Frage zur Anschaffung eines neuen betrieblichen Büro-PCs

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Wolf20
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Frage zur Anschaffung eines neuen betrieblichen Büro-PCs

#1

Beitrag von Wolf20 »

Hallo.

Meinen betrieblichen Büro-PC kann ich seit dem letzten Update einer für mein Gewerbe benötigten Software nicht mehr nutzen. Diese Software funktioniert nicht mehr auf der Kiste. Der technische Hintergrund soll hier jetzt erstmal egal sein. Nur soviel, dass der PC ohnehin nicht mehr der Jüngste war (12 Jahre alt) und ein Auf-/Umrüsten nicht lohnt.

Nun musste schnell ein Neuer her, damit ich weiterarbeiten konnte.

Der Neue war relativ günstig, als Büro-PC braucht's bei mir keine Hi-End Komponenten. Durch Selberzusammenbau war das Teil ohnehin nochmal günstiger als ein vergleichbarer Komplett-PC.

Hier im Forum habe ich schon gelesen, dass das JC manchmal rumzickt, wenn es um das Anerkennen bestimmer Ausgaben für's Gewerbe geht, daher die Frage, sollte man hier beim Stellen des Weiterbewilligungsantrages (ist demnächst bei mir fällig) gleich einen entsprechenden Kommentar bei der Ausgabe in den Kontoauszügen machen oder prinzpiell bei solchen Sachen abwarten, ob das JC hierbei in irgend einer Form reagiert?
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Koelsch
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Re: Frage zur Anschaffung eines neuen betrieblichen Büro-PCs

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn die Anschaffung bereits erfolgt ist, dann hat das im WBA nix zu suchen. Nimm die Kosten in Deine aEKS und dann schaun mer mal. Begründe die Investition bei Abgabe der aEKS.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Wolf20
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Re: Frage zur Anschaffung eines neuen betrieblichen Büro-PCs

#3

Beitrag von Wolf20 »

Koelsch hat geschrieben: So 12. Jun 2022, 22:27 Wenn die Anschaffung bereits erfolgt ist, dann hat das im WBA nix zu suchen.
Naja, in den Kontoauszügen des gew. Kontos (welche ich beim WBA mit einreichen muss) kann man diese Ausgabe schließlich sehen. Darauf bezog sich ja meine Frage.
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Günter
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Re: Frage zur Anschaffung eines neuen betrieblichen Büro-PCs

#4

Beitrag von Günter »

Alter PC irreparabel defekt, da das Gewerbe ohne PC nicht weiterzuführen ist, musste unverzüglich Ersatz beschafft werden. Um mit dem Update der Firmensoftware arbeiten zu können, muss der PC folgende Mindestanforderungen ...... erfüllen. Ich habe durch Eigenleistung (Selberzusammenbau) Kosten in Höhe von ... gegenüber einem Fertig PC gespart.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Wolf20
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Re: Frage zur Anschaffung eines neuen betrieblichen Büro-PCs

#5

Beitrag von Wolf20 »

@Günter
Also meinst du es ist schon sinnvoll, gleich in den Kontoauszügen beim Stellen des WBA einen solchen Kommentar dazuzuschreiben, damit die gleich bescheid wissen? Oder lieber abwarten, bis eine aEKS gefordert wird und es da dann erst zu erläutern?
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Koelsch
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Re: Frage zur Anschaffung eines neuen betrieblichen Büro-PCs

#6

Beitrag von Koelsch »

Schreib es jetzt und wiederhols bei der aEKS. Doppelt hält manchmal besser. :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Wolf20
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Re: Frage zur Anschaffung eines neuen betrieblichen Büro-PCs

#7

Beitrag von Wolf20 »

Alles klar. Mach ich einfach so. Schaden kann's ja nicht.
Danke.
Knipsibunti
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Re: Frage zur Anschaffung eines neuen betrieblichen Büro-PCs

#8

Beitrag von Knipsibunti »

Kann auch in einem späteren Klageverfahren helfen.
Ich hatte das mal, da hieß es in der Urteilsbegründung z. B. sinngemäß: "Ferner wies der Kläger bereits in den Hinweisen in der aEKS vom XYZ hin, dass er weitere Investitionen in diese Richtung plant. Dies war der Beklagten daher auch bekannt. Die Beklagte widersprach nicht. Der Kläger kann also davon ausgehen, dass er mit der Mitteilung und dem ausbleibenden Widerspruch die Investition als genehmigt betrachten kann. Die Streichung der Betriebsausgabe ist demnach nicht statthaft." So was in der Art. Allerdings, siehe meine aktuellen Klageverfahren (anderer Sachverhalt, aber es geht um gestrichene Betriebsausgaben): In der PROGNOSE hat das Jobcenter Kosten ANERKANNT, endgültig GESTRICHEN. Das Sozialgericht verlangt von mir nun, dass ich jeden Beleg EINZELN kopiere, den Kontoauszug mit der Buchung beifüge und dann ausführlich erläutere, warum und weshalb die Ausgabe notwendig war. Es handelt sich dabei um weit über 100 Rechnungsbelege aus dem Jahr 2015 bis 2017. Also so viel zum Thema: "darauf verlassen können, wenn es in der Prognose bereits anerkannt wurde..."
Wenn Dir das Jobcenter blöd kommt und Du einen inkompetenten Richter erwischt, dann kannst Du Dich offenkundig auf gar nichts mehr verlassen, selbst dann nicht, wenn das Jobcenter die Betriebsausgabe zuvor schon abgenickt hatte.
Wolf20
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Re: Frage zur Anschaffung eines neuen betrieblichen Büro-PCs

#9

Beitrag von Wolf20 »

Ja, bleibt abzuwarten, wie die es beim JC sehen.
Abschätzen kann man das bei dem für mich zuständigen JC Null bis gar nicht, denn bei jedem Einreichen irgendwelcher Unterlagen hatte ich den Eindruck, dass da jedes mal ein anderer Sachbearbeiter dran sitzt. Das eine mal war alles OK, das nächste wurden Dinge nachgefragt, welche davor keine Fragen aufwarfen und was man eigentlich grundlegend wissen sollte, wenn man Unterlagen von Selbständigen bearbeitet ... usw (Beispiel: PayPal ist ja noch viel zu neu, dass das kaum ein Mensch oder Betrieb nutzt und das ist offenbar für viele SB immer noch ein dunkles Mysterium).
Ich denke, sowas dürfte vielen hier nicht unbekannt sein.
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