EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
TobPab
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EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#1

Beitrag von TobPab »

Hallo allerseits,

ich habe jetzt schon einige Tage mit dem Querlesen durch die Thematik EKS, Selbständig und ALG II verbracht. Das hat mir Mut gemacht, meinem SB sagen wir mal "herzhaft" widersprechen zu wollen. Nur weiß ich noch nicht genau wie - vor allem damit es dann auch beim Klageweg Bestand hat.

Kurz zu meiner Situation:
► Text anzeigen
Konkrete Fragen jetzt:
  • Ich halte die Ignorierung der Verluste und auch die Streichung der Kosten für rechtswidrig.
  • Schicke ich jetzt eine Mail mit dem Betreff "Widerspruch" gegen xxx und liste das noch einmal konkret auf was falsch ist?
  • Gibt es irgendwelche Möglichkeiten eine schnelle Auszahlung (in der korrekten Bedarfshöhe) zu erzwingen? Denn inzwischen sind es keine Monate mehr die ich mit den zu niedrigen Zahlungen durchhalte..
  • Kann ich einfach eine "aktualisierte" vEKS mit dem Widerspruch einreichen?
Danke schon mal für Eure Antworten.
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen:
Erst mal ganz kurz:
Verluste werden nicht verrechnet. Stichwort horizontaler Verlustausgleich. Hat BSG leider so entschieden. viewtopic.php?t=16999
Mail ist nicht rechtssicher
Telefon auch nicht
Termin nur mit Beistand
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#3

Beitrag von TobPab »

Koelsch hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 19:47 :willkommen:
Erst mal ganz kurz:
Verluste werden nicht verrechnet. Stichwort horizontaler Verlustausgleich. Hat BSG leider so entschieden. viewtopic.php?t=16999
Mail ist nicht rechtssicher
Telefon auch nicht
Termin nur mit Beistand
Danke für die Antwort :)

In dem Urteil ist von zwei Gewerbebetrieben die Rede. Ich habe ja nur einen. Es findet auch alles in den Räumlichkeiten statt. Da ist Büro, Verkauf, Produktion etc.

Bei den Einkommensarten wird ja dann auch unterteilt in Abhängig, Selbständig und Landwirtschaft. Oder seh ich da den Wald vor lauter Bäumen nicht?
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tigerlaw
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#4

Beitrag von tigerlaw »

Wenn es ein Unternehmen ist und Produkte und Dienstleistungen sich ergänzen, dann ist die Argumentation des SB wohl "weniger vertretbar".

Wenn es ganz unterschiedliche Bereiche sind, wie etwa im "Saftbar-Fall" (vgl. z.B. https://openjur.de/u/2159633.html), wo ein Betreiber eines Kurierdienstes daneben auch noch eine Saftbar betrieb, Dürftest Du tatsächlich etwas schlechte Karten haben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#5

Beitrag von TobPab »

tigerlaw hat geschrieben: Do 2. Mär 2023, 20:08 Wenn es ein Unternehmen ist und Produkte und Dienstleistungen sich ergänzen, dann ist die Argumentation des SB wohl "weniger vertretbar".

Wenn es ganz unterschiedliche Bereiche sind, wie etwa im "Saftbar-Fall" (vgl. z.B. https://openjur.de/u/2159633.html), wo ein Betreiber eines Kurierdienstes daneben auch noch eine Saftbar betrieb, Dürftest Du tatsächlich etwas schlechte Karten haben.
Ja - das hab ich auch schon von gelesen. Denke, dass es da bei mir anders ist: 1 Unternehmen/Gewerbe. Thematisch hängt alles irgendwo zusammen und bedingt einnander. Dienstleistungen finden sowohl in den Räumen als auch bei Außenterminen statt. Die Nachbereitung der Außentermine wiederum ist im Büro. Das Unternehmen betreibt auch ein Ladengeschäft, wo Produkte die das Unternehmen produziert und einkauft verkauft werden. Rechnungen werden einheitlich (also gleicher Firmenname, Adresse, Inhaber) ausgestellt. Thematisch alles im Lebensmittelbereich angeordnet.

