Hartz IV und Schritt in die Selbständigkeit?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
salty
Benutzer
Beiträge: 216
Registriert: Di 30. Dez 2008, 16:50
Wohnort: Niedersachsen

Hartz IV und Schritt in die Selbständigkeit?

#1

Beitrag von salty »

Erst einmal nur theoretisch....mein Mann "träumt" davon, sich selbständig zu machen. Als wir diesen Wunsch unserer damaligen SB vortrugen sagte sie uns nur ins Gesicht: das werde ich in keinem Fall unterstützen.

Ist das eine Aussage, die in Ordnung geht? Jedenfalls hat sie uns den Mut genommen, etwas anzufangen. Ich selbst habe eine solide Ausbildung, in der das kaufmännische auch zum Tragen kam, mein Mann ist Koch.

Wie müsste man vorgehen, um den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen?
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
www.mamisonline.de
marsupilami

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#2

Beitrag von marsupilami »

Ganz wichtig: Sich von Aussagen von SB's nicht in's Bockshorn jagen lassen.
Wenn die Euch da nicht weiterhelfen will, soll sie Euch das schriftlich geben.
Das wird sie aber nicht tun, denn damit schießt sie sich selber in's Knie.

Als allerersten Ansatz mal das hier durch lesen:
Prasentation-Startmesse_ALG_II.pdf
Das ist immer noch sehr grob, ist aber auch nicht ganz schlecht.

Wenn Ihr was von der ARGE oder JobCenter wissen wollt, alles schriftlich geben lassen.
Wenn Termin ansteht, nicht alleine hingehen.
Nie nichts sofort dort unterschreiben.

Mitnehmen, durchlesen, bei Unklarheiten hier nachfragen.
Dann erst entscheiden und womöglich unterschreiben.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#3

Beitrag von Koelsch »

Die Aussage des SB ist mmmrrrrrrrrrttttttttttllllllllprrrrrmmmmmmmmmmmpf, er hat da nix zu genehmugen oder zu verbieten.

Wie man vorgehen soll, das kann ich Dir so auch nicht sagen. Ein guter Schritte wäre es, im Vorfeld eine Existensgründungsberatung machen zu lassen, die IHK's und/oder die Handwerkskammern bieten so etwas häufig an und sind durchaus qualifiziert.

Dann ganz wichtig, einen seeehr kritischen Business- bzw. Finanzplan aufzustellen, möglichst immer unter der Prämisse, den erstens kommt es schlimmer, zweitens als man denkt. Diesen möglichst auch von IHK/Handwerkskammer prüfen und bewerten lassen.

Wenn Ihr dann noch im ALG II Bezug seid, kann man sich überlegen, ob man Einstiegsgeld beantragt - das gibt es dann für einige Zeit zusätzlich zum ALG II.

Das hört sich jetzt noch alles ziemlich "harmlos" an, aber die Äußerung des SB's hat Dir ja bereits gezeigt, so mancher SB, so manche ARGE ist über aufstockende Selbstständige nicht übermäßig begeistert (sehr höflich ausgedrückt), man wird mit einem gewissen Nachdruck versuchen, Euch recht dicke Steine in den Weg zu rollen. Wir können aber hier schon sagen, bei so manchem Steinchen haben wir beim wieder zur Seite rollen helfen können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
salty
Benutzer
Beiträge: 216
Registriert: Di 30. Dez 2008, 16:50
Wohnort: Niedersachsen

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#4

Beitrag von salty »

danke für deine auskunft.......
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
www.mamisonline.de
salty
Benutzer
Beiträge: 216
Registriert: Di 30. Dez 2008, 16:50
Wohnort: Niedersachsen

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#5

Beitrag von salty »

auch dir nochmal danke....

werde mir für die zukunft merken, alles wirklich nur noch schriftlich zu machen.....wenn möglich auch mit Rückschein zum Beweis des Einganges des Schriftstückes..grummels....

Aber gerade DIESE SB hat mit mehreren Äusserungen schon den Vogel abgeschossen....werde dazu noch bei Gelegenheit berichten.
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
www.mamisonline.de
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#6

Beitrag von Koelsch »

Danke Marsu, die Datei kannte ich noch nicht. Beim ersten Durchlesen keine wesentlichen Fehler gefunden, nur einige Anmerkungen dazu:
1) Der dort genannte Regelsatz ist inzwischen etwas höher
2) Die dort propagierte Rürup-Rente hat, anders als die Riester-Rente, keinen Sonderstatus bei der Berechnung des Schonvermögens, falls man später doch wieder in den ALG II Bezug muss.
3) Die Gewinnberechnung ist heute leider deutlich anders, die ARGE hat seit 1.1.2008 enorm viel Mitsprache- und Steinerollrecht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
salty
Benutzer
Beiträge: 216
Registriert: Di 30. Dez 2008, 16:50
Wohnort: Niedersachsen

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#7

Beitrag von salty »

