Fahrtenbuch und Datenschutz
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Fahrtenbuch und Datenschutz
Liebe alle,
ich möchte nochmals nachfragen, da ich nun vom JC aufgefordert wurde ein Fahrtenbuch zu führen, welche Daten genau in das FB müssen.
Hauptsächlich die Frage: MUSS der Name des Kunden im FB stehen, oder reicht die Adresse? und kann das JC auf die Angabe des Kunden bestehen?
Gibt es dazu rechtliche Hinweise, Urteile, Paragrafen auf die ich mich im Falle eines Streits mit dem JC verlässlich berufen kann?
danke schonmal und besten Gruß
Robert
ich möchte nochmals nachfragen, da ich nun vom JC aufgefordert wurde ein Fahrtenbuch zu führen, welche Daten genau in das FB müssen.
Hauptsächlich die Frage: MUSS der Name des Kunden im FB stehen, oder reicht die Adresse? und kann das JC auf die Angabe des Kunden bestehen?
Gibt es dazu rechtliche Hinweise, Urteile, Paragrafen auf die ich mich im Falle eines Streits mit dem JC verlässlich berufen kann?
danke schonmal und besten Gruß
Robert
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Meines Erachtens gibt es keine Rechtsgrundlage für die Nennung des Kunden. Der Name des Vermieters z.B. darf ja im Mietvertrag auch geschwärzt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
das hatte ich auch schon so aus mehren Threads hier im Forum "herausgehört".. aber gibt es auch belastbare Urteile, Gesetze mit denen ich im Falle des Falles argumentieren kann ??
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Ich würde als Laie nicht mit so etwas argumentieren, denn dann sagt später das SG: Keine PKH, der hat ja satte Rechtskenntnisse.
Ich kenn auch keine Urteile oder Gesetze, die das klar sagen.
Ich kenn auch keine Urteile oder Gesetze, die das klar sagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Kundendaten unterliegen dem Datenschutz und gehen das JC nichts an. Der Name des Kunden ist nicht relevant für die Leistungsberechnung.
Ich führe mein Fahrtenbuch in Papierform (Avery Fahrtenbuch 223) fürs Finanzamt. Dort trage ich auch die Adressen ein, zu denen ich fahre sowie den Grund der Fahrt und den Namen des Ziels (bei mir meist Vereine oder auch mal meine Autowerkstatt o.ä.).
Fürs Jobcenter nutze ich das digitale Fahrtenbuch, das ich hier aus dem Forum habe. Da kommen nur Datum, Zeit, Kilometerstand Anfang/Ende, gefahrene Kilometer, ob geschäftlich oder privat sowie der Grund der Fahrt rein. Keine Namen oder Kundendaten. Bisher hat das JC das auch so akzeptiert.
Ich führe mein Fahrtenbuch in Papierform (Avery Fahrtenbuch 223) fürs Finanzamt. Dort trage ich auch die Adressen ein, zu denen ich fahre sowie den Grund der Fahrt und den Namen des Ziels (bei mir meist Vereine oder auch mal meine Autowerkstatt o.ä.).
Fürs Jobcenter nutze ich das digitale Fahrtenbuch, das ich hier aus dem Forum habe. Da kommen nur Datum, Zeit, Kilometerstand Anfang/Ende, gefahrene Kilometer, ob geschäftlich oder privat sowie der Grund der Fahrt rein. Keine Namen oder Kundendaten. Bisher hat das JC das auch so akzeptiert.
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Ist schon länger her, aber ich habe weder Kundennamen noch Anschrift, sondern lediglich den und manchmal OT eingetragen. Das wurde anerkannt. Vermutlich liegt es am JC oder heißt es nun Bürgercenter. :-)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst" Lever dod als slav"
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Hier mal der Link zu "unserem" Fahrtenbuch - viewtopic.php?t=3331
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
OT Ortsteil oder Offtopic?
