http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=33&t=24723
Und der entsprechende Tarifvertrag läßt das zu?
Ganz schön happig.
Ich persönlich bin der Auffassung, dass ich mir als AG da doch in's eigene Fleisch schneide!
Es geht ja offenbar nicht gerade um einen "Hi-Wi"-Job, sondern um eine Stelle im kaufmännischen Bereich.
D.h. ich muss doch immer damit rechnen, dass der AN sich auf eine andere Stelle bewirbt, bevor ich ihm sage, dass der AV verlängert wird.
Dann muss ich als AG die Kosten für die Stellenausschreibung irgendwo unterbringen (und sie auch erwirtschaften), den/die neue(n) MA*in einarbeiten.
Und alle weiteren Konsequenzen.
Abgesehen davon: spätestens nach 2 Verlängerungen - d.h. der/die AN*in hat nun 3 Jahre in der Firma verbracht - weiß ich doch a) er/sie kann was, ich als AG bin zufrieden, die anderen MA auch und b) kann ich dann sicherlich sehr gut abschätzen, ob der entsprechende Arbeitsplatz weiterhin notwendig ist und längerfristig besetzt bleiben soll - möglichst mit einer in der Sache eingearbeiteten Person.
5-mal AV verlängern, ohne die Befristung zu begründen?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35694
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
5-mal AV verlängern, ohne die Befristung zu begründen?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: 5-mal AV verlängern, ohne die Befristung zu begründen?
Wenn diese unsere sozialen Gewerkschaften das doch toll finden und abschließen .....
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30978
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: 5-mal AV verlängern, ohne die Befristung zu begründen?
In kommunalen Haushalten sind Lohnkosten oft auch nur jährlich vorgesehen, weil die Stellen immer nur jährlich ausgeschrieben werden. Das betrifft häufig Vertreterstellen für Mitarbeiter in Elternzeit, Langzeitkranke usw
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg