Neue Meldung bei ALG II
-
- Benutzer
- Beiträge: 43
- Registriert: So 8. Feb 2009, 18:21
Neue Meldung bei ALG II
Hallo,
bin selbständig auf dem EDV-Sektor und war ein halbes Jahr aus dem Bezug heraus.
Leider sinken derzeit die Umsätze, so dass die Einnahmen wohl nicht reichen werden.
Habe nun überlegt, ob sich mein Mann und meine Tochter bei der Arge melden. Mein
Gewinn reicht für meinen Bedarf ja aus, und der übersteigende Gewinn kann auf den
Bedarf meines Mannes und meiner Tochter angerechnet werden. Ich hoffe, dass ich
dann von den sanktionsbewehrten Entscheidungen der SB verschont bleibe!
Hat da schon jemand Erfahrung oder sonstige Ratschläge?
Lieben Gruß
Welfenprinz
bin selbständig auf dem EDV-Sektor und war ein halbes Jahr aus dem Bezug heraus.
Leider sinken derzeit die Umsätze, so dass die Einnahmen wohl nicht reichen werden.
Habe nun überlegt, ob sich mein Mann und meine Tochter bei der Arge melden. Mein
Gewinn reicht für meinen Bedarf ja aus, und der übersteigende Gewinn kann auf den
Bedarf meines Mannes und meiner Tochter angerechnet werden. Ich hoffe, dass ich
dann von den sanktionsbewehrten Entscheidungen der SB verschont bleibe!
Hat da schon jemand Erfahrung oder sonstige Ratschläge?
Lieben Gruß
Welfenprinz
Re: Neue Meldung bei ALG II
Grundsätzlich steht deiner Familie und dir ALG II zu.
Grundsätzlich kannst du dein Gewerbe weiter ausüben.
Grundsätzlich .....
kennst du die Fragen an Radio Eriwan? Im Prinzp ja, aber ......
Trotzdem eine Bitte, stelle konkrete Fragen dann können wir konkret antworten, ansonsten müssen wir Bücher schreiben .
Und alles im Konjunktiv ..... ist stilistisch einfach schwer zu lesen
Grundsätzlich kannst du dein Gewerbe weiter ausüben.
Grundsätzlich .....
kennst du die Fragen an Radio Eriwan? Im Prinzp ja, aber ......
Trotzdem eine Bitte, stelle konkrete Fragen dann können wir konkret antworten, ansonsten müssen wir Bücher schreiben .
Und alles im Konjunktiv ..... ist stilistisch einfach schwer zu lesen
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Neue Meldung bei ALG II
Code: Alles auswählen
Habe nun überlegt, ob sich mein Mann und meine Tochter bei der Arge melden.
-
- Benutzer
- Beiträge: 43
- Registriert: So 8. Feb 2009, 18:21
Re: Neue Meldung bei ALG II
Mein Mann und ich üben das Gewerbe gemeinsam aus, aber der Betrieb läuft
auf meinem Namen. Aus Kostengründen ist er auch nicht angemeldet.
Meine Tochter ist 18 Jahre und Schülerin. Sie macht im nächsten Jahr Abitur.
auf meinem Namen. Aus Kostengründen ist er auch nicht angemeldet.
Meine Tochter ist 18 Jahre und Schülerin. Sie macht im nächsten Jahr Abitur.
Re: Neue Meldung bei ALG II
Ich drücke es mal vorsichtig aus, der §2 SGB II zwingt den eHE seine volle Arbeitskraft zur Existenzsicherung einzusetzen.
Dem SB der ARGE wird für eure Verfahrensweise vermutlich das Verständnis fehlen.
Nach all den netten Erfahrungen die andere in ähnlicher Situation gemacht haben, dürfte er erst mal ein Sofortangebot nach §15a SGB II aus dem Portfolio der ARGE zaubern.
Dem SB der ARGE wird für eure Verfahrensweise vermutlich das Verständnis fehlen.
Nach all den netten Erfahrungen die andere in ähnlicher Situation gemacht haben, dürfte er erst mal ein Sofortangebot nach §15a SGB II aus dem Portfolio der ARGE zaubern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Neue Meldung bei ALG II
Die Familie war schon mal im ALG2-Bezug?
-
- Benutzer
- Beiträge: 43
- Registriert: So 8. Feb 2009, 18:21
Re: Neue Meldung bei ALG II
Ja, bis vor einem halben Jahr. Dann hatten wir gute Aufträge und konnten
uns selber tragen, aber jetzt wird es leider wieder schlechter ....
uns selber tragen, aber jetzt wird es leider wieder schlechter ....
Re: Neue Meldung bei ALG II
Wer ist nicht angemeldet? Der Mann oder das Gewerbe?
