Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Sina90
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Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#1

Beitrag von Sina90 »

Hallo :)

Kurz vorweg, dass Jobcenter hat mir und meinem Sohn Leistungen nach 4 Monaten antragsprüfung versagt^^
Begründung lag darin das jeder der in einer WG länger als ein Jahr wohnt für den anderen finanziell aufkommen muss.
Das dass ganz großer Schwachsinn ist brauche ich denke ich niemandem erzählen 🙈

Am 13.9 wurde daraufhin persönlich Wiederspruch eingelegt (persönlich Unterlagen abgegeben) , den Eingang habe ich mir auch bestätigen lassen.
Bis heute ist das in meiner Akte nicht hinterlegt, was mich nicht sonderlich bei dem Verein wundert....

Zusätzlich wurde am 13.9 persönlich beim Sozialgericht Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.
Das Jobcenter hatte bis heute Zeit Stellung zu nehmen.
Hat dies aber nicht getan.
Die Dame vom Gericht teilte mit das sie jetzt nochmals aufgefordert werden sich zu äußern....

Da frage ich mich wie kann sowas sein und wie kann man sich direkt über dieses Jobcenter beschweren? Bzw bei wem?
Teamleiter habe ich bereits versucht , der ist aber enaiso inkompetent wie der Rest in dem Laden.

Sorry aber ich bin echt sauer....

Liebe Grüße
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Koelsch
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Beschwerde über's JC kann man versuchen bei der BA in Nürnberg. Die haben eine Abteilung Kundenreaktionsmanagement.

Wie alt ist der Sohn?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#3

Beitrag von Olivia »

Hingehen zum Gericht und in der Rechtsantragstelle Druck machen!

Wie viel Leistungen würden euch denn ca. zustehen? Stockt ihr auf und arbeitet ihr beide?
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marsupilami
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#4

Beitrag von marsupilami »

Vorschuss beantragen?
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Muss das sein?
Olivia
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#5

Beitrag von Olivia »

Begründung lag darin das jeder der in einer WG länger als ein Jahr wohnt für den anderen finanziell aufkommen muss.
Verdient denn einer der beiden genug für zwei?
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marsupilami
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#6

Beitrag von marsupilami »

Also muss dem JC dieser Zahn gezogen werden:
Sina90 hat geschrieben: Do 19. Sep 2019, 09:54 Begründung lag darin das jeder der in einer WG länger als ein Jahr wohnt für den anderen finanziell aufkommen muss.
Haben die eine Rechtsgrundlage für diese Behauptung angeführt?
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Muss das sein?
Sina90
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#7

Beitrag von Sina90 »

Also erstens mein Sohn ist 4 Jahre alt.
Ich bin 29 und auf Grund einer vergangenen Krebserkrankung nur bedingt arbeitsfähig.

Antrag auf Vorschusszahlung wurde gestellt und abgelehnt, trotz das die Mittellosigkeit festgestellt wurde.

Unsere warm Miete beträgt 470€ liegt hier 200 € unter dem Max wert.

Beim Gericht habe ich schon Druck gemacht, aber sie sagte mir nur ich muss Geduld haben....

Ja irgendwas läuft hier falsch beim Jobcenter, wenn ich im callcenter Anrufe wird immer wieder aufgelegt
Olivia
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#8

Beitrag von Olivia »

Liegen dem JC vollständige Unterlagen vor?
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Koelsch
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#9

Beitrag von Koelsch »

Da scheint in der Tat was gewaltig schief zu laufen. Ich gehe davon aus, Dein Sohn lebt dauerhaft bei/mit Dir. Wie man bei dieser Konstellation auf eine WG und gegenseitige Unterhaltspflicht kommen kann, übersteigt meine Begriffsvermögen.

Ich sehe es nach Deinen Angaben so:

€ 424,00 - Dein ALG II Anspruch
€ 245,00 - Regelbedarf Sohn
€ 152,64 - Alleinerziehendenzuschlag
€ 11,71 - WW-Zuschlag (wenn WW über Boiler, Durlauferhitzer)
€ 470,00 - Warmmiete
€ 194,00 - Kindergeld
€ 164,00 - Mindestunterhalt (z.B. Unterhaltsvorschuss)
€ 945,35 - Dein/Euer ALG II Anspruch
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#10

Beitrag von Olivia »

D.h. Stand jetzt sind bereits 3.781,40 € durch das Jobcenter nachzuzahlen. Durch eventuelle Mietschulden wird der Verlust der Wohnung riskiert!
Sina90
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#11

Beitrag von Sina90 »

Klar liegen denen vollständige Unterlagen vor.

Mein Sohn lebt dauerhaft bei mir und ich habe das alleinige Sorgerecht.

