EKS Einkommen viel höher als erwartet
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EKS Einkommen viel höher als erwartet
Liebe Leute,
ich bin selbständig im Messebau tätig. Anfang des Jahres('22) brachen die Aufträge ein und ich sah mich gezwungen Hartz IV als Aufstocker zu beantragen. Ich habe ab Juni ca. 350 € pro Monat vom JC bekommen. Jetzt sitze ich an meiner EKS abschließend und errechne Einnahmen von ca. 1500€ anstelle von vorläufig angegebenen 800 € pro Monat. Muss ich somit 350x6 also 2100€ zurückzahlen ??
Eine zweite Frage wäre: zählt die Umsatzsteuer auch mit als Einnahme, obwohl ich die an das FA abführen muss.??
Und als letzte Frage : da ich mein Auto ( zweitüriger/zweisitziger fensterloser Kastenwagen) beim FA immer komplett als reines Firmenauto angebe, also 100% absetze siehe hier --> https://www.steuer-schutzbrief.de/steue ... wagen.html habe ich kein Fahrtenbuch geführt. Gibt es diese Reglung auch beim JC ??
schonmal vielen Dank im Voraus
Robert
ich bin selbständig im Messebau tätig. Anfang des Jahres('22) brachen die Aufträge ein und ich sah mich gezwungen Hartz IV als Aufstocker zu beantragen. Ich habe ab Juni ca. 350 € pro Monat vom JC bekommen. Jetzt sitze ich an meiner EKS abschließend und errechne Einnahmen von ca. 1500€ anstelle von vorläufig angegebenen 800 € pro Monat. Muss ich somit 350x6 also 2100€ zurückzahlen ??
Eine zweite Frage wäre: zählt die Umsatzsteuer auch mit als Einnahme, obwohl ich die an das FA abführen muss.??
Und als letzte Frage : da ich mein Auto ( zweitüriger/zweisitziger fensterloser Kastenwagen) beim FA immer komplett als reines Firmenauto angebe, also 100% absetze siehe hier --> https://www.steuer-schutzbrief.de/steue ... wagen.html habe ich kein Fahrtenbuch geführt. Gibt es diese Reglung auch beim JC ??
schonmal vielen Dank im Voraus
Robert
Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet

Einige schnelle Antworten: Umsatzsteuer ist immer Einnahme und Ausgabe. Es dürfte doch auch - zumindest wenn Du quartals- oder gar monatsweise zahlst - sich in etwa ausgleichen. Nur der eigentliche Gewinn schlägt sich in der Zahlung an das FA nieder.
Da ein BWZ (Bewilligungszeitraum) sich immer auf sechs Monate beläuft, fallen darein zwei bzw. sechs Umsatzsteuervoranmeldungen.
Dein Kastenwagen ist Dein einziges Auto? Du könntest damit also auch privat fahren? (Und hast keine Familie, die dann im fensterlosen Fonds sitzen müsste)? Dann ist es schon recht schwierig.
Eine kleine Hoffnung: Wurde Dir ein Merkblatt mitgegeben, dass Du ein Fahrtenbuch führen sollst? Wenn ja, zerschmilzt diese Hoffnung wohl wie der Schnee in der Märzsonne


Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Tigerlaw hat alles gesagt. Wenn der Bescheid vom JC kommt, auf jeden Fall bitte hier melden. Wir finden sicher Möglichkeiten, wie Du evtl. Rückzahlungen verzögern oder "verträglich" gestalten kannst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Vielen Dank erstmal für die schnell Hilfe !!
zur Umsatzsteuer gib es folgenden Umstand: ich war in den Jahren vor '22 Kleinunternehmer und mache meine erste Umsatzsteuerabrechnung mit dem FA erst jetzt im Frühjahr '23. Der Bewilligungszeitraum um den es sich aber handelt geht von 06.22 - 11.22.
Zum Kastenwagen: Ich habe noch ein Motorrad als Privatfahrzeug. Vielleicht ändert das ja was..? .. und wäre es möglich das "Fahrtenbuch", falls wirklich notwendig, nachzuschreiben oder einfach die Fahrten zu den Einsatzorten aufzulisten (ergibt sich ja aus meinen Rechnungen) und die gefahren km mit 0,10 € zu multiplizieren ?
