Von der Selbständigkeit zum Hobby

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Maramarthe
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Von der Selbständigkeit zum Hobby

#1

Beitrag von Maramarthe »

Hallo,

ich war bis Ende 2022 selbst?ndig als Imkerin im Haupterwerb. Aus gesundheitlichen Gr?nden konnte ich das Arbeitspensum schon seit einiger Zeit nicht mehr verkraften und dadurch auch keinen ?berschuss mehr erwirtschaften. Nun betreibe ich die Imkerei nur noch als Hobby, weiterhin ohne einen ?berschuss zu erwirtschaften.

Ab 01.01.2023 habe ich B?rgergeld beantragt. Die Mitarbeiterin des Jobcenters will aber einfach nicht akzeptieren, dass ich keine Selbst?ndigkeit mehr habe. Sie besteht darauf, dass ich die Anlage EKS f?r das erste Halbjahr 2023 ausf?lle. Tats?chlich nehme ich auch mal ein paar Euro ein, im Durchschnitt ca. 30 EUR im Monat, h?chsten auch mal 100 EUR. Es entstehen aber auch Kosten, die in der Regel h?her als die Einnahmen sind. Es ist tats?chlich nur noch eine Liebhaberei.

Die Mitarbeiterin vom Jobcenter kenne ich bereits von fr?her und wei? daher, dass Ihr nicht zu trauen ist.

Kann sie tats?chlich darauf bestehen, dass ich eine vorl?ufige EKS ausf?lle? Ich m?chte diese nicht ausf?llen, da es mir zu kompliziert ist, mir irgendwelche Einnahmen und Kosten auszudenken, die keinesfalls mit der sp?teren Realit?t ?bereinstimmen k?nnen. Letztlich muss ich dann auch noch eine abschlie?ende EKS ausf?llen und das zieht sich dann immer weiter. Von fr?her wei? ich, dass es mit diesen EKS st?ndig unsinnigen ?rger gibt, auf den ich gerne verzichten w?rde.

Hier ein Auszug aus dem Schreiben der Mitarbeiterin des Jobcenters:
Sozialgesetzbuch II (SGB II). Danach gilt: Bei der Berechnung der Eink?nfte sind grunds?tzlich alle Einnahmen in Geld zugrunde zu legen. Unerheblich ist, ob sie zu den Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes geh?ren und ob sie der Steuerpflicht unterliegen. Die Nutzung der Anlagen EKS ist gesetzlich vorgeschrieben.

Diesen Text kann ich im SGB II aber nicht finden.

Ich bin bereit, ihr mitzuteilen, falls ich doch mal wieder einen ?berschuss aus meinem Hobby habe. Darum geht es mir gar nicht. Ich m?chte einfach diesem Zwang bez?glich der EKS entgehen. Ich habe auch noch nie geh?rt, dass jemand Ein- und Ausgaben f?r sein Hobby (z.B. f?r Socken stricken und verkaufen) darlegen muss.

Ich w?rde mich sehr ?ber Informationen zu diesem Thema freuen.

Viele Gr??e
Maramarthe
HarzerUrvieh
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#2

Beitrag von HarzerUrvieh »

Maramarthe hat geschrieben: Di 18. Apr 2023, 15:33 ... Die Nutzung der Anlagen EKS ist gesetzlich vorgeschrieben. ...
:willkommen:

... das kann ja sein, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist aber, für wen denn? Bist Du selbstständig? Gewerbe angemeldet oder Freiberuflich oder Landwirt oder sonst etwas?
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Koelsch
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, so lange nachweisbare Einnahmen erzielt werden, kommst Du um die EKS leider nicht herum
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marsupilami
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#4

Beitrag von marsupilami »

Ebenfalls :willkommen: im Forum.

Die SB beim JC möge doch bitte explizit den §§ nennen, der den Gebrauch der EKS nach Aufgabe der Selbstständigkeit vorschreibt.

Der Allgemeine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB II ist das so nicht zu entnehmen.

Selbstverständlich bist Du bereit, Einnahmen zeitnah zu melden.