Theoretisch kann man bestimmte Kosten mit einzelnen Dienstleistungen oder Produkten in Verbindung bringen. Aber das macht in meinen Augen nur bedingt Sinn. Ich mache das gerne um etwas den Überblick zu haben. Aber trotzdem bedingt jeder Teil irgendwo den anderen und wird auch von diesem beeinflusst.

Vor allem weil ja schon zwei eks (bis jetzt inkl die aEKS) ohne diese Auftrennung anerkannt wurden.
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#6

Beitrag von Koelsch »

Dann würde ich mit dem Argument 1 Betrieb nicht 3 dem Bescheid widersprechen. Gleich sagen, 3 EKS entstanden durch Falschberatung des JC.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#7

Beitrag von Olivia »

Richtig, da könnte man versuchen, nochmal eine "Fusions"-EKS einzureichen und klarzustellen, dass keine zwei parallelel Gewerbe existieren, sondern sich Dienstleistung und Produkte gegenseitig ergänzen.

Weise den SB nochmal ganz deutlich darauf hin, dass Dein Existenzminimum nicht gedeckt ist, d.h. dass Du nicht mal Deine Miete zahlen kannst, geschweige denn den Regelsatz zur Verfügung hast für Deine BG mit 6 Personen.

Das aber muss der Fall sein:
Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist.

§ 41a Abs. 2 SGB II

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html
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kleinchaos
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#8

Beitrag von kleinchaos »

Beispiel für 2 parallele Gewerbe wäre eine Druckerei mit Bücherverkauf plus Verkauf von Fairtrade-Kaffee und Kakao und Tee.
Der Bücherverkauf ist kein eigenes Gewerbe, weil sie nur das verkaufen, was sie auch selber drucken. Hat viel Überzeugungskunst gekostet, aber das JC hat es dann doch anerkannt. Dass Kaffee-Tee-Kakao-Verkauf eine eigene Sache ist, das ist klar.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#9

Beitrag von TobPab »

Ok - Danke für Eure Antworten.

Das heißt, ich verfasse jetzt ein Schriftstück - betitle es mit Widerspruch gegen vorläufigen Bescheid vom xxx, nenne als Grund für den Widerspruch fehlende Bedarfsdeckung aufgrund der fälschlichen Interpretation der 3EKS'e. Diese wurden fälschlicherweise aufgrund eines Telefonates mit dem SB angefertigt und lassen nun ein falsches Bild entstehen. Reiche als Klarstellung gleich noch mal 1 EKS für diesen Zeitraum mit ein und bekräftige in diesem Zuge noch einmal, dass es um 1 Gewerbe geht und nicht um drei getrennte.

Bringt es etwas auf die vorherigen Bedarfszeiträume zu verweisen? Hier wurde ja immer ein EKS akzeptiert. Oder ist die Gefahr größer schlafende Hunde zu wecken?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wie ist denn die Rechtsform des Gewerbes? Ich tippe auf "Einzelunternehmer", richtig?

Ich habe "8 Gewerbe" angemeldet, die sind teilweise nicht "vereinbar" (wie Elektroinstallation vs. Dekorationsnäher) und es kam seitens des JC nie zu einer Aufteilung. Der Punkt ist, dass ich nur eine Gewerbeanmeldung habe, in der 8 Tätigkeiten aufgeführt sind.

Ich (Rechtsform Einzelunternehmer) habe nur ein Gewerbe, egal wie viele Tätigkeiten ich ausführe!

Deshalb kann es auch keine Verlustausgleiche geben. Selbst dann nicht, wenn ich für die einzelnen Tätigkeiten fein säuberlich einzelne Buchführungen machen würde. Das wäre dann nur für mich (Controlling). Das FA juckt dies nicht, denn ggü. dem FA bin ich (Einzelunternehmer) nur eine Steuernummer und nicht acht Steuernummern.

Welche Rechtsgrundlage hat der JC-SB genannt? Keine, vermute ich.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#11

Beitrag von TobPab »

Noin - keine. Hatte auch schon explizit danach gefragt. Aber die Frage wurde ignoriert.

