Betriebsausgaben werden nicht anerkannt

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Betriebsausgaben werden nicht anerkannt

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB betreibt ein Fußpflegestudio, Räume angemietet. Haus wird verkauft, neuer Eigentümer baut um in Monteurszimmer, zahlt eLB eine Ablöse.
eLB miete neue Räume an, fast doppelt so groß, Miete 3-mal so hoch wie beisher, deutlich bessere Lage. Ablöse wird benutzt, um die Räume zu sanieren und auszustatten.
Laden brummt, Umsatz hat sich in den ersten 2 Monaten nach Eröffnung bereits verfünffacht im Vergleich zum früheren Laden.
Die hochkompetenten Fachleute des JC sagen:
- Miete zu teuer, nicht erforderlich
- Sanierung und zusätzliche Ausstattung nicht erforderlich
- Ablöse = sonstiges Einkommen, ist zu 100% anzurechnen

Wird also mal wieder eine "nette" Diskussion mit Widerspruchsstelle und vermutlich SG geben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt

#2

Beitrag von marsupilami »

So viel wie möglich Zeit schinden und den erhöhten Umsatz halten und dokumentieren und mit selbigen dann vor Gericht das JC abwatschen.
Signatur?
Muss das sein?
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1675
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt

#3

Beitrag von Aurora »

Herzlichen Glückwunsch an den/die eLB zu dieser grandiosen Umsatzsteigerung.
Vielleicht findet sich hier auch ein Weg aus dem Leistungsbezug :Daumen: :Daumen: :Daumen:

Allerdings frage ich die mich, woher das JC zu wissen meint, dass es günstigere Räumlichkeiten in gleicher oder anderer Lage gibt, die sich ebenso positiv auf die Einnahmen auswirken.
Mit Sanierung und Ausstattung verhält es sich ähnlich.


Aufgrund des Zuflussprinzip vermute ich liegt das JC richtig. Über dies und ob die Positionen zu teuer, notwendig oder nicht mögen lässt sich streiten.
Die Entscheidung erfolgt schlussendlich vor Gericht.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt

#4

Beitrag von Koelsch »

eLB wäre im nächsten BWZ raus aus dem Bezug selbst wenn der Umsatz nicht weiter steigen sollte, denn dann fallen ja die Sanierungskosten und Neuanschaffungen aus der EKS raus. Nur dank derer ist jetzt noch ein Bedarf gegeben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt

#5

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: So 29. Jan 2023, 10:10 eLB wäre im nächsten BWZ raus aus dem Bezug selbst wenn der Umsatz nicht weiter steigen sollte, denn dann fallen ja die Sanierungskosten und Neuanschaffungen aus der EKS raus. Nur dank derer ist jetzt noch ein Bedarf gegeben.
Das ist doch dann der Nachweis für die Notwendigkeit der Investition. Das JC möchte wohl stattdessen, dass eLB aufgibt und die Leistungen des BWZ mit künftigen Gewinnen zurückzahlt.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt

#6

Beitrag von Koelsch »

Über die "Fachkenntnisse" so mancher Selbstständigen SB's kann man nur verwundert staunen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt

#7

Beitrag von Olivia »

Vielleicht erwartet das Jobcenter auch, dass ein Bankkredit für die Rückzahlung der Leistungen aufgenommen wird. Der Bankkredit kann dann mit künftigen Gewinnen bedient werden.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt

#8

Beitrag von Koelsch »

Ein wirtschaftlich denkender Unternehmer nutzt zunächst mal vorhandene Eigenmittel, aber da stecken schon 2 Worte drin, die mit diesen SB's inkompatibel sind: Wirtschaftlich und denkend
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
jcgeschaedigter
Benutzer
Beiträge: 1319
Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41

Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt

#9

Beitrag von jcgeschaedigter »

Wenn die Ablöse für den gewerblich genutzten Raum war, dann war es doch ein betrieblicher Zufluss. Und wenn das Geld in die Renovierung der neuen betrieblichen Räume gesteckt wurde, dann war dies eine Betriebsausgabe. Was also will das JC? Dass der eLB aufgeben muss und dann ewig im Leistungsbezug bleibt? Das Handeln des JC widerspricht völlig seinen Aufgaben.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“