Ach und noch eine Frage. Ich habe mir im Dez. 21 Geld von einem Bekannten geliehen (1500 €) und davon im besagten BWZ 1000€ zurückgezahlt. Kann ich das mit angeben in der EKS ? als Abfluss..?
und kann ich im besagten BWZ geleistete Zahlungen an das FA ( Einkommenssteuer für '21 und Einkommensvorsteuer für '22 ) als Abfluss angeben ?
danke, danke und lieben Gruß
Robert
zur Umsatzsteuer gib es folgenden Umstand: ich war in den Jahren vor '22 Kleinunternehmer und mache meine erste Umsatzsteuerabrechnung mit dem FA erst jetzt im Frühjahr '23. Der Bewilligungszeitraum um den es sich aber handelt geht von 06.22 - 11.22.
Zum Kastenwagen: Ich habe noch ein Motorrad als Privatfahrzeug. Vielleicht ändert das ja was..? .. und wäre es möglich das "Fahrtenbuch", falls wirklich notwendig, nachzuschreiben oder einfach die Fahrten zu den Einsatzorten aufzulisten (ergibt sich ja aus meinen Rechnungen) und die gefahren km mit 0,10 € zu multiplizieren ?
Ach und noch eine Frage. Ich habe mir im Dez. 21 Geld von einem Bekannten geliehen (1500 €) und davon im besagten BWZ 1000€ zurückgezahlt. Kann ich das mit angeben in der EKS ? als Abfluss..?
und kann ich im besagten BWZ geleistete Zahlungen an das FA ( Einkommenssteuer für '21 und Einkommensvorsteuer für '22 ) als Abfluss angeben ?
danke, danke und lieben Gruß
Robert
Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Hattest Du denn vom JC eine Aufforderung oder so erhalten, dass Du Fahrtenbuch führen sollst. Warst Du bereits im Bezug, als Du das Darlehen bekommen hast?
USt. Ist also im EKS Zeitraum gar nicht angefallen. Oder seh ich das falsch?
USt. Ist also im EKS Zeitraum gar nicht angefallen. Oder seh ich das falsch?
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
????robsentopsen hat geschrieben: ↑Mi 4. Jan 2023, 13:41
zur Umsatzsteuer gib es folgenden Umstand: ich war in den Jahren vor '22 Kleinunternehmer und mache meine erste Umsatzsteuerabrechnung mit dem FA erst jetzt im Frühjahr '23. Der Bewilligungszeitraum um den es sich aber handelt geht von 06.22 - 11.22.
Ab wann hast Du in den Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen?
Parallel dazu kannst Du natürlich bei allen Ausgaben die angefallene Vorsteuer abziehen und mit den Umsatzsteuereinnahmen gegenrechnen.
Du hattest Dir Zeit genommen vom Jahreswechsel 2021/22 bis Sommer 2022, bis Du tatsächlich Antrag gestellt hast?
Wenn Du die Fahrten noch halbwegs nachvollziehen kannst, dann kannst Du ggf. auch noch jetzt ein Fahrtenbuch nachschreiben. Achte darauf, dass es "schlüssig" ist!


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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Was das geliehene Geld angeht: Hast du einen Vertrag über ein Darlehen gemacht (möglichst mit betrieblichem Hintergrund)? Dann könntest du die Rückzahlung als Betriebsausgabe geltend machen. So etwas lässt sich zur Not auch nachträglich anfertigen (mit Rückdatierung). Natürlich muss die entsprechende Zahlung nachgewiesen werden.
Was die Umsatzsteuer angeht, so sind m.E. alle Zahlungen innerhalb des BWZ Betriebsausgaben.
Ist das Kfz als betriebliches Kfz gemeldet und wurde es zu mehr als 50% als solches eingesetzt? Dann sollten alle damit verbundenen Ausgaben im BWZ als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Für private Fahrten kannst du dann 10ct pro km absetzen. So herum macht das mehr Sinn, als wenn du 10ct/km für betriebliche Fahrten abrechnest und alle Kfz-Ausgaben quasi privat bezahlst.
Allerdings musst du die mehr als 50%ige betriebliche Nutzung per Fahrtenbuch nachweisen. Da loht es sich schon, das auch nachzuschreiben.
Was die Umsatzsteuer angeht, so sind m.E. alle Zahlungen innerhalb des BWZ Betriebsausgaben.
Ist das Kfz als betriebliches Kfz gemeldet und wurde es zu mehr als 50% als solches eingesetzt? Dann sollten alle damit verbundenen Ausgaben im BWZ als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Für private Fahrten kannst du dann 10ct pro km absetzen. So herum macht das mehr Sinn, als wenn du 10ct/km für betriebliche Fahrten abrechnest und alle Kfz-Ausgaben quasi privat bezahlst.
