Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Summer
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Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#1

Beitrag von Summer »

Hallo,
bin neu hier, habe schon viel gelesen aber konnte leider keine eindeutige Antwort zu meinem Problem finden.

SITUATION
2er BG aus 2 selbstständigen ALG2-Aufstockern (Person A & Person B, unverheiratet)
BWZ: Mai – Oktober, monatlich ca. 1200 € ALG2 vorläufig bewilligt
Mai, Juni, Juli: Beide ausschließlich selbstständig mit geringem Einkommen
Mitte Juli: JC stellt Zahlungen vorläufig ein, da wir dem JC mitgeteilt haben, dass Person B ab 01. August eine abhängige Beschäftigung aufnehmen wird.
August: Person A ist weiterhin hauptberuflich selbstständig, Person B ist ab sofort nur noch nebenberuflich selbstständig und hauptberuflich angestellt mit Brutto-Einkommen von 3000€ (erstes Gehalt Ende August).

Nun ist die Frage: Sollten wir den Bezug einfach regular zu Ende Oktober auslaufen lassen oder ab August vorzeitig verzichten? Wäre ein Verzicht in unserem Fall rechtens oder wäre es ein unzulässiger Verzicht nach § 46 Abs. 2?
Meine Befürchtung ist, dass durch den Arbeitslohn ab August am Ende das komplette ALG2 aus dem gesamten Bewilligungszeitraum zurückgezahlt werden muss.

Daher folgende Überlegung, wobei ich nicht weiß ob ich das so richtig verstanden habe, denn da gehen die Meinungen im Internet doch stark auseinander:

MÖGLICHKEITEN
a) Verzicht ab August (entweder ab 01.08. falls möglich oder eben z.B. 06.08.)
Folge:
- Anlagen EKS werden für beide Personen trotzdem für alle Monate Mai – Oktober eingereicht, daraus wird ein Durchschnittseinkommen gebildet, dieses wird dann (unter Berücksichtigung der Freibeträge usw) mit den erhaltenen Leistungen Mai – Juli verrechnet.
- Der Lohn aus dem Angestellten-Verhältnis fließt NICHT in die Berechnung ein.
oder
b) Kein Verzicht, einfaches „Auslaufen-Lassen"
Folge:
- Bzgl. EKS genauso wie bei a)
- Der Lohn aus dem Angestellten-Verhältnis fließt AUCH in die Berechnung ein und würde aufgrund der Höhe zu einer großen Rückzahlung führen (3x Lohn=9000€, 3x erhaltene Leistungen/Bedarf=3600€)

Wenn das so stimmt, wäre a) ja definitiv die bessere Lösung. Aber wäre es auch zulässig? Oder lässt es sich gar nicht vermeiden, dass der Lohn auf jeden Fall in die gesamte Berechnung einfließt?
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Günter
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#2

Beitrag von Günter »

:willkommen:

Ich würde dem JC mitteilen

SgDH,

wie bereits mündlich gemeldet nimmt ... ab dem 01.08.2022 eine sozverspfl. Arbeit auf. Das Einkommen wird den Bedarf der BG decken, daher endet die Voraussetzung zum Bezug von ALG II mit dem 31.07.2022. Die abschließende EKS für den Zeitraum von .... bis zum 31.07.2022 wird Ihnen bis zum 01.10.2022 zugehen.

mfG
Oder lässt es sich gar nicht vermeiden, dass der Lohn auf jeden Fall in die gesamte Berechnung einfließt?
Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, mir der Zahlungseinstellung ist auch der ALG II Bezug beendet.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#3

Beitrag von marsupilami »

Kurz und schmerzlos - reicht.
Die werden sich melden, wenn ihnen das nicht gefällt.
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Summer
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#4

Beitrag von Summer »

Vielen Dank euch beiden.
Die Monate Mai - Juli waren bei uns beiden tatsächlich gar nicht schlecht, fast schon bedarfsdeckend. Wenn wir nun verzichten - würden dann nur Mai - Juli in die EKS einfließen? Oder doch Mai - Oktober? Hier lese ich überall was anderes, besonders die Konstellation mit selbstständig + angestellt ist scheinbar echt speziell.

