Muss man JC auf Fehler hinweisen?

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Koelsch
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Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB meldet im WBA ein Erwerbseinkommen von € 540. JC rechnet im Bescheid mit € 450. Muss eLB das JC darauf hinweisen und kann eLB ggf. eine Rückzahlung unter Verweis auf § 45 SGB X verweigern?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#2

Beitrag von marsupilami »

Ich wäre da vorsichtig.

Absatz 2, Punkt 3, erster Halbsatz.

Abgesehen davon: was spricht dagegen, ganz unbedarft und ohne weitere Details zu nennen, fragen ob man/vrau im JC richtig gerechnet hat?
Bzw. die richtigen Zahlen zur Berechnung angewandt hat?
Latürnich schriftlich.

Wenn die dort sagen: ja, alles Gutti - dann kann man eLB keinerlei Vorwurf machen.

Wenn sie doch was merken, ist eLB auf der sicheren Seite, bekommt einen neuen Bescheid UND könnte möglicherweise dort im JC als "guter" Kunde vermerkt werden.

Es lohnt sich doch nicht wirklich wg. der paar Kröten.
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Koelsch
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#3

Beitrag von Koelsch »

90 x 6 = 540 lohnt m.E. durchaus
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#4

Beitrag von marsupilami »

Für'n Widerspruch oder eben Klage sicherlich.

Aber desderhalb das JC an den Hacken haben, die - vermutlich - konsequent behaupten werden: eLB hätte erkennen müssen, dass der Bescheid falsch ist und hätte das melden müssen?
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Koelsch
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe keine Verpflichtung, dass man so was melden muss. Und eben, Widerspruch und Klage bringt Zeit und Aufrechnung liegt unter € 90/Monat
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Deadpool
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#6

Beitrag von Deadpool »

eLB meldet im WBA ein Erwerbseinkommen von € 540. JC rechnet im Bescheid mit € 450.
Vorläufige Bewilligung?
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Koelsch
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#7

Beitrag von Koelsch »

Nein endgültig
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Deadpool
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#8

Beitrag von Deadpool »

Echt? Kein schwankendes Einkommen? 540 Euro wäre doch auch versicherungspflichtig, 450 Euro nicht. Das Netto müsste dann unter 540 Euro liegen? Da stimmt doch dann auch der Freibetrag nicht..

Im Fall der Fälle hätte man dann mit dem Argument "Vertrauensschutz" tatsächlich gute Chancen.
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Koelsch
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#9

Beitrag von Koelsch »

Danke, da sind wir einer Meinung. Ja, da stimmt's hinten und vorne nicht. eLB hatte (so sagt eLB) 540 brutto (Minijob plus weiteren Aushilfsjob von 90 auf selbständiger Basis angegeben).
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#10

Beitrag von Deadpool »

540 Euro minus 90 Euro sind 450 Euro. Bist du dir sicher, dass das JC wirklich was von dem 90 Euro Job weiß?
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Koelsch
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#11

Beitrag von Koelsch »

Ja, da bin ich sicher, sie hat dem JC mitgeteilt, dass sie zusätzlich monatlich 2 Trainingsstunden in einem Fitnessstudio leitet und dafür jeweils € 45 bekommt.
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#12

Beitrag von kleinchaos »

Trainerpauschale. Die ist wieder anders zu berechnen. Und wenns dann noch Ehrenamt ist, hat eLB 200€ Grundfreibetrag
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#13

Beitrag von Koelsch »

Ehrenamt ist das nicht, ist ein professionelles Studio
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#14

Beitrag von marsupilami »

Mir persönlich wäre weiterhin mindestens unwohl.
All Nase lang damit rechnen, dass das JC ein Fass aufmacht und Rückforderungen stellt, die ich dann mühsam über den Klageweg abwehren muss.

Und ob das Gericht das dann genauso sieht wie ich .....
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#15

Beitrag von Koelsch »

Ich bin zuversichtlich, dass eLB den Ärger eingehen wird. Vielleicht haben wir ja sogar Glück, und ich darf dieses Mal als Beistand mit an einer SG Sitzung teilnehmen. War mein bisher einziger Fall, in dem ein SG Richter meine Teilnahme abgelehnt hat. War eine seehhhrr lange Verhandlung, denn eLB bat bei jeder Frage des Gerichts um Unterbrechung, um sich mit mir vorm Gerichtssaal besprechen zu können. :lachen:
Ging dann aber komischerweise zu unseren Gunsten aus
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petermaier
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#16

Beitrag von petermaier »

Ich lese grad zufällig mit, darf der Richter überhaupt deine Teilnahme verweigern ?
Die Verhandlung ist doch öffentlich ?
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Re: Muss man JC auf Fehler hinweisen?

#17

Beitrag von Koelsch »

Als Zuschauer ja, aber wenn Du als Beistand auftreten kannst, dann kann verweigert werden. Hab ich eben einmal erlebt und einmal hat mir das mein ehemaliger "Lieblingsrichter" am LSG NRW zumindest angedroht.
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