Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

Upstocker
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#51

Beitrag von Upstocker »

Danke für die Beiträge. Klageschrift ist fertig, mit reichlich Begleitmaterial. Drückt mir mal die Daumen. ;-)
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marsupilami
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#52

Beitrag von marsupilami »

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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#53

Beitrag von Koelsch »

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tigerlaw
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#54

Beitrag von tigerlaw »

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Olivia
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#55

Beitrag von Olivia »

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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#56

Beitrag von Olivia »

Am 1. Januar tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die höhere Bedarfssätze vorsieht.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos ... e-2020.pdf
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozia ... 01482.html

Interessant dabei: der "Studentenregelsatz" beträgt 485 € mtl. (Anmerkungen Punkt 7, 860 € Gesamtbedarf - 375 € KdU = 485 €).

Und sog. "Mangelfälle" dürften nach dem PDF eigentlich nicht nach Hartz IV fallen (Punkt C bei den Anmerkungen).
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#57

Beitrag von Upstocker »

Das steht bei Punkt C so nicht, daß Mangelfälle nicht in Hartz IV fallen sollen. Der Selbstbehalt soll gewahrt werden. Den rechnen sich Richter und Jugendämter aber schön.
Olivia
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#58

Beitrag von Olivia »

Der Selbstbehalt darf so niedrig sein, dass Bedürftigkeit ausgelöst wird?
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tigerlaw
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#59

Beitrag von tigerlaw »

Auch ich kann im Abschnitt C nichts entsprechendes finden.

Wenn man nur H-4- erhält, hat man weniger als den notwendigen Selbstbehalt von 960,00 €, braucht/kann also nichts zahlen.

Wenn man titulierte Unterhaltsansprüche hat, reduziert JC das anrechenbare Einkommen nicht nur um die Freibeträge, sondern auch um den titulierten Unterhalt.

Natürlich sollte eLB den titulierten Unterhaltsbetrag auch tatsächlich an den/die Berechtigte auszahlen.
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#60

Beitrag von Olivia »

Hier im Fall ist es doch so, dass durch die Unterhaltszahlungen die Bedürftigkeit erst entsteht, oder?
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#61

Beitrag von Upstocker »

Olivia hat geschrieben: Mo 16. Dez 2019, 23:35 Der Selbstbehalt darf so niedrig sein, dass Bedürftigkeit ausgelöst wird?
Das sollte nicht so sein, kann aber vorkommen. Deswegen gibt es ja den für den Pflichtigen den segensreichen § 11b Abs. 1, Satz 7 SGB II.
Die Selbstbehaltssätze im Unterhaltsrecht unterscheiden sich nun mal von denen im Sozialrecht.
Wer z. B. 1.500 netto Euro bereinigt verdient, darf für 2 minderjährige Kinder alles bis auf 1.160 Euro abdrücken (Mangelfall).
Nun hat er als Alleinstehender Wohnkosten von 450 Euro warm, Regelsatz 432 Euro = 882 Euro Bedarf.
Von seinem Einkommen kann er absetzen: 340 Euro Kindesunterhalt + 330 Euro Erwerbstätigenfreibetrag = 670 Euro.
1500 Euro Einkommen
- Absetzbeträge 670 Euro = 830 Euro bereinigtes Einkommen (sozialrechtlich)
Mtl.: ALGII Anspruch: 52 Euro + Beitragsservicebefreiung.
Und das noch nicht mal mit Anrechnung von fiktivem Einkommen (sic!).

Die Familiengerichte orientieren sich alleine an der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen und der Einordnung in die DDT und nicht daran, ob der Pflichtige dann ein Sozialfall wird. Wenn man sich vor Gericht darüber beklagt, dann heißt es oft, daß man doch einen Nebenjob annehmen soll. Was interessieren einen Amtsrichter die Arbeitszeitgesetze?
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#62

Beitrag von Upstocker »

Guten Morgen.

Jobcenter hat am Freitag angeklingelt, habe ich verpasst, heute zurückgerufen. Der Grund des Anrufes war, daß die SB's wohl tatsächlich darüber diskutiert haben, aus welchem Pott sie denn die Kosten übernehmen könnten. Weil man sich darüber nicht einig war, ist der Vorgang an die Fachaufsicht gegangen. Jetzt müssen die SB's aber auf die Rückmeldung von dort warten und wollten mich fragen, ob das okay wäre, wenn ich die Antwort vom Jobcenter im Januar bekomme. Meine gesetzte Frist (2 Schreiben mit je 14 Tagen) wäre nicht zu halten. Ich habe denen dann gesagt, daß die Klage schon raus ist und ich die Klagerücknahme von der Entscheidung der Fachaufsicht abhängig mache.
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Koelsch
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#63

Beitrag von Koelsch »

Gut so
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marsupilami
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#64

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#65

Beitrag von Olivia »

Das hört sich doch gut an!
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#66

Beitrag von Upstocker »

Guten Abend. Good News!

