Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#76

Beitrag von marsupilami »

also doch 6 h arbeitsfähig :unschuld:

aber: "leidensgerechte Tätigkeit" - ich schieß mich weg. :lachen1:


Aber mit dem, was da so steht, bist Du doch nicht wirklich vermittlungsfähig!
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#77

Beitrag von Der Doc »

Ich geh mal davon aus das "!" ist auch so gemeint und so wie ich mich selber sehe ... mit schaffe schaffe häusle bauen is es ... vorbei

PS: Wenn ich ne Maßnahme blockieren will durch Gesundheit ... ist es besser den 1. Tag hin zu gehen oder gleich am selben Tag zum doc ... wie lange krankschreiben ? 1 Woche 2 wochen ....

Aber danke für den letzen Satz :) es tut zwar in der Seele weh das es vorbei is aber da bin ich wohl ehrlich zu mir selbst
Kann ich das "nicht vermittlungsfähig" irgendwie einklagen ?
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#78

Beitrag von Koelsch »

Seh ich wie Wampe, da sollen die mal was "anbieten" - und ehrlich, wie Du bist, weisest Du die potentiellen AG's natürlich auf Deine Einschränkungen hin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#79

Beitrag von Der Doc »

Und noch das was der Doc damals geschrieben hat: (Wenn ich schon am auspacken bin)
Aus den 50 sind 80% geworden das mit dem "G" hab ich nicht weiterverfolgt.

Den Anblick meiner Arme erspar ich euch

Hierbei is jetzt noch nicht das Sogenannte Uthoff-syndrom, das mein Doc damals meinte das steht in de schweren Nervenleiden :)
https://de.wikipedia.org/wiki/Uhthoff-Ph%C3%A4nomen
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#80

Beitrag von Koelsch »

Ich zitiere mal aus einem mir jüngst zugegangenen, vom LSG angeforderten, fachärztlichen Schlechtachten
  • .....kann der Abstand zwischen einzelnen "Krankheitsphasen" Monate und auch Jahre betragen, so dass Ausfälle sowohl ein- bis zweimal pro Jahr als auch über mehrere Jahre hinweg nicht auftreten können.
  • Die zu erwartenden Ausfallzeiten belaufen sich auf einige Wochen, selten zwei bis drei Monate und nähern sich fast nie der Hälfte der Jahresarbeitszeit.
Hieraus zieht der Schlechtachter, anders als alle vor ihm beauftragten Gutachter (ok, waren nicht so viele, nur zwölf inkl. zweier Fachkliniken), den Schluss, dass eLB voll erwerbsfähig mit mehr als 6 Stunden/Tag ist. :grimmig:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#81

Beitrag von Der Doc »

tut schon ein bißchen gut mal zu hören das man kein fauler unwilliger arsch is ... sondern einfach nicht mehr kann ... an der Stelle mal Danke :D
Wenn Sie dreckig spielen ... spiel ich mit ... meine Spielkarte heißt AU :D
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#82

Beitrag von Der Doc »

Klingt schon irgendwie sarkastisch ... du bist ja Fast nie (also nicht ausgeschlossen) das halbe jahr nicht Arbeitsfähtig ... da bleiben aber wenig Tage zusammen um auf "6h pro Tag" zu kommen
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Olivia
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#83

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 18:53 Ich zitiere mal aus einem mir jüngst zugegangenen, vom LSG angeforderten, fachärztlichen Schlechtachten
  • .....kann der Abstand zwischen einzelnen "Krankheitsphasen" Monate und auch Jahre betragen, so dass Ausfälle sowohl ein- bis zweimal pro Jahr als auch über mehrere Jahre hinweg nicht auftreten können.
  • Die zu erwartenden Ausfallzeiten belaufen sich auf einige Wochen, selten zwei bis drei Monate und nähern sich fast nie der Hälfte der Jahresarbeitszeit.
Hieraus zieht der Schlechtachter, anders als alle vor ihm beauftragten Gutachter (ok, waren nicht so viele, nur zwölf inkl. zweier Fachkliniken), den Schluss, dass eLB voll erwerbsfähig mit mehr als 6 Stunden/Tag ist. :grimmig:
Und das eine Gutachten wiegt schwerer als die ganzen anderen? Was lässt sich gegen so etwas machen?
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#84

