Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#251

Beitrag von marsupilami »

Aufgrund welcher medizinischer Vor-/Aus-/Weiterbildung glaubt der Vermittler, dass er kompetenter als ein Facharzt bzw. ein Arzt des MD seines Hauses ist, so dass er die Fähigkeiten und Beurteilung von Fachärzten in Zweifel ziehen kann?
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#252

Beitrag von Günter »

Meine SB wollte mich während des Verrentungsverfahrens einladen, ich habe dankend abgelehnt.

1a) Der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme nach Absatz 1 Satz 4 bedarf es nicht, wenn der zuständige Träger der Rentenversicherung bereits nach § 109a Absatz 2 Satz 2 des Sechsten Buches eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben hat. Die Agentur für Arbeit ist an die gutachterliche Stellungnahme gebunden.
(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html
1.3.1 Weiterzahlung bei Aufforderung zur Rentenantragstellung
(1) Wurde die oder der Arbeitsuchende zur Rentenantragstellung
aufgefordert oder wurde unabhängig davon ein entsprechender Antrag beim Rententräger gestellt, ist trotz Feststellung der Erwerbsunfähigkeit die Leistungszahlung nicht einzustellen, d. h. die Leistungen sind bereits für Zeiten vor Einlegung eines Widerspruchs
weiterhin bis zur endgültigen Klärung der Erwerbsfähigkeit zu erbringen. Die Erbringung der Leistung schließt auch die ggf. anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein.
n. Im Hinblick auf die Bindungswirkung der
Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers nach § 44a Absatz 2 wurde zwischen der BA und der DRV Bund vereinbart, dass
dieser direkt über den gestellten Rentenantrag entscheidet. Die im
Rentenverfahren erstellte gutachterliche Stellungnahme ist für das
weitere Verfahren für das Jobcenter bindend (siehe Rz. 44a.9).
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015879.pdf

Aus dem letzten Absatz ergibt sich zwingend, dass ein Gutachten des MD des JC für die Tonne ist. Somit ist es sowohl aus wirtschaftlicher Sicht sowie aus Gründen der Datensparsamkeit überflüssig und .....
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#253

Beitrag von Der Doc »

Ich hab auf jeden fall mal geschrieben das ich gemäß DSVGO auskunf haben will was den in den Gutachten den drin steht
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#254

Beitrag von marsupilami »

Wäre da nicht eher das IFG als Basis geeignet?
https://de.wikipedia.org/wiki/Informati ... eitsgesetz


Nachtrag:
Falls Dein JC bzw. der ÄD da nicht zeitnah reagiert, lies Dich auch mal hier durch:
viewtopic.php?f=50&t=9743
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Der Doc
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#255

Beitrag von Der Doc »

Ich habs mittlerweile,

Fazit der Medizinische Dienst selbst hat das Gutachten hoch gehen lassen da seiner Meinung nach ja 3 Monate ins land gegangen sind und sich die Gesamt situation ja geändert hat

Also warten wir ab .. kennen wir ja :)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#256

Beitrag von Der Doc »

*fuchtel* ich hoffe alle gesund nach 21 gerutscht, und hoffe mal alle sind auch noch gesund

Hinter meinen Rücken hat sich wohl etwas getan (habs von der behindertenbeauftragten der Stadt erfahren)
Scheinbar gibt es ein neues Gutachten von der Arbeitsagentur Oldenburg, Fazit ... man(n) hat das alte Gutachten abgeschrieben. Lediglich Die Arbeitszeit wird jetzt mit maximal 20h/Woche erwähnt. Die Tatsache das es über 22°C unschön wird ... ist nicht ausdrücklich erwähnt, erwähnt wird jedoch nach wie vor diesmal dick gedruckt und unterstriechen leidensgerechter Arbeitsplatz.

Mein Vogel vom Dienst (Arbeitsvermittler) hat wohl intern den "SD" (Sozialerdienst ?) eingeschaltet. Mit dem ergebniss auch bei einer Tätigkeit mit 50% würde mein Verdienst wenn man von E6-2 ausgeht höher ausfallen als meine jetzigen Ansprüche, das aufnehmen einer Arbeit hätte also vor dem Bezug von Grundrente vorrang ... ich vermute mal die Tatsache das ich dann ein Auto bräuchte, und das ja nicht von alleine fährt und auch die Versicherung sich nicht von allein zahlt haben die wahrscheinlich nicht bedacht :Daumen:

Seit Oktober habe ich keine gültige EgV mehr die alte Lief im Oktober aus, seit dem hat keiner mehr irgendwas erneuert und auch der Mensch vom JC scheint mich vergessen zu haben, solange das Geld kommt solls mir recht sein :)

Ich habe hier im Forum ja mal irgendwo gelesen das die Sozialgerichte ja sagen es gibt einen Schlüssel der möglichen angebotenen Arbeitsplätze, wenn dieser Unterstrichen wird winkt die Rente .

Ich hab mich mal Spass halber durch die Seiten vom AA gewühlt, Die Stellenangebote sind nicht gerade viel, sotiere ich nun den Suchradius auf 30km sinds noch weniger suche ich nach teilzeit mit max. 4h wirds noch enger. Und das was übrig bleibt sind Verkäufer Helfer in der Landwirtschaft und leute für die Altenpflege/betreuung .. Fazit da is nix mit wat dohn :)

Jetzt weiß ich nicht, mal abwarten wie sich alles entwickelt ? Oder gerade jetzt gas geben und nen Antrag auf EU-Rente stellen ?
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#257

Beitrag von Günter »

Mit dem ergebniss auch bei einer Tätigkeit mit 50% würde mein Verdienst wenn man von E6-2 ausgeht höher ausfallen als meine jetzigen Ansprüche, das aufnehmen einer Arbeit hätte also vor dem Bezug von Grundrente vorrang ...
Blödsinn, weil
1a) Der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme nach Absatz 1 Satz 4 bedarf es nicht, wenn der zuständige Träger der Rentenversicherung bereits nach § 109a Absatz 2 Satz 2 des Sechsten Buches eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben hat. Die Agentur für Arbeit ist an die gutachterliche Stellungnahme gebunden.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html

Wenn du also, wozu ich dir raten würde den Antrag auf EM Rente stellst, dann kann sich dein JC-Fuzzi auffen Kopp stellen, der hat keinerlei Möglichkeiten, solange der Antrag läuft eh nicht und wenn du gegen die DRV siegst isser eh außen vor.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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