Medizinisches Gutachten

Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Medizinisches Gutachten

#1

Beitrag von Koelsch »

Verfahren zur Anerkennung EU-Rente ist vor dem LSG gelandet.
LSG meint, es sei (mal wieder - es gibt schon 12) ein Gutachten fällig

Vom LSG bestellter Gutachter lehnt Begutachtung in Begleitung eines Beistands ab, wie vom Kläger gefordert.
Gutachter schreibt - gerne werde er von der gesamten Begutachtung eine Audiodatei erstellen und diese dem Kläger und dem Gericht zur Vertügung stellen.
LSG stimmt zu, Beistand geht gar nicht und weist unter ausdrücklicher Nennung des Schreibens des Gutachters darauf hin, Kläger solle nun gefälligst "brav" mitwirken.

Tut er, nach seiner Erinnerung ist das Gutachten eine ziemliche Katastrophe. Entscheiden aber, anders als die 12 Gutachter vor ihm kommt dieser Gutachter zu dem Schluß, es liegt nicht mal EM vor.

Jetzt schreibt das LSG - über die Frage, ob dem Kläger die angeforderten Audiodateien zur Verfügung gestellt würden, müsse der Senat erst noch entscheiden. Kläger möge bitte erst mal detailliert benennen, was er meint, an dem Gutachten bemängeln zu können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Medizinisches Gutachten

#2

Beitrag von kleinchaos »

Es gibt da ja die beiden Urteile vom OLG Hamm, wonach ein Beistand gerade bei psychologischen Gutachten vovvöten sei und nicht abgewiesen werden dürfe. Erstaunlicherweise weigern sich aber gerade Psychiater vehement gegen Beistände. Obwohl gerade sie es nun wirklich besser wissen müssten. Aber es scheint wohl wirklich so zu sein, wie es der Buschfunk an den Unis immer behauptet: die schlechtesten Studenten werden Psychiater
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Medizinisches Gutachten

#3

Beitrag von marsupilami »

Und die eigentliche Frage lautet....?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Medizinisches Gutachten

#4

Beitrag von Koelsch »

Die eigentliche Frage lautet - wie reagieren?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Medizinisches Gutachten

#5

Beitrag von Olivia »

Widerspruch gegen die Zurückhaltung des Gutachtens, da der Gutachter dies vorher versprochen hat mitzuteilen. Widerspruch gegen den Inhalt des Gutachtens, da bereits ein Dutzend weitere Gutachten vorher EM attestiert haben. Widerspruch gegen die Regelung, dass Details des Gutachtens bemängelt werden sollen, wenn dessen Inhalt nicht bekannt ist, sowie gegen den abgelehnten Beistand, da das Recht auf Beistand besteht. Damit ist das Gutachten wegen eines Formfehlers ungültig. Antrag auf sofortige Beurlaubung von Erwerbstätigkeit und Verfahren wegen Überforderung.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Medizinisches Gutachten

#6

Beitrag von Koelsch »

Wir tendieren eher zu Befangenheitsantrag gegen Gutachter und Richter. Widerspruch geht nicht, wir sind vor Gericht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Medizinisches Gutachten

#7

Beitrag von marsupilami »

Erstmal bemängeln, dass kein Beistand zugelassen war, was nach § Dingenskirchen ausdrücklich erlaubt ist.
Bzw. wenn nicht, dann eben schreiben, dass es ausdrücklich nicht verboten ist.
Entsprechende Rechtsprechung suchen, finden, einbauen.

Warum lässt der Pyschologe keinen Beistand zu?
Gerade Pyschologe sollte eigentlich wissen, dass es sicherlich Phänomene, Verhaltensweisen gibt, die von allen Menschen gleich aufgenommen, wahrgenommen, durchgezogen ..... werden.
Aber ansonsten ist das Feld der Pyschologie immer noch mehr Rätselraten als anerkannte Wissenschaft und vor allem was ganz Individuelles.

Und wenn schon psychologische Probleme bestehen, muss es doch im Sinne eines Gutachters sein, mit einer Person zu "arbeiten", die durch die Begleitung halbwegs "stabil" ist und nicht durch die Verweigerung eines Beistandes völlig verängstigt wird, überfordert, verunsichert, sich hilflos ausgeliefert fühlt - auch durch das Verhalten des Gerichts: wir bestimmen was geht und was nicht!! und in der für sie fremden Umgebung, Situation, völlig aus allem vertrauten herausgerissen, alleine gelassen fühlt.
Und dann krampfhaft versucht, das zu sagen, was der Gutachter, das Gericht hören will und damit erst recht daneben liegt.