Und ganz generell: Was müssten wir tun, damit der Lohn aus dem Angestelltenverhältnis nicht in die finale Berechnung des gesamten BWZ miteinfließt? Blicke noch nicht durch wie am Ende berechnet wird, was uns unterm Strich zusteht - kann da vielleicht jemand helfen?
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Koelsch
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#5

Beitrag von Koelsch »

Vorbeugend kannst Du meines Erachtens nicht mehr tun, als was hier geschrieben wurde. Wie das JC "tickt", weiß man immer erst nachher.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#6

Beitrag von Günter »

Ich würde die (vorläufige) Zahlungseinstellung als Beendigung des BWZ interpretieren. Sollte das JC wegen der Selbstständigkeit anderer Meinung sein, würde ich auf die Regeln für versichpfl. Angestellte verweisen und Gleichbehandlung verlangen. Notfalls muss das SozGer entscheiden. Das verschafft euch auf jeden Fall eine Menge Zeit zum Durchatmen und Leben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#7

Beitrag von marsupilami »

SozGer = Sozialgericht.

Das kommt aber erst nach einem Widerspruch(sbescheid) gegen einen entsprechenden Bescheid des JobCenters.

Und notfalls kann man PKH = Prozeßkostenhilfe beantragen.


Zeigt im Ernstfall dem Jobcenter, dass Ihr Euch zu wehren wisst.
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tigerlaw
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#8

Beitrag von tigerlaw »

Erstens: Nur EKS-Einkommen wird über sechs Monate gemittelt, alles andere monatsscharf.
Zweitens: Wenn sich der Ertrag des Betriebs, der auch weiterhin läuft, nicht wesentlich ändert und geändert hat: Widerspruch gegen Zahlungseinstellung, Antrag auf Darlehen für August, beides mit 1-Wochen-Frist, und nach Ablauf dieser Frist Antrag an das SG auf Einstweiligen Rechtsschutz auf Weiterzahlung.
Drittens: Nach Ablauf des BWZ wird natürlich "sauber" abgerechnet, auch beide Betriebe, und JC muss monatsscharf die Sechstel-Gewinne anrechnen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Summer
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#9

Beitrag von Summer »

Ok vielen Dank euch allen.
Wie ich jetzt verstanden habe, wird nur aus dem Einkommen aus Selbstständigkeit ein Durchschnitt gebildet, so dass meine Befürchtung (dass wir aufgrund des Einkommens aus dem Angestelltenverhältnis alles zurückzahlen müssen) unbegründet war.
Verstehe es so, dass nach Ende des BWZ ein Durchschnitt aus dem Selbstständigen-Einkommen gebildet wird, welcher dann mit den erhaltenen Zahlungen (Mai-Juli) verrechnet wird, so dass sich entweder eine Rückforderung oder eine Nachzahlung ergibt. Der Lohn fließt nicht in den Durchschnitt ein, sondern bewirkt lediglich dass wir ab August keine Zahlung mehr erhalten.
Richtig verstanden?

Insofern habe ich mich entschieden jetzt nichts weiter zu unternehmen und auch keinen Verzicht zu erklären (sofern das überhaupt möglich gewesen wäre, denn man liest an vielen Stellen dass man als Selbstständiger trotzdem immer den vollen 6-Monats-BWZ beibehalten muss).
Denn die Monate Mai-Juli waren gar nicht mal so schlecht, so dass der Durchschnitt unseres Einkommens sogar eher noch sinkt wenn der Zeitraum von Mai-Oktober statt nur von Mai-Juli läuft.

Die Einnahmen aus der Selbstständigkeit sind zwar eher sogar rückläufig, aber wir haben genug um auch ohne Darlehen bis zum ersten Gehalt durchzukommen.

Inzwischen kam auch ein Änderungsbescheid. Darin wurde uns - wie zu erwarten - von August bis Oktober 0,00€ bewilligt.
Dazu dieser Text:
"Im Übrigen wird Ihr Antrag abgeleht" > welcher Antrag?! Der ursprüngliche WBA?! Ich hab bisher nur ohne große Worte den Arbeitsvertrag eingereicht, ansonstn hab ich noch überhaupt nichts unternommen/ beantragt - was meinen die hier?!
Und weiter:
"Begründung: Es sind folgende Änderungen eingetreten. Ab dem 01.08.2022 hat XY eine Arbeit aufgenommen. Ihre Arbeitsaufnahme hat keine Auswirkungen auf die Dauer des aktuellen Bewilligungsabschnitts. Dieser endet weiterhin erst am 31.10.2022.
[...Belehrung über Mitwirkungspflichten bis 31.10.22...]
Dies gilt auch für Ihr Einkommen aus Selbstständigkeit. Daher müssen Sie nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts die abschließenden Angaben zum Einkommen aus Selbstständigkeit für den gesamten Bewilligungsabschnitt vom 01.05.2022 bis 31.10.2022 einreichen und nachweisen."