Ich vermute mal der Mann und frage mich, wo dieser denn angemeldet sein sollte? Ihr könnt nach meiner Meinung gegenüber der ARGE (und jedem anderen) ohne weiteres angeben, Mann arbeitet im Betrieb mit. Je nach Gewinnlage, läßt sich dann leichter argumentieren, dass die von Günter ja schon vermutete Sofortmaßnahme nicht machbar ist.
Ich vermute mal der Mann und frage mich, wo dieser denn angemeldet sein sollte? Ihr könnt nach meiner Meinung gegenüber der ARGE (und jedem anderen) ohne weiteres angeben, Mann arbeitet im Betrieb mit. Je nach Gewinnlage, läßt sich dann leichter argumentieren, dass die von Günter ja schon vermutete Sofortmaßnahme nicht machbar ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 43
- Registriert: So 8. Feb 2009, 18:21
Re: Neue Meldung bei ALG II
Ja genauso ist es! Normalerweise hätten wir ja meinen Mann sozialversichern
müssen, konnten es aber finanziell nicht. Ob die Arge da mit spielt, wenn wir
sagen er arbeitet mit, ist die große Frage.
müssen, konnten es aber finanziell nicht. Ob die Arge da mit spielt, wenn wir
sagen er arbeitet mit, ist die große Frage.
Re: Neue Meldung bei ALG II
Ich will hier nicht die Spaßbremse machen oder Unkenrufe von mir geben.
Aber wenn es bei den jeweiligen Versicherungen ruchbar wird, dass Dein Mann bei Dir gearbeitet hat, könnte da was auf Dich zukommen, was das ARGE-Problem wie Kindergeburtstag aussehen läßt.
Aber wenn es bei den jeweiligen Versicherungen ruchbar wird, dass Dein Mann bei Dir gearbeitet hat, könnte da was auf Dich zukommen, was das ARGE-Problem wie Kindergeburtstag aussehen läßt.
Re: Neue Meldung bei ALG II
Hallo,
die Arge ist vielleicht nicht das größte Problem. Die Sozialversicherung schon eher.
Kennst du die Seite?
http://www.zdh.de/publikationen/flyer-b ... rigen.html
Es ist egal, wer den ALG II-Antrag stellt, ihr bildet eine BG. Nach einem halben Jahr wird es wohl ein Neuantrag sein.
Wenn das Einkommen für dich und deinen Mann reichen würde, dann wäre zu überlegen, ob Wohngeld und Kinderzuschlag gehen.
http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
die Arge ist vielleicht nicht das größte Problem. Die Sozialversicherung schon eher.
Kennst du die Seite?
http://www.zdh.de/publikationen/flyer-b ... rigen.html
Es ist egal, wer den ALG II-Antrag stellt, ihr bildet eine BG. Nach einem halben Jahr wird es wohl ein Neuantrag sein.
Wenn das Einkommen für dich und deinen Mann reichen würde, dann wäre zu überlegen, ob Wohngeld und Kinderzuschlag gehen.
http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Neue Meldung bei ALG II
Danke Marsu, wichtiger Hinweis, wie so etwas zu gestalten ist, denn nur wenn der Mann mehr oder weniger wie ein Angestellter gearbeitet hat (festes Gehalt, regelmäßige Arbeitszeit, weisungsgebunden, Urlaubsanspruch etc.) ist eine Sozialversicherungspflicht anzunehmen, nicht aber bei (Achtung Behördendeutsch) familienhafter Mitarbeit (hilft hin und wieder aus, wenn Not am Mann ist und bekommt dafür ab und an Geld ins Händchen gedrückt oder bei der Mitunternehmerschaft (Mann bürgt z.B. für Firmenkredite).
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 43
- Registriert: So 8. Feb 2009, 18:21
Re: Neue Meldung bei ALG II
Mein Mann hat kostenlos im Rahmen von Familienhilfe mitgearbeitet,
d.h. sie Sozialversicherungen sind wohl nicht das Problem. Da aber
keine Beiträge entrichtet wurden, besteht natürlich auch kein Anspruch
auf ALG I.
Wohngeld und Kinderzuschlag haben wir bereits im Oktober 2008 beantragt,
aber bislang keinen Bescheid.
Irgendwo habe ich mal ein Urteil vom BSG gelesen, dass das BG-Mitglied,
dass seinen Bedarf selber decken kann (eben nur nicht für die Familienmitglieder)
die Bedingungen der Arge nicht greifen . Leider finde ich das Urteil nicht wieder!
d.h. sie Sozialversicherungen sind wohl nicht das Problem. Da aber
keine Beiträge entrichtet wurden, besteht natürlich auch kein Anspruch
auf ALG I.