Auf der anderen Seite wird man aber versuchen, Dich in soz.vers.pfl. Arbeit zu vermitteln.
Du wirst dann bitte darauf bestehen, dass "man" prüft, in wie weit Du aus gesundheitlichen Gründen überhaupt vermittelbar bist.
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Olivia
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#5

Beitrag von Olivia »

Sobald auch nur 1 € Umsatzerlös durch das Hobby generiert wird, wird um das Ausfüllen einer EKS wahrscheinlich leider nichts drum herum führen. Nur ein vollkommen ertragsloses Hobby (Singen, Schach o.ä.) wäre ohne EKS möglich.

Eine Möglichkeit wäre, das Hobbyimkern nur noch für den Privatgebrauch zu betreiben. D.h. der Honig wird vollständig selbst verzehrt oder zu Weihnachten/Ostern an nahe Verwandte verschenkt.

Das Jobcenter könnte in diesem Fall eine Kontrolle durchführen, woher die Mittel für das Hobby stammen. Denn im Regelsatz sind keine Ausgaben für Hobbyimkerei vorgesehen. Eventuell wird ein Verzehrs- und Verwendungsnachweis gefordert, bspw. wenn dann doch etliche Kilo Honig jeden Monat erzeugt werden und/oder gleichzeitig ein Mehrbedarf wegen Diabetes bewilligt wurde.

Noch ein Hinweis zum Verschenken von Honig: Schenkungen auch von Waren in grösserem Masstab ggf. auch an nahe Verwandte könnten dem Jobcenter gegenüber anzugeben sein und u.U. die Bedürftigkeit mindern. Die Schenkungen sollten deswegen über einen geringen Warenwert / Bagatellen nicht hinausgehen.
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tigerlaw
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#6

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits: Ist es so schwer, eine Anlage vEKS auszufüllen? Für die Formularseiten 3-5 (Teile A und B der Tabelle) gibt es ein kleines Tool, das die Berechnungen der Summen übernimmt: viewtopic.php?t=63#p449.

Folgendes Vorgehen würde ich Dir empfehlen:
1. Den offiziellen Formularsatz EKS der BA herunterladen, dann im pdf-Reader öffnen und die Seiten 1, 2 und 6 ausfüllen.
2. Dieses teilausgefüllte Formular abspeichern.
3. In "unserem" Excel-Tool die Tabelle ausfüllen (es sollten nur die Positionen ausgefüllt werden, wo auch tatsächlich Kosten anfallen), und dann im pdf-Format "ausdrucken".
4. Im Internet gibt es ein kostenloses Tool www.ilovepdf.com Dort "splitPdf" anklicken, und in das neue Fenster mit drag-and-drop das teilausgefüllte EKS-Formular ziehen. Auf der rechten Seite 3 "Ranges" angeben, nämlich 1, 2 und 6, dann auf "Split pdf" klicken. Das Ergebnis findest Du Dann im Browser als zip-Datei vor, darin dann die drei Teil-Formulare. Alles in das "Arbeitsverzeichnis" verschieben.
5. Die Seiten 2 und 6 ausdrucken, unterschreiben und separat wieder einscannen.
6. Jetzt erneut das Programm ilovepdf.com aufrufen, diesmal aber die "Merge"-Funktion auswählen. Alle Teile (die Seite 1 des Formulars, die gescannte Seite 2 mit der Unterschrift, Deine Excel-Tabellen-Ausgabe, sowie die gescannte Seite 2 mit der Unterschrift in das Fenster ziehen und "Merge" anklicken - Und das fertige Ergebnis steht im Download-Ordner. Diese Datei wieder in das Arbeitsverzeichnis kopieren und ihr einen "sprechenden" Namen verleihen.
7. Die Datei kann ggf. sofort per Mail an das JC übermittelt werden (wenn Du Deine Mailadresse nicht geheim halten willst), oder alles ausdrucken und dann faxen bzw. mit Briefpost o.ä. einreichen.