Was mich jetzt verunsichert: Muss ich der GEZ/Rundfunkservice jetzt schon melden, dass wir ab 01.08.22 nicht mehr befreit sind? Um die Krankenversicherung muss ich mich laut Jobcenter-Schreiben ab 01.08. selbst kümmern, das hab ich gestern bereits erledigt.
Aber bzgl. Rundfunkbeitrag ist mir klar, dass man es melden muss wenn der Bezug vorzeitig endet, aber in unserem Fall läuft der BWZ aufgrund der Selbstständigkeit ja trotzdem noch bis Ende Oktober, wir bekommen aber ab August aufgrund des Angestelltenverhältnis' keine Zahlung mehr.
Wisst ihr, wie da vorzugehen ist?
Zuletzt geändert von Summer am Di 9. Aug 2022, 11:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#10

Beitrag von Koelsch »

m.E. bist Du GEZ befreit, so lange Du "Kunde" beim JC bist, also bis zum Ende des BWZ
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#11

Beitrag von marsupilami »

Wenn Du keinen Antrag gestellt hast, dann einfach mal schriftlich nachfragen, welchen Antrag genau (Brief-Datum, Eingangs-Datum) hier negativ beschieden wird.
Dir selbst liegt kein Antrag vor, man möge doch bitte eine Kopie dieses Antrages zukommen lassen.
Hilfsweise ist diese Nachfrage als Widerspruch zu sehen.
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HarzerUrvieh
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 09:40 m.E. bist Du GEZ befreit, so lange Du "Kunde" beim JC bist, also bis zum Ende des BWZ
m.E ist Summer auch KV befreit, so lange er/sie? Kunde ist, oder?

Wenn nicht, wie wird dann die "Privatentnahme KV-Beitrag" bewertet?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#13

Beitrag von Summer »

Hm also irgendwie ist das schon merkwürdig:
Ab August verdienen wir zu viel, daher werden die Leistungen eingestellt > ok!
Aber wir müssen bis 31.10. "Kunde" bleiben mit allen Mitwirkungspflichten, weil wir selbstständig sind (würd ich ja auch noch hinnehmen, wie oben beschrieben wäre es evtl. sogar zu unserem Vorteil wenn sich das Durchschnitts-Einkommen aus Selbstständigkeit aus Mai-Oktober statt Mai-Juli errechnet),
und müssen uns trotzdem selbst um die Krankenkasse und ggf. die GEZ kümmern.
Kann das wirklich korrekt sein?

Im JC-Schreiben steht:
"Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund Ihrer Arbeitsaufnahme keine Beitragszahlungen mehr an die Kranken- bzw. Pflegeversicherung abgeführt werden. Um diesbezügliche Nachteile zu vermeiden, bitte ich Sie, sich umgehend mit der Krankenkasse bzw. Krankenversicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen."
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#14

Beitrag von Koelsch »

Das ist aber korrekt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#15

Beitrag von tigerlaw »

OK, ich habe noch mal oben nachgeschaut: Ihr seid Unverheiratet, e gibt also keine Familienversicherung in der GKV.
Der (zukünftige) AN ist pflichtversichert gemäß § 5 I Nr. 1 SGB V. Der weiterhin Selbständige ist nicht mehr über das JC versichert (§ 5 I Nr. 2a SGB V). Da mir kein anderer Tatbestand bekannt ist (insbesondere wo jemand anders die Beiträge zahlen müsste), bleibt nur ein "Rückfall" in den Selbstzahlerstatus, d.h. je nach Leistungsfähigkeit ist ein Mindestbeitrag von ca. 210 € monatlich zu zahlen.

Die GEZ würde ich uninformiert lassen (auch wenn man nach § 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zur unverzüglichen Meldung verpflichtet ist, und ein Verstoß dagegen mit deinem Bußgeld bedroht ist, § 12 Staatsvertrag). Die Geldbuße beträgt zwischen 5 € und 1.000 €, vgl. § 17 OWiG.

Aber was die nicht wissen, macht sie nicht heiß. Wenn die lfd. Beitragsbefreiung abgelaufen ist, dann natürlich die Zahlungen aufnehmen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#16

Beitrag von Summer »

Alles klar, vielen vielen Dank euch, das hat mir sehr weitergeholfen!