Abgesehen davon in Frage stellen, was denn das 12. Gutachten an neuen erhellenden Erkenntnissen überhaupt bringen soll, wenn doch allen anderen Gutachten....


Bringt es evtl. was, Populär-wissenschaftliche Sendungen (Quarks, Lesch's Kosmos, ....) zu durchforsten um zu belegen, wie wenig weit die Psychologie wirklich ist?

Mollath - den hat man doch auch per Schlechtachten in die Psychatrie eingewiesen.
Oder klingt das zu sehr nach Verschwörungstheorie bzw. Trittbrettfahren?


Evtl. die Qualifikation des Gutachters anzweifeln?
Hat der überhaupt Abi?
Wo hat er/sie studiert?
Bei wem? Welchen Thesen stehen diese Profs nahe, welchen er selbst?
Hat er veröffentlicht? Wo? Was?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Medizinisches Gutachten

#8

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
Wann der Schlechtachter die letzte Fort-/Weiterbildung besucht?
Ist der überhaupt auf diesem speziellen Gebiet "Arbeitspsychologie" - oder wie auch immer das heißt - ausgebildet?
Zugelassen?
https://tinyurl.com/tttlzxo

Obwohl ich nicht mehr weiß, als im Eingangsposting steht, müsste auch irgendwie klar gemacht werden:
All das haben Freunde, Bekannte, für lau zusammengesucht, ausgearbeitet, weil eLB von der Psyche her das alleine gar nicht mehr schafft.
Weil eben kein Geld für eigenen Gutachter und / oder Anwalt vorhanden und somit keine Chancengleichheit vor Gericht.

Andererseits müsste dann aber auch irgendwie belegt werden, dass diese Freunde und Bekannte nicht einfach deshalb doof sind, weil sie keine eigene Psycho-Praxis führen und deshalb als Gutachter nix taugen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Medizinisches Gutachten

#9

Beitrag von Koelsch »

Die von Dir erw?hnten Freunde und Bekannte mailten mir heute morgen:
Bochum Prek?r c/o Norbert Hermann

Gutachten/Gutachter*in Erwerbsminderung ablehnen?

Aus gegebenem Anlass: Immer wieder taucht die Frage auf, ob gegen ein nicht genehmes Gutachten oder gleich gegen den Gutachter/die Gutachterin rechtlich vorgegangen werden kann.

Das wird idR verneint, und es wird verwiesen auf den dann ergehenden (Renten-) Bescheid oder eine Zuweisung in Arbeit. Hier k?nnten dann die entsprechenden Rechtsmittel eingelegt werden.

Das ist so aber nicht ganz richtig. Ein Gutachten kann abgelehnt werden, wenn es offensichtlich fehlerhaft ist. Das ist gar nicht so selten, wird berichtet. Ein Gutachter/eine Gutachterin k?nnen wegen Befangenheit, mangelnder fachlicher Qualifikation oder fehlender Unabh?ngigkeit abgelehnt werden. Kommt auch immer wieder vor.

Das alles ist aber gewiss nicht einfach.

Gr?nde gibt es f?r Betroffene:

1. Am h?ufigsten d?rfte sein, dass sich wer eine "Minderung der Erwerbsf?higkeit" w?nscht auf sechs Stunden t?glich, drei Stunden t?glich oder volle Erwerbsminderung. Ist damit ein Antrag auf Erwerbsminderung verbunden, so sind gegen einen ablehnenden oder unzureichenden Bescheid des Rentenversicherungstr?gers die ?blichen Rechtsmittel m?glich.

Nach ? 44a SGB II sind die Rentenversicherungstr?ger aber auch zust?ndig f?r die Begutachtung der Erwerbsminderung bei Menschen f?r die sie rentenversicherungsrechtlich gar nicht zust?ndig sind (weil die. z.B. selbst?ndig sind/waren). Ob und wie solche Gutachten dann angegangen werden k?nnen ist mir nicht bekannt.

2. Es kommt aber auch vor dass wer gar nicht erwerbsgemindert klassifiziert sein m?chte, das Jobcenter aber Interesse hat, ihn oder sie aus dem SGB II-Bezug zu dr?ngen.

Ich kann mich aus Zeitgr?nden leider nicht weiter damit befassen. Ich stelle hier aber mal meine ganze Sammlung zum Thema zusammen. Vielleicht enthalten sie Anregungen. Vielleicht weiss auch wer mehr und mag das ?ber meine Verteiler zug?nglich machen.

