Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Sobald das JC "RECHNUNG" liest, ist es für die gewerblich.
- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Dann nenn's im Betreff "Kostenaufstellung".
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Muss das sein?
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Bei "Kostennote" würden die auch skeptisch werden.
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Auch Privatleute können Rechnungen stellen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ich hole mal Cola und Popcorn. Ganz großes Kino . Bin mal gespannt was das JC macht bei einer Klage. Wenn das nicht klappt Petitionsauschuss.
"Regierungen wechseln, aber die Lügen ändern sich nicht."
"Governments change, the lies stay the same."
Aus GoldenEye
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Genau so is es ...
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Täschchen ist gepackt, Rechnung ist drin, so in ca. 40 Minuten werd ich dann mal zum JC-Termin "eilen". Schaun mer mal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Viel Spaß!
Vergiß die Werkzeugtasche nicht!!
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Muss das sein?
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Er kam garnicht dazu, den Werkzeugkoffer zu öffnen: Bereits im Foyer wurde er von der stellvertretenden Teamleiterin empfangen, die zwei mächtigen Securityleuten mitteilte, dass Kölsch Hausverbot habe. Ihm wurde schließlich ein Aktenexemplar des Hausverbots in Kopie ausgehändigt. Er fuhr dann weg; wir trafen uns dann aber bei den eLB.
Im Termin wurde nur eine EGV ausgehändigt.
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Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ne Begründung bei?
Oder muss man Hausverbot zu Öffentlichen Einrichtungen nicht begründen?
Und die Kostennote?
Oder muss man Hausverbot zu Öffentlichen Einrichtungen nicht begründen?
Und die Kostennote?
Zuletzt geändert von marsupilami am Mo 25. Nov 2019, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
So isses oder wares - neue Erfahrung.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Habe ich gegen Quittung am Empfang abgegeben, nach 10 Minuten Schlangestehen.marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 25. Nov 2019, 17:12 Ne Begründung bei?
Oder muss man Hausverbot zu Öffentlichen Einrichtungen nicht begründen?
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- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Und noch eine dazu für den heutigen, verpatzten Termin?
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Muss das sein?
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Muss ich mir überlegen, aber es spricht Einiges dafür. Denn beim vorherigen Termin hatte ich mehrfach gefragt, ob ich Hausverbot hätte. Dies wurde mehrfach ausdrücklich verneint und zwischen dem Termin "damals" und dem Termin heute ist nun mal nix passiert.
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- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Also alles sacken lassen.
Dann nachdenken, überlegen.
Aber möglichst bald ein Gedächtnis-Protokoll zu dem Termin schreiben.
Einfach als Gedächtnis-Stütze für evtl. weiteres Vorgehen.
Dann nachdenken, überlegen.
Aber möglichst bald ein Gedächtnis-Protokoll zu dem Termin schreiben.
Einfach als Gedächtnis-Stütze für evtl. weiteres Vorgehen.
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Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Womit ist das Hausverbot denn begründet? So ganz grundlos dürfen sie ja nicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ich lad das Schriftstück morgen Vormittag mal hoch
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Der im Gesprächsprotokoll genannte "Vorfall" war nicht in 2017 sondern in 2015, allenfalls Anfang 2016. Der damalige eLB hat sich gerade gemeldet und kann sich gut an den Vorfall erinnern. Ab Mitte 2016 ist er nicht mehr im Bezug, also kann's da keinen JC-Termin gegeben haben.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Wenn der Vorfall angeblich so gravierend war, dann hätte das Hausverbot zeitnah erteilt werden müssen.
Heute ist es zu spät.
Heute ist es zu spät.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Seh ich auch so
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Zumal es keine unbegrenzten Hausverbote gibt, also wäre ein zeitnahes Hausverbot bereits abgelaufen.
Ich frage mich was du da schreckliches angestellt hast ...
Ich frage mich was du da schreckliches angestellt hast ...
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Das kann ich Dir sagen: "Offiziell" habe ich beim Termin am 6.11. (der aber am 5.11. stattfand) ein Taschenmesser gezogen und hätte angegeben, dass ich mir so rechtliches Gehör verschaffen wolle.
Richtig ist, und wird ggf von den eLB's bestätigt, dass man mir vorwarf in 2017 (in Wahrheit 2015/16) schon mal ein Messer gezogen zu haben - ja stimmt, ich hab damit dann lockere Schrauben an den Besucherstühlen nachgezogen. Auf denen konnte man nicht gefahrlos sitzen. Darauf sagte ich, das Messer können Sie sehen, hab ich heute auch dabei und hab es samt Lederhülle aus der Hosentasche genommen. Länge des guten Stücks: 6,5 cm.
Aus der Hülle genommen hab ich es nicht und natürlich nicht gesagt, damit wolle ich mir rechtliches Gehör verschaffen.