Allerdings musst du die mehr als 50%ige betriebliche Nutzung per Fahrtenbuch nachweisen. Da loht es sich schon, das auch nachzuschreiben.
Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Und falls die privaten Kilometer die betrieblichen Kilometer zu überwiegen drohen, nimmst Du für privaten Urlaub einen Leihwagen. Dessen km gehen dann extra.
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Nein, ich habe vom JC keine Aufforderung ein Fahrtenbuch zu führen.
Nein, ich war noch nicht im Bezug als ich das Darlehen bekommen habe (das war im Dez. '21) - ich bin im Bezug seit Juni '22 -
Zur USt. : ich stelle seit Januar '22 Rechnungen mit ausgewiesener USt. - habe also im EKS Zeitraum Ust. eingenommen ( ca. 1500€ ) aber kein ans FA abgeführt, da ich meine erste Umsatzsteuerabrechnung mit dem FA erst jetzt im Frühjahr machen muss. Danach schätz mich das FA ein und ich werde wahrscheinlich ein Quartalsweise Ust- Abrechnung bekommen..
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
ab Januar '22, und ich habe nicht so viele Ausgaben bis auf Diesel, da ich mit dem Auto+Werkzeug auf die Baustelle fahre und zurück..tigerlaw hat geschrieben: ↑Mi 4. Jan 2023, 15:40????robsentopsen hat geschrieben: ↑Mi 4. Jan 2023, 13:41
zur Umsatzsteuer gib es folgenden Umstand: ich war in den Jahren vor '22 Kleinunternehmer und mache meine erste Umsatzsteuerabrechnung mit dem FA erst jetzt im Frühjahr '23. Der Bewilligungszeitraum um den es sich aber handelt geht von 06.22 - 11.22.
Ab wann hast Du in den Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen?
Parallel dazu kannst Du natürlich bei allen Ausgaben die angefallene Vorsteuer abziehen und mit den Umsatzsteuereinnahmen gegenrechnen.
Du hattest Dir Zeit genommen vom Jahreswechsel 2021/22 bis Sommer 2022, bis Du tatsächlich Antrag gestellt hast?
Wenn Du die Fahrten noch halbwegs nachvollziehen kannst, dann kannst Du ggf. auch noch jetzt ein Fahrtenbuch nachschreiben. Achte darauf, dass es "schlüssig" ist!![]()
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Danach ist Deine Rechnungstellung m.E. fehlerhaft. Du darfst dort als Kleinunternehmer keine USt. ausweisen und must dies mit Hinweis auf § 19 UStG begründen.
Die eingenommene USt. ist in der EKS aber Betriebseinnahme.
Die eingenommene USt. ist in der EKS aber Betriebseinnahme.
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
ich bin aber seit Anfang 2022 kein Kleinunternehmer mehr..hatte ich dem FA so auch mitgeteilt.
Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Kölsch, du hast realisiert, dass die USt-Pflicht seit einem Jahr besteht? Seitdem ist robsentopsen berechtigt, die USt auszuweisen.
Dumm nur für ihn, dass er im vergangenen BWZ keine Ust-Voranmeldungen abgegeben hat, denn dann wären die eingenommenen Umsatzsteuern (EKS-wirksam) an das FA abgeführt worden.
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Bei fehlerhaft vereinnahmter USt erwirbt das Finanzamt einen Anspruch darauf.
Eine Absetzungsmöglichkeit in der EKS besteht bei fälschlich vereinnahmten Steuern jedoch nicht, da diese Betriebsausgabe vermeidbar gewesen wäre.
Eine Absetzungsmöglichkeit in der EKS besteht bei fälschlich vereinnahmten Steuern jedoch nicht, da diese Betriebsausgabe vermeidbar gewesen wäre.
Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Noch einmal, auch an @Olivia:
@robsentopsen wurde im Januar 2022 USt-Pflichtig
Ab Juni 2022 hat er H-4 bekommen.
Aber bereits seit Januar 2022 hat er die USt zurecht ausgewiesen!
@robsentopsen wurde im Januar 2022 USt-Pflichtig
Ab Juni 2022 hat er H-4 bekommen.
Aber bereits seit Januar 2022 hat er die USt zurecht ausgewiesen!
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Eindeutig Alterssehschwäche, hatte ich nicht auf dem Schirm.

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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Ja so sieht's aus..danke @tigerlaw !!
