Mein erster SG-Termin steht an

HarzerUrvieh
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Mein erster SG-Termin steht an

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

nein, kein Aprilscherz! Nach nur 4 Jahren steht nun mein erster Termin am SG Köln an. Ich habe natürlich ein paar Fragen dazu, bin aber noch nicht sortiert genug, um alle zu formulieren ;-)

Ist es normal, dass zwei Verfahren im gleichen Termin bearbeitet werden? Also beides "meine" Verfahren, aber getrennte BWZ.

Da ich in einem Verfahren per Rechtsanwalt vertreten werde, kommt RA dann auch und wie soll das funktionieren? Bleibt RA dann ruhig, wenn es um den BWZ ohne RA-Vertretung geht oder darf RA zu beiden BWZ was sagen oder gar zu beiden BWZ schweigen?

Jetzt die Universalfrage: wie bereite ich mich am besten auf den Termin vor?

Vielen Dank für eure Zeit und Unterstützung!
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kleinchaos
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#2

Beitrag von kleinchaos »

Werden beide Verfahren hintereinander behandelt oder hat man sie wegen gleicher Klagegründe zusammengeführt? Bei ersterem kann der Anwalt nur in "seinem" Verfahren anwaltlich auftreten. Oder du erteilst ihm noch in letzter Minute das Mandat für das 2. Verfahren (natürlich nur, wenn das erste gewonnen wurde). Allerdings könnte er als Beistand im 2. Verfahren auftreten.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#3

Beitrag von Olivia »

1.) Als erstes wäre mal zu bemerken, dass Du Verdienstausfall für den Termin geltend machen kannst. D.h. Du solltest am besten gleich nach dem Termin zur Anweisungsstelle gehen und Dir das Geld holen.
Verfahrensbeteiligte haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Teilnahme an Gerichtsterminen. Entschädigt werden unter anderem Fahrtkosten, ein möglicher Verdienstausfall sowie Zeitaufwand. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Die Entschädigung erfolgt auf schriftlichen Antrag und nur unbar. Der Betrag wird überwiesen.

https://www.sg-dortmund.nrw.de/aufgaben ... /index.php
2.) Du könntest auch nachdenken, ob das Verfahren mit 4 Jahren nicht evtl. (deutlich) zu lang war. Es könnte ein Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer entstanden sein. Das gilt allerdings nur, wenn die Umstände, die zu der überlangen Verfahrensdauer geführt haben, in der Sphäre des Sozialgerichts liegen. Normal sind mehrere Jahre Dauer jedenfalls bestimmt nicht.
Eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer hat den ausdrücklichen Zweck, die Folgen des überlangen Verfahrens abzumildern. Die Entschädigung dient der Wiedergutmachung.

viewtopic.php?t=28583
3.) Vorbereitung auf den Termin
Wie bereite ich mich am besten auf den Termin vor?
  • Am besten wirklich pünktlich sein. Klingt banal, ist aber sehr wichtig. Denke an mögliche Klimakleber, spontanen Streik, Glatteis im Frühling, Stau............
  • Dann solltest Du möglichst alle Akten zu dem Termin mitnehmen, die irgendwie nützlich sein könnten. Also Buchhaltungsbelege, Quittungen, BWA, Übersichten, Verträge, Fahrtenbuch, Aufzeichnungen zu Aufträgen usw. Wenn es zu viele sind, lässt Du sie im Auto oder falls Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinfährst, im Reisekoffer.
  • Gut ausgeschlafen zu sein kann auch nicht schaden.
  • Vielleicht machst Du Dir eine schriftliche Übersicht, was nochmal Dein Klagebegehren ist, und eine Zeitleiste. Da ja alles schon ziemlich lange zurückliegt, musst Du Dir alles erst einmal wieder in Erinnerung rufen.
  • Richte Dich darauf ein, dass ein Vertreter des Jobcenters zugegen ist, der nicht weit von Dir entfernt sitzen könnte. Möglicherweise werden Vorwürfe erhoben, die nicht berechtigt sein müssen. Darauf möglichst sachlich reagieren und nicht zu sehr "aufbrausen".
4.) Nachbereitung des Termins

Reflektiere den oder die beiden Gerichtstermine und berichte gern hier im Forum. Wir freuen uns auf eine Rückmeldung.

5.) Viel Erfolg!
Ich drücke schon mal die Daumen! :Daumen: :Daumen:
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marsupilami
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#4

Beitrag von marsupilami »

Viel mehr als Olivia fällt mir auch nicht ein.

Vielleicht bei Punkt 3 - auch die strittigen Bescheide parat haben und die anderen aufgelisteten Unterlagen.
Im Auto oder Reisekoffer nutzen sie wenig.