Bzgl: Krankenkasse: In der Anlage EKS kann man ja auf der letzten Seite auch die KV-Beiträge angeben. Wird mir das das wenigstens von August - Oktober als Anrechnung aufs Einkommen anerkannt?!

Bzgl. GEZ: Also müssten wir eigentlich tatsächlich ab August wieder GEZ zahlen? Obwohl wir bis Oktober noch "Kunde" bleiben müssen? Schwärzt uns dann nicht vielleicht das JC bei der GEZ an, wenn sie auf unseren Kontoauszügen sehen, dass wir keine Beiträge zahlen? :D *leicht paranoid*
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#17

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du dort angeben. Ich befürchte aber, das werden die nicht berücksichtigen und das ist auch richtig. Du bist SV-pflichtig beschäftigt = der KV-Beitrag wird bereits von Deinem Bruttoeinkommen "aus Arbeit" abgezogen und das JC wird im Zweifel auch nur das Nettoeinkommen als Einkommen rechnen. Würden die dann noch mal die Beiträge aus der EKS berücksichtigen, dann würden die ja doppelt berücksichtigt. Treags aber ein, dann kann Dein SB voller Stolz zu seinem Chef gehen und prahlen: "Guck mal, ich hab da was gefunden." Bringt ihm einen Erfolgspunkt beim Chef.
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#18

Beitrag von Summer »

Danke, aber der Arbeitnehmer bin nicht ich, sondern mein Freund (BG). Dass er es da nicht einträgt ist klar - oder könnte er sogar noch seinen Eigenanteil eintragen?! Denn er ist ja nebenberuflich auch noch weiterhin selbstständig (vom Arbeitgeber genehmigt).
Aber ich bin nach wie vor hauptberuflich selbstständig, so dass ich die KV-Beiträge selbst zahlen muss, da wir nicht verheiratet sind.

Wenn es in der Anlage EKS definitiv nix zu suchen hat dann lass ich das da raus, ich will denen gar kein Futter für irgendwas bieten. Aber wenns dadurch doch noch irgendwie berücksichtigt werden kann würd ich mich natürlich freuen...
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#19

Beitrag von Koelsch »

Dann trag es ein. Jedes BG Mitglied wird sepsrst berechnet
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#20

Beitrag von Summer »

Ok vielen Dank.
Eine generelle Frage noch zum Forum: Wieso kann ich keine PNs schreiben? Würde gerne @tigerlaw wegen einer anderen Sache kontaktieren - oder kann er mir vielleicht eine PN schreiben?
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Koelsch
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#21

Beitrag von Koelsch »

Hab ich geändert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#22

Beitrag von Summer »

Super, danke!
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Pegasus
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#23

Beitrag von Pegasus »

Neu registrierte User (Farbe hellgrün) rutschen erst nach 5 Beiträgen in die Gruppe "registrierte User" (dunkelgrün).Hat etwas mit Spamschutz zu tun.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Summer
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#24

Beitrag von Summer »

Ok, ich hatte zwar bereits 6 Beiträge, aber es ging trotzdem nicht. Aber egal, konnte die PN jetzt verschicken :) Danke nochmals.
Summer
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Re: Selbstständig & erwerbstätig - vorzeitig vom ALG2-Bezug abmelden?

#25

Beitrag von Summer »

Jetzt hab ich doch noch eine Frage dazu:
Nachdem wir dem JC mündlich mitgeteilt haben, dass mein Freund die Jobzusage hat, haben die ja die Zahlungen vorläufig eingestellt und per Aufforderung zur Mitwirkung um Zusendung von Arbeitsvertrag, Kontoauszug und Einkommensbescheinigung gebeten.
Da der AV das einzige war, was uns Anfang August vorgelegen hat, haben wir dann erstmal nur den eingereicht.
Darauf folgte ein Änderungsbescheid mit Aufhebung der Zahlungen ab August, zugleich aber der Hinweis dass wir weiterhin bis Ende des BWZ (Ende Oktober) zur Mitwirkung verpflichtet sind und auch die EKS für Mai-Oktober einreichen müssen.

Das erste Gehalt kam jetzt letzte Woche und die Lohnabrechnung ist jetzt auch da.
Meine Frage: Müssen wir den Kontoauszug und die Einkommensbescheinigung nun trotzdem noch einreichen oder hat sich das durch den Änderungsbescheid erübrigt?

Danke und ein schönes Wochenende!
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