Zum BGH Urteil über Alleinerziehende

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Koelsch
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Zum BGH Urteil über Alleinerziehende

#1

Beitrag von Koelsch »

Das Urteil http://www.alg-ratgeber.de/f32t508-bgh- ... r-109.htmlhat keine unmittelbare Wirkung auf Bezieher(innen) von Sozialleistungen. Da wird man erst abwarten müssen, was die Sozialgerichte daraus machen. Aber es ist zumindest ein guter Ansatz, um sich vor dem SG gegen "Zwangsarbeit" zu wehren, sobald das Kind 3 Jahre alt geworden ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Zum BGH Urteil über Alleinerziehende

#2

Beitrag von kleinchaos »

Naja, bei EEJ werden ja meist nur 20 bis 30 Stunden/Woche gearbeitet. Wäre also durchaus zumutbar.
Allerdings muss man auch immer die örtlichen Kita-Zeiten berücksichtigen.
Ich finde es eine Frechheit von Kita-Betreibern, in der heutigen Zeit immer noch Zeiten anzubieten, die jenseits von und böse sind und total am Markt vorbei gehen.
Von 8 bis 12 und dann 14 bis 16 Uhr, wie soll man da arbeiten gehen?
Also bleibt wieder nur der Gang zur Tagesmutti. Und die damit verbundene Frgae: Was wird, wenn die mal selber krank ist? Also immer wieder ein Eiertanz für die Frauen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Christoph
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Re: Zum BGH Urteil über Alleinerziehende

#3

Beitrag von Christoph »

Ich denke auf das Sozialrecht wird das nicht so einfach übertragbar sein.

Beim Unterhalt zahlt ein Elternteil, beim SGB der Staat.

Da muss aber immer noch die Kinderbetreung abgesichert sein und...............das Wichtigste, es muss sich ein Arbeitgeber finden, welcher die Mutter auch einstellen will.
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angel6364
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Re: Zum BGH Urteil über Alleinerziehende

#4

Beitrag von angel6364 »

Die folgende Statistik deckt sich mit meinen persönlichen Erfahrungen aus den Umfeld:

http://de.statista.com/statistik/diagra ... hepartner/

Dieses Urteil dient wieder einmal nur einer kleinen Minderheit - den getrennten Familien mit großem Einkommen.
Und das braucht man, um sowohl den Kindern als auch den Alleinerziehenden selbst Unterhalt zahlen zu können.

Alle anderen fallen in die Hartz IV-Falle.
(Die paar Alleinerziehenden, die mit eigenem Einkommen gut dastehen und die Kiddies samt Haushalt wuppen, lasse ich aufgrund ihrer zahlenmäßigen Bedeutungslosigkeit außer Acht.)
Und da sind schon die Sprößlinge Kinder zweiter Klasse. Die brauchen ja keine Mütter und keine individuelle familiäre Betreuung, die können rumgeschoben und sich selbst überlassen werden wie es den Argen beliebt.

Dass Urteile zum Unterhaltsrecht keinesfalls auf das SGB II übertragbar sind, müsste seit dem Bekanntwerden der doppelten Kindergeldanrechnung bekannt sein:
Laut Unterhaltsrecht steht das KG bei minderjährigen Kindern dem Unterhaltszahler zur Hälfte, bei volljährigen vollständig zu und wird demzufolge von der Unterhaltszahlung abgezogen.
Trotzdem ziehen die Argen dieses KG den Alleinerziehenden von ihrem Regelsatz als Einkommen ab - obwohl es nach dem neuen Unterhaltsgesetz umgewidmeter Unterhalt für die Kinder ist. Unterhalt ist nicht auf andere Familienmitglieder übertragbar.

Die Gesetzgeber haben keinerlei Skrupel mit ihrer Schizophrenie - ausbaden müssen das ja nur die Erwerbslosen und -armen.
Die sind doch sowieso vogelfrei. :kotz:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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