Demn?chst schicke ich auch noch mal etwas rum zum ewig strittigen Thema "Begleitung bei ?rztlicher oder psychologischer Begutachtung".

***************
Hier kommen meine Anmerkungen:

Bereits ein Gutachten und auch bereits der Gutachter/die Gutachterin k?nnen abgelehnt werden. Es kann nicht erst einem darauf beruhenden Bescheid widersprochen werden.

Aus triftigen Gr?nden kann die sachverst?ndige Person abgelehnt werden. Zu diesen Gr?nden z?hlen etwa Einwendungen betreffend die geforderte Unabh?ngigkeit, aber auch Einw?nde betreffend die fachliche Qualifikation.

Vgl. dazu das Beispiel bei KIESER, Verwaltungsverfahren, Rz. 437, wonach das Auftreten einer Konfrontation zwischen sachverst?ndiger Person und zu explorierender Person zu einem Ablehnungsgrund f?hren kann. Vgl. f?r ein weiteres Beispiel BJM 2004 273 ff. (wenn ein Gutachten zur Kl?rung von bestehenden Widerspr?chen einzuholen ist, muss dies von einer sachverst?ndigen Person ?bernommen werden, die sich nicht bereits ge?ussert hat).

Wird eine zur Erstellung des Gutachtens vorgesehene Person abgelehnt und schliesst sich der Sozialversicherungstr?ger diesem Antrag nicht an, stellt sich die Frage des weiteren Vorgehens. Insbesondere ist zu entscheiden, ob ?ber das Festhalten an der zun?chst vorgesehenen sachverst?ndigen Person eine (gegebenenfalls anfechtbare) formelle Verf?gung zu erlassen ist.

Eine Untersuchung in Deutschland hat ergeben, dass ? im Rahmen der dort ber?cksichtigten Gutachten ? von den gestellten Diagnosen lediglich 62 % vollst?ndig richtig waren, demgegen?ber 10 % unzureichend und 8 % falsch (dazu KIESER, W?rdigung von medizinischen Gutachten, 130).

Quellen bei mir, links leider nicht bekannt.

Weiteres:

Schweigepflichtentbindung ?rzte: Links

http://www.elo-forum.org/infos-abwehr-b ... erzte.html

http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... erzte.html

19. Heidelberger Gespr?ch - 2006

Themen:

Begutachtungsprobleme bei Arbeitslosigkeit ? Krankheit ? Gesundheit

?Beist?nde? bei Begutachtungen

Begutachtungen nach dem SGB IX

Die wesentliche Bedingung

Sind Diplom-Psychologen allgemein, oder wenn sie als psychologische Psychotherapeuten in das Arztregister eingetragen sind, ??rzte? nach ? 109 SGG?

http://www.medsach.de/19-Heidelberger-G ... AwMDk.html

PatVerf? - Die schlaue Patientenverf?gung

sch?tzt auch vor psychiatrischem Zwang und Entm?ndigung. Schirmfrau der Initiative ist die K?nstlerin Nina Hagen.

http://www.patverfue.de/

Rechtliche Rahmenbedingungen f?r die ?rztliche Beratung und Begutachtung

Dierk F. Hollo, Peter Gaidzik

2., vollst?ndig ?berarbeitete Auflage 2014, 416 S. , 5 Abb. , gebunden, ISBN: 9783131600226, 99,99 Euro

*******************

Eine Google- Anfrage mit "befangenheit sachverst?ndig medizin" bringt jede Menge Eintr?ge. Eine kleine Auswahl:

Befangenheit des Sachverst?ndigen

https://lzk-bw.de/fileadmin/user_upload ... chters.pdf

Befangenheit und Haftung von Sachverst?ndigen

Kieser, Ueli: Die rechtliche W?rdigung von medizinischen Gutachten. In Schaffhauser, Ren? & Schlauri, Franz (Hrsg.): Rechtsfragen der medizinischen Begutachtung in der Sozialversicherung. St. Gallen : Institut f?r Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), 1997, S. 115-177.

https://www.alexandria.unisg.ch/210259/

Eine Entscheidung des LSG Bayern, mit der der Vorwurf der Besorgnis der Befangenheit gegen?ber der Sachverst?ndigen Dr. O abgelehnt wird:

https://openjur.de/u/484010.html

Medizinische Sachverst?ndige und Gutachten

Kein Thema des Medizinrechts bietet so viel Stoff f?r Diskussionen und Unmut wie das medizinische Gutachten.