Beitrag von Koelsch »

Daran arbeiten wir
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#85

Beitrag von marsupilami »

Im Prinzip eigener, selbst ausgesuchter Gutachter.
Das aber koschtet!!
Zumindest muss man/vrau da in Vorleistung gehen und erst, wenn der Prozeß gewonnen (ganz! - kein Vergleich) dann muss die Gegenpartei das für den Gutachter ausgegebene Geld ersetzen. U.a.
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kleinchaos
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#86

Beitrag von kleinchaos »

Vollschichtig einsetzbar heißt 6 bis 8 Stunden täglich.
Sorry, dass ich darüber lachen muss, auch wenns mir im Halse stecken bleibt.
Problem ist, dass dieses "Gutachten" dich immer verfolgen wird, weils von offizieller Stelle kommt.
Sowas, was Koelsch da schrieb, hab ich auch schon bei einem an MS erkrankten gelesen. Und hab einen schweren Tobsuchtsanfall bekommen beim lesen.

Schutz und Sicherheit mit diesen massiven Herzproblemen, besonders schlimm in der warmen Jahreszeit, kannste knicken. Labor ebenso, da herrschen oft mal hohe Temperaturen. Lager/Logistik nur, wenns im Büro ist. Bleibt noch der händeringend gesuchte Spezialist mitschlafender Nachtwächter. Den kannste machen, da kannste auch Überstunden schieben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#87

Beitrag von Koelsch »

Und was so ein Gutachten kostet - locker aus dem Regelsatz abdeckbar.

Nur mal so - das vom SG beauftragte Gutachten (= nicht erwerbsfähig) umfasst immerhin 100 Seiten, der Schlechtachter hat sich kurz gefasst, das ist "nur 59 Seiten lang.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#88

Beitrag von tigerlaw »

Ein sozialmedizisches Gutachten kostet selten unter 1.500 €. Es ist auch schon seit Jahrzehnten ausgekaspert, dass ein solches Gutachten nach Paragraph 109 SGG nicht von der PKH getragen wird.
(Nebenbei: Gutachten im Familienrecht [z.B. Sorgerecht] kosten locker 5000 und mehr Euronen ...)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#89

Beitrag von Olivia »

:ohnmacht:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#90

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 22:57 Ein sozialmedizisches Gutachten kostet selten unter 1.500 €. Es ist auch schon seit Jahrzehnten ausgekaspert, dass ein solches Gutachten nach Paragraph 109 SGG nicht von der PKH getragen wird.
(Nebenbei: Gutachten im Familienrecht [z.B. Sorgerecht] kosten locker 5000 und mehr Euronen ...)
Also immer selbst zahlen? Gibt es die Möglichkeit zur Ratenzahlung? Oder gibt es irgend einen anderen Kostenträger?
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#91

Beitrag von Koelsch »

Also auch da miese Bezahlung im Bereich Sozialrecht.

Wenn ich da an das Gutachten zurückdenke, bei dem ein Gutachter dem Gericht bestätigen musste, dass meine zur Inso angemeldete GmbH noch über ein Vermögen von € 2,37 verfügte, und damit die Verfahrenskosten nur zu einem vergleichsweise geringen Prozentsatz gedeckt werden können, also Ablehnung mangels Masse - für das Gutachten, etwa 7 Seiten, berechnete der Gutachter dem Steuerzahler über € 2.400,00.

Gut, er musste auch extra aus Dresden anreisen, denn in Köln gabs anscheinend niemanden für so was. :gaga:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#92

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 23:02
tigerlaw hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 22:57 Ein sozialmedizisches Gutachten kostet selten unter 1.500 €. Es ist auch schon seit Jahrzehnten ausgekaspert, dass ein solches Gutachten nach Paragraph 109 SGG nicht von der PKH getragen wird.
(Nebenbei: Gutachten im Familienrecht [z.B. Sorgerecht] kosten locker 5000 und mehr Euronen ...)
Also immer selbst zahlen? Gibt es die Möglichkeit zur Ratenzahlung? Oder gibt es irgend einen anderen Kostenträger?
Doch, wenn das Gutachten zur Lösung des Falls beigetragen hat, kann das Gericht entscheiden, dass die Kosten auf das Land übernommen werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#93

