Aufrechnungsankündigung

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Koelsch
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Aufrechnungsankündigung

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB (mit fragwürdiger Aktenführung) erhielt folgende Ankündigung einer Aufrechnung. Die "Uraltbescheide" sind nicht auffindbar oder noch zugegangen.
Aufrechnung_ano.pdf
Zum einen liegt kein Bürgergeldbescheid vor, eLB bezieht im Moment keine Leistungen und m.E. ist die Forderung aus 2015 doch längst verjährt?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Aufrechnungsankündigung

#2

Beitrag von Pegasus »

Nimm den KLarnamen raus!
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Aufrechnungsankündigung

#3

Beitrag von marsupilami »

Langsam!
Wann hatte den das JC Kenntnis davon, dass da was schiefgelaufen ist und erstattet werden muss?
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__113.html

Ist denn nach 2015 zu dem Bescheid noch was nachgekommen?
Um die Verjährungsfrist von 30 Jahren auszulösen, muss das Jobcenter einen sogenannten Durchsetzungsverwaltungsakt erlassen. Dahinter verbirgt sich ein zusätzlicher Bescheid, in dem die Behörde noch einmal auf ihre Forderung eingeht. In der Praxis erklärt das Jobcenter in diesem zusätzlichen Bescheid einfach die Aufrechnung der offenstehenden Forderung mit Ihrem derzeitigen Regelsatz.
https://hartz4widerspruch.de/news/wann- ... obcenters/

Ich hätte da noch ein paar Aktenzeichen dazu:
https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2021/ ... forderung/

und auch FW zu entsprechenden §§
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015136.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015130.pdf

Ansonsten einfach mal rotz-frech probieren:
Zum von Ihnen angeführten Bescheid vom ......2015 erfolgt keine Stellungnahme.
Begründung: nach meinen Recherchen und Lesart einschlägiger Gesetze und Urteile unterliegt dieser Bescheid bereits der Verjährung.
Sie wollen daher die Rückforderung zu diesem Bescheid sicherlich kommentarlos aus Ihrer Liste streichen.

Oder: für den Bescheid von ....2015 mache ich die Einrede der Verjährung geltende. Sie wollen daher .....
Signatur?
Muss das sein?
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