Richtig - bin Einzelunternehmer mit einer Gewerbeanmeldung. Das ist ja, dass was mich "wundert". Wenn ich zwei getrennte Gewerbebetriebe mit eigener Firmierung hätte - dann könnte ich das gedanklich ja halbwegs nachvollziehen.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

TobPab hat geschrieben: Fr 3. Mär 2023, 10:22 Noin - keine. Hatte auch schon explizit danach gefragt. Aber die Frage wurde ignoriert.
...
Meine geringen Erfahrungen mit dem JC sagen mir, dass wenn meine Frage ignoriert wird, ich die richtige Frage gestellt habe ;-)
Die fehlende Rechtsgrundlage ist ein Punkt, den Du in Deine Widerspruchsbegründung aufnehmen kannst.
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marsupilami
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#13

Beitrag von marsupilami »

TobPab hat geschrieben: Fr 3. Mär 2023, 09:48 Das heißt, ich verfasse jetzt ein Schriftstück - betitle es mit Widerspruch gegen vorläufigen Bescheid vom xxx, .....
.....
Richtig.
Aber auf Fristen achten!
Wenn Widerspruchsfrist überschritten, geht Überprüfungsantrag.
Grund: es hat gedauert, Dich sachlich richtig zu informieren und dabei war das JC durch Nicht- bzw. Falschberatung keine große Hilfe.


TobPab hat geschrieben: Fr 3. Mär 2023, 09:48 Bringt es etwas auf die vorherigen Bedarfszeiträume zu verweisen? Hier wurde ja immer ein EKS akzeptiert. Oder ist die Gefahr größer schlafende Hunde zu wecken?
Nö. Du hast ja die entsprechenden Bescheide sicherlich aufbewahrt und kannst die im Ernstfall vorlegen.
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Muss das sein?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#14

Beitrag von TobPab »

Bringt es eigentlich etwas, wenn ich um zügige Bearbeitung bitte, da deutliche Bedarfsunterdeckung und andeute, dass ich ansonsten den Klageweg einschreite? Oder ist das im Vorfeld schon zu sehr eskalierend?
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#15

Beitrag von Koelsch »

Darauf kannst Du hinweisen. Immerhin gibts ja auch die Möglichkeit eines Vorschusses
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#16

Beitrag von Olivia »

Das JC soll dem TE einen sofortigen Barvorschuss von 600 € gewähren, dies sind 100 € je BG-Mitglied. Grundlage ist § 42 Abs. 1 SGB I.

REWE wird die Auszahlung des Bürgergeldes durchführen: viewtopic.php?t=20911

So sieht der Auszahlungsschein aus (Muster):
Bild
Quelle: https://www.ak-kurier.de/akkurier/www/u ... n22318.jpg
TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#17

Beitrag von TobPab »

Koelsch hat geschrieben: Fr 3. Mär 2023, 16:41 Darauf kannst Du hinweisen. Immerhin gibts ja auch die Möglichkeit eines Vorschusses
Hatte ich auch schon mal angefragt - hieß dann aber, dass des nur bewilligt wird, wenn denn auch Aussicht auf Leistungsanspruch besteht.
Ich hab das dann so verstanden, dass ich einen Vorschuss bekommen würde, wenn der SB mich mag, der WB sicher bewilligt wird (also keine EKS vorhanden) und der WB erst in x Monaten bearbeitet wird.
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marsupilami
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#18

Beitrag von marsupilami »

Auch da könnte sich Hartnäckigkeit auszahlen.
Steter Tropfen und so....
Signatur?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#19

Beitrag von Olivia »

Richtig, hartnäckig bleiben und auf die Notlage hinweisen.
TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#20

Beitrag von TobPab »

Hallo allerseits,
es ist einig Zeit ins Land gegangen.
Hier der aktuelle Stand:

1. Ich habe noch keinen Überprüfungsantrag abgegeben, sondern, das was ich da drin stehen habe, direkt noch mal dem Sachbearbeiter geschrieben (inkl. EKS für den gesamten Betrieb, Gewerbeanmeldung). Verbunden auch mit dem Antrag auf einen Vorschuss. Die Hoffnung war, dass wenn der SB auf meine Argumente eingeht, die ganzen Überweisungen schneller von statten gehen müssten.