Beitrag von Der Doc »

kleinchaos hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 20:34 Vollschichtig einsetzbar heißt 6 bis 8 Stunden täglich.
Sorry, dass ich darüber lachen muss, auch wenns mir im Halse stecken bleibt.
Problem ist, dass dieses "Gutachten" dich immer verfolgen wird, weils von offizieller Stelle kommt.
Sowas, was Koelsch da schrieb, hab ich auch schon bei einem an MS erkrankten gelesen. Und hab einen schweren Tobsuchtsanfall bekommen beim lesen.

Schutz und Sicherheit mit diesen massiven Herzproblemen, besonders schlimm in der warmen Jahreszeit, kannste knicken. Labor ebenso, da herrschen oft mal hohe Temperaturen. Lager/Logistik nur, wenns im Büro ist. Bleibt noch der händeringend gesuchte Spezialist mitschlafender Nachtwächter. Den kannste machen, da kannste auch Überstunden schieben
Schon okay es ist ja auch eigentlich lächerlich, yo MS Patienten kämpfen auch damit das die Nerven bei Wärme gerne mal streiken, deswegen wollte ich damals in den Norden, hier hab ich zwar auch zur sicherheit ne kleine Klimaanlage aber brauchte Sie diesen Sommer nur 2-3 Tage. Ich glaube der Gutachter träumt da von Sogenannten S3 Laboren die komplett über eine geschlossene Belüftung verfügen aber in der Realität sind die sehr selten im Vergleich zu Hollywood wo man die immer sieht. Büro .. naja soweit ich weiß ist der Markt dort eh schon mehr als voll, was wollen die mit nem ungelernten ... Ich bewerbe mich als Kissentester bei der Bettenkiste :D dat is es
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#94

Beitrag von Der Doc »

Was jetzt ein bißchen Unterging ....
Wenn ich ne Massnahme bekomme bin am ersten Tag krankgeschrieben habe ich dann nie an der Massnahme teilgenommen sprich da ich Sie nicht anfing kann ich sie auch nicht zuende führen ?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#95

Beitrag von kleinchaos »

Vorsicht! In manchen Maßnahmen ist ein Einstieg jederzeit möglich, also eine Krankschreibung am Anfang ist kein Hinderungsgrund für einen späteren Beginn
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#96

Beitrag von marsupilami »

Wennste Maßnahmezuweisung bekommst, gleich zurückfragen - schriftlich:

Behindertenausweis mit 80% und "G" vorhanden, daher:
1.) Schulungs-, Pausenräume und Toiletten behinderten-gerecht erreichbar?
2.) Entfernung Haltestelle - Schulungsort: wie lange, keine Steigungen, .....

Ich halte das für mind. genauso "wirkungsvoll" wie AU.

Vor allem wäre dann die Gefahr, die kc angesprochen hat, auch ausgeschaltet.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#97

Beitrag von Der Doc »

Erstmal zum Verwaltungsakt im dem "Teilnahme an der Massnahme "Neu Beginn" steht...

Sehr geehrte Fr xxx / Hr. XXXX

Wie sie wissen befand ich mich bis gestern auf Kur ! In meiner Abwesenheit haben Sie mir nun eine neue EGV per Verwaltungsakt zugeschickt.
Ich wiederspreche der Zuweisung zur Teilnahme "Neu Beginn"
1. Die Tägliche Kursdauer ist von 8.30-12.30 gemaß Rechtssprechung ergibt sich hiermit eine zumutbare Reisezeit von 6*0,25=45min. Um um 8.30 pünktlich dort zu erscheinen bräuchte ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln ... Fußweg bis zum Bus 1,4km danach 7 min Bus und nochmals 550m Fußstrecke bedingt durch meine bekannte Behinderung währe dies Bereits eine Anreise von rund 48min ! Für den Rückweg währe bei Pünktlichem Kurs ende um 12:30 erst der nächste Bus ab 12:42 erreichbar hierraus ergäbe sich dann ein Rückweg von ~60min. Diese Wegstrecke währe nocht nicht mal für einen UNBEHINDERTEN Menschen zumutbar ! Ich lehne ihre Massnahme daher wehe ment ab !

