Fortbildungsmaßnahme verwehrt

Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB möchte sich fortbilden. Besucht "brav" zwei JC-Maßnahmen für Existenzgründer, schlägt dem JC weitere "Wunschkurse" vor. Es bestanden/Bestehen gewisse gesundheitliche Probleme, deshalb gab es eine REHA in der Vergangenheit. Seit weit mehr als einem Jahr läuft eLB nun hinter den "Wunschkursen" her und erhielt jetzt den Ablehnungsbescheid mit dieser Begründung:
Fortbildung.pdf
Was kann man machen?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#2

Beitrag von angel6364 »

Guck mal, vielleicht kann hier was weiterhelfen: viewtopic.php?f=76&t=9339&start=100
Ich hab jetzt nur ewig zum Suchen gebraucht, ist ja schon was älter. Aber bei Matthias haben wir das gut hingekriegt, die MdB und ich.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#3

Beitrag von Koelsch »

Wurde von eLB gerade korrigiert - es wurde nie eine REHA beantragt noch absolviert. Eebenso ist eLB nichtg AU oder so.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#4

Beitrag von marsupilami »

Dann vom JC Aufklärung darüber verlangen, wie die auf § 5 SGB II kommen. * --- *

Werkelt da im Hintergrund 'ne EU-Rente?
Anspruch auf ALG I?


Die Aufklärung vielleicht gleich in Form eines Widerspruchs verlangen, da ja kein anderer Leistungsträger vorrangig ist bzw. zahlt.
Oder?

Nachtrag:
* --- * und was genau am § 81 SGB III nun eine Fort-/und/oder Weiterbildung verhindert.

Einfach nur die Nennung von §§ ist ein wenig arg dünn und der Verweis auf einen anderen Leistungsträger (welcher denn genau) auch nicht viel hilfreicher.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014613.pdf
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 1. Nov 2019, 19:20, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich liebäugel derzeit auch mit § 16 SGB I - wenn Ihr Dödels sagt, da ist jemand Anderes zuständig, dann hättest Ihr Dödels den Antrag sofort an diesen Anderen leiten müssen. Habt Ihr nicht getan, also gg. Amtshaftung oder sozialrechtlicher Herstellungsanspruch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#6

Beitrag von tigerlaw »

Noch besser: Die mit den eigenen Waffen schlagen!

Wenn die meinen, dass das eine Reha-Maßnahme sei, dann stelle erneut den Antrag, gestützt auf Para 14 SGB IX. Dann müssen die erst einmal leisten und Köpenick sich beim "eigentlichen" Rehaträger refinanzieren!

:totlach: :totlach: :totlach:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#7

Beitrag von Koelsch »

Das gefällt mir.

Bei wem den Antrag stellen - erneut beim JC und die haben den dann an den "zuständigen" weiter zu leiten?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#8

Beitrag von marsupilami »

Richtig.
Steht doch so in https://www.buzer.de/gesetz/12357/a202778.htm Abs.1, Satz 2 drinne:
2Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung insgesamt nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu und unterrichtet hierüber den Antragsteller.
Man beachte den Satzteil hinter dem "und" :lachen1:

Hätten die doch dann aber bereits machen müssen!
Sollte man ihnen auch unter die Nase reiben!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#9

Beitrag von Koelsch »

:arge: Richtig, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#10

Beitrag von Günter »

Damit ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich.

Sehr geehrtes JC,

ich gehe davon aus, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach § 14 Abs.1, Satz 2 SGB IX nachgekommen sind und meinen Antrag unverzüglich an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet haben, allerdings haben sie vergessen mich darüber zu informieren. Ich fordere Sie daher auf, mich unverzüglich über den Stand der Bearbeitung in Kenntnis zu setzen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#11

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30885
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#12

Beitrag von kleinchaos »

SGB I! Wat ihr immer alles so verlangt. Die machen nur SGB II. Für SGB I sind die nicht zuständig und interessiert die nicht.
So jedenfalls hier in Leipzig der O-Ton einer Sachbearbeiterin
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#13

Beitrag von Koelsch »

So wird nicht nur in Leipzig gedacht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#14

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben: Fr 1. Nov 2019, 20:43 allerdings haben sie vergessen mich darüber zu informieren, an wen Sie besagten Antrag weitergereicht haben. Ich fordere Sie daher auf, mich unverzüglich ddetailliert (weitergereicht durch wen? an wen? wann? etc.) über den Stand der Bearbeitung in Kenntnis zu setzen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#15

Beitrag von Günter »

Verwässer das Ganze nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#16

Beitrag von Koelsch »

Also kurz und sehr knapp:
Widerspruch Fortbildung.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#17

Beitrag von marsupilami »

Auch gut.
Wo ich Bauchweh hab: "unverzüglich"
Reicht das oder ist konkrete Frist bzw. Datum stärker?


Weil wenn das als Widerspruch rausgeht, landet das in der Widerspruchsabteilung.
Bis die wiederum da dran geht, sich die Akten besorgt, einschlägige Gesetz und Verordnungen und Haus-Vorgaben recherchiert, liest, ....
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#18

Beitrag von Koelsch »

Jep, ändere ich auf "innerhalb von 2 Wochen"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#19

Beitrag von Günter »

Als Datum, zwei Wochen ist wage die haben das Schreiben angeblich mit der QWeihnachtspost bekommen ....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#20

Beitrag von tigerlaw »

Der Widerspruch sollte noch ergänzt werden um Punkt 3:
3. Sollten Sie jedoch die 2-Wochen-Frist des § 14 SGB IX nicht eingehalten haben, fordere ich Sie auf, bis zum <DATUM> die in meinen Anträgen vom 27.12.2018 p.p. benannten Fördermaßnahmen zu gewähren.
Es bleibt Ihnen natürlich freigestellt, entsprechenden Aufwendungsersatz beim zuständigen Reha-Träger geltend zu machen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#21

Beitrag von Günter »

Genial :bravo: :bravo: :bravo: :lachen1: :lachen1: :lachen1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#22

Beitrag von Koelsch »

Supi, so werd ich das eLB vorschlagen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#23

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#24

Beitrag von tigerlaw »

Dass § 14 SGB IX auch explizit für JC gilt, hat erst kürzlich das BSG festgestellt (Urteil vom 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R -), vgl. https://www.anhaltspunkte.de/zeitung/ur ... 2.17_R.htm
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt

#25

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Der Widerspruch ist übrigens raus, so wie formuliert. Schaun mer mal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“