Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#26

Beitrag von Günter »

Ja. Das ist versuchte Körperverletzung und die Sanktionsdrohung ist in dem Fall Nötigung, da die Maßnahme gesetzwidrig ist.

Außerdem soll der Anwalt ja prüfen ob er die Anzeige in die Wege leitet.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#27

Beitrag von Der Doc »

Gut Antwort ist raus, heute ist mir zu spät
Werde morgen mal die Anwälte raussuchen die Bereit sind nach hause zu kommen, und die sich mit Strafrecht auskennen
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#28

Beitrag von Günter »

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, besorg dir beim >Amtsgericht (jemand mit Vollmacht hinschicken) einen Beratungsschein, dann kostet das Anwaltsgespräch 10 €. Kannst dem Anwalt auch die Kopien der ärtzlichen Gutachten usw zusenden und dann telefonisch alles besprechen.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#29

Beitrag von Der Doc »

So war beim Anwalt, dessen Motivation war naja ... entweder war er faul oder sehr effizent
Der Versuch der Körperverletzung bekämen wir nie im Leben durch meint er
Zur Massnahme, er ruderte meiner Meinung nach herum empfahl mir dann aber wenn mich mein Arzt sowieso ne Woche krank schreibt und die Massnahme 2 Wochen geht bedeutet 1 Woche krank das ich an der Massnahme sowieso nicht teilnehmen kann bzw. sie abgebrochen wird und ich solle das tun. Naja viel gebracht hats nicht
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#30

Beitrag von Günter »

Was nutzt das schönste Jurastudium, wenn sich der Staub auf die grauen Zellen setzt (vermutlich sind die deshalb grau). Der Anwalt sollte verstehen, dass der Sinn einer Anzeige nicht (nur) die mögliche Verurteilung ist, sondern auch die Tatsache, dass der Staatsanwalt eine Stellungnahme des Beschuldigten fordert, ein Verfahren eröffnet wird (auch wenn es wieder eingestellt wird) aber der SB und seine Kollegen, denn sowas spricht sich ganz schnell rum, werden sich in Zukunft genau überlegen, wie weit sie gehen. Denn solche Verfahren finden sich auch in der Personalakte wieder und machen ne Menge zusätzliche Arbeit.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#31

Beitrag von Der Doc »

Man verhält sich verdächtig still bei der ARGE
Ich hab mal versucht was im Gesetz zu finden, da gibts auch Regelungen ... eben diese 2h sprich 1h pro Weg bei 6h (man könnte also sagen 1/3 der Arbeitszeit darf anfahrt sein). Aber keine Hinweise wie das bei Schwerbehinderung aussieht
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#32

Beitrag von Der Doc »

Nach dem der Kurs Montag losgeht ... ich keine zuweisung habe denke ich mal das hat sich erledigt :)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#33

Beitrag von marsupilami »

Nö.

Montag.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#34

Beitrag von Der Doc »

Mir egal, krankschreibung ist schon unterwegs :D
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#35

Beitrag von Der Doc »

Interessant ... Einladung zum 10.08 zum Gespräch :)
Von Massnahme keine Rede mehr "Ich möchte mit ihnen eine EGV vereinbaren"
Fahrtkosten werden auf Antrag erstattet

Geht doch :so-ein-klug:

Abgesehen davon ich ich jetzt eh erstmal 4 Wochen krank, mir is schon wieder ein Muskel gerissen, und sowas zieht sich bei mir (Stimmt das eigentlich das ein Arzt nur 4 Wochen am Stück krank schreiben kann ?)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#36

Beitrag von marsupilami »

Es kommt darauf an! :unschuld:

Die Dauer ist nicht genau festgelegt.
Bei komplizierten und/oder länger Behandlungen/Heilverfahren kann der Doc schon mal 4 Wochen am Stück krankschreiben.
https://www.merkur.de/leben/karriere/la ... 64498.html
https://www.arbeitsrechte.de/krankschreibung-wie-lange/

Ansonsten i.d.R. 2 Wochen.

Z.B. Knochenbrüche dauern aber i.d.R. ca. 6 Wochen, bis die Knochen wieder belastbar zusammengewachsen sind.