Richtig ist, und wird ggf von den eLB's bestätigt, dass man mir vorwarf in 2017 (in Wahrheit 2015/16) schon mal ein Messer gezogen zu haben - ja stimmt, ich hab damit dann lockere Schrauben an den Besucherstühlen nachgezogen. Auf denen konnte man nicht gefahrlos sitzen. Darauf sagte ich, das Messer können Sie sehen, hab ich heute auch dabei und hab es samt Lederhülle aus der Hosentasche genommen. Länge des guten Stücks: 6,5 cm.
Aus der Hülle genommen hab ich es nicht und natürlich nicht gesagt, damit wolle ich mir rechtliches Gehör verschaffen.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Hallo Kölsch,
zunächst einmal meinen herzlichen Glückwunsch zu deiner erfolgreichen Tätigkeit als ehrenwerter Helfer gegen die Willkür einiger JC MitarbeiterInnen. Aber diese Sorte Mensch hat es immer gegeben und wird es immer geben. Die glauben sogar sie wären für die in Deutschland lebenden Menschen wichtig und sie würden so wie sie arbeiten gebraucht. Dabei braucht diese Art Mensch niemand. Selbst Politiker distanzieren von ihnen. Die Tatsache, dass eine uralte Begebenheit herangezogen wird um dich von einer wichtigen Begleitung abzuhalten ist ein Armutszeugnis und zeigt die Hilfslosigkeit dieser Leute. Wenn ein Hausverbot auszusprechen ist, dann sofort. Ohne Fortführung des Termins bei Herrn No.. Sofort raus, wegen Schweizer Taschenmesser in der Hosentasche. Aber das wäre Herrn No. damals wohl zu lächerlich gewesen. Er war wohl dankbar dafür, dass sich niemand mehr an diesem Stuhl verletzen kann. Einmal abgesehen davon, wie du überhaupt mit einem Schweizer Taschenmesser in der Hosentasche, ganz normal, zum SB kommen konntest, ist nochmal ein anderes Thema. Ich denke, da brauchst du keinerlei Zeugen. Die Vorgehensweise der involvierten JC MitarbeiterInnen spricht für sich. Also nimm es nicht persönlich. Die sind halt so. Hilf deinem Hilfesuchenden unbedingt weiter. Wer weiß, was die sonst mit ihm machen. Ich denke, dass das angebliche begründete Hausverbot vom Sozialgericht ganz schnell einkassiert wird. Und dann bitte ganz ohne Häme wieder Begleiten. Die betroffenen brauchen Dich. Halte deine Kostennote unbedingt aufrecht. Denn dann wird auch dieser Vorgang zum Thema bei Gericht.
Liebe Grüße
Tantrix
zunächst einmal meinen herzlichen Glückwunsch zu deiner erfolgreichen Tätigkeit als ehrenwerter Helfer gegen die Willkür einiger JC MitarbeiterInnen. Aber diese Sorte Mensch hat es immer gegeben und wird es immer geben. Die glauben sogar sie wären für die in Deutschland lebenden Menschen wichtig und sie würden so wie sie arbeiten gebraucht. Dabei braucht diese Art Mensch niemand. Selbst Politiker distanzieren von ihnen. Die Tatsache, dass eine uralte Begebenheit herangezogen wird um dich von einer wichtigen Begleitung abzuhalten ist ein Armutszeugnis und zeigt die Hilfslosigkeit dieser Leute. Wenn ein Hausverbot auszusprechen ist, dann sofort. Ohne Fortführung des Termins bei Herrn No.. Sofort raus, wegen Schweizer Taschenmesser in der Hosentasche. Aber das wäre Herrn No. damals wohl zu lächerlich gewesen. Er war wohl dankbar dafür, dass sich niemand mehr an diesem Stuhl verletzen kann. Einmal abgesehen davon, wie du überhaupt mit einem Schweizer Taschenmesser in der Hosentasche, ganz normal, zum SB kommen konntest, ist nochmal ein anderes Thema. Ich denke, da brauchst du keinerlei Zeugen. Die Vorgehensweise der involvierten JC MitarbeiterInnen spricht für sich. Also nimm es nicht persönlich. Die sind halt so. Hilf deinem Hilfesuchenden unbedingt weiter. Wer weiß, was die sonst mit ihm machen. Ich denke, dass das angebliche begründete Hausverbot vom Sozialgericht ganz schnell einkassiert wird. Und dann bitte ganz ohne Häme wieder Begleiten. Die betroffenen brauchen Dich. Halte deine Kostennote unbedingt aufrecht. Denn dann wird auch dieser Vorgang zum Thema bei Gericht.
Liebe Grüße
Tantrix
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Danke Dir - klar halte ich die Kostennote aufrecht. Zuständig ist aber nicht das SG sondern das Verwaltungsgericht
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Hier erst mal das "Schriftstück"
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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