Wohngeld und Kinderzuschlag haben wir bereits im Oktober 2008 beantragt,
aber bislang keinen Bescheid.
Irgendwo habe ich mal ein Urteil vom BSG gelesen, dass das BG-Mitglied,
dass seinen Bedarf selber decken kann (eben nur nicht für die Familienmitglieder)
die Bedingungen der Arge nicht greifen . Leider finde ich das Urteil nicht wieder!
-
- Benutzer
- Beiträge: 43
- Registriert: So 8. Feb 2009, 18:21
Re: Neue Meldung bei ALG II
Hallo, ich hab es gefunden:
Gericht: NIEDERSAECHSISCHES-OVG
Entscheidung, AZ: Urteil, 12 LB 259/04
Verkündungsdatum: 30.09.2004
Rechtsgebiete: GSiG
Leitsatz: Einkommen und Vermögen des selbst nicht hilfebedürftigen (einsatzpflichtigen) Ehepartners kann im Rahmen von § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG nur berücksichtigt werden, soweit es über den Betrag hinausgeht, den er benötigt, um seinen eigenen individuell notwendigen Lebensunterhalt abzudecken (wie BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 37/97 -, BVerwGE 108, 36 ff. zu § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG).
Da war es was ich meinte! Somit kann mein Mann und meine Tochter ALG II beantragen und
ich bin, da ich mein Bedarf selbst decken draußen. Der über meinen Bedaef hinausgehende Betrag wird bei meinem Mann/Tochter angerechnet. Das ist ja auch nicht das Problem, aber die
Sanktionen, EKS, Nichtanerkennung von Kosten etc. entfallen für mich.
Soweit, so gut! Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gericht: NIEDERSAECHSISCHES-OVG
Entscheidung, AZ: Urteil, 12 LB 259/04
Verkündungsdatum: 30.09.2004
Rechtsgebiete: GSiG
Leitsatz: Einkommen und Vermögen des selbst nicht hilfebedürftigen (einsatzpflichtigen) Ehepartners kann im Rahmen von § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG nur berücksichtigt werden, soweit es über den Betrag hinausgeht, den er benötigt, um seinen eigenen individuell notwendigen Lebensunterhalt abzudecken (wie BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 37/97 -, BVerwGE 108, 36 ff. zu § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG).
Da war es was ich meinte! Somit kann mein Mann und meine Tochter ALG II beantragen und
ich bin, da ich mein Bedarf selbst decken draußen. Der über meinen Bedaef hinausgehende Betrag wird bei meinem Mann/Tochter angerechnet. Das ist ja auch nicht das Problem, aber die
Sanktionen, EKS, Nichtanerkennung von Kosten etc. entfallen für mich.
Soweit, so gut! Vielen Dank für Eure Hilfe!
Re: Neue Meldung bei ALG II
Das Urteil hab ich auch noch nicht gefunden, nur den Hinweis auf den Urteilstenor unter Punkt 9
http://www.best3s.de/conpresso/_data/An ... 9d7934d7a1
Soweit ich weiß ist das BSG Urteil zur Bedarfsberechnung von "Mischhaushalten" noch nicht veröffentlicht.
Edit: du warst schneller und hast ein anderes.
http://www.best3s.de/conpresso/_data/An ... 9d7934d7a1
Soweit ich weiß ist das BSG Urteil zur Bedarfsberechnung von "Mischhaushalten" noch nicht veröffentlicht.
Edit: du warst schneller und hast ein anderes.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Neue Meldung bei ALG II
Ich möchte hier einwerfen:Welfenprinz hat geschrieben:Hallo, ich hab es gefunden:
Gericht: NIEDERSAECHSISCHES-OVG
Entscheidung, AZ: Urteil, 12 LB 259/04
Verkündungsdatum: 30.09.2004
Rechtsgebiete: GSiG
Leitsatz: Einkommen und Vermögen des selbst nicht hilfebedürftigen (einsatzpflichtigen) Ehepartners kann im Rahmen von § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG nur berücksichtigt werden, soweit es über den Betrag hinausgeht, den er benötigt, um seinen eigenen individuell notwendigen Lebensunterhalt abzudecken (wie BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 37/97 -, BVerwGE 108, 36 ff. zu § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG).
Da war es was ich meinte! Somit kann mein Mann und meine Tochter ALG II beantragen und
ich bin, da ich mein Bedarf selbst decken draußen. Der über meinen Bedaef hinausgehende Betrag wird bei meinem Mann/Tochter angerechnet. Das ist ja auch nicht das Problem, aber die
Sanktionen, EKS, Nichtanerkennung von Kosten etc. entfallen für mich.
Soweit, so gut! Vielen Dank für Eure Hilfe!
