Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
:-(
In "unserem" JC (RSK) sind sowohl die Leistungs-SB (Angestellte) und die Vermittlungs-SB (Beamte) bei der BA "angestellt". Beide sind ausschließlich für Selbstständige zuständig. In der Abteilung sind aber auch Angestellte und Beamte der Stadt tätig. 50/50-Chance?
Eine sehr unfaire Geschichte.
Anzeige gegen unbekannt? Ist vermutlich nicht anzeigefähig oder so?
In "unserem" JC (RSK) sind sowohl die Leistungs-SB (Angestellte) und die Vermittlungs-SB (Beamte) bei der BA "angestellt". Beide sind ausschließlich für Selbstständige zuständig. In der Abteilung sind aber auch Angestellte und Beamte der Stadt tätig. 50/50-Chance?
Eine sehr unfaire Geschichte.
Anzeige gegen unbekannt? Ist vermutlich nicht anzeigefähig oder so?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Es geht nicht um Strafanzeigen, es geht um zivilrechtliche Ansprüche aus der Staatshaftung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Dank Günter habe ich mir die Seite mal angesehen. Gibt eine Rubrik für´s JC:
https://fragdenstaat.de/kampagnen/fragdasjobcenter/
https://fragdenstaat.de/kampagnen/fragdasjobcenter/
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- kleinchaos
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Wenn das JC die Kunden verklagt, dann klagt das JC, vertreten durch den Geschäftsführer. Der GF hat aber gar nix zu sagen und Null Kompetenz und Verantwortung in Leistungs- und Vermittlungsangelegenheiten. Der GF ist nur für den Verwaltungsablauf zuständig.
Hier liegt insofern eine besondere und vor allem widersprüchliche Situation vor. Dies sollte doch endlich mal juristisch geklärt werden bzw vom Gesetzgeber
Hier liegt insofern eine besondere und vor allem widersprüchliche Situation vor. Dies sollte doch endlich mal juristisch geklärt werden bzw vom Gesetzgeber
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
sag ich doch die ganze Zeit. viewtopic.php?p=555596#p555559
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Lieber Günter, Paragrafen sind manchmal etwas anders als Rohre, hier kommt es sehr wohl auf den Arbeitgeber an:Günter hat geschrieben: ↑Fr 24. Jul 2020, 08:02 Der Arbeitgeber dieser Amtsperson sollte dir egal sein. Du willst vom Staat die Auskunft, wer für das rechtswidrige Handeln verantwortlich ist. Ich bin immer noch der Meinung, dass es das JC ist, denn sie hat in deren Namen das vom Gericht gekippte Hausverbot verhängt. Die können sich nicht dahinter verstecken, wir sind nicht der AG, die müssen für die Taten ihrer Beauftragten einstehen. Und genau da würde ich ein Exempel statuieren.
Deswegen auch parallel die Anfrage an "Frag den Staat".
§ 839 I 1 BGB sagt: "Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er ...".
Diese Norm ist inzwischen 120 Jahre alt.
1949 kam dann das Grundgesetz dazu, und der dortige Art. 34 GG "lenkt den Anspruch um":
Ergo: Wir müssen "den Staat" oder die "Körperschaft" finden, die der Arbeitgeber des SB ist. Der AG entsendet nur den SB an das Jobcenter.Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. (...)
Im konkreten Fall müsste man bis zu 11 Prozesse anstrengen (BA, Städteregion Aachen selber, 9 Kommunen [von Aachen einerseits bis zu Kleinstädtchen wie Monschau in der Eifel andererseits]).
Wenn eine Zeitbude einen Sklaven an Daimler ausleiht, dann ist tatsächlich bei einem Schaden Daimler dran, aber nicht als Arbeitgeber des konkreten Mitarbeiters, sondern als Hersteller.
JC ist aber kein "Hersteller" (außer von "Sch****", den wir hier genügend häufig zu lesen bekommen)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Man kann die ganze Geschichte in eine online BT-Petition verpacken. Dies kann ich mir richtig gut vorstellen.
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Das ist wohl so ähnlich wie die Frage, ob Polizisten (insbesondere in Hundertschaften) individualisierrnde Zeichen (Namen, Zahlen etc.) tragen müssen.
