Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
avacheno0
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Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#1

Beitrag von avacheno0 »

Hallo


Seit 01.01.2019 beziehe ich ALG2.

Im Jahr 2020 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, für 2020 war der Umsatz 35.000 Euro und Gewinn war 1500 €. Während 2020 habe ich zweimal EKS Anlage eingereicht (erstes mal für 01.01.2020 bis 30.06.2020 / zweites mal für 01.07.2020 bis 31.12.2020; zweite EKS wurde im Jan/2021 nachgereicht).


Jan/2021 habe ich dem Jobcenter mitgeteilt dass ich meine Selbsätndigkeit aufgeben werde (das war auch wirklich der Plan), daher musste ich keine EKS Anlage mehr nachreichen.


Mär/2021 habe ich mich wieder mit der Selbständigkeit beschäftigt, aber dümmerweise dachte ich, ich kann die EKS Anlage für 2021 im Jahr 2022 nachreichen, weil meine Gewinne sowieso nicht viel sind.


Hier ist das Problem:

Im Jahr 2021 war der Umsatz 65.000 € und Gewinn war 2500 € (verteilt auf 10 Monate). Beim Finanzamt sind USt-Erklärung sowie EÜR eingereicht und alles ist in Ordnung beim FA.

Nun das Problem :6: --> Die Umsatzsteuer die ich während 2021 vereinnahmt hatte, habe ich erst in diesem Jahr beim FA angemeldet und gezahlt. Der Steuerberater sagte mir heute, dass das Jobcenter diese Umsatzsteuer als Einnahmen/Gewinn bei mir rechnen wird egal ob ich diese Gelder später an das FA überweisen sollte.


d.h: das Jobcenter wird behaupten, die vereinnahmte Umsatzsteuer (7500 Euro nach Abzüge der gezahlten Vorsteuer) war Einkommen, es wird zu einer Rückzahlung von mehreren tausenden Euro kommen, obwohl ich dieses Geld zurückgelegt habe und an FA in diesem Jahr überwiese.



Ich kann diese Summe von Freunden ausleihen und ans Jobcenter weitergeben, aber ich will kein Strafverfahren!! Nie habe ich gedacht dass es so gerechnet wird!! Wie kann das logisch sein!!!


Ich bin wirklich unschuldig, nie habe ich die Idee gehabt das Jobcenter zu betrogen, aber jetzt scheint es so :grimmig:


Wieso ist es gesetzlich in Ordnung für das Jobcenter mich zu fordern, das Umsatzsteuergeld für mein privates Leben zu nutzen? Wenn ich das tue, dann wird das Finanzamt sauer :7:



Was soll ich machen? Wie kann ich das Gericht überzeugen, dass ich ahnungslos war und nicht wusste, dass die Steuergelder als Einkommen für mich zählen (was definitiv kein Sinn macht)?
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kleinchaos
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#2

Beitrag von kleinchaos »

Das FA machrt es doch nicht anders. Die UsSt ist so lange Einkommen, bis du sie zahlst
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Koelsch
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#3

Beitrag von Koelsch »

So ist es, da rechnet das JC (ausnahmsweise) mal korrekt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#4

Beitrag von Günter »

viewtopic.php?f=22&t=25769

Die einzige Argumentation die mir zu dem Thema einfällt ist, vor dem Sozialgericht zu argumentieren, es kann nicht Sinn der Sozialgesetzgebung sein, den Bürger zu kriminellen Handlungen zu nötigen, in dem man ihn zwingt die für den Staat vereinnahmte Mehrwertsteuer für gesetzwidrige Zwecke zu hinterziehen, obwohl jedermann mit funktionierenden Denkapparat weiß, dass das Geld zum gesetzlich vorgeschriebenen Abgabetermin nicht vorhanden ist.

Außerdem ist es ein ewiger Kreislauf. Die Steuer wird bezahlt und als Sozialleistung wieder an den Bürger ausgeschüttet.

Oder sie wird vorfristig vom Bürger aufgefressen, dann hat der Bürger allerdings am Steuerzahltag eine gleichhohe Schuldenlast.

Es ist auch nicht Sinn und Zweck der Sozialgesetzgebung, den Bürger in die Schulden zu treiben.

Ob das Gericht dem folgt? :ka:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#5

Beitrag von Koelsch »

Wäre zumindest einmal eine interessante Argumentation (und ist von der Logik her natürlich richtig).
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#6

Beitrag von kleinchaos »

Sicher ist es logisch. Aber wie wir alle wissen, interessiert es niemanden im JC ob man Schulden hat. Die sind Privatvergnügen
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Günter
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#7

Beitrag von Günter »

Deswegen schrieb ich ja auch nicht JC sondern Sozialgericht. Die haben ab und zu ihr Hirn eingeschaltet.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Knipsibunti
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#8

Beitrag von Knipsibunti »

Unter anderem deshalb halte ich mich peinlich genau an die Kleinunternehmergrenze und wenn ich feststelle, dass ich an diese Grenze komme, deaktiviere ich meinen Onlineshop. Anders geht es nicht.

