Hallo,
ich habe in letzter zeit duzende von SG Verfahrensakten digitalisiert.
Dabei ist mir aufgefallen das in den Beschlüssen sehr oft ausgeführt wird das mir die außergerichtlichen Kosten erstattet werden müssen.
Was gilt da eigentlich für eine Verjährungsfrist?
außergerichtliche Kosten , verjährung ?
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Re: außergerichtliche Kosten , verjährung ?
Aus dem Bauch heraus würd ich mal sagen 3 Jahre nach BGB.
Re: außergerichtliche Kosten , verjährung ?
Ich vermute mal das geht nach nach § 195 BGB
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: außergerichtliche Kosten , verjährung ?
Gerichtliche Titel verjähren aber doch erst in 30 Jahren ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: außergerichtliche Kosten , verjährung ?
@ tigerlaw
das spukte mir dann auch irgendwie im Kopf herum. In den Urteilen und Beschlüssen stehen zwar keine Summen aber der Anspruch verjährt erst in 30 Jahren.
das spukte mir dann auch irgendwie im Kopf herum. In den Urteilen und Beschlüssen stehen zwar keine Summen aber der Anspruch verjährt erst in 30 Jahren.
Re: außergerichtliche Kosten , verjährung ?
Andererseits: Im Urteil ist ja erst nur eine "kostenGRUNDentscheidung" enthalten.
Danach muss man die festzusetzenden Kosten separat anmelden. Und da könnte doch die 3-Jahres-Frist (nebst Silvester-Regelung) greifen.
Danach muss man die festzusetzenden Kosten separat anmelden. Und da könnte doch die 3-Jahres-Frist (nebst Silvester-Regelung) greifen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!