zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

Olivia
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#26

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 13. Jun 2020, 14:05 Dann warte ich mal die Reaktionen ab.
Du könntest das bei passender nächster Gelegenheit ruhig nochmal zusammengefasst wie von Marsu gepostet in viewtopic.php?p=552333#p552333 ans SG schreiben. Doppelt schadet bestimmt nicht.

Ansonsten auch :Daumen:
HarzerUrvieh
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#27

Beitrag von HarzerUrvieh »

mini-update:
Nicht aus diesem Klageverfahren, sondern aus dem Parellelen. Aber, da drehen wir uns auch gerade um die Präklusion...

Das Sozialgericht hat das JC darauf hingewiesen, dass bislang nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob der Vorschrift des § 41a Abs. 3 S. 3 SGB II für das Klageverfahren eine materielle Präklusionswirkung zukommt.

Weil, das Bundessozialgericht hat eine materielle Präklusionswirkung für im Widerspruchsverfahren eingereichte Unterlagen verneint (Urteil vom 12.09.2018 - B 14 AS 4/18 R); zu einer Nachreichung im Klageverfahren wurde keine abschließende Aussage getroffen.

In unserer Konstellation, in der die abschließende Festsetzung gemäß § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens wurde, ohne dass wir die Möglichkeit der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens hatten, dürfte einiges für die Zulässigkeit der Nachreichung von Unterlagen sprechen.

Bin gespannt, wie es weiter geht. Wir dürfen nun, dem SG, einige Teile der aEKS genauer erklären. Das dürfte relativ easy sein.

Würde sagen: Läuft!

;-)
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Koelsch
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#28

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#29

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#30

Beitrag von HarzerUrvieh »

Noch mal kurz zur Erinnerung. Ich weigere mich, auf meine Kosten, sämtliche "Beweisurkunden" zur aEKS einzureichen. Gegen Kostenübernahme durch JC, wäre ich dazu bereit...

mini-update:
Nach monatelangem hin und her, habe ich die wichtigsten "Beweisurkunden" bei Gericht eingereicht. Also K-Auszüge + aEKS. Dazu eine Liste, welche aEKS-Zeile zum K-Auszug passt. Sollte auch für Überschlaue nachvollziehbar sein.

Das JC bleibt bei seinem Standpunkt, dass im Klageverfahren eingereichte Unterlagen nicht berücksichtigt werden können.
Das ist zwar merkwürdig, weil das JC aber auch auf der Einreichung dieser Unterlagen besteht!?! Muss ich nicht verstehen.

Das Gericht scheint dies auch nicht zu verstehen ;-) SG hat Jc aufgefordert, sich inhaltlich mit den von mir eingereichten Unterlagen zu befassen und dazu eine Stellungnahme einzureichen. Frist und freundliche Grüße...

Teilerfolg? Ich denke schon, oder?
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Pegasus
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#31

Beitrag von Pegasus »

Scheint für Dich positiv auszugehen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Olivia
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#32

Beitrag von Olivia »

Läuft doch positiv für Dich! :Daumenhoch:
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Günter
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#33

Beitrag von Günter »

Noch mal kurz zur Erinnerung. Ich weigere mich, auf meine Kosten, sämtliche "Beweisurkunden" zur aEKS einzureichen. Gegen Kostenübernahme durch JC, wäre ich dazu bereit...

Mal so unter uns, wenn du gewinnst, dann stellst du das als Gerichtskosten in Rechnung. Wenn du verlierst, was ich nicht hoffe, dann sind die ganzen Papier und Druckkosten sowieso in der nächsten EKS.

Also auf sie mit Gebrüll.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#34

Beitrag von HarzerUrvieh »

Günter hat geschrieben: Mo 15. Mär 2021, 13:13
Noch mal kurz zur Erinnerung. Ich weigere mich, auf meine Kosten, sämtliche "Beweisurkunden" zur aEKS einzureichen. Gegen Kostenübernahme durch JC, wäre ich dazu bereit...

Mal so unter uns, wenn du gewinnst, dann stellst du das als Gerichtskosten in Rechnung. Wenn du verlierst, was ich nicht hoffe, dann sind die ganzen Papier und Druckkosten sowieso in der nächsten EKS.

Also auf sie mit Gebrüll.
Wenn ich verliere, dann bleibe ich auf meinen Kosten sitzen. Ich beziehe seit Mitte 2019 keine Leistungen mehr. Da die Verbeamtung meiner Frau demnächst entfristet wird, sehe ich keine "Chance" nochmal eine EKS einzureichen ;-)
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Günter
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#35

Beitrag von Günter »

No risk, no fun.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: zu §41 -Präklusionswirkung- wer hat Recht?

#36

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke!
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