Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB ist schwer erkrankt und muss Gewerbe ratz-fatz einstellen.
eLB hat Ende September noch Erstantrag auf ALG II gestellt - so weit so gut. Bescheid noch in recht weiter Ferne KAS oder so wurde noch nicht abgegeben.

Wie so erschreckend oft hat es eLB nicht so mit sauberer Buchführung. Ich habe jetzt endlich mal die Kontoauszüge September bis heute gesehen und bin :ohnmacht:

In der Zeit sehr hohe Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben laut Kontoauszügen sehr niedrig. Angeblich (ich glaub's sogar) waren die Betriebsausgaben viel, viel höher, aber es gibt keine Belege. Nur entsprechend hohe Barabhebungen vom Konto. Wurde "alles bar bezahlt", Belege Fehlanzeige).

Wie verhalten wir uns jetzt am klügsten?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#2

Beitrag von marsupilami »

entsprechende Artikel im Internet recherchieren, verschiedene Angebote anzeigen lassen und screenshot machen, Mittelwert nehmen und die screenshots als "Beleg" vorlegen - mit entsprechender Erklärung ?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#3

Beitrag von Koelsch »

Bekommt eLB nicht mehr gebacken. Meine suboptimale Idee: Antrag zurückziehen. Die Einnahmen werden dann zu Vermögen und im November neuen Antrag. Ok, verlieren wir 2 Monate, aber mit den vorliegende Einnahmen verlieren wir gesamten BWZ.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#4

Beitrag von Olivia »

Gute Idee, den Antrag zurückzuziehen und im November einen neuen Anlauf zu starten.

Lassen sich die Belege nicht mehr nachfertigen? Also die Geschäftspartner bitten, den Beleg rückwirkend auszustellen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte nein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#6

Beitrag von Olivia »

Nanu, sind die Geschäftspartner etwa über alle Berge?

Wollte gerade fragen, wie es mit einem Eigenbeleg wäre. Wenn aber die Geschäftspartner nicht mal mehr benannt werden können, dann sieht es schlecht aus.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbeleg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#7

Beitrag von marsupilami »

Wenn jetzt zurückgezogen wird und im Nov neu gestellt - werden die da nicht mißttrauisch?

Die fragen eh: wovon haben sie vorher gelebt?
legen sie Kontoauszüge vor.

dann wird moniert, dass unverhältnismäßig viel Bargeld abgehoben wurde um sich arm zu rechnen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#8

Beitrag von Koelsch »

Sehr kurz ein wenig aus dem mir vorliegenden sehr langen Gutachten des medizinischen Dienstes:
  • Mehrfach täglich Panikattacken mit akuten Erstickungsanfällen
  • Auch bei Aufnahme fester Nahrung Panikattacken mit Erstickungsanfällen
  • dto. beim Anblick von Menschen mit z.B. Coromamasken
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#9

Beitrag von Olivia »

Das könnte bedeuten, dass auch Eigenbelege durchgehen. Gutachten dranheften, um deren Glaubwürdigkeit zu erhöhen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#10

Beitrag von Koelsch »

Bekommen wir nicht mehr gebacken. Überblick nahe Null.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#11

Beitrag von Olivia »

Meiner Meinung nach ein klarer Fall der (vorübergehenden) Berufsunfähigkeit. Es stellt sich die Frage, wie in Fällen von Buchführungsunmöglichkeit das Existenzminimum gesichert wird. SGB XII??
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#12

Beitrag von Koelsch »

Sorgen bereitet mir BSG - B 4 AS 22/14 R.

Mein Gedanke, da ja unzweifelhaft erwerbsunfähig

ALG II-Antrag zurückziehen - im November dann GruSi-Antrag stellen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#13

Beitrag von Olivia »

Könnte der Antrag nicht umgedeutet werden auf einen Antrag nach dem SGB XII? Dem Antragsteller war bei Antragstellung noch gar nicht klar, wie angeschlagen er ist und dass er eigentlich gleich die richtige Sozialleistung hätte beantragen sollen, nämlich Grundsicherung.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#14

Beitrag von kleinchaos »

Grundsätzlich ist immer als erstes das JC die erste Anlaufstelle bei Grundsicherung. Das GruSi-Amt wird ihn mit Sicherheit dorthin zurückschicken. Wenn er nicht gerade schon 65 ist. Also auf zum JC. Die müssen dann die Erwerbsunfähigkeit feststellen mittels MDK. Dann erst kann er zur GruSi
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#15

Beitrag von Koelsch »

Löst aber nicht das Problem der Betriebseinnahmen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#16

Beitrag von Koelsch »

Also bleibt nur: Antrag zurückziehen, September/Oktober in die Tonne hauen und November neu stellen und :beten:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#17

Beitrag von Koelsch »

:aufgemerkt: Eine Idee hab ich noch. Angeblich (versuch ich zu klären) gibt's nicht bezahlbare offene Forderungen des FA. Dann Antrag laufen lassen und Inso anmelden. Dann wären die Betriebseinnahmen nicht verwertbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#18

Beitrag von Koelsch »

Auch Sch.... - dann wäre das Eigenheim weg. FA interessiert es vermutlich nicht, dass eLB aus psychologischen Gründen auf keinen Fall umziehen kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#19

Beitrag von Pegasus »

:petze: Wenn es kommt dann richtig dicke. Traurig.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#20

Beitrag von kleinchaos »

Das FA interessiert sich dafür herzlich wenig.
Aber solche Panikattacken sind schlimm, und es wird dauern, bis er die wieder los wird
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#21

Beitrag von Koelsch »

So ist es leider. Ist so extrem, dass er alleine nicht die Etage im Eigenheim wechselt - wobei der er eine sie ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#22

Beitrag von kleinchaos »

Kann ich aus eigenem Erleben nachvollziehen. Schön ist definitiv anders
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#23

Beitrag von Koelsch »

Kannst also auch nachvollziehen, dass ich froh sein kann, überhaupt einen halbwegs vernünftigen Kontakt entwickelt zu haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#24

Beitrag von Olivia »

Und einkaufen? Geht das oder auch nicht?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie verhalten - Erstantrag und sehr hohe Betriebseinnahmen

#25

Beitrag von Koelsch »

Nur in Begleitung der Ehefrau (sind also 2 Frauen in der Ehe) und extrem selten. Oder Frau kauft alleine. Ist aber auch sehr schwierig, alleine zu Hause geht nur kurz.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“