Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

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kleinchaos
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#126

Beitrag von kleinchaos »

Ist doch alles Schwachsinn.
Erstmal gilt doch nach wie vor: du bist nicht erwerbsfähig. Punkt und Basta.
Die Erwerbsfähigkeit soll neu geprüft werden. Und erst danach kann über Maßnahmen der Eingliederung nachgedacht werden. Also Zuweisung vor Eröffnung des neuen Gutachtens geht gar nicht
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#127

Beitrag von marsupilami »

siehe -> viewtopic.php?f=23&t=24940&start=75#p530961

Ich denke mir halt: wenn Doc da "mitmacht" und es gesundheitlich machbar ist, hat er zumindest für die Dauer Ruhe.

Das - meiner Ansicht nach - Schwierigste wird sein, bei der Zuteilung von Aufgaben während der Maßnahme auch mal "Nein!" zu sagen, wenn das gesundheitlich eben nicht machbar ist.
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#128

Beitrag von Günter »

Sehr geehrte Sklavenhalter,

da die Erwerbsfähigkeit durch ein Gutachten Ihres Medizinischen Dienstes erst geklärt werden muss, Antrag wurde bereits bei Ihnen gestellt und ich warte immer noch auf einen Termin, stellt Ihre Zuweisung in eine Maßnahme, zu der ich gesundheitlich nicht in der Lage bin, eine versuchte Körperverletzung und die Sanktionsandrohung eine Nötigung dar.

Sollten Sie Ihre Zuweisung nicht unverzüglich zurücknehmen, werde ich entsprechende Strafanzeigen stellen und mich vor dem Sozialgericht gegen die Sanktionen wehren.

Datum ...... Unterschrift .........
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#129

Beitrag von Der Doc »

Moin
Ehrlich gesagt bin grad etwas down habe mich leider mal wieder zu früh gefreut :toast: war im Altenheim selbst die von der Pflegedienstleistung "faste sich an die Stirn rief sogar im JC an aber ging keiner dran" ...

Die Massnahme dient dazu "Erwerbslosen" den Beruf des Pflegehelfers schmackhaft zu machen ! DIE Dame von der PD war zuerst begeistert und meinte so im Verlauf des Gespräches nach dem ich ihr zeigte wie es um mich steht >>ob die da alle bescheuert sind<< sie wollte sich bei meiner Vermittlerin "melden". Was mich mehr geschockt hat wahren ihre Worte >> Um gottes willen, wie wollen Sie den so nochmal arbeiten<< ... Setze mich jetzt erstmal auf den Deich und dann muss ich gedanken schieben. Denke aber mal die kümmert sich wirklich drum
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#130

Beitrag von marsupilami »

Hast Du Dir von der Guddsten auch 'ne kurze Notiz auf der Zuweisung oder wenigstens auf einem "Freßzettel" schriftlich geben lassen, dass man Dich dort aufgrund Deiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht beschäftigen kann?
Was die heute gesagt hat, hat sie womöglich morgen schon wieder vergessen, weil dies, das, jenes dazwischen kam.

Dein Vertrauen in allen Ehren und ich will der Guddsten auch nix unterstellen, aber DU musst Dich letztendlich mit dem JC auseinandersetzen.
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#131

Beitrag von Günter »

Ich würde mein Scheiben hinschicken und mehr nicht.


Ich schmeiße mal dem Begriff "konkludentes Handeln" in die Runde. Man kann nicht sagen ich bin zu krank und dann den AG kontaktieren.

Eventuell den Nachsatz: Eine Kontaktaufnahme mit der Einrichtung ergab, dass man beim JC offenkundig nicht in der Lage ist, den Sinn und die Arbeitsbelastung der Maßnahme zu begreifen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#132

Beitrag von Koelsch »

Mir auch
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#133

Beitrag von Der Doc »

Moin ... alles scheiße ich bin Mental genau da wo ich vor der Kur war, schade ums Geld
Klar, habe ich schriftlich das ich für die Massnahme ungeeignet bin mit Stempel und unterschrift :D
War heute morgen nochmal beim Anwalt der sagte ich solll das ganze nicht so ernst nehmen das wird jetzt ein lustiges Spielchen und soll ab jetzt jeden Schritt mit ihm absprechen dann drehen wir den Spies um

