundlage, damit ich Ihre Auslegung verifizieren und ihr gegebenenfalls widersprechen kann."

Sonst wär gut für mich.
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Koelsch
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#6

Beitrag von Koelsch »

Merci vielmals
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Günter
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#7

Beitrag von Günter »

..... , auf Grund derer dieses vom BMAS herausgegebene amtliche Formular, für Ihre Behörde, oder sollte ich schreiben für Sie persönlich, nicht akzeptabel ist.


Verteiler SB chen
.... GF des JC
Kundenreaktionsmanagement der BA in Nürnberg


Ps.: Sollte man Ihnen ein Fortbildungsangebot machen, sollten Sie es dankbar wahrnehmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#8

Beitrag von Günter »

Man könnte auch etwas freundlicher.

Ich habe berechtigte Zweifel, dass Sie befugt sind, ein amtliches Formular des BMAS außer Kraft zu setzen. Bitte weisen Sie mir Ihre diesbezüglichen Befugnisse nach, sonst sehe ich mich gezwungen Anzeige wegen Amtsanmaßung zu stellen.

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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#9

Beitrag von Koelsch »

Den GF des JobCenters kannst Du in der Pfeife .......

Ich schlag eLB erst mal Marsu's Version vor.
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#10

Beitrag von Koelsch »

Und weiter geht's - SB'chen antwortete soeben auf unser Schreiben wie folgt :1:
Antwort JC_Aachen ano.pdf

....und wohl um etwas "zu drücken" hat SB'chen natürlich über den dicke rechtzeitig eingereichten WBA bisher nicht entschieden = eLB steht ohne Geld da
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich darf dazu mal zitieren aus Uwe Klerks in Münder/Geiger, SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
7. Auflage 2021 -SGB II § 41a Vorläufige Entscheidung

Hervorhebung durch mich
Ausnahmsweise entscheidet der Leistungsträger bei einer vorläufigen Entscheidung nach § 67 Abs.?4 Satz?1 (? Rn.?32) gem. §?67 Abs.?4 Satz?2 nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag der leistungsberechtigten Person. Da auch schon eine Abänderung der vorläufigen Entscheidung während des Bewilligungszeitraums nicht statthaft ist (? Rn.?38), kann die vorläufige Entscheidung in solchen Fällen faktisch zu einer endgültigen Entscheidung werden, wenn die leistungsberechtigte Person einen Antrag auf abschließende Entscheidung (dazu ? Rn.?46) nicht stellt; in diesem Fall gelten die vorläufig bewilligten Leistungen unter den Voraussetzungen des Abs.?5 S.?1 (? Rn.?72?ff., dort auch zur Ausnahme des Abs.?5 S.?2 Nr.?2) als abschließend festgesetzt. Von diesem Regelungsmechanismus scheint auch die Gesetzesbegründung auszugehen, die die Sicherheit für die leistungsberechtigten Personen betont, für sechs Monate eine verlässliche Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhalten. Dies wirkt sich im Ergebnis so aus, dass eine Abänderung zu Ungunsten der leistungsberechtigten Person nicht statthaft ist. Eine Abänderung zu ihren Gunsten ist allerdings möglich, wenn dort allein auf die Initiative der leistungsberechtigten Person abgestellt wird, einen Antrag auf abschließende Entscheidung stellen könne, wenn sich die Einkommenslage schlechter als prognostiziert darstellt.
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marsupilami
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#12

Beitrag von marsupilami »

Manchmal frag ich ich schon, ob die lesen und das Gelesene auch umsetzen können?

Wahrscheinlich lesen sie nur den Betreff, dann sagen sie sich lmaA.


Hat der Delinquent meine letzte schriftliche Forderung erfüllt?
Nein? Dann eben noch ein letztes Mal auffordern, alles andere ist eh für die Rundablage.
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Koelsch
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#13

Beitrag von Koelsch »

Nicht zuletzt als Folge meiner ja altbekannten Faulheit, tendiere ich recht stark dazu, nix zu antworten und nix zu tun.
  • Erstens ist noch viel Zeit bis zu dem von SB'chen gesetzten Termin
  • Wenn ich ihm seinen Blödsinn jetzt schon um die Ohren haue, kommt er vielleicht nocht mehr auf die Idee: OK, dann warten wir mal mit dem Bescheid für den neuen BWZ. Dann bliebe da nur Eilantrag an's SG - und das dauert auch wieder
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#14

Beitrag von Olivia »

Ein sozialrechtlicher Bedarf ist dann sicherzustellen, wenn er auftritt. Wenn der SB dieses Prinzip nicht durch entsprechende Bescheide gegenüber dem eLB zum Ausdruck bringt, dann ist für die Stelle ungeeignet.
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tigerlaw
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#15

Beitrag von tigerlaw »

Ihr habt aber gesehen, dass im letzten JC-Brief auf die aEKS abgehoben wird? Diese muss tatsächlich abgegeben werden. Und die Frist 3.12.2021 dürfte auch noch FH-konform sein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: SB'chen besteht auf Vorlage EKS

#16

Beitrag von Koelsch »

Leider hat der Tiger recht, es geht um einen BWZ nach März 21, und ab da gilt der aEKS-Sch..... wieder. Manchmal ist genau zu gucken hilfreich. :unschuld: :unschuld:
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