Ich habe das Konzept auch bis heute nicht verstanden. Vereinnahmte Umsatzsteuer ist kein unternehmerischer Gewinn. Das Geld gehört von Anfang an dem Finanzamt und muss auch an dieses mit der Umsatzsteuererklärung gemeldet und weitergereicht werden. Wenn ich das Geld für den privaten Lebensunterhalt verbrauche (nur weil der Zeitpunkt der Einnahme und die Überweisung an das Finanzamt in zwei unterschiedlichen Bewilligungszeiträumen liegt), dann begehe ich damit eine Steuerstraftat.

Durch die Berechnung des Jobcenters werde ich jedoch zu dieser Steuerstraftat genötigt. Wie kann das im Einklang mit den Gesetzen sein?
Die Schulden entstehen dann ausschließlich dadurch, dass Einnahme der Umsatzsteuer und die Weiterreichung ans Finanzamt in zwei unterschiedlichen Bewilligungszeiträumen liegen. Es liegt nicht daran, dass der Selbständige schlecht gewirtschaftet hat, sondern ausschließlich daran, dass das Jobcenter Einnahmen erkennt, wo es gar keine gibt. Das ist nicht nur unlogisch, das führt dazu, dass Menschen in die Schuldenfalle geraten. Denn das Finanzamt wird auf das Geld nicht verzichten, nur weil man denen sagt: "Das Jobcenter verlangt, dass ich vereinnahmte Umsatzsteuer privat verfresse."

Das Problem in dem Fall ist das Gewerbe, das, wie angegeben, 65.000 Euro Umsatz erwirtschaftet, aber nur 2.500 Euro Gewinn abwirft. Da fließt ein sehr hoher Anteil Umsatzsteuer. Da ist zwar die Vorsteuer gegenzurechnen, aber dennoch bleibt je nach Konstellation ein ordentlicher Batzen übrig, den das Finanzamt überwiesen haben möchte.

Ich wüsste da auch keine Lösung, außer Kleingewerbe unter 22.000 Euro Umsatz/Jahr.
Sobald die Umsatzsteuerbefreiung wegfällt, gerät man irgendwann unweigerlich in die Schuldenfalle.

Eine denkbare Alternative wäre höchstens, das Geld vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes an das Finanzamt zu überweisen. Aber ob das Finanzamt da mitspielt? Die geben doch die Zahlungsintervalle und Summen vor? Das hilft aber im vorliegenden Fall leider nicht weiter.
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tigerlaw
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#9

Beitrag von tigerlaw »

@avachenos Problem ist damit nicht geklärt, aber dennoch: Beim FA beantragen, die Umsatzsteuervorauszahlungen monatlich zu zahlen. Dann ist jeweils im Folgemonat schon alles wieder an das FA gezahlt, und man kann nicht gezwungen werden, die Umsatzsteuer zu verfuttern.

Und auch aktuell: Wenn bei sehr großen Umsatz sehr kleiner Gewinn verbleibt, dürfte doch auch viel Vorsteuer angefallen sein, oder?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
avacheno0
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#10

Beitrag von avacheno0 »

Problem für mich ist nicht die Rückforderung (ich kann das Geld von vielen ausleihen und ans JC weitergeben), aber ich fürchte ein Strafverfahren obwohl ich hier wirklich das Opfer dieser gesetzlichen Falle bin.


Die USt die ich im Jahr 2021 vereinnahmt habe wurde von mir auf der Seite zurückgelegt und in diesem Jahr ans FA überwiesen, jedoch wird sie als Einkommen im Jahr 2021 berücksichtigt.


Betrug heißt "Bereicherung" aber in meinem Fall wurde ich doppel belastet und erheblich beschädigt:

1. Die Summe habe ich ans FA überwiesen

2. Die gleiche Summe wird vom JC als Einkommen berücksichtigt und zurückgefordert :5:
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Koelsch
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#11

Beitrag von Koelsch »

Rückforderung des JC kannst Du mit € 44,90/Monat abstottern und Strafverfahren sehe ich da absolut nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#12

Beitrag von avacheno0 »

@Koelsch:

Was denkst du über die Strafbarkeit? Habe ich Betrug begangen?
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marsupilami
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#13

Beitrag von marsupilami »

Wenn das JC dieser Auffassung sein sollte, dann werden die Dir das schon mitteilen.