Das Gutachten aus Oldenburg ist da. Im Prinzip schreibt Oldenburg genau !!! exakt das selbe wie das Gutachten das ich hier hochgeladen habe, man zweifelt nicht an den Gesundheitlichen Einschränkungen aber sieht mich für 6h täglich Arbeitsfähig bei "Gesundheitlich geeigneter Arbeitsstelle" :). Natürlich wird jeder Arbeitgeber juhu schreihen wenn ich ihm Klar mache er soll bitte vorher ne Klimaanlage installieren :D

Abgesehen hab ich es wahrgemacht und hab den ganzen Verein angezeigt. Wegen fortgesetzer mutwilliger Körperverletzung und Diskriminierung von Schwerbehinderten, und habe in Oldenburg eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Diskriminierung eingerecht bei der ARGE sowohl als beim Arbeitsamt

Unabhänig davon ist mein Anwalt mit dem schreiben nicht so ganz einverstanden :
Die Gehstreckte in der Ebene ist begrenzt auf 1,4 km >> Und dann? <<

Dann bricht der Elektrolyt haushalt zusammen und triggert eben "Lebensgefahr"
Er meinte auch ich soll mir mit dem Attest UNBEDINGT das "G" holen nirgends steht das es nach den 1,4km weitergehen kann
Ich geh jetzt erstmal in die Apotheke mir die "scheiß egal" Tabletten holen und dann hoff ich das ich etwas dösen kann
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#134

Beitrag von Koelsch »

Also sieht auch Dein Anwalt das letztlich positiv. Sieh's genauso. Klar wird JC versuchen, weiter zu nerven, wird aber keinen Erfolg haben.
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#135

Beitrag von Günter »

Zu den "scheiß egal" Tabletten noch ein passendes Liedchen. Ansonsten drücke ich dir die Daumen, du hast den richtigen Weg eingeschlagen.



Gute Besserung.
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#136

Beitrag von marsupilami »

Gute Besserung.

Und dreh den Spieß einfach um: Du bist der Arbeitgeber für den/die SB im JC!!!
Du sorgst dafür, dass die Arbeit haben, sich mit den Gesetzen und Vorschriften - endlich mal - intensiv beschäftigen müssen.

Ja, Du hast recht - es wird nicht unbedingt ein vernünftiger Job auf dem 1. Arbeitsmarkt für Dich rausspringen.
Aber das wäre bei Deinem "Zustand" wohl auch nicht unbedingt wünschenswert.

Vielleicht aber springt eine sinnvolle Beschäftigung für Dich raus, wo Du unter Leute kommst, ein wenig gefordert wirst und Dein Ich von Dir ablenkt.
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Der Doc
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#137

Beitrag von Der Doc »

Hauptsache Sie respektieren mal die 1,5km !
Auf dem ersten Markt geh ich wahrscheinlich unter Stress ein :D ... könnte mich doch mal in der ihrem Job versuchen vielleicht mit ein bißchen mehr verständnis für die Kunden
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#138

Beitrag von Der Doc »

Kleines Update hatte heute ein Gespräch mit im JC mit einer neuen ganz jungen (18 ???) jährigen Vermittlerin bin auch mit Zeuge hin.
Fazit, das Mädel war derartig lamm from das mir fast anderst geworden ist !
Wir haben uns auf eine neue EGV geeinigt die ich auch so unterschrieben habe.
Bewerbung um 1.Stelle im Monat bei gesundheitlich geeigneter Tätigkeit mit anbindung an den ÖVP mit maximal gestrecke von 1,4 km!
Was Sie mir anbietet ... aktive Suche nach geeigneter weiterbildung bis max 30h/W max.8 Wochen bei erreichbarkeit mit ÖVP mit maximaler Gehstrecke von 1,4km, im Bereich "Büro/Verwaltung"

Das Paradoxe nach ihrer eigenen Aussage dürfte ich mit "keinen" Angeboten rechnen. Ich habe das Gefühl das Mädel bleibt da nicht lang

PS: Ich habe Post bekommen vom Gericht ob ich meine Klage auf Körperverletzung und Diskriminierung zurück nehmen möchte (hab ich eigentlich nicht vor)
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#139

