Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Habe ich aber wohl nicht. Dann frage ich beim SG nach, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Und klar wird Dein Schreiben an's JC weitergeleitet, schließlich müssen die doch antworten. Das die die Klage für unbegründet halten, ist ein Standardtextbaustein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Ja, klar bekommt das JC "meine Post" und antwortet mit Textbausteinen ;-)
Aber, dass ich die Post vom SG ans JC nicht erhalte finde ich bedenklich. Da muss ich wieder per Zweizeiler aktiv werden...
Aber, dass ich die Post vom SG ans JC nicht erhalte finde ich bedenklich. Da muss ich wieder per Zweizeiler aktiv werden...
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Einfach nachfrage, worauf sich der Hinweis "haben keinen Zustellnachweis" bezieht. Du hättest das doch gar nicht gefordert.
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Ok. Das ist auch "netter" als "eyh ihr Pfeifen beim SG, warum bekomme ich die Post ans JC nicht zugestellt, oder?
;-)
;-)
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
update:
Die "Pfeifen" haben sich gemeldet...
Wenn ich beim SG nachfrage, ob ich eventuell etwas verpasst habe, dann "erwarte" ich als Antwort doch, dass ich den gesamten Schriftverkehr in Kopie erhalte. (Vielleicht sind meine Ansprüche zu hoch)
Was kam? Ein Zweiler.
SG hat das JC befragt, wann die Bescheide versandt wurden und ob es eine Zustellurkunde gibt.
Irgendwie kann ich nicht glauben, dass das schon alles war.
Ich warte mal ab, wie es sich entwickelt. Noch mal nachfragen ("Akteneinsicht") kann man ja immer noch ;-)
Die "Pfeifen" haben sich gemeldet...
Wenn ich beim SG nachfrage, ob ich eventuell etwas verpasst habe, dann "erwarte" ich als Antwort doch, dass ich den gesamten Schriftverkehr in Kopie erhalte. (Vielleicht sind meine Ansprüche zu hoch)
Was kam? Ein Zweiler.
SG hat das JC befragt, wann die Bescheide versandt wurden und ob es eine Zustellurkunde gibt.
Irgendwie kann ich nicht glauben, dass das schon alles war.
Ich warte mal ab, wie es sich entwickelt. Noch mal nachfragen ("Akteneinsicht") kann man ja immer noch ;-)
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Ist doch gut - JC hat mit ziemlicher Sicherheit keine Zustellurkunde. Also kann JC keinen Zugangsnachweis führen.
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Das JC braucht auch keine ZPU.
Denn ich habe den Empfang indirekt bestätigt, in dem ich genau diese Bescheide "beklage". In der Klageschrift sind die Bescheide mit Datum, W-Nummer usw. bezeichnet.
Das kann dem SG völlig egal sein, ob das JC dafür eine ZPU hat. Denn das JC kann ja "nachweisen", dass ich die Bescheide habe.
Oder sehe ich da eine juristische Hintertür nicht?
Denn ich habe den Empfang indirekt bestätigt, in dem ich genau diese Bescheide "beklage". In der Klageschrift sind die Bescheide mit Datum, W-Nummer usw. bezeichnet.
Das kann dem SG völlig egal sein, ob das JC dafür eine ZPU hat. Denn das JC kann ja "nachweisen", dass ich die Bescheide habe.
Oder sehe ich da eine juristische Hintertür nicht?
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- kleinchaos
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Kann man vielleicht so sehen: Inkassoservice schickt einen Brief: ich will Geld von dir. Summe xxxx. Auf Seite 2 steht dann, ob es Regelsatz oder/und KdU war, auf welchen Bescheid sich das stützt und auf welchen Erstattungsbescheid. Nur, dass so mancher gar keinen Erstattungsbescheid erhalten hat. Erlebe ich immer wieder.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Ist denn der vollständige Bescheid bei Dir angekommen?
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Ich versuche es noch mal...
Also, ich habe alle Bescheide erhalten. Wie sonst hätte ich ein Widerspruchsverfahren gegen die Bescheide einleiten können?
Das W-Verfahren ist wie immer pro JC beendet worden.
Daraufhin habe ich eine Klage eingereicht. Die erhaltenen Bescheide habe ich darin angeführt...
Bekommt man den gesamten Schriftwechsel zwischen Gericht und Beklagter in Kopie oder darf das Gericht mir den Schriftverkehr vorenthalten?
Also, ich habe alle Bescheide erhalten. Wie sonst hätte ich ein Widerspruchsverfahren gegen die Bescheide einleiten können?
Das W-Verfahren ist wie immer pro JC beendet worden.
Daraufhin habe ich eine Klage eingereicht. Die erhaltenen Bescheide habe ich darin angeführt...
Bekommt man den gesamten Schriftwechsel zwischen Gericht und Beklagter in Kopie oder darf das Gericht mir den Schriftverkehr vorenthalten?
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- marsupilami
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
In den wenigen Gerichtsverfahren, an denen ich und JC beteiligt waren, hab ich immer Schriftverkehr bekommen.
Alles.
Wenn Anwalt eingeschaltet war, dann eben über den Anwalt.
Vorenthalten dürfen die nix!
Sonst ist ja keine "Waffengleichheit" gegeben.
Alles.
Wenn Anwalt eingeschaltet war, dann eben über den Anwalt.
Vorenthalten dürfen die nix!
Sonst ist ja keine "Waffengleichheit" gegeben.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Ja, das meine ich auch. Irgendwie bin ich jetzt in einer "Mühle-Zwick". Entweder ich gehe dem SG auf den Zeiger und frage wiederholt nach oder ich habe nicht alle Infos. Was meint ihr dazu?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Kenn ich auch nur so, dass man den Schriftverkehr bekommt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Klage begründen - Formulierungshilfe nötig
Auf den Zeiger gehen.
Halt in der Formulierung höflich bleiben.
Vielleicht so nach dem Motto:
Ich bin zwar kein Anwalt, aber nach meinen Recherchen und meiner Auffassung steht mir zu......
Wenn ich falsch liege, korrigieren Sie mich bitte.
Halt in der Formulierung höflich bleiben.
Vielleicht so nach dem Motto:
Ich bin zwar kein Anwalt, aber nach meinen Recherchen und meiner Auffassung steht mir zu......
Wenn ich falsch liege, korrigieren Sie mich bitte.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?