Nach ? 67 (4) SGB II wird ja f?r Bewilligungszeitr?ume, die bis zum 31. M?rz 2021 begonnen haben, abweichend von ? 41a Absatz 3 nur auf Antrag abschlie?end ?ber den monatlichen Leistungsanspruch entschieden.
Habt Ihr trotzdem "Mitwirkungsaufforderungen" bekommen, die abschlie?ende EKS f?r die entsprechenden Zeitr?ume einzureichen zwecks "abschlie?ender Entscheidung" ?
Jobcenter will abschließende EKS trotz Corona-Regelung?
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Re: Jobcenter will abschließende EKS trotz Corona-Regelung?
Bitte doch einfach mal nett, freundlich und schriftlich darum, dass man Dir diesen §§ mal schriftlich erläutert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Jobcenter will abschließende EKS trotz Corona-Regelung?
Ich hatte diese Woche jemanden in der Beratung, der telefonisch kontaktiert wurde und zu dem BWZ befragt wurde. Anschließend kam eine vom JC erstellte EKS mit einer saftigen Nachforderung. Wir haben natürlich sofort Widerspruch eingelegt. Mal schauen was da noch kommt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Jobcenter will abschließende EKS trotz Corona-Regelung?
Mein Jobcenter spielt mit mir seit Jahren ein ziemlich mieses Spiel, aber für Bewilligungszeiträume vor dem 31.03.2021, die unter die Corona-Ausnahmeregelung fallen, wurde von mir keine abschließende EKS verlangt. Allerdings wollte man von mir im noch laufenden Bewilligungsabschnitt 03.2021 bis 08.2021 Kontoauszüge rückwirkend haben, um noch im laufenden Bewilligungsabschnitt im Monat 08.2021 noch im Rahmen eines Änderungsbescheids eine Korrektur inkl. Einkommensanrechnung vornehmen zu können. Ich hab den Versuch durchschaut und entsprechend reagiert.
Seitdem kam nichts mehr, ein abschließender Bescheid wurde von mir für diese Zeiträume bislang zumindest nicht verlangt.
Was ich mir vorstellen kann: Als Du den Antrag auf (Weiter-)bewilligung gestellt hast, hast Du da in das Anschreiben ggf. eine Formulierung drin gehabt: "Ich beantrage nach Ende des Bewilligungszeitraumes einen abschließenden Bescheid"?
Falls nein, reicht ein einfaches Schreiben als Antwort:
"SgdH, vielen Dank für die Zusendung Ihres Schreibens vom xx.xx.202x. Sie fordern mich auf, eine abschließende EKS für den Zeitraum 0x.2021 bis 0x.2021 einzureichen. Gemäß § 67 (4) SGB II wird ein abschließender Bescheid nur auf Antrag erstellt. Einen solchen Antrag habe ich jedoch nicht gestellt und werde diesen auch nicht stellen. Ich bitte um daher um Beachtung des § 67 (4) SGB II. Mit freundlichen Grüßen"
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Jobcenter es dennoch versuchen und viele die Rechtslage nicht kennen, entsprechend der Forderung die abschließende EKS einreichen und ggf. in die Falle tappen. Eine abschließende EKS wäre nur dann sinnvoll, wenn das Jobcenter Leistungen nachzahlen müsste, weil z. B. bereits vorab Leistungen gekürzt wurden, das entsprechende Einkommen jedoch nicht erzielt werden konnte.
@kleimchaos
uff. Aufgrund mündlicher Befragung erstellt das Jobcenter eine "abschließende EKS"? Hat die Person etwa konkrete Zahlen genannt, die sich der SB notiert hat? Aber selbst dann, gerade am Telefon kann man sich leicht verhören oder eine falsche Zahl notieren. Unglaublich, dass sowas überhaupt möglich ist.
Seitdem kam nichts mehr, ein abschließender Bescheid wurde von mir für diese Zeiträume bislang zumindest nicht verlangt.
Was ich mir vorstellen kann: Als Du den Antrag auf (Weiter-)bewilligung gestellt hast, hast Du da in das Anschreiben ggf. eine Formulierung drin gehabt: "Ich beantrage nach Ende des Bewilligungszeitraumes einen abschließenden Bescheid"?
Falls nein, reicht ein einfaches Schreiben als Antwort:
"SgdH, vielen Dank für die Zusendung Ihres Schreibens vom xx.xx.202x. Sie fordern mich auf, eine abschließende EKS für den Zeitraum 0x.2021 bis 0x.2021 einzureichen. Gemäß § 67 (4) SGB II wird ein abschließender Bescheid nur auf Antrag erstellt. Einen solchen Antrag habe ich jedoch nicht gestellt und werde diesen auch nicht stellen. Ich bitte um daher um Beachtung des § 67 (4) SGB II. Mit freundlichen Grüßen"
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Jobcenter es dennoch versuchen und viele die Rechtslage nicht kennen, entsprechend der Forderung die abschließende EKS einreichen und ggf. in die Falle tappen. Eine abschließende EKS wäre nur dann sinnvoll, wenn das Jobcenter Leistungen nachzahlen müsste, weil z. B. bereits vorab Leistungen gekürzt wurden, das entsprechende Einkommen jedoch nicht erzielt werden konnte.
@kleimchaos
uff. Aufgrund mündlicher Befragung erstellt das Jobcenter eine "abschließende EKS"? Hat die Person etwa konkrete Zahlen genannt, die sich der SB notiert hat? Aber selbst dann, gerade am Telefon kann man sich leicht verhören oder eine falsche Zahl notieren. Unglaublich, dass sowas überhaupt möglich ist.
- kleinchaos
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Re: Jobcenter will abschließende EKS trotz Corona-Regelung?
Möglich ist beim JC grundsätzlich alles. Von übelster Schikane bis zu sofortiger Bewilligung hab ich schon alles dabeigehabt, wobei sofortige Bewilligung eher die Ausnahme ist.
Ja, der eLB hat wohl am Telefon auch die Corona-Hilfen erwähnt, und schon wars geschehen
Ja, der eLB hat wohl am Telefon auch die Corona-Hilfen erwähnt, und schon wars geschehen
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Re: Jobcenter will abschließende EKS trotz Corona-Regelung?
Sind die Zeiträume nicht auch nochmal verlängert worden?
Re: Jobcenter will abschließende EKS trotz Corona-Regelung?
Leider nicht der Zeitraum, für den es aEKS nur "auf Antrag" gibt. Schau selbst in § 67 SGB II Absatz 4
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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