Hallo liebes Forum,
mit Absicht einer Existenzgründung habe ich bei meinem Vermittler vor 3 Monaten wegen Einstiegsgeld vorgesprochen. Die Beantragung wurde mir grundsätzlich ermöglicht, und ich erhielt auch die Möglichkeit an einem 10-tägigen Existenzgründerseminar teilzunehmen, dass bereits abgeschlossen ist. Bin nun intensiv dabei, den Businessplan zu schreiben.
Habe ich mir vorab auch die Formulare zu einer ESG-Beantragung inclusive der Unterlagen für eine fachkundige Stellungnahme aushändigen lassen.
Bei dem Formular "Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der
Existenzgründung" muss auch die Frage nach Selbständigkeit in der Vergangenheit beantwortet werden:
-In der Zeit vom bis....
-In der Branche........
-ob die Existenzgründung bereits mit Überbrückungsgeld etc. gefördert wurde......
-warum wurde die Selbständigkeit wieder aufgegeben......
Dazu muss ich erläutern: habe bereits vor 7 Jahren mal eine Selbständigkeit mit Hilfe von Überbrückungsgeld begonnen. Diese musste ich aber leider nach knapp 2 Jahren aus dringenden Gründen aufgeben.
Nun die Frage:
Ist eventuell ein bereits erfolgter- wenn auch schon lange zurückliegender- Überbrückungsgeldbezug sowie damit ausgeübte Selbständigkeit schon per se ein Ausschlussgrund für eine Einstiegsgeldförderung?
oder
ist der Aufgabegrund der Selbständigkeit (mit Überbrückungsgeld) und Länge/Aufrechterhalten dieser Selbständigkeit das entscheidende Kriterium für eine eventuelle(!) Ablehnung des Einstiegsgeldes?
...ist es auch ein Problem, wenn man nun mit ESG in dem selben Bereich wie schon damals eine Selbständigkeit wiederaufnehmen möchte?
Falls es hier bereits Erfahrungen- positiv wie negativ- gibt, würde ich mich freuen!
gruss schachmatt
schliesst ÜG in der Vergangenheit ESG für neue Selbständigke
Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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