In solchen Fällen einfach nachlegen.

Ganz wichtig:
Wenn das - wie von Dir bereits angekündigt - länger dauert / dauern könnte, auf die "Nahtlosigkeit" der Krankmeldung achten.
Das gilt nicht nur für behinderte Hartzler, sonder auch für Hartzler allgemein und :ironie: ebenso für den arbeitenden Rest der Bevölkerung

D.h. wenn Krankmeldung z.B. Freitag ausläuft, nicht erst am Montag wieder zum Doc gehen!
In solchen Fällen kukken, dass man/vrau Do. oder Fr. zum Doc kommt und neue Krankmeldung erbitten!
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#37

Beitrag von Der Doc »

Na da sind dann 4 Wochen doch gut :) das weiß ich ja ... Wenn sie Freitag ausläuft muss sie auch am Freitag verlängert werden, dachte aber immer da gehts darum wenn man krankengeld bekommt, bekomm ich ja eh nicht :D
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#38

Beitrag von Der Doc »

Jetzt hat Sie sich selbst abgeschossen

Sehr geehrter Hr. XXXXX

Hiermit teile ich Sie der Massnahme "Gesund und Fitt durch Sport" zu.
Diese Maßnahme beginnt am 25.07.2019 ......

Fax wegen missachtung einer Krankmeldung und Diskrimierung von Schwerbehinderten ist raus an Sie, den Teamleiter den Amtsleiter an die Stadt Jever und an die Stadt Wilhelmshaven, sowie an Schwerbehindertenbeauftragten der Stadt Wilhelmshaven sowieso an die Agentur für Arbeit in Nürnberg

Jetzt bin ich mal gespannt :3: :so-ein-klug:
Eigentlich sollte ich SIE auch noch gleich wegen diskriminierung anzeigen
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#39

Beitrag von Der Doc »

So kurzes update (Hoffe niemanden auf die Füße zu treten)
Der Teamleiter fand alles völlig normal, jedoch wurde das nette Mädel von der Schwerbehinderten Vertretung aktiv. Jedoch stößt auch Sie an ihre Grenzen, ganz klar ... für gesunde Menschen gilbt 1h bzw. 2h sind bei 8h angemessen. Ergo wer zum 1€-Job 1h oder länger fahren muss pro Strecke dem ist die Massnahme nicht zuzumuten. Aber auch Sie findet leider nirgends nix was regelt was eben Schwerbehinderten zumutbar ist. Auch Sie sagte im Zweifels Fall einfach krank werden und ab sofort damit drohen die Massnahme vom Arbeitsamt prüfen zu lassen. Mein Gedanke ist immer 50% Behinderung also sozusagen 50% belastbar währen 30 Minuten pro wegstrecke. Ich habe mich mal an den Vorschlag der hier viel bezogen, und eben die Fahrzeit+Wege zum Bus etc... mit einbezogen und argomentiert das 45 und 50min (Hin und Zurück) gesundheitlich nicht drin sind !
Der Kurs ist vom Tisch ... dafür steht ab Mittwoch bewerbungstraining an, natürlich werde ich mir am Dienstag abend leider wieder das Kreuz verziehen, und mal ehrlich die Stühle auf diesen Kursen sind echte Kreuzbrecher ;)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#40

Beitrag von marsupilami »

Warum?
Du verweist - wie zuvor - auf die Unmöglichkeit, die Haltestelle(n) bzw. Maßnahmeort zu Fuß zu erreichen.

Vielleicht wenn Du noch herausfindest, dass die Maßnahme nicht ebenerdig / Erdgeschoss stattfindet sondern 1 oder gar mehr Stockwerke höher, dass das für Dich unmöglich ist.

Und man möge sich doch bitte endlich mal ernsthaft versuchen, sich anhand der vorliegenden Unterlagen ein besseres, treffenderes "Bild" von Deinen Einschränkungen zu machen.
Dieses schablonenhafte Abarbeiten von allgemeinen Vorgaben hat nichts mit individueller Integration in Arbeit zu tun.