Ich vermute, dass eine solche Petition das Quorum von 50.000 nicht erreichen dürfte.
Ich vermute, dass eine solche Petition das Quorum von 50.000 nicht erreichen dürfte.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ich werd zunächst mal "ganz dumm" beim Kundenreaktionsmanagement der BA nachfragen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ich gedenke erst mal ganz kurz und knapp (damit ich die intellektuell nich überfordere) bei der BA nachzufragen:
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement
@arbeitsagentur.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Wege der Amtshaftung habe ich gegen einen Mitarbeiter des JobCenters Städteregion Aachen geklagt, Beklagter war das JobCenter.
Dieses erklärte, nicht der korrekte Beklagte zu sein, da der Mitarbeiter nicht beim JobCenter angestellt sei. Eine Mitteilung, wo er angestellt sei unterblieb, vermutlich auch Datenschutzgründen.
Meine Frage also: Wie kann ein betroffener Bürger feststellen, gegen wen sich eine Amtshaftungsklage wegen Fehlverhaltens eines JobCentermitarbeiters richten muss?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das der einzige Weg sein soll, um zu seinem Recht zu kommen. Statt einem Klagen-Roulette muss es doch noch einen anderen Weg geben, den Arbeitgeber nach Glaubhaftmachung eines berechtigten Anliegens in Erfahrung zu bringen. Da würde doch im Prinzip der Blick des JC-GF in den Dienstplan reichen und eine einfache (auch mündliche) Mitteilung an den Geschädigten. Könnte nicht auch nach dem Informatiionsfreiheitsgesetz ein Auskunftsanspruch bestehen? Wikipedia schreibt dazu:
Daher ein weiterer Vorschlag für ein Schreiben an das Jobcenter:Informationen über Namen und dienstliche Anschriften von Beschäftigten sollen grundsätzlich zugänglich gemacht werden. Die Behörde gewährt den Informationszugang grundsätzlich nur auf Antrag, und zwar „unverzüglich“ durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder „auf sonstige Weise“. Der Antrag hierfür kann mit einem formlosen Schreiben, aber auch mündlich oder telefonisch erfolgen. Für die Erfüllung des Antrags gelten die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Ablehnung des Antrags ist ein Verwaltungsakt, der mit Widerspruch und Verpflichtungsklage angefochten werden kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Informati ... eitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Wege der Amtshaftung habe ich gegen einen Mitarbeiter des JobCenters Städteregion Aachen geklagt, Beklagter war das JobCenter.
Dieses erklärte, nicht der korrekte Beklagte zu sein, da der Mitarbeiter nicht beim JobCenter angestellt sei. Eine Mitteilung, wo er angestellt sei unterblieb jedoch ohne stichhaltige Gründe.
Aus diesem Grund stelle ich hiermit eine Anfrage nach den Vorschriften des § 7 des Informationsfreiheitsgesetzes. Gemäss § 5 Abs. 1 IFG ist mir dabei zu nennen, wer der konkrete Arbeitgeber des Jobcenter-Mitarbeiters ...... ist. Die Alternative wäre ein Klagen-Roulette von über 10 Klagen vor Gericht gegen alle möglichen in Frage kommenden Arbeitgeber, was mir als Bürger nicht zumutbar ist. Als Geschädigter überwiegt mein Informationsinteresse am konkreten Arbeitgeber das schutzwürdige Interesse des Jobcenter-Angestellten am Ausschluss der Informationsgewährung ganz eindeutig. Denn um meine Ansprüche rechtlich geltend machen zu können, ist der konkret benannte Arbeitgeber für eine Klage am Gericht unerlässlich, da eine Klage sonst mangels konkret benanntem Beklagten ins Leere läuft.
Ausreichen würde mir dabei bereits die (fern)mündliche Mitteilung des konkret zu benennenden Arbeitgebers, damit ich meine Klage entsprechend adressieren kann.