Heute erreichte mich von der optierenden Kommune folgendes Schreiben:

Sehr geehrter Herr Upstocker,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die von Ihnen geltend gemachten Kosten in Höhe von
445,06 Euro für die Honorierung Ihres Anwaltes, Herrn xyz, Mustergasse 11, Musterstadt, ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht, erstatten werde.

Hiesiger Ansicht nach hat sich die Angelegenheit vor dem Sozialgericht Musterstadt, Az. S xx AS 1234/19, damit
erledigt.

Wenn die entsprechende Korrespondenz mit dem Sozialgericht Musterstadt abgeschlossen ist, wird die Zahlung veranlasst.

Ich wünsche, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein.

MfG
Im Auftrag
Es Beh

Soweit, so gut. Soll ich jetzt Klagerücknahme veranlassen oder soll ich auf Nachricht vom Gericht warten?
In dieser Hinsicht hat das JC ja nichts von mir gefordert.
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Koelsch
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#67

Beitrag von Koelsch »

Ich verstehe es so, dass Du die Klage zurücknehmen sollst.
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#68

Beitrag von tigerlaw »

Nein, nicht zurücknehmen, sondern in der Hauptsache für erledigt erklären und Antrag stellen, dass JC die Kosten übernehmen soll!

:tiger:
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Upstocker
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#69

Beitrag von Upstocker »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 28. Feb 2020, 21:42 Nein, nicht zurücknehmen, sondern in der Hauptsache für erledigt erklären und Antrag stellen, dass JC die Kosten übernehmen soll!
Hallo und danke euch.
Welche Kostenübernahme seitens des JC soll ich beantragen nach Erklärung der Erledigung der Hauptsache? Einen Antrag auf Übernahme der außergerichtlichen Kosten habe ich bei Klageeinreichung gestellt.
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tigerlaw
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#70

Beitrag von tigerlaw »

Es gibt zwei Kostenentscheidungen:

Die erste wird in der Sachentscheidung getroffen, z.B. "Der Beklagte erstattet dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu 80 %". Das heißt dann Kostengrundentscheidung.

Danach reicht der Anwalt beim Gericht die Aufstellung seiner angefallenen Kosten ein (also 100 %).
Diese Aufstellung wird dem JC zur Stellungnahme zugesandt.
Wenn es keine Einwände gibt, erstellt das Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem dann steht, welchen konkreten Betrag das JC zu zahlen hat, hier also 80 % der Kostenaufstellung.

Wenn Du ohne Anwalt warst, kannst du u.a. alle Briefmarken, Kopien von Anlagen usw. angeben, wovon dir dann 80 % vom JC erstattet werden müssen.

Aber noch einmal zurück zum Anfang: Dein Kostenantrag in der Klageschrift bezieht sich immer auf den Fall, dass ein Urteil ergeht. Wenn aber eine Sache anderweitig beendet wird, z.B. durch eine Erledigungserklärung, muss das Gericht eine Kostentscheidung nach "billigem Ermessen" treffen. Ein Abwägungsargument ist die voraussichtlich Erfolgsquote, wenn es eine "streitige Entscheidung" gegeben hätte.
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#71

Beitrag von Upstocker »

Guten Abend.

Okay. Danke für die Erläuterung. Allerdings muß ich gestehen, ich weiß jetzt gar nicht mehr, ob ich dem SG nun 30 oder 50 Seiten geschickt habe und ich bin mir nicht mal mehr sicher, ob ich noch eine Quittung (mit Betrag) zu dem Einwurfeinschreibenbeleg habe. Anhand des Anlagenverzeichnisses könnte ich das ggf. in etwa nachvollziehen, aber auch nicht wirklich genau. Aber kann ja ggf. trotzdem nicht schaden, das so zu beantragen.
sezamm
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#72

Beitrag von sezamm »

Ein Rechtsanwalt kann doch sehr viel kosten, könntest du denn was finden?
Upstocker
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#73

Beitrag von Upstocker »

Ich habe ja keinen Rechtsanwalt in dem Verfahren. Ich vertrete mich selber. Hier also keine Kosten für einen
Rechtsanwalt. Also nur noch Kosten für Papier und Porto.
Sicher, Belege habe ich ich ja und Portotarife können die die selber nachsehen, wenn sie wollen.
Müsste nur noch mal die eingereichten Dokumente und Nachweise auf DIN A4 Papier zusammen suchen und zählen.
Dann habe ich ja eine Seitenzahl.

Was ich dafür bekomme, steht hier:

https://dejure.org/gesetze/JVEG/7.html

Immerhin 50 Eurocent für die ersten 50 Seiten und 15 Eurocent für jede weitere danach.
Upstocker
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#74

Beitrag von Upstocker »

Das Sozialgericht hat mich angeschrieben und mir das gleiche Schreiben von dem JC gesandt. Man fragt, ob sich
die Sache damit erledigt hätte. Meine Antwort ist ja schon weg, daß hat sich nur überschnitten.
Upstocker
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Re: Kosten Rechtsanwalt von JC erstatten lassen?

#75

Beitrag von Upstocker »

Heute hat das SG mitgeteilt, das das Verfahren wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen beendet ist.
Zu meinem Antrag auf Kostenübernahme wurde nichts geschrieben.
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