Interessanter Tipp..kleinchaos hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 23:02 Das Gutachten des ÄD ist ja immer auf 6 Monate befristet. Bzw wird der Gutachter die Erwerbsunfähigkeit oder Minderung (hier hätte ich gern mal ne konkrete Antwort von Doc) als voraussichtlich 6 Monate begrenzt haben, weil er Hoffnung am Horizint sieht. Denn wenn er mehr als 6 Monate einschätzt, ist das kein überschaubarer Zeitraum mehr und Doc müsste zum GruSi-Amt.
Hei0t soviel wie: nach 6 Monaten neues Gutachten
Ich Zitiere aus dem letzen Gutachten:
Abschnitt 3 punkt 4 ... Die oben genannte Leistungseinschränkung ist aus Sozialmedizinischer Sicht voraussichtlich auf Dauer. (!)