Ich weise darauf hin, dass ich bei Verweigerung des Auskunftsersuchens auch eine verwaltungsgerichtliche Geltendmachung meines Auskunftsanspruches in Erwägung ziehe. Die Kosten für das dann nötige Verfahren wären dann vollständig vom Jobcenter zu tragen.
- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Die Idee und die Schreibe von Olivia hat was.
Allerdings würde ich den Satz "Die Alternative wäre ein Klagen-Roulett von über 10 Klagen....." weglassen.
Sonst kommen die noch auf abwegige Gedanken.
Außerdem neige ich aufgrund der hier geführten Diskussion auch dazu, dass das JC doch der korrekt Beklagte ist, weil der/die MA*in ja im Namen dieses JC handelte bzw. tätig geworden ist.
Dazu kommt auch die Überlegung, dass er/sie ja nicht nur in diesem speziellen Fall für das JC gehandelt hat, sonder ihre gesamte Tätigkeit ja im Namen des JC ausführt - also auch Bescheide erstellt, als Teamleiter*in Anweisungen an MA des JC erteilt, die direkt beim JC tätig sind.
Wenn ich als beim JC angestellt bin und von einer "betriebsfremden" Person Anweisungen zu befolgen habe, wie sieht das dann aus bei gesetzwidrigen Anweisungen, wenn ich mich ungerechtfertigt behandelt fühle, ....
Ich renn dann zum Personalrat, der beschwert sich zu recht beim GF, das läuft aber in's Leere, weil die betreffende Person nur ausgeliehen ist?
Das fühlt sich nicht richtig an.
Obwohl ich fürchte, dass der Drops gelutscht ist, weil ja die Klage vom Kläger zurückgenommen wurde.
Aber über Olivia's Idee/Gedanken, könnte man das doch noch mal versuchen.
Allerdings würde ich den Satz "Die Alternative wäre ein Klagen-Roulett von über 10 Klagen....." weglassen.
Sonst kommen die noch auf abwegige Gedanken.
Außerdem neige ich aufgrund der hier geführten Diskussion auch dazu, dass das JC doch der korrekt Beklagte ist, weil der/die MA*in ja im Namen dieses JC handelte bzw. tätig geworden ist.
Dazu kommt auch die Überlegung, dass er/sie ja nicht nur in diesem speziellen Fall für das JC gehandelt hat, sonder ihre gesamte Tätigkeit ja im Namen des JC ausführt - also auch Bescheide erstellt, als Teamleiter*in Anweisungen an MA des JC erteilt, die direkt beim JC tätig sind.
Wenn ich als beim JC angestellt bin und von einer "betriebsfremden" Person Anweisungen zu befolgen habe, wie sieht das dann aus bei gesetzwidrigen Anweisungen, wenn ich mich ungerechtfertigt behandelt fühle, ....
Ich renn dann zum Personalrat, der beschwert sich zu recht beim GF, das läuft aber in's Leere, weil die betreffende Person nur ausgeliehen ist?
Das fühlt sich nicht richtig an.
Obwohl ich fürchte, dass der Drops gelutscht ist, weil ja die Klage vom Kläger zurückgenommen wurde.
Aber über Olivia's Idee/Gedanken, könnte man das doch noch mal versuchen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ich tendiere unverändert dazu, "mich doof zu stellen".
Wenn ich hier das IFG anführe, dann öffne ich der BA die Hintertür zu sagen - für IFG sind wir nicht der richtige Ansprechpartner, such Dir dazu mal den Richtigen und frag den.
Wenn ich hier das IFG anführe, dann öffne ich der BA die Hintertür zu sagen - für IFG sind wir nicht der richtige Ansprechpartner, such Dir dazu mal den Richtigen und frag den.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Tut mir leid, irgendwie .... bin ich beim Lesen des letzten Beitrages - Olivia - so fasziniert worden/geblieben, dass ich alles andere davor völlig ausgeblendet habe.
Aber vielleicht doch parallel dazu bei FragdenStaat auch nachfragen.
Kann doch nix schaden.
Vielleicht kommt ja von da was brauchbares.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ja, da könnte man machen, und da kann dann auch IFG mit rein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
JC Aachen und ich sind nicht unbedingt die engsten Freunde, die halte ich da lieber draußen vor
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