Überprüfungsantrag für mögliche Rentenversicherungsnachzahlung?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
BilliBanni
Beiträge: 4
Registriert: Sa 4. Dez 2021, 10:42

Überprüfungsantrag für mögliche Rentenversicherungsnachzahlung?

#1

Beitrag von BilliBanni »

Moin Moin zusammen,
ich musste mich leider mit einer Wegwerfadresse registrieren, weil irgendwie der erste Account "BilliBanni" mit meiner Vodafone-Adresse die E-Mail zur Aktivierung nich ankam, vielleicht kann das jemand beheben und die Mails austauschen oder so? War leider auch nich im Spam. Hatte auch ein bisschen ein Problem die Farbgestaltung des Forums korrekt auszuw?hlen, f?r mich ist hier alles bl?ulich, aber es gab nur Braun, Gelb, Rot und nochwas, aber kein blau. Hab mich dann durchgeraten ...

Nun, zur eigentlichen Frage, ich hab beim elo-forum auf der Suche nach L?sungen f?r mein Problem gelesen, dass dieses Forum f?r Selbstst?ndige ganz gut ist, und da ein gro?es Problem.

Ich bin eine 1-Mann-UG, als sozialversicherungsfreier 100% Gesellschafter-Gesch?ftsf?hrer mit einem Gehalt und bekomme vom Jobcenter nur noch sehr wenig Geld, jetzt habe ich ein Angebot von einem Langzeitauftrag erhalten, diesen wertm??ig zu verdoppeln, was mich auf einen Schlag aus dem Bezug rausbringen w?rde :Daumen:, beim Anschauen der Gesamtsituation ist mir aber leider aufgefallen, dass ich wegen dem Verlust an Auftraggebern wegen Corona 2020 gerade noch (wenn ich richtig rechne) und 2021 nicht mehr die 5/6 Regel nach ? 2 SGB VI Nr. 9 einhalten w?rde - Mitarbeiter habe ich logischerweise keine.

Das bedeutet Rentenversicherungspflicht. Jetzt ist mir v?llig unklar, was passiert. Mein Statusfeststellungsverfahren ist schon vier Jahre her und damals war ich noch viel breiter aufgestellt, die Situation trat jetzt nur wegen Corona ein, ich bef?rchte nun, dass bei der baldigen DRV-Betriebspr?fung eventuell r?ckwirkend die Versicherungsfreiheit aufgehoben wird. Da ist nat?rlich die Frage wann die DRV dann davon ausgeht, dass ich auf Dauer und im Wesentlichen nur noch f?r einen Auftraggeber t?tig war, weil das wegen Corona ja weder beabsichtigt war noch mir tats?chlich aufgefallen ist, aber wenn sie das f?r zwei Jahre r?ckwirkend machen, fallen da leider mehr als 5000 ? Beitr?ge + S?umniszuschl?ge an, die ich zahlen m?sste - und das kann ich nicht.

Meine ?berlegung war jetzt, ein neues Statusfeststellungsverfahren zu machen, die Situation einfach mal zu erl?utern und darauf zu hoffen, dass die DRV so freundlich ist, erst ab der neuen Anfrage die Versicherungspflicht anzunehmen (wegen Verdoppelung des Einkommens durch den einen Auftraggeber) und ich dann die 3-Jahres Befreiung in Anspruch nehmen kann. Andererseits k?nnte das die DRV hei? machen und dann eventuell meine Versicherungsfreiheit f?r die letzten zwei Jahre aufheben. W?re die aber damals schon nicht bestanden, h?tte mir das Jobcenter ja mehr Geld gezahlt, da das tats?chlich verf?gbare Einkommen geringer gewesen w?re, da ich ja die RV abf?hren h?tte m?ssen.

Die Idee war jetzt fristwahrend einen ?berpr?fungsantrag f?r 2020 zu stellen mit Erkl?rung der Lage und gleichzeitig ein neues Statusfeststellungsverfahren anzuschieben und das Ergebnis, falls nachtr?gliche Einordnung in RV-Pflicht dem JC im Rahmen des ?berpr?fungsantrags einzusenden, sodass dann vielleicht die Zahlungen neu berechnet werden. Keine Ahnung ob das ?berhaupt geht, aber ich habe aktuell einfach keine Ahnung, was ich machen soll. Eine r?ckwirkende Befreiung geht ja leider nicht. :hang:

Vielleicht hat irgendwer eine Idee?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35562
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Überprüfungsantrag für mögliche Rentenversicherungsnachzahlung?

