Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Fortbildungsmaßnahme verwehrt
eLB möchte sich fortbilden. Besucht "brav" zwei JC-Maßnahmen für Existenzgründer, schlägt dem JC weitere "Wunschkurse" vor. Es bestanden/Bestehen gewisse gesundheitliche Probleme, deshalb gab es eine REHA in der Vergangenheit. Seit weit mehr als einem Jahr läuft eLB nun hinter den "Wunschkursen" her und erhielt jetzt den Ablehnungsbescheid mit dieser Begründung:
Was kann man machen?
Was kann man machen?
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- angel6364
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Guck mal, vielleicht kann hier was weiterhelfen: viewtopic.php?f=76&t=9339&start=100
Ich hab jetzt nur ewig zum Suchen gebraucht, ist ja schon was älter. Aber bei Matthias haben wir das gut hingekriegt, die MdB und ich.
Ich hab jetzt nur ewig zum Suchen gebraucht, ist ja schon was älter. Aber bei Matthias haben wir das gut hingekriegt, die MdB und ich.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Wurde von eLB gerade korrigiert - es wurde nie eine REHA beantragt noch absolviert. Eebenso ist eLB nichtg AU oder so.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Dann vom JC Aufklärung darüber verlangen, wie die auf § 5 SGB II kommen. * --- *
Werkelt da im Hintergrund 'ne EU-Rente?
Anspruch auf ALG I?
Die Aufklärung vielleicht gleich in Form eines Widerspruchs verlangen, da ja kein anderer Leistungsträger vorrangig ist bzw. zahlt.
Oder?
Nachtrag:
* --- * und was genau am § 81 SGB III nun eine Fort-/und/oder Weiterbildung verhindert.
Einfach nur die Nennung von §§ ist ein wenig arg dünn und der Verweis auf einen anderen Leistungsträger (welcher denn genau) auch nicht viel hilfreicher.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014613.pdf
Werkelt da im Hintergrund 'ne EU-Rente?
Anspruch auf ALG I?
Die Aufklärung vielleicht gleich in Form eines Widerspruchs verlangen, da ja kein anderer Leistungsträger vorrangig ist bzw. zahlt.
Oder?
Nachtrag:
* --- * und was genau am § 81 SGB III nun eine Fort-/und/oder Weiterbildung verhindert.
Einfach nur die Nennung von §§ ist ein wenig arg dünn und der Verweis auf einen anderen Leistungsträger (welcher denn genau) auch nicht viel hilfreicher.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014613.pdf
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 1. Nov 2019, 19:20, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Ich liebäugel derzeit auch mit § 16 SGB I - wenn Ihr Dödels sagt, da ist jemand Anderes zuständig, dann hättest Ihr Dödels den Antrag sofort an diesen Anderen leiten müssen. Habt Ihr nicht getan, also gg. Amtshaftung oder sozialrechtlicher Herstellungsanspruch.
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Noch besser: Die mit den eigenen Waffen schlagen!
Wenn die meinen, dass das eine Reha-Maßnahme sei, dann stelle erneut den Antrag, gestützt auf Para 14 SGB IX. Dann müssen die erst einmal leisten und Köpenick sich beim "eigentlichen" Rehaträger refinanzieren!
Wenn die meinen, dass das eine Reha-Maßnahme sei, dann stelle erneut den Antrag, gestützt auf Para 14 SGB IX. Dann müssen die erst einmal leisten und Köpenick sich beim "eigentlichen" Rehaträger refinanzieren!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Das gefällt mir.
Bei wem den Antrag stellen - erneut beim JC und die haben den dann an den "zuständigen" weiter zu leiten?
Bei wem den Antrag stellen - erneut beim JC und die haben den dann an den "zuständigen" weiter zu leiten?
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- marsupilami
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Richtig.
Steht doch so in https://www.buzer.de/gesetz/12357/a202778.htm Abs.1, Satz 2 drinne:
Hätten die doch dann aber bereits machen müssen!
Sollte man ihnen auch unter die Nase reiben!
