Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Kessy
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Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?

#1

Beitrag von Kessy »

Die BG (Mann und ich) wechselt nun zum SGB XII.

Obwohl festgestellt wurde, dass ich nur unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig bin, werde ich weiterhin für meine Buchhaltungskunden tätig sein.

Meine Fragen sind:
- Unterstehe ich bei betrieblichen Ausgaben weiterhin der „Aufsicht“ des Jobcenters/Sozialamtes?
- Bleibt der Freibetrag von 100,00 € + 20% vom übersteigenden Betrag?

Gruß, Kessy
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marsupilami
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Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?

#2

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:
Böswillig ausgedrückt: Du kommst vom Regen in die Traufe.

Einkommen wird - wie bei ALG II - angerechnet.
Alterrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, ..... und damit logischerweise auch Erwerbseinkommen.

https://www.existenzgruender.de/SharedD ... glich.html

https://www.finanzen.de/news/grundsicherung-freibetrag

https://www.dahag.de/c/ebs/sozialrecht/ ... glich-1129


Vermögensfreigrenze:
https://www.vdk.de/hessen-thueringen/pa ... en?dscc=ok

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... 0-sgb-xii/
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?

#3

Beitrag von Olivia »

Meines Wissens nach ist der Freibetrag aus Erwerbstätigkeit im SGB XII 30% des Gewinns, max. jedoch 1/2 RBS 2, also max. 226 € monatlich ab 2023. Einen Grundfreibetrag gibt es nicht. Ideal wäre also ein Jahresgewinn von 9.040 € (bezogen nur auf Dich), dann schöpfst Du den Freibetrag voll aus und arbeitest auch nicht "umsonst".

"Aufsicht" über Dich wird nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt führen. Die Abrechnung soll viel einfacher sein, da Du keine EKS mehr anfertigen musst, sondern der steuerliche Gewinn gem. Einkommensteuererklärung für die sozialrechtlichen Freibeträge herangezogen wird. Du hast also deutliche Erleichterungen bei Betriebsausgaben, welche nicht mehr alle einzeln durch die Sozialbehörde geprüft werden.

Welcher Gewinn wann gilt, weiss ich leider nicht, da der steuerliche Gewinn ja meist erst ein oder zwei Jahre später feststeht.

Das Schonvermögen im SGB XII steigt ab 2023 übrigens auf 10.000 € zzgl. Kfz bis zu 7.500 €: https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/s ... zu-niedrig
Kessy
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Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?

#4

Beitrag von Kessy »

Vielen Dank für die Antworten.

Keine EKS mehr
keine Angst mehr, dass Ausgaben aberkannt werden
nicht mehr dieses rechnerische Gewusel zwischen Finanzamt und Jobcenter
maximal 226,00 € Freibetrag pro Person

Und zur Krönung noch diese unkompetende Sachbearbeiterin endlich vom Hals

Juhuu
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Olivia
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Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?

#5

Beitrag von Olivia »

:bravo:

Warte mal ab, ob evtl. noch jemand sagen kann, welcher Gewinn jeweils für die Berechnung der Freibeträge zählt: der Gewinn des Vorjahres, der aus der letzten abgegebenen Einkommensteuererklärung (also ggf. Vor-Vorjahr) oder der aktuelle Gewinn des laufenden Jahres, der dann rückwirkend zugrunde gelegt wird.

Dann wäre noch gut zu wissen, ob Du auch mehr als 3 Stunden täglich tätig sein darfst, ohne den SGB XII-"Status" zu verlieren. (Ist bei Selbständigkeit natürlich sowieso etwas schwer zu messen, wie lange man nun tatsächlich gearbeitet hat und was zu Pausen oder Arbeitsvorbereitung zählt.)

Eine weitere interessante Frage wäre, was Du noch an Betriebsausgaben "unterbringen" kannst, was im Vergleich zum Jobcenter früher nicht ging. Beispiel wäre ein hochpreisiger Computer für die Erledigung der Buchführung. Den hätte das Jobcenter sicher nicht anerkannt, geht aber bei der Steuer durch. Anderes Beispiel wäre ein betriebliches Kfz, sofern nötig. Gibt es evtl. weitere Dinge, die anderen noch einfallen? Dienstreisen? Bewirtungen?
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Koelsch
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Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?

#6

Beitrag von Koelsch »

Kin Mensch im Sozialamt kontrolliert, wie lange der Selbständige wirklich arbeitet. Ansonsten wird bei den Betriebsausgaben kaum kontrolliert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?

#7

Beitrag von Olivia »

Also die Geschäftspartner öfter mal zum Essen einladen. Trinken nicht vergessen. :essen: :Bier:
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Koelsch
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Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?

#8

Beitrag von Koelsch »

So isses. Und im Normalfall möchte das Amt den letzten Steuerbescheid als Gewinnnachweis.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
jcgeschaedigter
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Re: Wechsel zum Sozialamt - Ändert sich etwas?

#9

Beitrag von jcgeschaedigter »

Bitte aber beachten, dass beim Finanzamt z.B. die Anschaffung eines Kfz oder eines Computers über die Jahre abgeschrieben wird, also nicht der volle Betrag zum Abzug kommt.
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