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Es folgt :ironiea:
Wenn die Farbgebung des Forums an vorderster Stelle steht noch vor dem eigentlichen Problem, kann's nicht soooo wichtig und dringend sein.

:ironiea: Ende


Rein vom Ablauf her:
Wenn Du beim JC einen Überprüfungsantrag stellen willst, brauchst Du ja erst einen entsprechenden Bescheid aus dem Statusfeststellungsverfahren von der DRV als Grundlage für einen Überprüfungsantrag.
D.h. Du musst für Dich erst entscheiden, ob Du das abwartest oder von Dir aus auf den Weg bringst.
Was dabei rumkommt - :1:

Umgekehrt: wenn Du beim JC jetzt einen Überprüfungsantrag stellst, werden die sich garantiert mit der DRV in Verbindung setzen und ich vermute, Du landest in :6: Bild
(Teufel's Küche) und wirst von beiden Seiten Bild gegrillt.


Nachtrag:
Abgesehen von JC und DRV - auch das Finanzamt wird wach werden, wenn Du als Selbstständiger über einen längeren Zeitraum nur einen Auftraggeber hast.
Signatur?
Muss das sein?
BilliBanni
Beiträge: 4
Registriert: Sa 4. Dez 2021, 10:42

Re: Überprüfungsantrag für mögliche Rentenversicherungsnachzahlung?

#3

Beitrag von BilliBanni »

Hallo marsupilami,
vielen Dank für die Begrüßung.

Ja, ich wollte erstmal erklären, warum ich denn zwei Accounts habe :8:

Das Problem ist ja, dass ich den Überprüfungsantrag JETZT stellen muss, sonst kann ich für 2020 nichts mehr überprüfen lassen, oder verwechsle ich da was? Ich kann auch die Statusfeststellung nicht abwarten, der Prozess dauert bis zu vier Monate, ich müsste also 'fristwahrend' den Antrag einlegen, wenn das überhaupt geht - ich habe ja keine Ahnung. :(

In die Hölle komme ich schlussendlich sowieso, nur eventuell später - die DRV führt ja alle vier Jahre Betriebsprüfungen zur Sozialversicherung durch, ich hatte schonmal so eine, spätestens dann wird es sich angeschaut und dann sind die Säumniszuschläge ggf. noch höher, weil längerer Zeitraum und ich habe auch keine Möglichkeit, beim Jobcenter noch eine Leistungsanpassung zu erhalten.

Das Finanzamt sollte wiederum kein Problem darstellen, ist ja eine Kapitalgesellschaft und Gewinne werden erzielt und korrekt versteuert.
Ich habe auch nicht nur einen Auftraggeber, ich schaffe es nur nicht mehr mehr als 1/6 des Umsatzes durch die anderen zu erzielen, weil wegen Corona viele Partner leider pleite gegangen sind. :rip:
Zuletzt geändert von BilliBanni am Sa 4. Dez 2021, 12:41, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Überprüfungsantrag für mögliche Rentenversicherungsnachzahlung?

#4

Beitrag von Koelsch »

Joh un do han isch hin un her üvverlaat und finde Deinen Vorschlag Ü-Antrag und gleichzeitig Statusfeststellung für richtig. Was kann passieren?
  1. DRV sagt - Rentenversicherungspflicht bestand in der Vergangenheit
  2. DRV sagt, es bestand keine RV-Pflicht
Wenn b) ziehst Du den Ü-Antrag zurück, wenn a) beginnt voraussichtlich der Streit mit JC, denn die werden wohl sagen, haben wir nix mit zu tun, und lägen damit m.E. falsch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
BilliBanni
Beiträge: 4
Registriert: Sa 4. Dez 2021, 10:42

Re: Überprüfungsantrag für mögliche Rentenversicherungsnachzahlung?

#5

Beitrag von BilliBanni »

Hallo Koelsch,
ich habe zwar keine Ahnung was du als ersten Satz geschrieben hast, aber ja, so ungefähr habe ich mir das vorgestellt - nur mehr mit dem Gedanken, dass das JC tatsächlich die verpflichtend zu bezahlende RV abzuziehen hat vom Einkommen. Die Frage ist halt, inwieweit die das rückwirkend anerkennen müssen, aber wenn die DRV die Verpflichtung nun mal rückwirkend feststellt und die Bescheide nun überprüft werden, sollten sie das ja müssen, da die Pflicht ja nun mal besteht. Es wird halt ärgerlich sein, darüber noch nach Ausscheiden aus dem Bezug streiten zu müssen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Überprüfungsantrag für mögliche Rentenversicherungsnachzahlung?