Solange Du aber keinen Bescheid hast, versuche den Kopf freizuhalten für Dein Gewerbe.
Die würden sich dann schon melden.

Sich selbst schon jetzt kirre zu machen, ist nur der Qualität und Quantität Deines Geschäftes abträglich.

Meld' Dich, wenn Du einen Bescheid hast.
Vorher Wenn und Aber und könnte und hätte ist alles Fahrradkette.

Was mir noch einfällt:
Wurdest Du denn eigentlich ordentlich vom JC beraten zu Deiner Selbstständigkeit?
Im Detail zu der Bewertung von Geldzugängen vom Finanzamt?
Oder hat man Dir nur einen Flyer in die Hand gedrückt oder gar gar nichts?
Stichwort "Beratungspflicht" des JC.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#14

Beitrag von Günter »

Du hast dich in keinem Fall strafbar gemacht. Ich überlege die ganze Zeit, ob die Aufforderung, die für den Staat treuhänderisch aufbewahrte MWST für andere Zwecke auszugeben, nicht den Straftatbestand der Nötigung darstellt, da du gezwungen wirst, dich wegen Steuerhinterziehung strafbar zu machen.
Weitaus problematischer ist es, wenn Sie Rechnungen mit Steuerausweisung gestellt und vereinnahmt, jedoch weder Voranmeldungen noch Jahreserklärungen eingereicht und irgendwelche Steuern abgeführt haben. Im Prinzip bedeutet dies Steuerhinterziehung. Das ist eine Straftat.
https://www.helpster.de/umsatzsteuer-ni ... rgesetz%20(%C2%A7,drohen%20erhebliche%20Geldstrafen%20oder%20Freiheitsentzug.


https://www.hellotax.com/blog/de/steuer ... t-bezahlt/
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

Knipsibunti hat geschrieben: Sa 5. Feb 2022, 14:18 ...

Ich wüsste da auch keine Lösung, außer Kleingewerbe unter 22.000 Euro Umsatz/Jahr.
Sobald die Umsatzsteuerbefreiung wegfällt, gerät man irgendwann unweigerlich in die Schuldenfalle.

Eine denkbare Alternative wäre höchstens, das Geld vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes an das Finanzamt zu überweisen. Aber ob das Finanzamt da mitspielt? Die geben doch die Zahlungsintervalle und Summen vor? Das hilft aber im vorliegenden Fall leider nicht weiter.
Ein Kleingewerbe ist nicht Umsatzsteuerbefreit! Ein Kleingewerbe weißt die Umsatzsteuer nur nicht aus. Das heißt, die Umsatzsteuer wird beim Verkauf berechnet, aber nicht sichtbar auf der Rechnung ausgewiesen/dargestellt.

Was sollte das Finanzamt machen, wenn Umsatzsteuerzahlungen zu "früh" eingehen? Sich freuen, dass die Kohle schon da ist und auf die Erklärung warten. Einfach mal beim FA nachfragen ;-)
tigerlaw hat geschrieben: Sa 5. Feb 2022, 14:34 ...

Und auch aktuell: Wenn bei sehr großen Umsatz sehr kleiner Gewinn verbleibt, dürfte doch auch viel Vorsteuer angefallen sein, oder?
Die Frage hatte ich auch schon im Kopf. Aber, wenn TE seine Ware z.B. im EU-Ausland einkauft, dann ist sie umsatzsteuerfrei. Es fällt also keine Vorsteuer an.

Weiteres Beispiel: es werden Bauleistungen für Bauleistende erbracht (§ 13b UStG). Wenn ich (Elektriker) für ein Bauunternehmen installiere, dann bekommt das Bauunternehmen meine Leistungen ohne USt berechnet. Das Bauunternehmen berechnet die Umsatzsteuer, auf seine Gesamtleistung, später an den Bauherrn. Da sind die Hürden aber relativ hoch, um die notwendige Freistellungsbescheinigung zu erhalten. Ob das als Kleinstgewerbe funzt, weiß ich nicht. :1:
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#16

Beitrag von HarzerUrvieh »

Günter hat geschrieben: Sa 5. Feb 2022, 15:43 ...
Ich überlege die ganze Zeit, ob die Aufforderung, die für den Staat treuhänderisch aufbewahrte MWST für andere Zwecke auszugeben, nicht den Straftatbestand der Nötigung darstellt, da du gezwungen wirst, dich wegen Steuerhinterziehung strafbar zu machen.
...
Sehe ich auch so. Die Umsatzsteuer zahlt der Kunde an den Staat. Der Unternehmer nimmt das Geld für den Staat "treuhänderisch" entgegen. Die eingenommene Umsatzsteuer gehört nicht dem Unternehmer. Das wird einem recht fix erklärt, wenn man die Umsatzsteuer mal nicht an den Staat raus gibt... ;-)
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#17

