Erstantrag Hartz IV und Anmeldebogen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Anmeldebogen

#101

Beitrag von Günter »

Die Abrechnung sieht soweit normal aus. Aber was macht der Strom dadrin? Ist das Haushaltsstrom? für Treppenhausbeleuchtung ist es etwas viel. Oder ist das Heizung (Pumpen, Brenner)

Was mich wundert, es sind keine Wartungskosten Heizung, Strassenreinigungsgebühren usw in der Abrechnung sichtbar.

Schenkt euch der Vermieter diese Gebühren?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Anmeldebogen

#102

Beitrag von Günter »

Ich werde auch alt und vergesslich, wollte dich noch ganz freundlich auf den §12 der HeizkostenVO hinweisen

http://www.gesetze-im-internet.de/heizk ... index.html

wenn du magst hast du die Möglichkeit um 15 % zu kürzen.

Allerdings warum sollst du der ARGE Geld schenken und dein Verhältnis zum Vermieter belasten?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Anmeldebogen

#103

Beitrag von Pegasus »

Strom:
Ich habe in der Bude einen Stromzähler, Wasserzähler (Warmwasser aus einem 5-Liter-Boiler Küche). Über diesen Zähler läuft mein gesamter Stromverbrauch einschließlich der Außenbeleuchtung für meinen Treppenaufgang. Habe bereits erwähnt, dass wir über Garagen wohnen.

(Vorher wurden diese Räume als Geschäftsräume/Büro vermietet. Der Vermieter hatte dann eine Nutzungsänderung beantragt. Ich vermute mal, dass der Vermieter es so belassen hat. Ist ja im Grunde auch unwichtig. Ich muss halt nur den Strom aus den Nebenkosten nehmen.)


Strom für die Gas-Heizung: werde den Vermieter fragen. Er kommt am 31.12. um die Zähler abzulesen. Allerdings habe ich hier eine Rechnungskopie (Verbrauchsstelle ZXY-Str.Nr. -> leerst.Lagerraum.) - Ich vermute, es ist der Heizungsraum. Verbrauch 3.017 kWh

Die Heizung wurde im letzten Jahr nicht gewartet.Dieses Jahr sieht es anders aus.

Strassenreinigung:Siehe -> Grundsteuer 589,87 + Strassenreinigung 24,24


Schenkt euch der Vermieter diese Gebühren? - Jo das wäre 'schön'.
Der Vermieter ist Geschäftsmann und kann knallhart sein. Aber er ist ein Mensch, mit dem man reden kann. Wichtig ist halt, ehrlich zu sein. Das schätzt er sehr. Bislang habe ich noch nie Probleme mit ihm gehabt. Im Gegenteil.

Vermutlich wird die ARGE eh die Nebenkosten anteilig für meinen Büroplatz im Wohnzimmer abziehen. Hatte die Wohnung auf Koelsch Rat 'verkleinert'.

Habe immer noch nichts gefunden, was ich der SB um die Ohren hauen kann, von wegen 'Vermieter soll die KDU ausfüllen'.

Peg
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Koelsch
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Re: Anmeldebogen

#104

Beitrag von Koelsch »

Pegasus hat geschrieben:Habe immer noch nichts gefunden, was ich der SB um die Ohren hauen kann, von wegen 'Vermieter soll die KDU ausfüllen'.
Guckst Du hier http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive= und findest Argumente.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Anmeldebogen

#105

Beitrag von Pegasus »

Danke Koelsch !!!!
Da habe ich ja richtig wat zu lesen.

Edit: war zu schnell. Habe den Hinweis von Günter überlesen. Sorry.

Mit der Kürzung könntest Du schon recht haben. Aber wie Du selbst schreibst... lieber kein Stress mit den Vermieter.

Es ist ein Super Altbau, schlecht insoliert und eine Seite besteht aus Holzfenstern. Darunter teilweise nur eine dünne Holzwand. Aber wenn die Sonne scheint, dann kann ich sogar in diesen Tagen die Heizung drosseln.

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Koelsch
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Re: Anmeldebogen

#106

Beitrag von Koelsch »

Pegasus hat geschrieben:Da habe ich ja richtig wat zu lesen.
Am Besten übermorgen so gegen Mitternacht, da gibt's dann die angemessene, akustische Untermalung für das Sammeln von Munition gratis dazu - also für diese Lektüre eine absolut stimmige Atmosphäre! :mrgreen: :mrgreen:
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Pegasus
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Re: Anmeldebogen

#107

Beitrag von Pegasus »

Also Koelsch ne ne: akustische Untermalung .....

Da bin ich voll im Stress. Die Miezen haben halt empfindliche Ohren und reagieren äußerst ungehalten, man kann auch schreiben ängstlich bis panische auf die 'akustische Untermalung'. Wie jedes Jahr werde ich also z.B. vor dem Bett liegen, vorm Schrank hocken, in der Küche vorm Unterschrank hängen etc. und versuchen, meine Viecherlis zu beruhigen.