Befangenheit

Trotz der offiziellen Beauftragung durch das Gericht trauen viele gesch?digte Patienten den Gutachtern nicht. Und dies in einigen F?llen zu Recht! Trotz gr??ter Sorgfalt bei der Auswahl eines Sachverst?ndigen werden immer wieder F?lle bekannt, bei denen ein sogenannter Befangenheitsantrag gegen einen Sachverst?ndigen erfolgreich durchgesetzt wird.

Befangenheitsantrag

Ein Befangenheitsantrag wird in der Regel durch die Anw?lte der Parteien gestellt. Mit diesem soll durchgesetzt werden, dass ein Gutachter aus Gr?nden der Befangenheit f?r das Verfahren entpflichtet wird. Folgende Umst?nde k?nnen eine Grundlage f?r einen solchen Antrag bieten:

https://www.patientundanwalt.de/ratgebe ... -gutachten

Sachverst?ndigengutachten: Anschein von Befangenheit vermeiden

Dtsch Arztebl 2013; 110(38): A-1724 / B-1524 / C-1500

https://www.aerzteblatt.de/archiv/14647 ... -vermeiden

*******************

Mit Vorsicht zu geniessen; das verlinkte Info-Blatt scheint mir wohl noch ?in Arbeit? zu sein. Jedenfalls schlage ich vor, es als Anregung zu verstehen. Erg?nzungen sind wohl erw?nscht (mail-addy am Ende des Flyers).

Flyer: Gesund, krank oder erwerbsgemindert?

http://www.pariser-kommune.de/runder%20 ... %C3%A4tter

direkt:

http://www.pariser-kommune.de/browser/1 ... ehig_2.pdf

Flyer: Welche Rechte gibt es bei Begutachtungen?

http://www.pariser-kommune.de/runder%20 ... %C3%A4tter

direkt:

http://www.pariser-kommune.de/browser/1 ... ngen_1.pdf

*******************

JC Hamburg: Verfahren zur Feststellung der Erwerbsf?higkeit gem?? ? 44 a SGB II

https://www.team-arbeit-hamburg.de/comm ... igkeit.pdf.

JC Kleve: Feststellung_Erwerbsunf?higkeit_?bergang-SGBII_SGBXII_17-05-24

https://www.kreis-kleve.de/www/hbsweb.n ... %20XII.pdf
und
Begleiter muss bei psychiatrischer Begutachtung vor der T?r bleiben, SG Berlin, Urt. v. 21.06.2019.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Medizinisches Gutachten

#10

Beitrag von marsupilami »

Die Begutachtung ist ja schon durch, wenn ich das recht verstanden habe.

Es geht also darum, das Gutachten anzufechten bzw. anzufechten, dass das Gericht/Gutachter Begleitung nicht zugelassen hat und damit das Gutachten hinfällig ist.

Ich denke, das eine oder andere, das ich ja schon oben gepostet hatte, wird in dem .pdf mit anderen Worten bestätigt.


Also:
Den Spieß umdrehen und Gericht und Gutachter fragen, warum sie der Meinung sind, dass Begleitung in diesem Falle unzulässig ist/war.
Nicht andere Fälle, sondern dieser Fall!! Denn in anderen Fällen wurde ja begründet zugelassen.

Dann nach der Quali des Schlechtachters forschen: lebt der von der eigenen Praxis, hat er grundsätzlich ausreichend Einkommen aus anderen Quellen (Praxis, Lehrstuhl, Anstellung im (Fach-)Krankenhaus,...) oder ist der einkommensmäßig von solchen Gerichtsgutachten abhängig?
Bei letzterem ist das schlicht weg ein Gefälligkeits-Gutachten. Basta!

Keine Chancengleichheit, da dem Kläger die finanziellen Mittel fehlen, einen eigenen Gutachter zu beauftragen bzw. einen Anwalt zur Begleitung zum Gutachten zu engagieren.

Dann: es gibt schon reichlich Gutachten, die Gegenteiliges manifestieren, warum dieser Gutachter jetzt auf einmal zu einem anderen Ergebnis kommt, erschließt sich nicht aus dem Gutachten.