Beachte noch etwas: Egal ob Du früher umsatzsteuerfrei warst oder nicht, jetzt (nach Abmeldung beim FA) bist Du es auf jeden Fall. Deshalb das entsprechende Feld im Excel-Tool ankreuzen, dann werden die MWSt-Zeilen sofort "ge-ixt".

FÜr die Erstellung der Tabelle aEKS gibt es bei uns ebenfalls ein Excel-Tool (viewtopic.php?t=63#p449), in dem Du jede Einnahme und Ausgabe gemäß den Formularfeldern (A1 .. A7, B1..B16) kontieren kannst, und heraus kommen die fertigen Tabellenblätter A und B (also die Seiten 3 - 5 des Formulars EKS).

Die weitere Verarbeitung ist schon oben beschrieben worden ...

Viel Erfolg

:tiger:
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tigerlaw
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#7

Beitrag von tigerlaw »

Und noch etwas: Unser User @marsupilami hat soeben eine "Lesefrucht" hier mitgeteilt: viewtopic.php?t=63#p449
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Maramarthe
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#8

Beitrag von Maramarthe »

Erst einmal vielen Dank für die umfangreichen Antworten und das Willkommen.

Ich werde mich wohl von der einfachsten Variant (Antwort von marsupilami) an durcharbeiten.

@ HarzerUrvieh: Solange die Imkerei mein Broterwerb war, war ich natürlich selbständig in der Landwirtschaft. Unter anderem war ich auch in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert. Jetzt, mit einer Hobbyimkerei bin ich genauso selbständig oder unselbständig, wie jemand, der mal selbstgestrickete Socken an einen Interessenten verkauft. Der Verkauf deckt dann vielleicht die Materialkosten ab. Bei meiner Imkerei ist das ebenso. Verkaufe ich im Monat ein paar Gläser Honig bleibe ich mit diesen Einnahmen bisher deutlich unter der 100,00 EUR-Grenze und decke dadurch lediglich ein paar Kosten für Futter, Waben und ähnliches ab. Mit einer Hobbyimkerei ist auch keine Versicherung in der Landwirtschaftlichen Krankekasse (die meiner Meinung nach wirklich sehr gut ist) mehr möglich. Die paar Einnahmen ermöglichen es mir, mein Hobby überhaupt weiter zu betreiben.

@ tigerlaw: Danke für die vielen Verlinkungen. Damit werde ich mich später noch beschäftigen. Zu der Frage: " Ist es so schwer, eine Anlage vEKS auszufüllen?". Ja, da es mir schwer fällt, mir Dinge "zusammen zu spinnen", die gar nicht stimmen können, und weil irgendwann die aEKS folgt, wonach das JC dann über nötige oder unnötige Ausgaben für mein Hobby diskutiert bzw. einfach Entscheidungen trifft. Sollte es mir möglich sein, auch mal mehr als 100 EUR im Monat einzunehmen, geht dann höchstwahrscheinlich wieder Trubble bezüglich der gegenzusetzenden Kosten los. Das hatte ich vor Jahren schon zu Beginn meiner Selbstängigkeit. Dazu kommt, dass diese SB in den letzten Wochen schon mehrfach Auskünfte von mir verlangt hat, die schon allein durch die Ausfüllhilfen für das Bürgergeld, als unnötig beschrieben werden. Nachdem ich ihr solche Passagen aufgeführt habe, hat sie auch nicht weiter danach gefragt, es erklärt, widerlegt oder sich entschuldigt. Ich kann ihr einfach nicht trauen. Fülle ich eine EKS aus, so sage ich damit ja aus, dass es eine Selbständigkeit ist bzw. gibt. Und so ist es seit 01.01.2023 nicht. Ich gehe davon aus, dass die SB versucht mir weitere Fallstricke daraus zu drehen. Mein stures Wahrheitsempfinden kann sich nicht damit abfinden ein Formblatt zur Selbständigkeit auszufüllen, wenn es keine Selbständigkeit gibt.
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marsupilami
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#9

Beitrag von marsupilami »

@ Maramarthe: über eines musst Du Dir im Klaren sein:
Wenn Du Deine Selbstständigkeit aufgibst - egal ob mit oder ohne EKS, lange Erklärungsversuche an SB - wirst Du auch Deine Kosten niemals offiziell gegenrechnen können.
Weder mit Kontoauszügen noch mit irgendwelchen Belegen.