Hat leider nichts gebracht. :grimmig:
Nach wiederholten Nachfragen und Hinweisen, dass sich die unbezahlten Rechnungen stapeln kam heute mal eine Antwort per Mail.

Jetzt brauch ich wieder einige Ratschläge:

Da klar ist, dass er mir nicht ansatzweise entgegenkommt geht morgen der Überprüfungsantrag raus. Da kommt meine Gewerbeanmeldung rein + die richtige EKS. Denkt Ihr es braucht noch etwas?

2. Er hat mir folgende Begründung für die Aufteilung geliefert (ich habs sinnvoll zusammengekürzt, kann aber bei Bedarf den gesamten text per PM liefern):

... Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie ganz allgemein verpflichtet, Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern bzw. zu vermeiden.
Während des Leistungsbezugs haben Sie und die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen daher alle Möglichkeiten zur Minderung, Beseitigung, Verkürzung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu nutzen.
Dazu haben Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit insbesondere auch die Möglichkeit der Kostenvermeidung und -optimierung zu nutzen ...
.... Da alle drei Geschäftsbereiche unabhängig voneinader ausgeübt werden können und keine Interdependenzen vorliegen,
gilt es - Vgl. Abschnitt eins - die Möglichkeit der Kostenvermeidung und - optimierung zu nutzen und nicht gewinnbringende bzw. verlustreiche Tätigkeiten einzustellen.
Verluste aus nicht artverwandten selbständigen Tätigkeiten sind nicht zu berücksichtigen. Als Rechtsgrundlage dienen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (§§ 11 - 11b SGB II)

Die profitable Kontrolltätigkeit kann autark ausgeübt werden. Hierzu ist zudem kein Gewerbe notwendig. Diese Tätigkeit kann auch freiberuflich ausgeübt werden. Da ein vertikaler Verlustausgleich nicht möglich ist, können die Betriebsergebnisse aus einer Gewerbetätigkeit mit dem Betriebsergebnis aus einer freiberuflichen Tätigkeit zudem nicht verrechnet werden.

Defizitäre Geschäftsbereiche gilt es in Ihrem Interesse daher zu liquidieren oder entsprechende Gewinne einzufahren. Einer leistungsberechtigten Person ist zuzumuten, die unwirtschaftlichen selbständigen Tätigkeiten aufzugeben. Ein "Verlustausgleich" aus mehreren selbständigen Tätigkeiten ist somit nicht möglich. ...
Kann mir da jemand sagen ob an seinem Argument was dran ist? I
ch kann nur sagen, dass das mit der "Kontrolltätigkeit = freiberuflich möglich" Quatsch ist. Niemand der freiberuflichen Kollegen die ich in dem Berufsfeld kenne, macht das als Freiberufler.. Der Beruf ist auch nicht als Katalogberuf aufgeführt
Wie kann ich auf Seine Ausführungen sinnvoll antworten? Macht es Sinn die Antwort mit in den Überprüfungsantrag mit aufzunehmen?

3. Macht ein SB Wechsel Sinn? Wenn ja, wie gehe ich da vor?
4. Er hat den Antrag nach dem Vorschuss komplett ignoriert. Einfach da noch mal nachhaken oder gleich vor Gericht?

Er hat noch einiges anderes geschrieben zu meinen aEKS. Aber da komm ich drauf zurück, wenn ich das dringendere mal geklärt habe.