Koelsch hat geschrieben: 3) Die Gewinnberechnung ist heute leider deutlich anders, die ARGE hat seit 1.1.2008 enorm viel Mitsprache- und Steinerollrecht.
Inwiefern wirkt sich das aus? Bzw. KANN es sich auswirken?
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
www.mamisonline.de
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#9

Beitrag von Koelsch »

salty hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben: 3) Die Gewinnberechnung ist heute leider deutlich anders, die ARGE hat seit 1.1.2008 enorm viel Mitsprache- und Steinerollrecht.
Inwiefern wirkt sich das aus? Bzw. KANN es sich auswirken?
Glaub mir, dass willst Du im Moment im Detail überhaupt nicht wissen, aber lies mal den entscheidenden § 3 ALG II-V
§ 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
(1) 1Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Betriebseinnahmen auszugehen. 2Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum (§ 41 Abs. 1 Satz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) tatsächlich zufließen. 3Wird eine Erwerbstätigkeit nach Satz 1 nur während eines Teils des Bewilligungszeitraums ausgeübt, ist das Einkommen nur für diesen Zeitraum zu berechnen.
(2) 1Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen. 2Abweichend von Satz 1 können bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für ausschließlich betriebliche Fahrten 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.
(3) 1Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. 2Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. 3Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.
(4) 1Für jeden Monat ist der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt. 2Im Fall des Absatzes 1 Satz 3 gilt als monatliches Einkommen derjenige Teil des Einkommens, der der Anzahl der in den in Absatz 1 Satz 3 genannten Zeitraum fallenden Monate entspricht. 3Von dem Einkommen sind die Beträge nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzen.
(5) 1Ist auf Grund der Art der Erwerbstätigkeit eine jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt, soll in die Berechnung des Einkommens nach den Absätzen 2 bis 4 auch Einkommen nach Absatz 1 Satz 1 einbezogen werden, das der erwerbsfähige Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor wiederholter Antragstellung erzielt hat, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige darauf hingewiesen worden ist. 2Dies gilt nicht, soweit das Einkommen bereits in dem der wiederholten Antragstellung vorangegangenen Bewilligungszeitraum berücksichtigt wurde oder bei Antragstellung in diesem Zeitraum hätte berücksichtigt werden müssen.
(6) Soweit über die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorläufig entschieden wurde, kann das Einkommen im Bewilligungszeitraum für die abschließende Entscheidung geschätzt werden, wenn das tatsächliche Einkommen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums nachgewiesen wird.
Ich hab Dir einige Sachen fett unterlegt - über diese Sachen entscheidet Dein SB, alles Weitere kannst Du Dir in Deinen schlimmsten Phantasien bestimmt in ziemlich dunklen Farben ausmalen. :kotz:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
salty
Benutzer
Beiträge: 216
Registriert: Di 30. Dez 2008, 16:50
Wohnort: Niedersachsen

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#10

Beitrag von salty »

Wow...also ist man auf Gedeih und Verderb dem Gutwill eines SBs ausgeliefert...und das alles nur, weil man ALGII bezieht...... :arge:
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
www.mamisonline.de
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#11

Beitrag von Koelsch »

salty hat geschrieben:Wow...also ist man auf Gedeih und Verderb dem Gutwill eines SBs ausgeliefert...und das alles nur, weil man ALGII bezieht...... :arge:
Na ja, ganz so schlimm ist es nun auch nicht. Im ersten Schritt kann der SB den wilden Mann markieren, macht er das einigermaßen zivilisiert, dann gibt's erst mal 'nen Widerspruch und wenn nötig danach die Klage. Treibt er's schon zu Anfang z wild, dann gibt's den Widerspruch und den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung eben praktisch zeitgleich. Und es gibt ja auch gute SB's, das sollte man nicht vergessen - nur scheinen sie nicht allzu oft vertreten zu sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
salty
Benutzer
Beiträge: 216
Registriert: Di 30. Dez 2008, 16:50
Wohnort: Niedersachsen

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#12

Beitrag von salty »

unseren neuen SB kennen wir ja noch nicht, nur vom telefon.........weil sie erst seit einem monat für uns zuständig ist.....wird sich also alles zeigen, ob man mit ihr reden kann....

allerdings denke ich das schon, denn als sich sie telefonisch fragte, ob sie wisse, wie es mit kinderbetreuung und deren kosten ist, wenn ich jetzt schon arbeiten möchte (meine kleinsten sind 1 und fast 3 jahre alt), sagte sie , ich solle mich beim jugendamt erkundigen....aber fragte auch gleichzeitig, ob ich mir das wirklich antuen wolle......den stress mit tagesmutter, kindergarten und arbeit.......ich solle mir doch die "pause" der Kindererziehnung gönnen...

denke also, sie ist ok..... :guru: :guru: :guru: :guru:
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
www.mamisonline.de
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#13

Beitrag von Günter »

Nett wird es immer wenn die SBs verlangen es darf nur ein Nebengewerbe angemeldet werden, lies mal bitte was die Gewerbeämter dazu sagen.

http://www.forum-gewerberecht.de/thread ... werbe.html

Und die Anmaßung deiner SB solltest du mir dem §2 SGB II kontern

http://db03.bmgs.de/gesetze/sgb02x002.htm
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#14

Beitrag von Pegasus »

....ich solle mich beim jugendamt erkundigen.
Ich kenne einen Fall aus Bayern.....monatelanger K(r)ampf, welcher vorläufig damit endete, dass die Mutter ihre Kinder kurz vor Weihnachten wiederbekam.