Dann wird es auch schwierig, irgendwelche Einnahmen - die womöglich über's Konto laufen - zu erklären.

@ tigerlaw: Dein Link oben geht auf unser Formular EKS - das ist nicht von mir, sondern von Koelsch.
Ehre wem Ehre gebührt.

Ich erlaube mir mal die Vermutung, dass Du das hier meintest:
viewtopic.php?t=30417
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Olivia
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#10

Beitrag von Olivia »

Maramarthe hat geschrieben: Mi 19. Apr 2023, 11:05 jemand, der mal selbstgestrickete Socken an einen Interessenten verkauft
Auch das wäre EKS-pflichtig. Sobald eine auf Gewinn ausgelegte Tätigkeit startet, muss der Gewinn mit den Leistungen für Grundsicherung verrechnet werden. Dazu fordert das JC die Anlage EKS an, mit Prognose und Nachschau.
Der Verkauf deckt dann vielleicht die Materialkosten ab
Vielleicht, vielleicht aber auch nicht (nur). Insofern ist die EKS schon folgerichtig.
Bei meiner Imkerei ist das ebenso. Verkaufe ich im Monat ein paar Gläser Honig bleibe ich mit diesen Einnahmen bisher deutlich unter der 100,00 EUR-Grenze und decke dadurch lediglich ein paar Kosten für Futter, Waben und ähnliches ab.
Dann sollte auch eine EKS kein Problem sein. Bis zu 100 € Gewinn im Monat sind anrechnungsfrei.
Zu der Frage: " Ist es so schwer, eine Anlage vEKS auszufüllen?". Ja, da es mir schwer fällt, mir Dinge "zusammen zu spinnen", die gar nicht stimmen können
Im Wirtschaftsleben ist es überall üblich, ständig Prognosen abzugeben. Prognosen haben die Eigenart, dass sie so gut wie nie die tatsächlichen späteren Ergebnisse abbilden. Speichere Dir doch die EKS ab, dann hast Du für Folgezeiträume schon etwas "passendes" da.
weil irgendwann die aEKS folgt, wonach das JC dann über nötige oder unnötige Ausgaben für mein Hobby diskutiert bzw. einfach Entscheidungen trifft
Nachdem Du die Imkerei als Hobby deklariert hast, erübrigt sich doch die Diskussion mit dem Jobcenter über nötige und unnötige Ausgaben. Bei einem Hobby bestimmt das Jobcenter nicht mit. Allerdings unterliegst Du dann im Gegenzug den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters.
Sollte es mir möglich sein, auch mal mehr als 100 EUR im Monat einzunehmen, geht dann höchstwahrscheinlich wieder Trubble bezüglich der gegenzusetzenden Kosten los.
Darauf musst Du Dich wahrscheinlich einstellen. Ein Hobby, das (doch wieder) auf Gewinn ausgelegt ist, kann auch wieder zur Selbständigkeit werden. Du solltest daher aufpassen, nicht zu viel zu verkaufen. Am besten ist, Du isst den Honig selbst auf und verschenkst den Rest an Verwandte. Dann wird der Hobbycharakter der Imkerei nicht gefährdet.
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Koelsch
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich hab zwar keine Ahnung mehr von Imkerei (mein Opa hatte etliche Völker), aber werden nicht viele Gläser Honig gegen bar verkauft? Da ist es im Zweifel nur schwer nachvollziehbar, wie hoch Deine Einnahmen waren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#12

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: Mi 19. Apr 2023, 11:41 @ Maramarthe: über eines musst Du Dir im Klaren sein:
(...)
@ tigerlaw: Dein Link oben geht auf unser Formular EKS - das ist nicht von mir, sondern von Koelsch.
Ehre wem Ehre gebührt.