1. Ihr bleibt eine BG, auch wenn du genug verdienst, um dich selbst zu unterhalten.
2. ALG II ist eine Pauschale, d.h. du wirst mit den Regelsatz und deinem Einkommen wie ein ALG II-Bezieher behandelt. 316 € + Anteil KdU ist dein Bedarf. Darauf wird das anrechenbare Einkommen angerechnet. Der Überhang gehen dann an deinen Mann und deine Tochter.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Neue Meldung bei ALG II
Ist ja wirklich fast das selbe Thema. Also wie ich Welfenprinz verstehe, es geht darum ob sich die Arge in seine Geschäftspraktiken einmischen kann. Überschuß ist ja alles schön und gut, nur wenn er 1.000 Euro einnimmt und 1.000 Euro betrieblich wieder reinvestiert, kann ihn oder die BG die Arge sanktionieren? ich glaube darum geht es Welfenprinz und mir natürlich auch. Es geht um die Drangsalierung (EKS, zwei unterschiedliche Buchführungen usw. usw.), wenn ein Unternehmer entgegen seiner unternehmerischen Überzeugungen Investitionen unterbleiben müssen, damit die Arge ihre Ausgaben senken kann.
Daß alles VERGEHT; weiß man schon in der JUGEND; aber WIE SCHNELL alles vergeht, erfährt man erst im ALTER
-
- Benutzer
- Beiträge: 43
- Registriert: So 8. Feb 2009, 18:21
Re: Neue Meldung bei ALG II
Genau Rainer, und da ich ja keinen Antrag stelle, können sie
auch nicht Sanktionieren oder andere Forderungen stellen. Dass
das übrige Einkommen angerechnet wird, ist mir klar und wie
gesagt nicht das Problem.
auch nicht Sanktionieren oder andere Forderungen stellen. Dass
das übrige Einkommen angerechnet wird, ist mir klar und wie
gesagt nicht das Problem.
Re: Neue Meldung bei ALG II
Jedes Mitglied der BG ist sanktionierbar.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Neue Meldung bei ALG II
@ Welfenprinz lies mal ganz genau:
Nach diesem Gesetz bist du ebenfalls Hilfeempfänger. Und unterliegst dem SGB II.
Wer den Antrag für die BG stellt ist fast egal.
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02/sgb02x009.htm§ 9 Hilfebedürftigkeit
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen
Nach diesem Gesetz bist du ebenfalls Hilfeempfänger. Und unterliegst dem SGB II.
Wer den Antrag für die BG stellt ist fast egal.
Zuletzt geändert von Emmaly am Fr 13. Feb 2009, 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: farblich hervorgehoben
Grund: farblich hervorgehoben
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
-
- Benutzer
- Beiträge: 43
- Registriert: So 8. Feb 2009, 18:21
Re: Neue Meldung bei ALG II
@ Günther
Korrekt, aber wo keine Leistungen fließen, können auch keine sanktioniert
werden. Sanktionen sind Individualsanktionen und dürften somit die
Familienmitglieder nicht treffen, da ihnen ja kein Verschulden, welcher Art
auch immer, vorgeworfen werden kann.
Korrekt, aber wo keine Leistungen fließen, können auch keine sanktioniert
werden. Sanktionen sind Individualsanktionen und dürften somit die
Familienmitglieder nicht treffen, da ihnen ja kein Verschulden, welcher Art
auch immer, vorgeworfen werden kann.
Re: Neue Meldung bei ALG II
Da denke ich an nix Böses, schleiche mich vom Einkaufen nach Hause, da haut es mir fast die Schrippe aus der Hand.
Da tut einen doch das Auge weh.
Hier im Forum gibt es zur Zeit nur einen mit H und der gehört zu Peg, und schreibt auch gar nicht.
zum Thema Sanktionen hast du meine Meinung in Rainers Fred lesen können.
http://www.alg-ratgeber.de/f16p6612-re- ... html#p6612
Welfenprinz hat geschrieben:@ Günther
Da tut einen doch das Auge weh.
Hier im Forum gibt es zur Zeit nur einen mit H und der gehört zu Peg, und schreibt auch gar nicht.
zum Thema Sanktionen hast du meine Meinung in Rainers Fred lesen können.
http://www.alg-ratgeber.de/f16p6612-re- ... html#p6612
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Neue Meldung bei ALG II
Genau dieser Günther gehört zu mir. :mrgreen:
Peg
Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
-
- Benutzer
- Beiträge: 43
- Registriert: So 8. Feb 2009, 18:21
Re: Neue Meldung bei ALG II
Sorry soll nicht wieder vorkommen! War nicht bös gemeint....
Re: Neue Meldung bei ALG II
War doch auch nicht bös gesagt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?