Ich wollte noch mehr schreiben aber ersparre ich mir :D
Lt. "Flyer" steht da nix von jederzeit möglich sondern ist modular mit 200UE

PS: KEIN "G" nur die Einschränkung von 1,4km/30min
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#98

Beitrag von marsupilami »

Sehr geehrte Fr xxx / Hr. XXXX

Wie Ihnen aufgrund meiner Nachricht vom [Datum einfügen] bekannt war befand ich mich bis einschließlich [Datum einfügen] zur Kur! In meiner Abwesenheit haben Sie mir nun eine neue EGV per Verwaltungsakt zugeschickt.
Herzlichen Dank dafür.

Im Rahmen dieser VA-EGV bestimmen Sie für mich die Teilnahme an der Maßnahme "Neu Beginn" in [Adresse einfügen]
Ich widerspreche der Zuweisung zur Teilnahme an dieser Maßnahme.

Begründung:
Es liegen Ihnen schon seit längerem in ausreichendem Umfang Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass bei mir eine Behinderung zu 80 % vorliegt und mir insbesondere längere Fußwege - speziell mit Steigungen - nicht zuzumuten sind.

Nach den mir vorliegenden Unterlagen zu dieser Maßnahme bin ich a) auf den ÖPNV angewiesen und muss dabei aber b) immer noch für meine Verhältnisse weite Fußwege mit Steigungen von/zur Haltestelle zurücklegen und insbesondere nach dem Unterrichtsende c) unzumutbare Wartezeiten auf die nächste Heimreise-Möglichkeit in Kauf nehmen.

Weiter geht aus den mir vorliegenden Unterlagen für mich nicht eindeutig hervor, dass die Schulungs- und Sozialräume selbst behindertengerecht erreichbar und ausgestattet sind.

Auch aus diesem Grund muss ich die Teilnahme an dieser Maßnahme konsequent und mit aller Entschiedenheit ablehnen!

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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#99

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:

Ich würde vielleicht etwas abändern:
marsupilami hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 14:39
Sehr geehrte Fr xxx / Hr. XXXX

Wie Ihnen aufgrund meiner Nachricht vom [Datum einfügen] bekannt war befand ich mich bis einschließlich [Datum einfügen] zur Kur! In meiner Abwesenheit haben Sie mir nun eine neue EGV per Verwaltungsakt zugeschickt.
Herzlichen Dank dafür. Besser hätte ich es gefunden, wenn eine EGV auf Augenhöhe verhandelt worden wäre. Ich habe dazu die Bereitschaft gehabt. Allerdings ist es an Ihrem mangelhaften Entgegenkommen gescheitert. So konnte auch überhaupt nicht richtig über die nun zugewiesene Massnahme gesprochen bzw. verhandelt werden.

Im Rahmen dieser VA-EGV bestimmen Sie für mich die Teilnahme an der Maßnahme "Neu Beginn" in [Adresse einfügen]
Ich widerspreche der Zuweisung zur Teilnahme an dieser Maßnahme.

Begründung:
Es liegen Ihnen schon seit längerem in ausreichendem Umfang Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass bei mir eine Behinderung zu 80 % vorliegt und mir insbesondere längere Fußwege - speziell mit Steigungen - nicht zuzumuten sind.

Nach den mir vorliegenden Unterlagen zu dieser Maßnahme bin ich a) auf den ÖPNV angewiesen und muss dabei aber b) immer noch für meine Verhältnisse weite Fußwege mit Steigungen von/zur Haltestelle zurücklegen und insbesondere nach dem Unterrichtsende c) unzumutbare Wartezeiten auf die nächste Heimreise-Möglichkeit in Kauf nehmen.

Weiter geht aus den mir vorliegenden Unterlagen für mich nicht eindeutig hervor, dass die Schulungs- und Sozialräume selbst behindertengerecht erreichbar und ausgestattet sind.

Auch aus diesem Grund muss ich die Teilnahme an dieser Maßnahme konsequent und mit aller Entschiedenheit ablehnen!

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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

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Beitrag von Koelsch »

Liest sich gut
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