Die Krankmeldung wird nur dazu führen, Dir mitzuteilen, dass die nächste Maßnahme am [Datum] beginnt und Du Dich bitte dort melden sollst.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#41

Beitrag von Der Doc »

Tja das ist auch so ne Sache, das Bewerbungstraining findet .. wie erklär ich das jetzt ... das ist hier so ein altes Gebäude in dem Sääle vermietet werden, und bisher noch unklar wo das im Gebäude statt findet, dein Schritt ist natürlich klar, bin noch am Recherieren bzw. werde noch mal versuchen den Vermieter zu erreichen, soweit ich weiß kein Aufzug, und die Toilette unterm Dach, geht natürlich garnich ;).

Ich bin mittlerweile gesagt ehrlich, und versuche in die nicht vermittelbarkeit zu rutschen, Hab in den 4 Wochen lange nachgedacht, und ich glaube richtig Arbeiten vor allem mit dem Stress der heute üblich ist das pack ich nicht mehr
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#42

Beitrag von Der Doc »

Schriftliche Antwort vom Maßnahmenträger, Maßnahmenort ist nicht behindertengerecht

Hab ein schreiben aufgesetzt:

Sehr geehrte Fr. XXXX
Nach Rücksprache mit dem Veranstalter der von ihnen zugewiesenen Maßnahme ist diese leider nicht behindertengerecht. Ich betrachte ihre Zuweisung somit als nichtig !

Desweiteren möchte ich Sie darauf hinweisen das ich diese pauschale Zuweisung von Maßnahmen ohne jegliche Überprüfung individueller Gegebenheiten nicht mehr hin nehmen werde! Wir haben uns in der Vergangenheit lange genug über meine Gesundheitlichen Einschränkungen gesprochen und ich erwarte von ihnen das Sie diese gemäß Individueller Förderung auch entsprechend zur Kenntnis nehmen ! Die Anfahrt zu Maßnahmen beschränkt sich nicht nur auf Sitzen im Bus, sondern auch auf zurück gelegte Strecken und Standzeiten zwischen den Bussen, und gemäß der Vorliegenden Atteste reicht das Sitzen im Bus nicht um "ausreichende Erholung" zu schaffen

Sollten Sie weiterhin keine Rücksicht darauf nehmen werde ich beim nächsten mal eine Anzeige wegen Diskriminierung sowie wegen versuchter Körperverletzung gegen Sie einreichen, ferner werde ich ebenfalls das Sozialgericht einschalten ob ihr Verhalten noch als normale Förderung gesehen werden kann ....

Mfg

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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#43

Beitrag von Günter »

Nach Rücksprache mit dem Veranstalter der von ihnen zugewiesenen Maßnahme ist diese leider nicht behindertengerecht. Es fehlt ein barrierefreier Zugang, weder die Räume noch die WC Anlagen sind für mich erreichbar. Ich betrachte ihre Zuweisung somit als nichtig !
Barrierefreiheit ist bei denen das Modewort, sogar die Webseiten müssen barrierefrei sein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#44

Beitrag von Der Doc »

Der Doc hat geschrieben: Fr 23. Aug 2019, 17:03 Schriftliche Antwort vom Maßnahmenträger, Maßnahmenort ist nicht behindertengerecht

Hab ein schreiben aufgesetzt:

Sehr geehrte Fr. XXXX
Nach Rücksprache mit dem Veranstalter der von ihnen zugewiesenen Maßnahme ist diese leider nicht behindertengerecht. Im Gebäude befindet sich kein Aufzug um Schulungsräume sowie die Sanitären einrichtungen zu erreichen. Ich betrachte ihre Zuweisung somit als nichtig !

Desweiteren möchte ich Sie darauf hinweisen das ich diese pauschale Zuweisung von Maßnahmen ohne jegliche Überprüfung individueller Gegebenheiten nicht mehr hin nehmen werde! Wir haben uns in der Vergangenheit lange genug über meine Gesundheitlichen Einschränkungen gesprochen und ich erwarte von ihnen das Sie diese gemäß Individueller Förderung auch entsprechend zur Kenntnis nehmen ! Die Anfahrt zu Maßnahmen beschränkt sich nicht nur auf Sitzen im Bus, sondern auch auf zurück gelegte Strecken und Standzeiten zwischen den Bussen, und gemäß der Vorliegenden Atteste reicht das Sitzen im Bus nicht um "ausreichende Erholung" zu schaffen

Sollten Sie weiterhin keine Rücksicht darauf nehmen werde ich beim nächsten mal eine Anzeige wegen Diskriminierung sowie wegen versuchter Körperverletzung gegen Sie einreichen, ferner werde ich ebenfalls das Sozialgericht einschalten ob ihr Verhalten noch als normale Förderung gesehen werden kann ....