Was mir eben noch einfällt: Begleitung: wenn die Begleitung nix sagt, sondern einfach nur still dabei sitzt ....
Es geht ja wohl "nur" um arbeitspsychologische Themen und nicht um Tiefen-Psychologie und heraufbeschwören von Kindheitstraumata, die die Begleitung selbst verstören könnten bzw. das Vertrauensverhältnis zerstören könnten.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Medizinisches Gutachten

#11

Beitrag von Koelsch »

Wenn die Begleitung, wie hier, bei praktisch allen vorherigen Gutachten anwesend war, wird sich der "Verstörungsfaktor" in ausgesprochen engen Grenzen halten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Medizinisches Gutachten

#12

Beitrag von marsupilami »

Jep.
Alle anderen haben mit Begleitung kein Problem, nur er.
Warum?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Medizinisches Gutachten

#13

Beitrag von tigerlaw »

Wen ich mich recht erinnere, kann man nurcbinnen kurzer Frist (2 Wochen?) Einwendungen gegen das Gutachten erheben!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Medizinisches Gutachten

#14

Beitrag von Koelsch »

Gutachten ging am 2.10.zu, am 21.10. erfolgte dann
Die Klägerin lehnt,

den Gutachter Dr. W. D* gemäß § 118 Abs. 1 SGG i.V.m.

§§ 406, 42 ZPO wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

Nach der Definition in § 42 Abs. 2 ZPO, der auch im Sozialgerichtsverfahren Anwendung findet, ist die Besorgnis der Befangenheit anzunehmen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Sachverständigen zu rechtfertigen.

„Dies ist der Fall, wenn aus Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Sachverständigen zu zweifeln (st. Rspr.: z.B BGH NJW 2012, 1890, Rn 10 m.w.N.).

Nicht erforderlich ist dagegen, dass tatsächlich eine Befangenheit vorliegt.

Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifel zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern und Sachverständigen bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglichen Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BverfGE 108, 122, 126).

Die Vorschriften dienen zugleich der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Anspruchs der Parteien, nicht von einem Sachverständige begutachten zu werden,

dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (vgl. BverfGE 89, 28, 36)“.

Der Sachverständige hat es vor Einholung des Gutachten abgelehnt, den Begut-achtungstermin in Anwesenheit ihres persönlichen Begleiter, Herr Koelsch durchzuführen.

Hierauf wurde mit Schreiben vom 11.07.2019 hingewiesen.

Diese Voreingenommenheit wurde durch den Sachverständigen bei der Durchführung des Gutachtentermins bestätigt.

Es erfolgte nur eine oberfläche Befragung durch den Sachverständigen.

Konkrete Fragen zu den bei der Klägerin vorliegenden psychischen Erkrankungen erfolgten nicht.

Gemessen an diesen rechtlichen Vorgaben ist von der Befangenheit des Sacherständigen Dr. W. D* auszugehen.

Die Klägerin hatte daher auch um Herausgabe der Audiodatei gebeten, damit

diese Tatsache belegt werden kann.

Das Gericht hat dies mit Schreiben vom 13.08.2019 zurückgestellt.

Namens und Vollmacht

bitte ich um Zurfügungstellung der vollständigen Audiodatei.

Weiterer Vortrag zu der persönlichen Befangenheit von Dr. W. D* erfolgt nach Auswertung der Audiodatei.

Infolge der Befangenheit von Dr. W. D* ist das Gutachten vom 11.08.2019 nicht verwertbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Medizinisches Gutachten

#15

Beitrag von marsupilami »

Vorletzte Zeile ist noch der Klarname drinne.


Ansonsten:
Ich bin verwirrt.
Wenn ich jetzt alles richtig interpretiere, hat das Gericht doch mit dem ablehnenden Schreiben schon eine Begründung für die Ablehnung des Gutachtens/Gutachters.

Und nun will das Gericht noch mal erklärt haben, was denn am Gutachten schlecht sein soll, bevor die Audio-Datei nicht rausgerückt wird?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Medizinisches Gutachten

#16

Beitrag von marsupilami »

Ich hab nochmal eine Gedenk-Minute eingelegt:

1.) Solange die Audio-Datei oder ein entsprechendes Transkript nicht vorliegt, kann die Frage des Gerichtes gar nicht beantwortet werden bzw. aufgelistet werden, was an dem Gutachten zu bemängeln ist.

2.) Sagte ich schon: Spieß umdrehen!!
Es gibt den § 630g , Abs. 1, BGB
(1) 1Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. 2Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. 3§ 811 ist entsprechend anzuwenden.
§ 811 BGB besagt, wo das Teil vorgelegt werden muss.
Also entweder muss Doc oder Gericht herausrücken. Die können sich das aussuchen.
Auf 'nen Stick ziehen, Kläger*in holt dann ab, bzw. bringt Stick mit (dann entstehen keine Kosten für Doc/Gericht) und dann Audio rüberziehen und dann braucht's mind. 14 Tage, um anzuhören, annelisieren, Stellungnahme verfassen.