#6

Beitrag von Koelsch »

Deswegen meinte ich "Streit mit JC". Ich interpretier aber den § 44 SGB X so, dass die auch rückwirkend diese Kosten anzuerkennen haben, wenn die DRV sagt, dass Du RB-pflichtig warst
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Überprüfungsantrag für mögliche Rentenversicherungsnachzahlung?

#7

Beitrag von tigerlaw »

Vielleicht hast Du auch eine falsche Perspektive und siehst vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr?

Du selber bist Alleingesellschafter-GF? Dann hast Du die absolute Einflussnahmemöglichkeit auf alle Entscheidungen der UG? Dsnn dürftest Du schon von Definition her von der DRV nicht als "Angestellter" angesehen werden.

Also beantrage (erneut) eine Statusfeststellung (Formulare unter https://www.deutsche-rentenversicherung ... llung.html).

Für die UG ist es m.E. absolut irrelevant, ob sie nur einen Großkunden mit mehr als 5/6 Umsatzvolumen hat, da sie keine "Person" im Sinne des SGB VI ist (und somit auch § 2 S.1 Nr. 9 SGB VI für sie nicht gilt).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
BilliBanni
Beiträge: 4
Registriert: Sa 4. Dez 2021, 10:42

Re: Überprüfungsantrag für mögliche Rentenversicherungsnachzahlung?

#8

Beitrag von BilliBanni »

Hallo tigerlaw,
ich hatte nach der damaligen Statusfeststellung eine extrige nur für Rentenversicherung bekommen und musste nachweisen, dass ich mindestens eine der beiden Voraussetzungen von Nr. 9 nicht erfülle, das war bei mir das "im Wesentlich für einen Auftraggeber", da der Auftraggeber damals nur knapp 45% der Einnahmen ausmachte. Auf dem Bescheid steht sogar drauf, dass ich mich sofort zu melden habe, wenn sich das ändert - was irgendwie darauf hindeutet, dass die das Ernst meinen. Es steht im Gesetz ja auch explizit "für Gesellschafter die Auftraggeber der Gesellschaft".

(Siehe etwa hier: https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_akt ... pp=desktop)
Um­ge­kehrt heißt das: Ein Ge­sell­schaf­ter-Geschäftsführer un­ter­liegt nur dann der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung, wenn sei­ne GmbH re­gelmäßig kei­nen ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Ar­beit­neh­mer beschäftigt, des­sen Ar­beits­ent­gelt aus die­sem Beschäfti­gungs­verhält­nis re­gelmäßig 400 EUR im Mo­nat über­steigt, und wenn sei­ne GmbH auf Dau­er und im We­sent­li­chen nur für ei­nen Auf­trag­ge­ber tätig ist.
Das träfe auf mich jetzt zu, wenn "im Wesentlichen" 5/6 des Einkommens sind und "auf Dauer" einfach nur meint, dass es aktuell so ist. Es ist nicht geplant, dass so beizubehalten, aber bis Corona vorbei ist, gibts in meiner Branche leider keine gute Chancen. Es ist eben auch sehr fraglich ab wann genau dann die Rentenversicherungspflicht eintritt. Anfang 2020 konnte ja kaum klar sein, dass nun reihenweise Aufträge wegfallen würden wegen Unmöglichkeit durch Maßnahmen und auch 2021 hat man noch gehofft, dass es wieder besser wird, tat es aber nicht. Spätestens jetzt weiß ich aber, dass solange die Maßnahmen nicht aufgehoben werden und insbesondere mit der Verdoppelung dieses einen Auftrags, dass zumindest eine Weile sich nichts daran ändern wird :1: Daher träte wohl spätestens mit diesem Wissen Versicherungspflicht ein, weil es dann nun doch zwei, drei Jahre so ist / sein wird, auch wenn es nicht auf Dauer geplant ist.

Meinst du ein Anwalt würde sich hier lohnen?
Zuletzt geändert von BilliBanni am Mo 6. Dez 2021, 10:12, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“