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Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Mo 8. Apr 2019, 23:07
von kleinchaos
Oli mal nen Eimer Sonnenblumengelb schenken

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Do 25. Apr 2019, 22:22
von Koelsch
Erhielt heute 2 Bescheide vom JC
- Änderungsbescheid für die "abgeurteilten" Sachen
- Rückforderungsbescheid auf der Basis.

Muss ich in den nächsten Tagen mal gucken, ob JC alles richtig gemacht hat ...... und dann ggf freundlich mitteilen, dass ich als Gruselempfänger leider nicht rückerstatten kann. :unschuld:

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 06:54
von Peterpanik
Sage ich doch immer man kann das gleiche Geld nicht zweimal ausgeben.

Und wer auch kein Geld hat, kann auch denen nichts zurückzahlen.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 08:38
von Olivia
Koelsch hat geschrieben: Do 25. Apr 2019, 22:22 Erhielt heute 2 Bescheide vom JC
- Änderungsbescheid für die "abgeurteilten" Sachen
- Rückforderungsbescheid auf der Basis.

Muss ich in den nächsten Tagen mal gucken, ob JC alles richtig gemacht hat ......
Sind bei einem Urteil Zahlungsmodalitäten möglich, die von der gesetzlichen Regelung abweichen und gleich im Urteil mit drinstehen?
und dann ggf freundlich mitteilen, dass ich als Gruselempfänger leider nicht rückerstatten kann. :unschuld:
Am besten gleich der Datenweitergabe an das Gruselamt widersprechen und auch dagegen vorgehen. Die Rechtsfrage der Aufrechnung von Grusi-Leistungen mit Ansprüchen aus dem SGB II muss erst noch vollständig geklärt werden, ehe Geld fliessen kann oder nicht.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 11:17
von schimmy
Koelsch hat geschrieben: Do 25. Apr 2019, 22:22 Erhielt heute 2 Bescheide vom JC
- Änderungsbescheid für die "abgeurteilten" Sachen
- Rückforderungsbescheid auf der Basis.

Muss ich in den nächsten Tagen mal gucken, ob JC alles richtig gemacht hat ...... und dann ggf freundlich mitteilen, dass ich als Gruselempfänger leider nicht rückerstatten kann. :unschuld:
@Koelsch... wie viel Euronen möchte das Jobcenter denn von dir wieder haben?

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 11:54
von Olivia
Evtl. einen Antrag auf Schuldenschnitt stellen, § 44 SGB II.

Die Einziehung der Ansprüche wäre unbillig, da Du auch als Rentner noch weiterarbeitest und der Einzug der Forderung aus einem anderen Rechtskreis bei einem erwerbstätigen Rentner im letzten Lebensabschnitt eine ungerechte Härte darstellen würde. Vielleicht auch auf die Beeinträchtigung des Hörvermögens hinweisen, ggf. Attest des Arztes beifügen und auf erhöhte Aufwendungen im Rahmen der Gesunderhaltung hinweisen, auch im Zusammenspiel mit der Erwerbstätigkeit.

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 14:11
von Koelsch
Danke, Versuch macht kluch

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 8. Jun 2019, 08:30
von Olivia
Gibt es eigentlich eine systemübergreifende gesetzliche Regelung, wie die Rückabwicklung von Sozialleistungen nach dem SGB II abläuft, wenn der Leistungsempfänger mittlerweile im SGB XII angesiedelt ist? Das Sozialamt ist nicht das Jobcenter. Kann das Sozialamt Forderungen des Jobcenters einziehen, bzw. auf den Forderungseinzug der BA übergeleitete Forderungen?

Re: Meine Klagen vor dem SG

Verfasst: Sa 8. Jun 2019, 08:48
von Koelsch
Ja, das geht m.E. Nach den § 102 SGB X und folgende.