Beitrag von Koelsch »

Würde ich auch laufen lassen
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#140

Beitrag von Olivia »

Die Sache mit dem Termin hört sich gut an. Hat da die Klage etwa schon gewirkt?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#141

Beitrag von Der Doc »

Ich denke nicht, vielleicht hat Sie sich einfach mal die Mühe gemacht und meine Unterlagen auch wirklich durchgelesen, is ja wirklich viel Kaputt. Klar ich kann auch mal 2-3 Tage etwas mehr gehen aber eben nicht wochenlang was aber auch bedeuten würde das die ganzen Kurse die meistens in WHV ab nächtes jahr wahrscheinlich flachfallen, hier wollen sie 3 Busverbindungen streichen
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#142

Beitrag von marsupilami »

Steht da auch drin, dass Du Deine - Achtung! :ironiea: "Rest-Gesundheit" gut pflegen sollst oder so ähnlich?
Dann könnte man, glaube ich, unterschreiben.

Und 18 war die bestimmt nicht.
Selbst wenn die mit 16 aus der Schule direkt zum Lernen in's JC ist, dann ist sie nach Deiner Altersschätzung im 2. Ausbildungsjahr und wird garantiert nicht alleine auf Leute mit Deiner "Akte" losgelassen.
Wenn, dann nur, wenn da vorher mit Team-/Geschäftsleitung genau durch- und abgesprochen ist, was von JC-Seite aus laufen soll.

Die kam Dir nur so jung vor.
Je älter man wird, desto jünger werden diese jungen Leute.
Anscheinend.
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kleinchaos
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#143

Beitrag von kleinchaos »

Die JC-Mitarbeiter haben alle Abitur. Entweder kommen die von der Verwaltungsfach- oder Hochschule oder aus der Akademie der BA. Da ist keiner unter 23
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#144

Beitrag von Der Doc »

^^ Nein da steht nicht von Pflege der Rest gesundheit ... ich glaub ich muss die Unterschrift verweigern ^^
Is mir an sich auch egal wie Jung sie is, hauptsache es läuft, Abi mhh dann haben die aber ein komisches Abi gemacht, wenn sie offensichtlich nicht in der Lage sind Atteste richtig zu lesen :)
...
So den ersten Stein hat Sie sich verdient, ein Bewerbungsvorschlag für den Jade-Weser-Port (Unser Großer Frachthafen in Whv) Zeitarbeitsfirma, Arbeitszeiten von 6-14 14-22 22-6 Uhr ^^. "Sie haben Spass am zupacken". Immerhin ein Handgeschriebener Zettel mit drin "Es täte ihr leid sie müßte das tun" und ich soll einfach in die Bewerbung reinschreiben das ich Schichtunfähig bin... irgendwie ja nett von ihr :)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#145

Beitrag von Olivia »

Dann mach das so. Schreib eine Bewerbung mit dem Zusatz der Schichtunfähigkeit, vielleicht noch auf die starken Schmerzen, die Gehunfähigkeit und die Unfähigkeit Dinge zu halten und hochzuheben hinweisen. Ich halte diese Hinweise für erlaubt, da man den Arbeitgeber nicht über die tatsächlichen Gegebenheiten täuschen darf. Oder muss man tatsächlich vorhandene gesundheitliche Einschränkungen verschweigen? Ansonsten ist der VV mit Beilagezettel ein schönes Beispiel, wie die Leitungsebene Forderungen stellt, die die Sachbearbeitung dann umzusetzen hat.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#146

Beitrag von Koelsch »

Der Doc hat geschrieben: Mi 30. Okt 2019, 07:06 mmerhin ein Handgeschriebener Zettel mit drin "Es täte ihr leid sie müßte das tun" und ich soll einfach in die Bewerbung reinschreiben das ich Schichtunfähig bin... irgendwie ja nett von ihr :)
Ich erhielt vor Jahren einen Anruf vom Handy der Widerspruchs-SB, die mir dringend anriet, gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid von ihr auf jeden Fall zu klagen. Sie müsse ablehnen, auf Anweisung von Cheffe. Ich war brav, SG war brav und Widerspruchs SB hat sich dann vorm Gerichtssaal nochmals bei mir entschuldigt - sie könne nicht anders.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#147

Beitrag von marsupilami »

VV mit RFB?
"Schichtunfähigkeit" reinschreiben in die Bewerbung - ich hab da so meine Bedenken.
Begründung: wenn kurzfristig SB wechselt und der/die kriegt Wind davon, dann könntest Du evtl. Spass haben, dem JC zum wiederholten Male zu erklären, dass Du nicht schichtfähig bist.
Denn das JC bzw. der/die SB wird Dir vorwerfen, die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses aktiv verhindert zu haben.