Ich habe sozusagen 1500€ UST. im BWZ (Juni '22 - Nov.'22) eingenommen, führe aber erstmalig USt. ans FA im Frühjahr diesen Jahres ab. Da vorher noch keine Einstufung vom FA vorliegt.
Wenn dann noch das JC meine einzigen wirklichen Betriebsausgaben (ca. 500€) für den Sprit des Kastenwagens nicht anerkennt, kann ich eigentlich gleich wieder ein Darlehen aufnehmen um die Rückforderungen des JC zu bezahlen...:(
Ich habe sozusagen 1500€ UST. im BWZ (Juni '22 - Nov.'22) eingenommen, führe aber erstmalig USt. ans FA im Frühjahr diesen Jahres ab. Da vorher noch keine Einstufung vom FA vorliegt.
Wenn dann noch das JC meine einzigen wirklichen Betriebsausgaben (ca. 500€) für den Sprit des Kastenwagens nicht anerkennt, kann ich eigentlich gleich wieder ein Darlehen aufnehmen um die Rückforderungen des JC zu bezahlen...:(
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
..was mich noch interessieren würde, nur so um es mal zu überschlagen. ..ich habe in der vorläufigen EKS 800€ Betriebseinnahmen angegeben.
Was einen Bezug von ca. 350€ ergab. Jetzt habe ich aber ca. 1500€ Betriebseinnahmen pro Monat im BWZ. Wieviel davon wird das JC zurückfordern ??
Was einen Bezug von ca. 350€ ergab. Jetzt habe ich aber ca. 1500€ Betriebseinnahmen pro Monat im BWZ. Wieviel davon wird das JC zurückfordern ??
Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Immer langsam. Wenn der Bescheid kommt, dann gucken wir weiter. Guck mal nach § 43 SGB II
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
ok, danke :-)
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
..und auch ein Dankeschön an die PN's ! das Forum gestattet mir leider nicht zu antworten..:(
Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Hast Du die Tankbelege für die 500 € Spritkosten aufgehoben? Auf den Tankbelegen sollte als Tankstelle kein Urlaubsort und keine Tankstellen im entfernten Ausland stehen, es sei denn, Du bist dort tätig gewesen.
Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Ups das werden wir ändern. PN senden sollte nur für die User "neuregistrierte User" gelten. Nach 5 Beiträgen wird jeder automatisch in die Gruppe " registrierter User" aufgenommen.robsentopsen hat geschrieben: ↑Mi 4. Jan 2023, 20:51 ..und auch ein Dankeschön an die PN's ! das Forum gestattet mir leider nicht zu antworten..:(
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst" Lever dod als slav"
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Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
robsentopsen hat geschrieben: ↑Mi 4. Jan 2023, 13:41 ...
und kann ich im besagten BWZ geleistete Zahlungen an das FA ( Einkommenssteuer für '21 und Einkommensvorsteuer für '22 ) als Abfluss angeben ?
...

Wenn ich das richtig sehe, dann ist diese Frage noch offen, oder?
Bei mir wurden Einkommenssteuerzahlungen (bisher) als private Ausgabe angesehen. Deren Begründung, in Kurzform:
- Einkommenssteuer ist keine betrieblich verursachte Steuer.
- diese Steuerzahlung betrifft nicht den BWZ, sondern einen älteren Zeitraum.
Allerdings ist das noch nicht rechtskräftig, da das Klageverfahren (wegen anderer Punkte) noch "läuft".
Die Einkommenssteuervorrauszahlungen müssten sich aber für Dich positiv auswirken. Wenn sie im BWZ geleistet wurden und den Zeitraum des BWZ betreffen. Und da beißt sich die Katze in den Schwanz, denke ich. Denn, wenn man schon ALG-2 zum Überleben braucht, worauf sollte man denn Einkommenssteuern berechen können?
Vermutlich wird das JC damit argumentieren, dass Du dem FA von deinen geringen Einkünften hättest berichtet können und um Aussetzung der Vorrauszahlungen hättest bitten können. Hätte, hätte, Kettenhemd. Das JC hat Dich ja anscheinend auch nicht darauf hingewiesen, oder?
Ich tippe darauf, dass der/die eine oder andere Mitforist(in) hierzu noch Paragrafen und Urteile aus dem Hut zaubern kann.
Viel Erfolg!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: EKS Einkommen viel höher als erwartet
Zum Thema ESt.-Zahlungen haben wir diesen langen Fred viewtopic.php?t=29514 - lies Dich da mal durch
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