Ich erlaube mir mal die Vermutung, dass Du das hier meintest:
viewtopic.php?t=30417
:jojo: :jojo: :jojo:

Da war im Clipboard noch der andere Link auf unseren Rechner nicht überschrieben ...
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#13

Beitrag von Olivia »

Eine Möglichkeit wäre auch, dass die Kunden Honig bspw. gegen Gläser und Deckel bekommen. So eine Art Naturaltausch.
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kleinchaos
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#14

Beitrag von kleinchaos »

Bei Hobby und erzielbarem Einkommen mit ALG2 klingelts bei mir irgendwo weit hinten kurz vorm Fridolin.

Es gab doch da mal diese tolle bunte Infobroschüre zum ALG2. Wie man so an Geld kommt usw. Die Familie stöbert auf dem Dachboden und verkloppt Ommas alten Kleiderschrank für nen guten Preis. Ist Vermögensumwandlung. Auch wenn die Tochter abends Topflappenhäkelt und auf dem Flohmarkt verkauft, (Hobby) dann ist das nicht anrechenbar. Erst wenns mit den Topflappen überhandnimmt, müsste man vielleicht ein Gewerbe anmelden ...
Hobby zum Beruf und so.

Das Hobby kann man so lassen und Einkommen daraus kaum anrechnen. Ein Modelleisenbahner verkauft ja auch immer mal ne Lok und ein Häuschen oder ne Weiche und investiert die entweder in ein Parfüm für die Frau zum Beruhigen oder in eine neue Lok. Vermögensumwandlung
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Maramarthe
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#15

Beitrag von Maramarthe »

Ich bin echt überwältigt von so viel Hilfe!!!

Meine Denkweise entspricht der von kleinchaos. Was ja leider noch nicht bedeutet, dass das so durchzusetzen ist.

Ich beabsichtige (im Gegensatz zu den vergangenen Jahren) nicht Gewinn zu erzielen!!! Bin aber froh, über ein paar EUR mit denen ich dann Zucker kaufen kann.

Inzwischen habe ich erst einmal nach den genauen §§ gefragt und angeboten, Einkünfte über 100 EUR anderweitig anzugeben. Mal sehen, ob sie §§ findet.
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#16

Beitrag von Olivia »

Die TE könnte auch versuchen, den Charakter der Imkerei als Hobby nochmals gegenüber dem Jobcenter herauszustellen.

Formulierungsvorschlag:
SgDuH,

hiermit teile ich Ihnen weitere Details zu meinem Imker-Hobby mit. Mit Beginn des Jahres 2023 habe ich die Imkerei zum Hobby umgewidmet. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt seitdem nicht mehr vor. Das Gewerbe wurde abgemeldet.

Das bedeutet, dass ich seitdem nicht mehr beabsichtige, mit meinem Imker-Hobby (im Gegensatz zu den vergangenen Jahren) Gewinn zu erzielen. Ich bin froh, wenn sich die Unkosten decken. Kunden geben mir ggf. etwas Geld, damit ich davon zweckbestimmt ein wenig Zucker für die Bienen kaufen kann. Ansonsten verzehre ich den Honig ausschliesslich selbst oder gebe ihn unentgeltlich an nahe Bekannte oder Verwandte weiter. Einige Gläser stelle ich auch in den Vorratsschrank, da Honig haltbar ist. [Falls zutrefffend: Letztens habe ich auch ein paar Gläser an die Tafel gespendet.] Etwaige Verluste des Hobbys trage ich aus eigener Tasche aus dem Regelsatz und Ersparnissen, da ich Freude an der Bienenzucht habe. Bienen sind überdies wichtig für die Bestäubung von Pflanzen. Mein Hobby tut also auch damit Gutes.

Aus den hier genannten Gründen beantrage ich, von der Anforderung von EKS dauerhaft abzusehen. Es liegt kein Verkauf mit gegenzurechnenden Kosten mehr vor. Für ein reines Hobby sind EKS nicht mehr notwendig.

