Entgeltfortzahlung an Feiertagen

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marsupilami
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Entgeltfortzahlung an Feiertagen

#1

Beitrag von marsupilami »

viewtopic.php?f=33&t=25760

Ich frage mich, was AG umtreibt, dass sie derartigen Blödsinn in AV zu schreiben.
Sie müssten doch wissen, dass das schiefgehen kann und wenn's schief geht, dann gründlich und vor allem teuer.

Da kann "man" sich doch vorher kundig machen, beraten lassen, .....


Gut, wenn von 10 Zustellern nur einer klagt ....
Aber sowas spricht sich doch trotzdem rum und dann kommen womöglich noch 2,3 andere auf den gewinnbringenden Gedanken zu fordern und notfalls zu klagen.
Und die "vertrauensvolle Zusammenarbeit ist doch auch im Eimer!
Signatur?
Muss das sein?
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