Kann ich das so schreiben? Möchte das Schreiben morgen der ARGE in den Briefkasten stecken.

Übrigens habe ich mich vertan. Die SB forderte nicht die Daten bis einschließlich Januar 2009. Sorry. Das lag daran, dass gleich 2 Briefe ankamen: der Änderungsbescheid und eine Aufforderung zur Mitwirkungspflicht. Mein Schreiben betrifft die Mitwirkungspflicht.
Sehr geehrte Frau SB,

ich nehme Bezug auf oben genanntes Schreiben.

Damit ich die von Ihnen gesetzte Frist (spät 31.01.2009) einhalten kann, bitte ich um kurzfristige Antwort.


KDU – vom Vermieter ausgefüllt
Auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine vom Vermieter ausgefüllte Anlage KDU anfordern (Muss ich meinen Vermieter mitteilen, dass ich Leistungen nach SBG II beziehe?). Ich bin trotz intensiver Suche nicht fündig geworden.

Die für die Berechnung notwendigen Nachweise, wie die relevanten Seiten des Mietvertrages in Kopie, die Anlage KDU sowie der Nachweis, dass die Miete an den Vermieter in Bar gezahlt wurden, liegen Ihnen bereits vor. Somit sind alle erforderlich Tatsachen und Belege herbei gebracht.

Ich schlage Ihnen stattdessen vor, die Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2007 in Kopie zur Verfügung zu stellen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werde ich die Namen anderer Mieter unkenntlich machen. Wann ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2008 erhalte, kann ich leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitteilen.

G+V für den Zeitraum vom Oktober bis einschließlich Dezember 2008
Gewinn- und Verlustrechnung werden nur von Betrieben die nach den geltenden Steuerrecht Bilanzpflichtig sind, erstellt.

Ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG. Daher kann ich Ihnen nur eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) mit Kopien der Buchungen zur Verfügung stellen.


Jahresabschluss für 2008

Auf welcher Rechtsgrundlage fordern Sie Daten aus dem Zeitraum vor Bewilligung der Leistungen nach dem SGB II? Diese Daten sind für sind die Berechnung unerheblich.

Grundsätzlich wird die jährliche Einnahmeüberschussrechnung im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung von meinen Steuerberater kostenpflichtig erstellt.

Meine jetzige finanzielle Lage lässt es nicht zu, dass ich bereits im Januar 2009 meinen Steuerberater damit beauftrage. Oder gar extra eine EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für den Zeitraum des Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erstellen lasse.

Aus oben anführten Grund kann ich Ihnen stattdessen die Anlage EKS mit den tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben = Überschuss/Verlust nebst Buchungsbelegen in Kopie anbieten; wozu ich laut Gesetz auch verpflichtet bin.

Mit freundlichen Grüßen
Peg - hier ist es s....kalt und bei euch?
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Koelsch
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Re: Anmeldebogen

#108

Beitrag von Koelsch »

Ich muß um die Zeit nur eine Katze "beruhigen", sie wird sich, wie jedes Jahr, im untersten Kellerwinkel verkriechen.

Das Briefchen kannst Du so raus senden, ich würde nur noch ergänzen:
Oder gar extra eine EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für den Zeitraum des Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erstellen lasse. Hier wäre dann auch die Übernahme der zusätzlichen Steuerberaterkosten durch Sie zu klären. Wie bereits erklärt, bin ich finanziell nicht in der Lage, Arbeiten des Steuerberater vorzeitig oder gar zusätzlich erledigen zu lassen. Ich bitte daher vorab um Ihren angemessenen Vorschuss auf diese ausschließlich durch Sie verursachten Kosten. Dieser Vorschuss wird dann bei meinen künftigen Gewinnermitttlungen zum Ansatz gebracht.
Ebenfalls würde ich bei den angebotenen Kopien der Buchungsbelege gleich anmerken, dass sämtliche Daten, die Rüjkschlüsse auf Deine Kunden bzw. Lieferanten zulassen, aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt werden, da diese Daten für die Berechnung Deines Anspruchs nicht erheblich seien.
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Re: Anmeldebogen

#109

Beitrag von Pegasus »

:bravo: Koelsch

freut mich, das mein Entwurf bei Dir Gefallen gefunden hat.

Ja menno, habe doch glatt vergessen, das ich die Daten selbstverständlich unkenntlich mache werde.
Ich bitte daher vorab um Ihren angemessenen Vorschuss auf diese ausschließlich durch Sie verursachten Kosten. Dieser Vorschuss wird dann bei meinen künftigen Gewinnermitttlungen zum Ansatz gebracht.
Das werde ich mir für das nächste Schreiben aufheben - die SB sollte eigentlich auf mein Schreiben eingehen, denn ich frage nach den rechtlichen Grundlagen für die verlangten Belege. :mrgreen:

Peg
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