Noch'n Punkt der mir einfällt:
Sparsamkeit bei der Erhebung von Daten: es liegen bereits mehrererere Gutachten vor.
Sparsamkeit bei der Generierung von Kosten.
Warum meint das Gericht, noch ein weiteres Gutachten in Auftrag geben zu müssen, wenn bereits ein Dutzend Gutachten vorliegen?


Dann: § 810 BGB (Urkundeneinsicht im Fall eines rechtlichen Interesses)
Aus https://www.aerzteblatt.de/archiv/58474 ... cht-nehmen
Insgesamt recht interessanter Artikel.

Vielleicht findet sich in den Verlinkungen hier ... noch was passendes!
https://www.psychiatrie.de/juristisches-a-z.html

Dann hab ich noch das hier gefunden.
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte ... chuere.pdf


Was mir noch aufgefallen ist bei der Recherche:
Immer wieder ist von einem "Vertrauensverhältnis" die Rede.
Allein schon durch die Pflicht, einer gerichtlichen Anordnung (Begutachtung) nachkommen zu müssen - obwohl bereits Gutachten vorliegen, kann kein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Gutachter und "Patient*in" aufkommen lassen.
Wenn andere Gutachter Begleitung zulassen und dieser nicht, kann erst recht kein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden.
Ein Gutachten auf dieser Basis ist wertlos, denn es gibt maximal ein momentanes, sehr subjektives Bild ab.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Medizinisches Gutachten

#17

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Medizinisches Gutachten

#18

Beitrag von Koelsch »

Schreiben an's LSG ist raus, der Hinweis auf die Außentemperatur am Untersuchungstag ist deshalb da drin, weil der Herr Schlechtachter u.a. moniert, dass eLB sich weigerte mit Herrn Schlechtachter einen "Spaziergang" zu machen, auch um die körperliche Belastbarkeit von eLB "zu prüfen".
12-04-2019 Brief an LSG wg. DRV Schlechtachter.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 941
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: Medizinisches Gutachten

#19

Beitrag von Wubru »

Ich wollte hier posten und fand das hier.
Marsu, ich danke dir für deine tollen und wertvollen Eingaben!!
Ich möchte mal eine kleine Chronologie des Wahnsinns wiedergeben:
Am 03.07.2019 schrieb Schlechtachter Dr.W.D:
Sollten Sie die Auffassung vertreten, dass die Abwesenheit einer Vertrauensperson dazu führen könnte, dass von mir Sachverhalte fehlerhaft aufgezeichnet oder dem Landessozialgericht mitgeteilt werden, kann ich Ihnen anbieten, dass ich die von Ihnen gemachten Angaben zu Ihren Beschwerden und zur Krankheitsvorgeschichte in Ihrem Beisein diktiere oder aber eine Audio-Aufzeichnung des gesamten Untersuchungsgespräches vornehme und diese dann sowohl Ihnen als auch dem LSG zur Verfügung stelle.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich eine Sachverständigenuntersuchung in Anwesenheit einer Begleitperson nicht durchführen werde.
Mit freundlichen Grüßen blabla