Mfg

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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#45

Beitrag von marsupilami »

Das ist ein nettes Schreiben.
Z.B. leider nicht behinderten gerecht. Wieso "leider"? Bist Du so versessen darauf an der Maßnahme teilzunehmen.
Oder: Des weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen.... Du "möchtest"? Ich möchte auch so vieles: 'ne größere Küche, Auto, bisken mehr Geld....
Du weist die Leutchen beim JC darauf hin. Punkt.

Also schreiben wir das Ganze ein bisken um.
Sehr geehrte Fr. XXXX
Nach Rücksprache mit dem Veranstalter der Maßnahme, zu der Sie mich zugewiesen haben, teile ich Ihnen mit, dass ich an dieser Maßnahme nicht teilnehmen kann.
Begründung: Der Zugang zu den Schulungsräumen ist nicht barrierefrei. Das gleiche gilt offenbar für die Sanitär- und Pausenräume. Ich betrachte ihre Zuweisung somit als nichtig !

Weiter weise ich Sie darauf hin, dass ich diese pauschale Zuweisung von Maßnahmen ohne jegliche Überprüfung individueller Gegebenheiten nicht mehr hinnehmen werde! Wir haben in der Vergangenheit lange und oft genug über meine gesundheitlichen Einschränkungen gesprochen und ich erwarte von Ihnen, das Sie diese gemäß Individueller Förderung auch entsprechend zur Kenntnis nehmen und vor einer Zuweisung in Ihrer Dokumentation nachlesen! Die Anfahrt zu Maßnahmen beschränkt sich ja nicht nur auf Sitzen im Bus, sondern beinhaltet auch zu Fuß zurückzulegende Strecken und die Wartezeiten zwischen den Anschlüssen. Gemäß den Ihnen vorliegenden Attesten genügt das Sitzen im Bus nicht, um eine "ausreichende Erholung" zu erzielen.

Sollten Sie weiterhin keine Rücksicht darauf nehmen, werde ich beim nächsten mal eine Anzeige wegen Diskriminierung sowie wegen versuchter Körperverletzung gegen Sie einreichen. Ferner werde ich gegebenenfalls das Sozialgericht einschalten um zu prüfen, ob ihr Verhalten noch als sinnvolle Förderung im Sinne der Sozialgesetzgebung gesehen werden kann ....
So ungefähr.
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 23. Aug 2019, 18:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#46

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#47

Beitrag von Der Doc »

Geht so raus, bin mal auf die Reaktion gespannt
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#48

Beitrag von marsupilami »

Ich auch.
Und die anderen hier vermutlich auch.

:Daumen:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#49

Beitrag von Der Doc »

Erste Reaktion
Mein Antrag ist nach Oldenburg geleitet worden da Jever angeblich dafür nicht zuständig sei

2. Ich habe eine neue EGV per Verwaltungsakt im Briefkasten, was drin steht ist soweit akzeptabel ... Was mich stört, Bewerbungen im Umkreis von 35km (Welche 35km ? Strecke Luftlinie ??). 1 Bewerbung im Monat ... und wenn keine "Geigneten Bewerbungen" zu finden sind soll der Nachweiß erbracht werden wo/und wann gesucht worden ist (Wie oft den ? Einmal auf die Börse der AA gucken ? 1mal am Tag ?)

In der Art hatte ich das noch nicht, jetzt meine Frage da hängt doch schon wieder ein Hacken dran, oder soll ich das erstmal so akzeptieren ?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#50

Beitrag von Günter »

Ich denke man kann doch einmal im Monat eine Bewerbung an wen auch immer .....

Spar dir die Nerven für wichtigere Dinge.
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