Beitrag von tigerlaw »

Schau dir doch einfach mal den Straftatbestand des § 263 Abs. 1 StGB im einzelnen an:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auseinandergedröselt:

Wer

- in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
- das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt,
- daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
- einen Irrtum erregt oder unterhält,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

D.h. man muss "subsumieren", ob alle einzelnen Tatbestandsmerkmale durch die betreffende Handlung erfüllt sind (schon wenn ein TB-Merkmal nicht gegeben ist, ist keine Strafbarkeit gegeben!).

Bis in deinem Fall alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, fließt noch viel Wasser den Rhein oder die Weser oder die Donau (wo immer du auch wohnst) hinab.

Mach dir also keinen dicken Kopp!
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Günter
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#18

Beitrag von Günter »

Aber wenn ich dem Staatsanwalt die Tatsachen vermittle und drunter schreibe als Nichtjurist habe ich die Vermutung, dass der Straftatbestand der Nötigung gegeben ist, weil der SB mich zwingt Geld, welches ich treuhänderisch für den Staat einnehme und an das FA weiterleiten muss, zum eigenen Lebensunterhalt zu verwenden, dann muss ich einerseits strafbare Steuerhinterziehung oder was auch immer begehen, zum anderen werde ich gezwungen das FA zu schädigen.

Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob der SB des JC strafbare Handlungen begangen hat.

Es wird vielleicht nix bei rumkommen, aber zumindest geht dem SB eine Weile der A.... auf Grundeis.
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#19

Beitrag von avacheno0 »

Ich denke das Jobcenter wird behaupten folgende Merkmale liegen vor:

1. Irrtum und Täuschung durch Unterlassen (Du hast die EKS Anlage schon früher und zwar im Jahr 2021 nachreichen müssen, aber das hast du nicht getan).

2. Vermögensschaden aus Sicht des Jobcenters (Wir haben Ihnen Leistungen bewilligt obwohl du aufgrund deiner Einnahmen "Vereinnahmte aber nicht abgeführte USt" keinen Anspruch gehabt hattest.



Meine Haltung zu diesem Sachverhalt --> Ich habe nie den Absicht gehabt das Jobcenter zu betrogen, weil ich diese Gelder auf der Seite zurückgelegt habe WEIL diese Summe zu einem späteren Zeitpunkt beim Finanzamt angemeldet und gezahlt werden sollen. Das habe ich auch im Jahr 2022 gemacht und das Geld habe ich eigentlich nicht mehr (Woran liegt der Vermögensvorteil für mich denn??) Ganz das Gegenteil eigentlich, jetzt muss ich die USt Summe erneut an das Jobcenter überweisen, ich bin also doppel gelastet


Denkt ihr der Richter wird es so annhemen?
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#20

Beitrag von Koelsch »

Meine Haltung: Du machst Dich selbst verrückt.
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#21

Beitrag von Günter »

Es geht nicht um deinen Vermögensvorteil, es geht um den Vermögensvorteil des Handelnden oder eines Dritten. Der SB sackt die Knete ja nicht selber ein, sondern ein Dritter nämlich das JC.
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#22

Beitrag von kleinchaos »

Wieso will das JC überhaupt ne EKS für 21 sehen? Da brauchte man doch keine abschließende machen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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#23

Beitrag von Koelsch »

:arge: Richtig, ich werde alt. Warum ist mir das nicht auch sofort aufgefallen :pc-kop:
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#24

Beitrag von avacheno0 »

Ja toll wenn ich nun die Sache in Ruhe lasse, dann begeh ich wirklich Betrug durch Unterlassen und es wird schwieriger für mich rauszukommen :1:


Soll ich den Bescheid vom Jobcenter bekommen dass USt Einnahmen wäre, kann ich gegen diesen Bescheid vor dem Sozialgericht vorgehen? Oder wird solche Klage vorgeworfen mit der Begründung:

"Das Sozialgericht Kassel hatte 2013 in einem ähnlichen Fall entschieden"


Quelle: https://openjur.de/u/653440.html
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Re: Katastrophale Situation :-( Bitte hilfe!!!!

#25

Beitrag von avacheno0 »

Hiermal ein noch ähnlicher Fall:

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/le ... sensitive=


Was denkt ihr? Habe ich Chance auf Verhandlung vor dem Gericht in meiner Stadt oder wird meine Klage als "unbegründet" weggeworfen, weil zwei ähnlcihe Fälle in der Vergangenheit gab?
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