- kleinchaos
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Ich denke mal, selbst die Straße zu nennen ist nicht notwendig, könnte auf deinen Kunden hindeuten. Wenn ich als Ziel Eime, Reisstr. eintrage, weiß jeder, dass aswo mein Kunde ist oder ich dort Kunde bin. Das geht die nix an. Eime als Stadt sollte reichen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
OT = Ortsteil :-)
@ KC genau das habe ich mir gedacht.
@ KC genau das habe ich mir gedacht.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Die haben ja nix Besseres zu tun, als die Fahrstrecken zu kontrollieren. Ich hatte mal den Fall, da lehnte JC das Fahrtenbuch ab, denn man habe überprüft, von Meisenweg nach Kälberplatz seien es laut Google nur 6,3 km und nicht 7,8 km, wie im Fahrtenbuch angegeben. Wir mussten und konnten dann nachweisen, an dem Tag war der Birkenweg gesperrt, daher Umweg über den Buchenpfad.
Man erkennt, die JC Mitarbeiter haben viel zu tun.
Man erkennt, die JC Mitarbeiter haben viel zu tun.
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Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Der Name fällt nur dann unter den "Datenschutz", wenn es eine Einzelunternehmung ist. Nur die Daten von natürlichen Personen sind zu schützen, nicht aber die Daten von "xy GmbH, Geschäftsführer Klaus Mustermann". Das stinkt mir auch (in Bezug aufs JC), ist aberdie "Rechtslage".
Welchen Mehrwert bietet der Kundenname bei der Ermittlung der Fahrstecke? Du könntest, alternativ, die Kundennummer eintragen. Das wäre in jedem Fall "datenschutzkonform".
Wer sagt denn, das Du direkt beim Kunden parken konntest? In der Kölner Innenstadt, z.B., wird man zwangsweise ein paar bis ein paar hundert Meter latschen müssen. Oder auch vier mal um den Block kurven, was die Fahrstrecke wieder verlängert...
Was, wenn Du bei drei Besuchen immer direkt vor der Tür parken konntest und beim vierten Besuch musst Du viermal um den Block kurven und dann doch 500m weit weg parken? Das ganze hinkt doch, beidbeinig.
Im Zweifel macht das JC das, was ihm am besten gefällt und Du mustt es vor Gericht erstreiten. Bis dahin solltest Du für Dich deine Strecken aufzeichnen.
Wie so oft geschrieben:
Früher oder später trifft sich der Selbstständige mit dem JC vor Gericht. Das gehört für´s JC einfach dazu, die brauchen den (hier stand mal "Kick, das wurde dann zu diesem link gemacht)
Welchen Mehrwert bietet der Kundenname bei der Ermittlung der Fahrstecke? Du könntest, alternativ, die Kundennummer eintragen. Das wäre in jedem Fall "datenschutzkonform".
Wer sagt denn, das Du direkt beim Kunden parken konntest? In der Kölner Innenstadt, z.B., wird man zwangsweise ein paar bis ein paar hundert Meter latschen müssen. Oder auch vier mal um den Block kurven, was die Fahrstrecke wieder verlängert...
Was, wenn Du bei drei Besuchen immer direkt vor der Tür parken konntest und beim vierten Besuch musst Du viermal um den Block kurven und dann doch 500m weit weg parken? Das ganze hinkt doch, beidbeinig.

Im Zweifel macht das JC das, was ihm am besten gefällt und Du mustt es vor Gericht erstreiten. Bis dahin solltest Du für Dich deine Strecken aufzeichnen.
Wie so oft geschrieben:
Früher oder später trifft sich der Selbstständige mit dem JC vor Gericht. Das gehört für´s JC einfach dazu, die brauchen den (hier stand mal "Kick, das wurde dann zu diesem link gemacht)

Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Fahrtenbuch und Datenschutz
Bei dem von mir geschilderten Fall besonders "nett". Bevor das JC das Fahrtenbuch bekam, hatte eLB eine Betriebsprüfung durchs FA. Das FA fand an dem Fahrtenbuch nix zu meckern.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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