MfG
Zuletzt geändert von Olivia am Mi 19. Apr 2023, 17:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#17

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
...... und da ich js bekanntlich gerne mecker :zwinker: : Es gibt keine Unkosten, denn die wären ja das Gegenteil von Kosten. Es gibt nur Kosten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#18

Beitrag von Olivia »

:verlegen:

Ähhh, richtig. Aber in dem Zusammenhang vielleicht gar nicht mal so verkehrt:

Unkosten = Hobby, Zeitvertreib
Kosten = gewerbliche Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht
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marsupilami
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#19

Beitrag von marsupilami »

Ich greife mal Olivia's Textvorschlag auf und fummel da mal ein wenig dran herum.
Mir fehlt da eine Begründung, warum das aufgegeben wurde, andererseits aber weiter Bienen gehalten werden und damit doch wenigstens Futterkosten entstehen.
SgDuH,

hiermit teile ich Ihnen weitere Details zu meinem Imker-Hobby mit. Mit Beginn des Jahres 2023 habe ich die Imkerei aus gesundheitlichen Gründen zum Hobby umgewidmet. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt seitdem nicht mehr vor. Das Gewerbe wurde abgemeldet.
Hier jetzt vielleicht 1, 2 Krankheitsangaben einfügen. Z.B. Rücken, Knie, .... Innereien.
Bevorzugt etwas, was genau die Arbeit als Imker so beschwerlich macht.


Das bedeutet, dass ich seitdem mit der Imkerei nicht wirklich alle Kosten UND allgemeine Lebenshaltungskosten decken kann - geschweige denn bemerkenswerte Gewinne erziele um aus dem Leistungsbezug zu kommen. Ich bin froh, wenn ich die Kosten für die verbliebenen Tiere gerade so durch Umschichtungen im Regelsatz decken kann. Die sehr wenigen verbliebenen Kunden unterstützen mich mit ihren Einkäufen gerade soweit, dass ich davon zweckbestimmt ein wenig Zucker (Ersatz-Nahrung für die Bienen im Winter) kaufen kann. Ansonsten verzehre ich den Honig überwiegend selbst. Aufgrund der langen Haltbarkeit dieses Naturproduktes kann ich eine Vorratshaltung in bescheidenem Umfang aufrecht halten. [Falls zutrefffend: Letztens habe ich auch ein paar Gläser an die Tafel gespendet.] Etwaige Verluste des Hobbys trage ich aus eigener Tasche aus dem Regelsatz und nach SGB zulässigen Ersparnissen, da ich Freude an der Bienenzucht habe. Bienen sind überdies wichtig für die Bestäubung von (Nutz-)Pflanzen. Mein Hobby tut also auch damit Gutes für die gesamte Gesellschaft.

Die Imkerei völlig aufzugeben würde bedeuten, dass ich die verbliebenen Tiere töten und vernichten müsste.
Dagegen sprechen die einschlägigen, strafbewehrten Vorschriften des Tierschutzes.
Andere Imker waren bisher aus wichtigen Gründen nicht in der Lage, mir den Bestand wenigstens in Teilen oder nach und nach gar ganz abzunehmen.
Auch ist niemand in der näheren Umgebung bereit, den aktuellen Bestand weiter zu halten und evtl. wieder gewinn-bringend auszubauen.
[Falls zutreffend, ca. 2, max. 3 kurze weitere Sätze zu Tierschutz, Verbot langer Transporte, Quarantäne, etc. anbringen.]

Aus den hier genannten Gründen beantrage ich, von der Anforderung von EKS dauerhaft abzusehen. Es liegt kein Verkauf mit gegenzurechnenden Kosten mehr vor. Für ein reines Hobby sind EKS nicht mehr notwendig.
Das hier habe ich auf die Schnelle gefunden
Sollten Sie also zum Beispiel einen Bienenstock im Garten besitzen, den Sie loswerden möchten, dürfen Sie die Tiere nicht selbst umsiedeln. Ein regionaler Imker kann Ihnen hierbei weiterhelfen. Gift gegen Bienen ist absolut tabu. Sollte dies ein Nachbar bemerken, der sich dem Tierschutz verschrieben hat, kann er dies anzeigen. Je nach Bundesland fällt das Bußgeld bis maximal 60.000 Euro aus.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-biene/
Werde ich gleich noch einarbeiten.