14.07.2019: Beistand zum Gutachten wurde auch durchs LSG abgelehnt
26.07.2019: Gutachtentermin Dr. D in M. (1 Std. Fahrtzeit, 3 Stunden Schlaf, 40°C)
31.07.2019: Audio per Email angefordert
08.08.2019: Dr. D fragt LSG, wie u. in welcher Form er das Audio herausgeben soll
13.08.2019: LSG teilt Dr. D mit, keine Veranlassung, das Audio herauszugeben
26.09.2019: LSG sendet Gutachten vom 11.08.2019 und fragt, ob Berufung aufrechterhalten bleibt
21.10.2019: Wir lehnen Dr. D als Gutachter ab und fordern das Audio an
22.10.2019: LSG teilt mit, Befangenheit sei verfristet. Wir sollen Gutachtenablehnung begründen. Man würde sich im Senat über die Herausgabe des Audios befunden
05.11.2019: Wir erklären, Befangenheit sei nicht verfristet und argumentieren die Herausgabe des Audios
12.11.2019: LSG teilt mit, man ließe den Gutachter zu unsren Einwänden Stellung nehmen und würde dann befinden, ob die Audio herausgegeben werde. LSG fragt wieder nach unsren konkreten inhaltlichen und formalen Kritikpunkten (die wir ohne Audio nicht machen können) und „verteidigt“ den Gutachter
04.12.2019: wir begründen weiterhin, das eine inhaltl. Auseinandersetzung mit dem Gutachten nur mit Audio möglich ist (rechtliches Gehör usw.)
19.12.2019: LSG teilt Az des Gutachterbefangenheitsantrages mit
20.01.2020: Dr. D's Stellungnahme auf Befangenheit (blabla)
06.04.2020: LSG sendet Beschluss vom 31.03.2020 Befangenheit gegen Dr. D wird zurückgewiesen
09.04.2020: LSG beabsichtigt keine Ermittlungen von Amtswegen mehr und kündigt Verhandlung an
20.05.2020: Wir stellen Antrag Akteneinsicht Gerichtsakte und rügen die Vorgehensweise des Gerichtes (Verletzung rechtliches Gehör usw.)
26.05.2020: LSG teilt mit, dass diesem NOCH kein Audio und Testunterlagen vorlägen. LSG habe Testunterlagen nun beim Gutachter angefordert und argumentiert zum Audio wieder, dass wir keine konkreten Angaben vorbrachten, die das rechtfertigten. Man würde mit dem Senat beraten. LSG fragt, ob an der Einsichtsnahmeabsicht festgehalten werde
17.06.2020: Dr. D fragt LSG, WELCHE Testunterlagen gewünscht sind, diese seien doch inhaltlich ins Gutachten geflossen
22.06.2020: LSG an Dr. D -> es sollen die von der Patientin ausgefüllten Testunterlagen sein (welche sonst??)
30.06.2020: Dr. D übersendet LSG schriftliche Testunterlagen
08.07.2020: ans LSG: Wir verzichten auf weitere Akteneinsicht, da wir davon ausgingen, das Audio sei Bestandteil davon; teilen mit, dass
-rechtliches Gehör verletzt ist; Montgomery-Asberg-Depressionsskala – Interview vollständig?; Streitgegenstand (Beginn Leistungsminderung, alle Gutachter nun einig und trotzdem dieses Gutachten?); Hinweis auf ein altes OEG-Verfahren aus 2006; Vorlage der alten OEG-Akte sowie ein Aufnahmegespräch einer Tagesklinik aus 2006
16.07.2020: LSG teilt mit, dass am 16.07.telefonisch die Unterlagen der Montgomery-Asber-Depressionsskala beim Dr. D. angefordert wurden. LSG fragt weiter, ob es aus dem OEG-Verfahren 2006 einen Bescheid oder Gutachten gäbe
21.07.2020: LSG schickt Post von Dr. D vom 17.07.2020 – 2 Seiten Montgomery-Asberg (Patientin hat das nicht ausgefüllt. die 10 Items wurden u.a. so ausgewertet, dass Patientin voll konzentriert war, dass sie nicht traurig war, sich gut aufmuntern ließ usw.)
17.08.2020: Unser Schreiben ans LSG –> Testunterlagen unvollständig; Übersendung OEG-Akte; Ankündigung, weitere Befunde einzureichen
20.08.2020: Terminladung für den 06.10.2020 mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme
OHNE AUDIO!!! Ohne, dass die Gelegenheit bestand, das Gutachten inhaltlich auseinanderzupflücken!!

Anwalt grad noch in Urlaub...will bei seiner Rückkehr Ende des Monats das Gericht ablehnen.
Nun rennt die Zeit davon!
In der Terminladung steht ausdrücklich, dass die Sache auch OHNE Erscheinen der KLägerin geführt und verhandelt wird!

Da ich derzeit nicht davon ausgehe, dass sich DIESES Gericht ablehnen lässt, müssen wir uns auf Begründungen (zum Gericht ablehnen) einfallen lassen...ebenfalls Fragen für die Verhandlung, wenn es dazu kommt.

Habt Ihr noch Ideen?? Ich hab eine Mail an Frau TV geschickt...ob die sich melden, weiß ich nicht.
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Medizinisches Gutachten

#20

Beitrag von marsupilami »

Leider nein.

Ich sehe nur die Möglichkeit, darauf zu beharren: keine Chancengleichheit, solange die Audio-Datei nicht bei Dir und/oder Anwalt vorliegt und entsprechend ausgewertet werden kann.

Allein die Rückfrage dieses Gutachters (17.06.2020), welche Unterlagen es denn sein sollen, zeigt mir (meine Ansicht!!) wie sehr dieser Gutachter dem Gericht hörig ist.