Danke schon mal für Eure Mühe.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#21

Beitrag von Olivia »

Zur Saldierung von Gewinnen und Verlusten aus unterschiedlichen Tätigkeiten:
Das SG Duisburg sieht einen horizontalen Verlustausgleich als zulässig an. Einnahmen aus mehreren selbstständigen Tätigkeiten seien einheitlich zu berechnen, auch wenn es sich um verschiedene Tätigkeiten handele (SG Duisburg, Urteil v. 28.4.2014, S 49 AS 617/10). Dem hat das BSG widersprochen. Im SGB II erfolge keine Saldierung von Einnahmen und Verlusten aus mehreren Gewerbebetrieben. § 3 Bürgergeld-V erlaube nur den Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben, die der Einkommensberechnung zugrunde zu legen sind, innerhalb eines Bewilligungszeitraumes als dem gegenüber dem Monatsprinzip längeren Zeitraum, nicht aber einen horizontalen Verlustausgleich. Dies folge aus dem Wortlaut der Regelungen, der Entstehungsgeschichte und dem systematischen Zusammenhang von § 11 sowie den §§ 3, 5 Bürgergeld-V (BSG, Urteil v. 17.2.2016, B 4 AS 17/15 R).

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 56541.html
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#22

Beitrag von marsupilami »

Ich würde nicht mehr lange fackeln und einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen.
Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertrag, EKS, etc. mitnehmen zur Rechtsantragsstelle und dort Antrag auf selbigen stellen.
Vielleicht sogar gleich Antrag auf PKH stellen, da die ganze Geschichte wohl eh vor Gericht landen wird.


SB kriegst Du so nicht gewechselt, da muss der sich schon mehr ..... ääähhhh..... Ungereimtheiten leisten, bevor Du da an einen anderen kommst.
Und wenn Du Pech hast, kommst Du vom Regen in die Traufe.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#23

Beitrag von Koelsch »

Ich würde darauf hinweisen, dass die Kontrolltätigkeit nicht in den Bereich freiberuflich fällt. Auf den Vorschussantrag würde ich erneut eindringlich verweisen. Ansonsten leider wie Olivia schrieb, das BSG hat den sog. horizontalen Verlustausgleich, also zwischen verschiedenen, parallel ausgeübten Gewerben, ausgeschlossen. Hatte da nach dem Urteil des BSG eine sehr lange Verhandlung vor dem LSG NRW, konnte die Richter da aber nicht überzeugen, dass das BSG da falsch liegt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#24

Beitrag von TobPab »

Koelsch hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 19:43 Ich würde darauf hinweisen, dass die Kontrolltätigkeit nicht in den Bereich freiberuflich fällt. Auf den Vorschussantrag würde ich erneut eindringlich verweisen. Ansonsten leider wie Olivia schrieb, das BSG hat den sog. horizontalen Verlustausgleich, also zwischen verschiedenen, parallel ausgeübten Gewerben, ausgeschlossen. Hatte da nach dem Urteil des BSG eine sehr lange Verhandlung vor dem LSG NRW, konnte die Richter da aber nicht überzeugen, dass das BSG da falsch liegt.
Wir hatten das ja schon weiter oben - aber kurz noch mal meine Auffassung (um zu vermeiden, dass ich in etwas verrenne):
Ich betreibe alles im Rahmen von einem Gewerbe. Rechnungen, Angebote, Webauftritt etc. weisen alle auf ein Gewerbe hin. Dieses bietet verschiedenen Produkte und Dienstleistungen an, aber alles unter einer Firmierung. Unter verschiedenen Gewerben würde ich verschiedene selbständige Tätigkeiten verstehen, die auch äußerlich erkennbar (Rechnungskopt, Webauftritt, Firmierung, etc.) als getrennt auftreteten.
Oder?

Kurz noch zu Freiberuflich: Weiß da jemand auf die Schnelle, ob das Finanzamt nicht dann einen auch als Freiberufler führen muss, wenn man eine Tätigkeit ausübt, die freiberuflichen Charakter hat?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#25

Beitrag von Koelsch »

Mit FA kann ich nichts sagen, auch da gibts sicher Unterschiede von FA zu FA. Bei der Gewerbeinterpretation wird gerne diskutiert. JC geht gerne mal davon aus (etwas übertieben), Handel mit Fahrrädern, Handel mit Fahrradzubehör und Fahrradreparatur = 3 Gewerbe
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