So ungefähr.
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#20

Beitrag von HarzerUrvieh »

Maramarthe hat geschrieben: Mi 19. Apr 2023, 11:05 ...
Solange die Imkerei mein Broterwerb war, war ich natürlich selbständig in der Landwirtschaft. Unter anderem war ich auch in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert. Jetzt, mit einer Hobbyimkerei bin ich genauso selbständig oder unselbständig, wie jemand, der mal selbstgestrickete Socken an einen Interessenten verkauft.
...
Woran machst Du das fest? Hast Du irgendwas zum 31.12.2022 abgemeldet oder ruhend gestellt? Woher soll man denn wissen, ob Du noch "aktiv" bist oder nicht? Das Finanzamt wird dazu doch auch eine Info zu brauchen, oder nicht?
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#21

Beitrag von kleinchaos »

Auch beim Hobby hat man Kosten, die man gegenrechnen kann. Eben die Reparatur vom Bienenhaus, Futter, Waben, Gläser ... Bis da ein Gewinn herauskommt, dauert es auch ein bissel.
Ich würde da auch beim Hobby sicherheitshalber für mich als Überblick ne kleine Buchführung machen, schon damit man Kosten und Nutzen im Blick hat. Und im schlimmsten Fall ist es halt Einkommen. Blöderweise nicht aus Erwerbstätigkeit, womit die 100€ Freibetrag leider wegfallen dürften
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#22

Beitrag von Olivia »

:arge: Stimmt, da es keine Erwerbstätigkeit ist, gibt es den Grundfreibetrag nicht. Gibt es 30 € Freibetrag für Sonstiges Einkommen?
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#23

Beitrag von Koelsch »

Ja, die Versicherungspauschale gilt
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#24

Beitrag von jcgeschaedigter »

@Maramarthe
Ich kann natürlich nachvollziehen, wenn dur keine Lust hast, die EKS auszufüllen (und das 4mal im Jahr, falls dein BWZ nur 6 Monate beträgt) und dich vom Jobcenter weiterhin gängeln und schikanieren zu lassen.

Andererseits ist der Aufwand für dich überschaubar. Für den Weiterbewilligungsantrag in die EKS bei den Einnahmen nur kleine Summen eintragen, bei den Ausgaben erst mal gar nichts. Am Ende sollte der Gewinn minimal sein, damit nichts anrechenbar ist. Für die aEKS nach Ablauf des BWZ dann die realen Zahlen eintragen, die nach deinen Angaben ja unschädlich sind.

Dabei wäre interessant, ob in diesem Fall das Jobcenter eine Weiterführung der Selbständigkeit anerkennen müsste (Hallo rechtserfahrene Leute im Forum!), auch wenn das Finanzamt das Ganze als Hobby zu den Akten gelegt hat. Denn wenn das JC eine EKS fordert, dann sollte man zumindest auf "nebenberuflicher" Selbständigkeit bestehen. Was beinhaltet, dass man wie gewohnt Einnahmen und Ausgaben abrechnet, aber dann auch die 100 Euro Freibetrag noch hat. Allerdings bin ich da rechtlich überfragt und mit gesundem Menschenverstand hat das Jobcenter nichts am Hut.
Olivia
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Re: Von der Selbständigkeit zum Hobby

#25

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: Das ist ein guter Gedankengang von jcg. Wenn man auf nebenberuflicher Selbständigkeit besteht, dann hätte man die 100 € Freibetrag aus Erwerbstätigkeit, anstelle nur der Versicherungspauschale bei reinem Hobby.

Ehrlich gesagt sehe ich das Problem auch nicht unbedingt mit der EKS. Da braucht doch nur in Zeile A1 jeden Monat 20 € eingetragen werden und in Zeile B1 auch noch mal monatlich 20 €. Das gleicht sich dann aus mit dem Ertrag Null. Alle anderen Zeilen ausser A1 und B1 bleiben leer.

Bei der abschliessenden EKS werden dann eben die Belege für die paar Kilo Zucker zusammanaddiert und die paar Honigverkäufe in die jeweiligen Monate eingetragen.
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