Sei bitte vorsichtig. Ich denke, es ist immer von Vorteil, wenn man sich erst online gut informiert. Wichtige Stichworte am besten notieren.
Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
salty
Benutzer
Beiträge: 216
Registriert: Di 30. Dez 2008, 16:50
Wohnort: Niedersachsen

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#15

Beitrag von salty »

Pegasus hat geschrieben:
....ich solle mich beim jugendamt erkundigen.
Ich kenne einen Fall aus Bayern.....monatelanger K(r)ampf, welcher vorläufig damit endete, dass die Mutter ihre Kinder kurz vor Weihnachten wiederbekam.

Sei bitte vorsichtig. Ich denke, es ist immer von Vorteil, wenn man sich erst online gut informiert. Wichtige Stichworte am besten notieren.
Peg
Wie genau meinst du das? Steh grad irgendwie auf dem Schlauch....sorry :gaga:
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
www.mamisonline.de
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#16

Beitrag von Koelsch »

Es gab wohl im Alpenländischen Freistaat mal so einen Fall, dass ein übereifriges Jugendamt meinte, och, wenn die Mutter arbeitet, dann kann sie ja nicht richtig für die Kinder sorgen, also ab mit den Kindern ins Heim.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
salty
Benutzer
Beiträge: 216
Registriert: Di 30. Dez 2008, 16:50
Wohnort: Niedersachsen

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#17

Beitrag von salty »

na supi....wie kann"frau" bzw. Mutter es denn den Ämtern recht machen?...Und vor allem der Gesellschaft? Ist man zuhause und kümmert sich um die Kinder,heisst es, man ist Sozialschmarotzer....geht man dann aber arbeiten ist man eine Rabenmutter...jaja..so ist das in unserem schönen Land

wie würde es in stefan raabs sendung so schön heissen?

:party: ich liebe deutsche land... :party: ich liebe deutscheland :party:
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
www.mamisonline.de
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12390
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#18

Beitrag von angel6364 »

salty hat geschrieben:na supi....wie kann"frau" bzw. Mutter es denn den Ämtern recht machen?...Und vor allem der Gesellschaft? Ist man zuhause und kümmert sich um die Kinder,heisst es, man ist Sozialschmarotzer....geht man dann aber arbeiten ist man eine Rabenmutter...jaja..so ist das in unserem schönen Land
Du kannst es niemandem recht machen, das ist definitiv so.
Für was auch immer Du Dich entscheidest - es ist falsch.
Und die Verliererin ist immer die Mutter.

Das ist Deutschland.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#19

Beitrag von Pegasus »

Hallo Salty
Wie genau meinst du das? Steh grad irgendwie auf dem Schlauch....sorry
Koelsch hat einen Fall angesprochen, den ich persönlich nicht kenne. Aber so Ähnlich oder vielmehr ist es abgelaufen. Man hat der Mutter die Kinder weggenommen. Begründung: wer arbeitet kann sich nicht um die Kinder kümmern. So waren die Kinder mal bei Mutter zu hause, mal im Heim. Je nachdem, wie wer eine einstweilige Verfügeng etc. loslies. Dabei ist das jüngste Kind 14 Jahre.

Auch das ist Deutschland. Ich will Dir keine Angst einjagen !!! Ich meine nur, es ist besser sich in allen Lebenslagen vorher zu informieren.

Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
salty
Benutzer
Beiträge: 216
Registriert: Di 30. Dez 2008, 16:50
Wohnort: Niedersachsen

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#20

Beitrag von salty »

na, dann bleibe ich doch lieber sozialschmarotzer.....als dass ich um die kids fürchten muss...

verkehrte welt in deutschland.... :guru: :guru: :guru:
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
www.mamisonline.de
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Schritt in die Selbständigkeit?

#21

Beitrag von Pegasus »

na, dann bleibe ich doch lieber sozialschmarotzer....
Salty wie kommst Du jetzt darauf?

Koelsch hat es sehr schön beschrieben. Man macht sich nicht einfach mal eben so Selbständig.
Vorher sind da einige 'Hausarbeiten' zu erledigen (Marktanalyse, Konzept, Finanzierungsplan etc.).

Erst wenn das alles steht, dann geht es weiter. Also lass Dich jetzt nicht durch meine Beiträge irritieren.

Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“