Nochmal eben kurz und schnell mit "Montgomery-Asberg" (21.07.2020) gegoogelt und bei Wikipedia fündig geworden:
Es gibt kein Manual, weshalb die Testgütekriterien aus der Vielzahl an Studien entnommen werden müssten.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Montgomer ... ting_Scale

Damit halte ich die Qualität des Gutachtens dieses QuacksalbersGutachters für mehr als fragwürdig.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 941
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: Medizinisches Gutachten

#21

Beitrag von Wubru »

sodele...mögt ihr mal drüberlesen, was der Anwalt schrub, um das LSG abzulehnen, damit am 6.10. nicht ein ungleicher "Kampf" stattfindet??
09-60-2020 ALG-Forum-Version Dt RV LSG 3279 1. Entwurf.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Medizinisches Gutachten

#22

Beitrag von marsupilami »

Ich persönlich hätte die Namen der Richter und des Gutachters für's Einstellen hier herausgenommen.


Inhalt: Ich denke, unter Fachleuten ist das "scharf" genug.

Die erste Anmerkung hat sich ja im Verlauf des Schriftsatzes erledigt.

Die zweite ".....ist der Klägerin die Vorbereitung einer mögliche möglichen oder mündlichen? Befragung des Sachverständigen" ergibt sich aus dem Text.
Eine Befragung im Rahmen einer mündlichen Erörterung oder mündlichen Verhandlung geschieht immer mündlich.
Sonst müsste man/vrau ja während er Verhandlung die Fragen schriftlich aufschreiben - doppelt - an das Gericht reichen, das gibt eine Ausfertigung an die Gegen-Partei, .....
Bisken umständlich. Oder?

Die Vorbereitung ist dann natürlich die Durcharbeitung der Unterlagen (Gutachten, Audio-Datei - sofern sie vorliegen) und die sich bei dieser Durcharbeitung ergebenden Fragen notieren, formulieren, selber nach möglichen Antworten suchen, um bei ungenauen bzw. gar falschen Antworten des Befragten entsprechend reagieren zu können.
Das ist - nach meinem laienhaften Verständnis - der Sinn und Zweck der mündlichen Verhandlung.


Ansonsten bin ich zu sehr Laie und zu wenig "drin" um mehr sagen zu können.


Als DER Foren-Erbsenzähler erlaube ich mir aber doch einen Mecker:
Ich hab das Dokument nach dem Download mit LibreOffice Writer geöffnet.
Dabei stellen sich mir die Seitenränder als seiten-verkehrt dar.
Richtig wären links 2,4 cm und rechts 1,6 cm Seitenrand.
Über den Seitenrand oben von 4,5 cm streite ich nicht.
Ist für mich halt anders als gewohnt.

Weiter: auf den ersten 3 Seiten reichen die Inhalte mancher Absätze bzw. die Absatz-Begrenzungen über den (falsch) definierten Seitenrand hinaus.
Das führt u.U. (je nach weiteren Einstellungen in dem Textverarbeitungsprogramm und Drucker) dazu, dass Text nicht gedruckt wird.
DAS sieht dann ganz bescheuert aus.

Ich habe mir erlaubt, das zu korrigieren und dann wieder hochzuladen, damit man/vrau den Unterschied sehen kann.
Denn sehen heißt glauben.
2020_09_28 ALG-Forum-Version Dt RV LSG 3279 1. Entwurf V_m.doc
JaJaJaJaJa - ich weiß - das Teil muss keinen Schönheits-Wettbewerb gewinnen und auch nicht bei der Weltmeisterschaften der Sekretärinnen glänzen.
Aber Ihr wißt selber: das Auge liest mit. Oder so ähnlich.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 941
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: Medizinisches Gutachten

#23

Beitrag von Wubru »

:jojo: daaanke Marsu
bei den Entwürfen krieg ich auch jedesmal Augenkoller, aber in der Endform ist es dann immer so wie es soll.
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Medizinisches Gutachten

#24

Beitrag von Günter »

Mir fällt nix Bemeckerbares auf.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Medizinisches Gutachten

#25

Beitrag von Koelsch »

Kurze Meldung - das LSG hält den Richter nicht für befangen, der Termin am 6.10. findet also statt.

Der nach unserer Meinung befangene Richter hat ausführlichst dazu Stellung genommen und der Senat schließt sich ihm an. Die Verweigerung der Vorlage von Beweisen ist also keine objektive Sache. Ist ja irgendwo absolut logisch und nachvollziehbar. Der Beweis ist doch sichtbar/hörbar - nur eben für Dich nicht, also rein subjektiv :ironiea:
2020_10_01_Stellungnahme Richter.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“