Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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TobPab
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Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

#1

Beitrag von TobPab »

Hallo allerseits,

ich habe einmal einen neuen Beitrag aufgemacht - das Thema vom alten ist zwar noch nicht erledigt, aber da gibt es momentan nichts neues zu berichten.

Hintergrund: Ich habe Wohngeld beantragt (in 12/22). Dieses ist noch nicht bewilligt, deswegen ALG II zur Absicherung. Ich hatte von 12/21 bis 11/22 schon ALG II bezogen. Da Wohngeld immer noch nicht bewilligt ist, habe ich zur Sicherheit noch mal einen WBA für den Zeitraum von 6/23 bis 11/23 gestellt.
Auch erst mal so, dass ich mein Unternehmen so aufgeteilt (drei vEKs für drei Unternehmenszweige) habe, wie der SB es wünscht.

Nun kam das Schreiben, dass Unterlagen nachgefordert wurden. Da sind einige Punkte enthalten, die ich seltsam finde.

Der SB wünscht u.a.:
  • BWA von 2020,2022 und Januar 23 bis April 23 -> Warum? 22 hat er durch die abschließenden EKSe und mit Ablauf Mai 23 ebenso..
  • Anlage EÜR von 20,21,22 => darf er das?
  • Einkommenssteuerbescheid von 20,21,22 => darf er das?
Dann möchte er noch Kontoauszüge ungeschwärzt bei den Einnahmen. Grundsätzlich hab ich kein Problem irgendwo was einzureichén, aber ich bin eh schon recht genervt und würde gerne nur das notwendigste einreichen.. Und ich meine die EÜR und Einkommenssteuerbescheid gehen Ihn eigentlich nichts an.

Viele Grüße und danke schon mal.
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kleinchaos
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Re: Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

#2

Beitrag von kleinchaos »

Steurbescheid darf er, den Rest nicht
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HarzerUrvieh
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Re: Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

TobPab hat geschrieben: Fr 26. Mai 2023, 11:45 ...
Auch erst mal so, dass ich mein Unternehmen so aufgeteilt (drei vEKs für drei Unternehmenszweige) habe, wie der SB es wünscht.

Nun kam das Schreiben, dass Unterlagen nachgefordert wurden. Da sind einige Punkte enthalten, die ich seltsam finde.
...
Ich finde daran seltsam, dass der SB nicht nach den "fehlenden" Gewerbeanmeldungen fragt. denn, wie wir ja alles wissen, hast Du ja keine drei Gewerbe. :lachen:
TobPab hat geschrieben: Fr 26. Mai 2023, 11:45 ...
Der SB wünscht u.a.:
  • BWA von 2020,2022 und Januar 23 bis April 23 -> Warum? 22 hat er durch die abschließenden EKSe und mit Ablauf Mai 23 ebenso..
  • Anlage EÜR von 20,21,22 => darf er das?
  • Einkommenssteuerbescheid von 20,21,22 => darf er das?
Dann möchte er noch Kontoauszüge ungeschwärzt bei den Einnahmen.
...
BWA: hast Du denn welche? Du bist vermutlich nicht verpflichtet, zu bilanzieren, oder? Hattest Du je >600.000,- Jahresumsatz oder >60.000,- Gewinn?
BWAs sind für die Bedarfsermittlung unerheblich, dafür gibt es die EKS. Also, frag nach der rechtlichen Grundlage für die Anforderung der BWAs. Die gibt es nicht.
Frag auch, ob das JC die Kosten übernimmt, damit ein Steuerberater die BWAs anfertigen kann. Du hast dafür kein Geld und brauchst die BWAs auch nicht. Das alles bringt Dich aber nicht schneller zum Geld...

EÜR: für die Bedarfsermittlung ist die EÜR unerheblich, dafür gibt es die EKS. Auch hier - die rechtliche Grundlage ist ... ???
Abgesehen davon, welchen Grund solltest Du haben, heute schon diese EÜR vorliegen zu haben? Meine "aktuellste" EÜR ist von 2017...

