SG München: S 46 SO 29/21 ER - Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken

Antworten
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: SG München: S 46 SO 29/21 ER - Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken

#1

Beitrag von Günter »

Wampe hat geschrieben: Mi 17. Feb 2021, 16:30 viewtopic.php?p=571793#p571793


3. Auch die Ausführungen des SG München zu den Kosten von FFP2-Masken sind unsinnig. In der Preisklasse um 1€ gibt es nur die Einfachst-FFP2-Masken in „Kaffeefilter-Form“ mit Ohrschlaufen-Befestigung, die aber nicht jedem passen und damit für viele Brillenträger faktisch unbrauchbar bzw. bei Verwendung im Straßenverkehr aufgrund der erhöhten Beschlagneigung der Brille u.U. sogar gefährlich sind.
Vorsicht
Straßenverkehrsordnung: Gesicht muss erkennbar bleiben!
Laut Straßenverkehrsordnung: Nein! Denn Paragraf 23 besagt: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Der Sinn dahinter: Wer gegen die geltenden Regeln verstößt, etwa mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, und dabei erwischt wird, der muss auch bestraft werden können. Mit einer eng anliegenden Maske, die Mund, Nase und einen großen Teil der Wangen bedeckt, ist das nicht immer möglich. Kostenpunkt: 60 Euro.

https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/mun ... a-100.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: SG München: S 46 SO 29/21 ER - Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken

#2

Beitrag von HarzerUrvieh »

Günter hat geschrieben: Mi 17. Feb 2021, 18:57
Wampe hat geschrieben: Mi 17. Feb 2021, 16:30 viewtopic.php?p=571793#p571793


3. Auch die Ausführungen des SG München zu den Kosten von FFP2-Masken sind unsinnig. In der Preisklasse um 1€ gibt es nur die Einfachst-FFP2-Masken in „Kaffeefilter-Form“ mit Ohrschlaufen-Befestigung, die aber nicht jedem passen und damit für viele Brillenträger faktisch unbrauchbar bzw. bei Verwendung im Straßenverkehr aufgrund der erhöhten Beschlagneigung der Brille u.U. sogar gefährlich sind.
Vorsicht
Straßenverkehrsordnung: Gesicht muss erkennbar bleiben!
Laut Straßenverkehrsordnung: Nein! Denn Paragraf 23 besagt: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Der Sinn dahinter: Wer gegen die geltenden Regeln verstößt, etwa mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, und dabei erwischt wird, der muss auch bestraft werden können. Mit einer eng anliegenden Maske, die Mund, Nase und einen großen Teil der Wangen bedeckt, ist das nicht immer möglich. Kostenpunkt: 60 Euro.

https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/mun ... a-100.html
Laut Kölner Handwerkskammer ist es möglich, eine Maske zu tragen, wenn nicht zeitgleich z.B. eine Sonnenbrille die Augen "verdeckt". Man gilt wohl als erkennbar, wenn die Augenpartie frei ist. Die HWK schrieb aber auch, dass sie für diese Info nicht haftbar gemacht werden will ;-)

Darüber hinaus, gibt es ja so etwas wie die "Halterhaftung".
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: SG München: S 46 SO 29/21 ER - Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken

#3

Beitrag von tigerlaw »

Wampe hat geschrieben: So 21. Feb 2021, 11:06 sozialgerichtsbarkeit.de ist immer noch offline, und die andere Quelle ist kostenpflichtig. :motzki:
https://dejure.org/2021,2037
Heile, heile Gänschen …. :gaga: :gaga:


Kuck mal in Deinen Briefkasten ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: SG München: S 46 SO 29/21 ER - Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken

#4

Beitrag von Olivia »

Hier eine Übersicht vom Portal gegen Hartz zu den aktuellen Sozialgerichtsurteilen zur Kostenübernahme für Masken bei Hartz-IV-Bezug:

https://www.gegen-hartz.de/urteile/imme ... ere-masken
Antworten

Zurück zu „Diskussionsbeiträge zu Urteilen“