Kindergeld sind 204€
Unterhaltsvorschuss 150€

Ein Hausbesuch hat auch stattgefunden um sich zu vergewissern das wir keine wg sind.
Der Mann kam an einem Donnerstag Abend um 20.30 und war verwundert das ich ihm verweigerte meinen Sohn zu wecken mit diesem zu reden und sein Zimmer an zu gucken.
Ja Mensch wie kann ein 4 jähriger denn auch um die Uhrzeit schlafen *ironie*
Das ist mutwillig meiner Meinung nach. Ich schicke nachher mal den Ablehnungs Bescheid dann lässt sich das vllt besser verstehen, dass die Sachbearbeiterin einen an der Schüssel hat
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marsupilami
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#12

Beitrag von marsupilami »

Aber bitte anonymisiert!!
Div. Anleitungen findest Du unter:
http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22
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Sina90
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#13

Beitrag von Sina90 »

Ja das war mir klar. Aber Danke für den Hinweis :)
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#14

Beitrag von Olivia »

Welche Fakten sollten wir noch kennen, die das Jobcenter vermuten lässt, dass eine WG statt einer BG vorliegt?
Sina90
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#15

Beitrag von Sina90 »

Hab mehr als 3 Stunden täglich ab dem 01.12 fange ich auch zur Wiedereingliederung bei meinem alten Arbeitgeber an.

Eine wg wird vermutet weil ich verweigert habe einen 4 jährigen aus dem Bett zu holen....

Nein wir wohnen alleine hier, daher nur eine bedarfsgemeinschaft zwischen meinem Sohn und mir!

Ich bin der Meinung das ich alles an rechtliche Handhabe ausgeschöpft habe und bin mitlerweile ratlos, einen Anwalt habe ich auch schon befragt aber da die Wiederspruchsfrist läuft und der Antrag auf einstweilige Anordnung, kann ich ja aktuell keine Klage einreichen.
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Koelsch
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#16

Beitrag von Koelsch »

Dann scheinst Du tatsächlich alles derzeit Mögliche gemacht zu haben. Nur vielleicht beim SG noch einmal eindringlich darauf hinweisen: Hier sitzt eine alleinerziehende Mutter mit 4-jährigem Kind "auf dem Trockenen".

Wenn es möglich ist, geh hin, nimm den Sohn mit und sprich dort persönlich auf der Geschäftsstelle vor. Manchmal hilft die persönliche Vorsprache bei der Deine Verzweiflung deutlich wird beim SG sehr.
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#17

Beitrag von Sina90 »

Der genaue Wortlaut ist folgender:
Wer ein Jahr in einem Haushalt zusammen lebt,begründet hierdurch bereits die Vermutung eines wechselseitigen Willens Verantwortung für einander zu tragen. Damit ist im Sinne der Gesetzbegründung offensichtlich jedes Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft erfasst, dass länger als ein Jahr andauert, selbst wenn die Personen in einer Wohngemeinschaft nicht willens sind Verantwortung zu tragen.
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#18

Beitrag von Koelsch »

Man bezieht sich also auf § 7 Abs. 3a SGB II - und der gilt für "Partner". 4-jährige Kinder aber fallen definitiv nicht unter diesen Begriff
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#19

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter vermutet wohl, dass im Schlafzimmer während des Hausbesuchs ein reicher Gutverdiener mit Geldbündeln übernachtet hat und dass der mit Sina90 eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft bildet. D.h. der reiche Freund soll die Wohnung und den Lebensunterhalt zahlen. Ursache ist das Nichtöffnen der Tür zum (Kinder-)Schlafzimmer.
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#20

Beitrag von Sina90 »

Und ich würde mich doch sehr wundern das selbst wenn man in einer wg wohnt das automatisch so ist das man für einander einstehen muss.
Ich wohne kurz hinter Hamburg und da wohnen soooo viele Studenten in einer wg und da sollen alle für den anderen aufkommen!? Das wage ich zu bezweifeln ^^

Dann finde ich den reichen Freund nicht 😂 sollte ich vllt mal unter dem Bett gucken 🙈
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#21

Beitrag von Olivia »

Das Gericht könnte in der Verhandlung fragen, wovon in den letzten vier Monaten gelebt wurde und ob Mietschulden aufgelaufen sind.

Hier der Leitfaden für Hausbesuche durch das Jobcenter: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015894.pdf
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#22

Beitrag von Sina90 »

Dem Gericht liegt eine Bescheinigung meiner Vermieterin vor, wie hoch die mietschulden sind und das mein Sohn und Bis Ende des Jahres Zeit haben die mietschulden aus zu gleichen und ab Oktober pünktlich Miete gezahlt werden muss
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marsupilami
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#23

Beitrag von marsupilami »

Dieser Kommentar hilft Sina zwar nix, aber offenbar hat dort im JC jemand Glasbausteine anstatt Brille vor den Augen.

Offenbar ist das Kind zu einem Erwachsenen mutiert und deshalb der Hausbesuch und die Vermutung einer Einstands-Gemeinschaft.
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#24

Beitrag von kleinchaos »

Und wenn das Kind jeden Monat 5000€ Unterhalt bekommt: er kann und darf nicht angerechnet werden. Nur das den Bedarf des Kindes übersteigende Kindergeld darf bei der Mutter angerechnet werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

#25

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