Ich würd' den angetackerten "Rückläufer-Schein" nutzen und da genau das reinschreiben.

Ungefähr so formuliert:
"Wie aus meinen Ihnen vorliegenden Gesundheitunterlagen hervorgeht, darf ich auf gar keinen Fall in Schichten arbeiten."


Wenn Du direkt beim JC blockst, ersparst Du auch dem Personaler Zeit und Kosten.


Wenn Du doch dem Rat von Olivia folgen willst, dann sei doch ganz frech und schreib zusätzlich noch rein, dass Du Dich bewerben musst, obwohl dem JC Dein Gesundheitszustand bekannt ist und man möge sich doch bitte beim JC beschweren über Zeit- und Kostenverschwendung.

Das gibt dann garantiert Spaß mit dem JC.


Was mir noch einfällt: egal ob Rückläufer-Zettel oder Bewerbung: ich würde mal Regionaldirektion und Kundenreaktions-Management mit in den Verteiler-Vermerk mit aufnehmen und denen die jeweiligen Schreiben in Kopie mit anhängen.
Vielleicht auch an die Frau Hanemann, die in HH für die Linken arbeitet.
Dann kriegt das vielleicht etwas Öffentlichkeit?
https://www.linksfraktion-hamburg.de/ta ... nn/page/2/
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#148

Beitrag von marsupilami »

Noch ein Nachtrag:
zu der EGV - auch wenn es nur um eine Bewerbung pro Monat geht, sind denn die Kosten dafür geregelt?
viewtopic.php?f=27&p=532371#p416021
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#149

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Mi 30. Okt 2019, 08:39 ich würde mal Regionaldirektion und Kundenreaktions-Management mit in den Verteiler-Vermerk mit aufnehmen und denen die jeweiligen Schreiben in Kopie mit anhängen.
Vielleicht auch an die Frau Hanemann, die in HH für die Linken arbeitet.
Dann kriegt das vielleicht etwas Öffentlichkeit?
Meinst Du etwa den handgeschriebenen Beilagezettel mit der Erklärung "Es täte ihr leid sie müßte das tun" und ich soll einfach in die Bewerbung reinschreiben das ich Schichtunfähig bin.."?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#150

Beitrag von Der Doc »

Nö keine RFB, deswegen denke ich mal mach ich mir gar nicht erst die Mühe, auch wenn ich gerne den von der Zeitarbeitsfirma ärgern würde das er seine Zeit für mich verschenkt :D

Naja, lt. Gesetz ist ein Arbeitsverhältnis ein Vertrauensverhältnis, und darf vom Arbeitgeber gekündigt werden wenn bei Arbeitsbeginn wichtige Dinge nicht mitgeteilt worden sind. Und natürlich möchte ich nichts falsch machen und deswegen sage ich meinen zukünftigen Arbeitgeber natürlich auch alles, ich möchte doch damit keine Arbeit boykottieren :D ich möchte nur verhindern das er mich fristlos wieder rausschmeißt ^^
Is wie das Thema Schwerbehinderung ... lt. EU recht soll man das gar nicht erwähnen, lt. Deutschem Arbeitsrecht ist das nicht erwähnen (wenn man gefragt wird) ein Grund für Fristlose Kündigung :). Andererseits im Moment gehts mir wieder recht gut (Durch die viele nette Rückendeckung ;)) das schon irgendwie gerne das JC ärgern würde. Mir hat auch mein Anwalt bestätigt unter den Bedingungen stellt er Eilantrag, er kenne auch den "sehr netten" Richter und da geht so ne Sperre maximal 7 Werktage.
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