ESt-Bescheide: es gibt keinen Grund, dass Dir diese Bescheide bereits vorliegen sollten. Wie lang Du für Deine Steuererklärung Zeit hast kann Dir ein Steuerberater genauer beantworten. Und auch, wie lang das Finanzamt Zeit hat, Deine Steuererklärung zu bearbeiten und zu bescheiden.
Sollten Dir die Bescheide tatsächlich vorliegen, dann würde ich alles, was für die derzeitige Bedarfsermittlung unerheblich ist, schwärzen und davon Kopien, nachweislich, einreichen.
Vorher würde ich abklären, über welchen Zeitraum man Steuerbescheide vorlegen muss. Ob der angeforderte Zeitraum durch eine rechtliche Grundlage abgedeckt ist, weiß ich nicht.

Kontoauszüge: darum habe ich mich auch lange mit meinem JC gestritten. Selbst mein Sozialgericht ist der Meinung, dass ich die KA ungeschwärzt vorzulegen hätte. Ich sehe das immer noch anders und bin noch unschlüssig, wie ich weiter vor gehe. Bei mir ist es aber so, dass jeder Streittag viel Geld kostet und es sich (für mich) irgendwann einfach nicht mehr lohnt, zu streiten. In Deinem Fall sieht es aber vermutlich (noch) anders aus.

Besteht Deine Kundschaft aus Personen oder Unternehmen? Die Namen der Personen würde ich, zumindest teilweise, schwärzen. Denn, die Datenschutzrichtlinien beziehen sich ja genau darauf, auf Personendaten. Kauft also Lieschen Müller bei Dir ein - schwärzen, kauft die Albrecht Discounter Nord GmbH & Co KG, Geschäftsführer Karl Kautzig bei Dir ein, ist das nicht zu "schützen". Laut geltender Datenschutzrichtlinien.
Die Kontoauszüge so offen wie möglich einzureichen, dürfte am Ende schneller zum Geld führen, als ein langer Streit darum.

Letzten Endes kommt es doch darauf, dass Du schnell wieder auf eigenen Füßen stehen kannst. Das kannst aber nur Du beurteilen, welchen Widerstand Du dir gerade "leisten" kannst.

Viel Erfolg! :Daumen:
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Re: Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

#4

Beitrag von Koelsch »

Und mal zart nachfragen, durch welche HEGA die HEFA 03-2013 aufgehoben wurde, nach der die Vorlage von BWA unzulässig ist
HEGA 03-2013 Leistungsakte Anlagen (markiert).pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
TobPab
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Re: Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

#5

Beitrag von TobPab »

Danke für die Info's. Geschäftlich geht's aufwärts. Je nach Geschwindigkeit der Rechnungszahlungen der Kunden wäre ich im Juli komplett raus.

Weiß noch nicht was ich mache. Habe Kontakt mir der Wohngeldstelle aufgenommen. Dort wurde mir gesagt, dass die zuständige Bearbeiterin inzwischen bei Ende Dez22 und Anfang Jan 23 angekommen ist. Ich habe am 26.12 den Antrag gestellt... Die zuständige Bearbeiterin müsste kommende Woche wieder arbeiten und dann hoffentlich ne Entscheidung treffen können.
Wahrscheinlich nehme ich Wohngeld und KiZu - selbst wenn es etwas weniger ist und Krankenkasse gezahlt werden muss. Beim Jobcenter muss ich sonst irgendwann vor Gericht ziehen. Und selbst wenn ich Recht bekomme - bis dahin dauert es unter Umständen Jahre.

Sollte ich doch in Richtung ALG II gehen, bekommen die auf alle Fälle erst mal keine BWA, EÜR's oder sonstige steuerliche Unterlagen. Dafür müsste schon eine gute Begründung her.
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Koelsch
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Re: Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich drück die Däumchen, dass es gut läuft
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Re: Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

#7

Beitrag von Olivia »

ich auch :Daumen:
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kleinchaos
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Re: Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

#8

Beitrag von kleinchaos »

Die HEGA wurde erneuert, ich glaub voriges Jahr. Ich hatte dazu hier irgendwo einen Link eingestellt. Allerdings hatte sich bei den erforderlichen Unterlagen kaum etwas geändert.
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Koelsch
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Re: Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich finde keine Neufassung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Koelsch
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Re: Weiterbewilligungsantrag, Nachgeforderte Unterlagen rechtens

#10

Beitrag von Koelsch »

Hier die von kc seinerzeit verlinkte Neufassung
AH Aufbau und Führen einer Leistungsakte, 8.2021_markiert.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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