Steht doch so in https://www.buzer.de/gesetz/12357/a202778.htm Abs.1, Satz 2 drinne:
Man beachte den Satzteil hinter dem "und"2Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung insgesamt nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu und unterrichtet hierüber den Antragsteller.
Hätten die doch dann aber bereits machen müssen!
Sollte man ihnen auch unter die Nase reiben!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Richtig, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Damit ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich.
Sehr geehrtes JC,
ich gehe davon aus, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach § 14 Abs.1, Satz 2 SGB IX nachgekommen sind und meinen Antrag unverzüglich an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet haben, allerdings haben sie vergessen mich darüber zu informieren. Ich fordere Sie daher auf, mich unverzüglich über den Stand der Bearbeitung in Kenntnis zu setzen.
Sehr geehrtes JC,
ich gehe davon aus, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach § 14 Abs.1, Satz 2 SGB IX nachgekommen sind und meinen Antrag unverzüglich an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet haben, allerdings haben sie vergessen mich darüber zu informieren. Ich fordere Sie daher auf, mich unverzüglich über den Stand der Bearbeitung in Kenntnis zu setzen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
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- kleinchaos
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
SGB I! Wat ihr immer alles so verlangt. Die machen nur SGB II. Für SGB I sind die nicht zuständig und interessiert die nicht.
So jedenfalls hier in Leipzig der O-Ton einer Sachbearbeiterin
So jedenfalls hier in Leipzig der O-Ton einer Sachbearbeiterin
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
So wird nicht nur in Leipzig gedacht
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- marsupilami
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Günter hat geschrieben: ↑Fr 1. Nov 2019, 20:43 allerdings haben sie vergessen mich darüber zu informieren, an wen Sie besagten Antrag weitergereicht haben. Ich fordere Sie daher auf, mich unverzüglich ddetailliert (weitergereicht durch wen? an wen? wann? etc.) über den Stand der Bearbeitung in Kenntnis zu setzen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Verwässer das Ganze nicht.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Also kurz und sehr knapp:
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- marsupilami
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Auch gut.
Wo ich Bauchweh hab: "unverzüglich"
Reicht das oder ist konkrete Frist bzw. Datum stärker?
Weil wenn das als Widerspruch rausgeht, landet das in der Widerspruchsabteilung.
Bis die wiederum da dran geht, sich die Akten besorgt, einschlägige Gesetz und Verordnungen und Haus-Vorgaben recherchiert, liest, ....
Wo ich Bauchweh hab: "unverzüglich"
Reicht das oder ist konkrete Frist bzw. Datum stärker?
Weil wenn das als Widerspruch rausgeht, landet das in der Widerspruchsabteilung.
Bis die wiederum da dran geht, sich die Akten besorgt, einschlägige Gesetz und Verordnungen und Haus-Vorgaben recherchiert, liest, ....
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Jep, ändere ich auf "innerhalb von 2 Wochen"
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Als Datum, zwei Wochen ist wage die haben das Schreiben angeblich mit der QWeihnachtspost bekommen ....
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Der Widerspruch sollte noch ergänzt werden um Punkt 3:
3. Sollten Sie jedoch die 2-Wochen-Frist des § 14 SGB IX nicht eingehalten haben, fordere ich Sie auf, bis zum <DATUM> die in meinen Anträgen vom 27.12.2018 p.p. benannten Fördermaßnahmen zu gewähren.
Es bleibt Ihnen natürlich freigestellt, entsprechenden Aufwendungsersatz beim zuständigen Reha-Träger geltend zu machen.
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Genial
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Supi, so werd ich das eLB vorschlagen
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- marsupilami
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Signatur?
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Muss das sein?
Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Dass § 14 SGB IX auch explizit für JC gilt, hat erst kürzlich das BSG festgestellt (Urteil vom 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R -), vgl. https://www.anhaltspunkte.de/zeitung/ur ... 2.17_R.htm
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Re: Fortbildungsmaßnahme verwehrt
Der Widerspruch ist übrigens raus, so wie formuliert. Schaun mer mal
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