Gut finde ich Klagebegehren und eine Übersicht/Liste der strittigen Bescheide und die Zeitleiste.
Die macht dann auch die lange Verfahrensdauer deutlich. :unschuld:

Frag doch auch mal den Anwalt selbst.
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich danke euch schon mal. Bin gerade in Eile, werde aber später genauer lesen und antworten.

Aber zum Verdienstausfall habe ich direkt eine Frage. Ich verschiebe einen Liefer- und Montagetermin, wegen der Anhörung. Was genau ist dann mein Verdienstausfall? Die Montage hole ich zwar nach, aber am Nachholtermin hätte ich ja auch etwas anderes gemacht (Einkommen erzielt). Welcher Einkommensausfall wird dann anerkannt? Denn, der Tag der Anhörung ist, zumindest bei mir, ein wirtschaftlicher Totalausfall. Wird da ein Durchschnittswert akzeptiert? Und wenn Durchschnitt, dann vom Gewinn (vor sozialbedingten Abgaben und Steuern)?
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HarzerUrvieh
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

kleinchaos hat geschrieben: Sa 1. Apr 2023, 11:25 Werden beide Verfahren hintereinander behandelt oder hat man sie wegen gleicher Klagegründe zusammengeführt? ...
Weiß ich nicht genau. Wir haben für beide Verfahren jeweils eine Ladung erhalten. Datum, Zeit und Saal, alles gleich. Also gehe ich davon aus, dass es keine Trennung geben wird oder wenn, dann nur durch die Ansage der Richterin.

Ich weiß ja auch noch nicht, ob RA überhaupt Zeit hat, für den Termin.

Olivia hat geschrieben: Sa 1. Apr 2023, 11:35 ... 2.) Du könntest auch nachdenken, ob das Verfahren mit 4 Jahren nicht evtl. (deutlich) zu lang war. ...
Dem Gericht kann ich da nichts vorwerfen. Es hat eben seine Zeit gedauert. Manchmal lag es an mir, da ich zu vielen Themen erst recherchieren musste, auf Unterlagen (Steuerberater) gewartet habe oder beruflich zu eingespannt war. Das JC hat sich die Freiheit genommen, alle paar Wochen ein neues Thema auf zu machen. Während das Gericht ja nur die Poststelle "spielte".

Olivia hat geschrieben: Sa 1. Apr 2023, 11:35 ...pünktlich sein...
...alle Akten...
...ausgeschlafen...
...schriftliche Übersicht, was nochmal Dein Klagebegehren ist, und eine Zeitleiste...
...Richte Dich darauf ein, dass ein Vertreter des Jobcenters zugegen ist, der nicht weit von Dir entfernt sitzen könnte. Möglicherweise werden Vorwürfe erhoben, die nicht berechtigt sein müssen. Darauf möglichst sachlich reagieren und nicht zu sehr "aufbrausen"....
...berichte gern hier im Forum...
...Viel Erfolg!...
Danke, Daumen drücken kann helfen ;-)

Pünklichkeit versteht sich von selbst. Da das Kölner SG mitten in der Stadt ist, kann man eventuelle Wartezeiten gut überbrücken. Der Dom ist "immer" offen und bietet kostenfreie Sitzplätze und Trinkwasser (die haben da so eine große Wasserschale mitten im Raum stehen :Daumenhoch: )

Die Akten werde ich wohl mitnehmen, allerdings war ich noch nie gut darin, sowas auch in Terminen zu nutzen. Meist arbeite ich "aus dem Kopf heraus" und würde mich beim suchen nach der richtigen Seite nur verzetteln. Ich denke, da werde ich wie bei Prüfungen an meine gewohnte Praxis halten. Ich tippe mal, dass es bei der Anhörung nicht bis ins letzte Detail gehen wird, oder?

Da der Termin um 14:15 Uhr ist, werde ich zwar ausgeschlafen sein, aber wie die meisten Teutschen im Mittagstief hängen. Also vorher lieber eine Runde um den Block gehen und "frische" Luft schnappen.

Die schirftliche Übersicht/Zeitlinie ist ein sehr guter Tipp, finde ich. Vielleicht die einzelnen Streitpunkte und die dazugehörigen Argumente auflisten? Was anderes als die strittigen Punkte wird doch kaum thematisiert werden, oder?

Was den Abstand zur JC-Schnarchnase betrifft; ich hoffe er macht sich nicht ins Hemd. Ich bin schon sehr gespannt, wie der JC-RA aussieht. Das er mit seiner eigenen Kanzlei wirtschaftlich gescheitert ist und deshalb in die abhängige Beschäftigung wechselte, weiß ja bereits. :zwinker: von daher, bin ich auf seine "fundierten" Nachfragen schon sehr gespannt.

Abgesehen davon, bin ich gespannt wie es wird. Denn, meist kommt es ja ganz anders als man sich das vorher gedacht/erhofft hat. :ka:
marsupilami hat geschrieben: Sa 1. Apr 2023, 12:07 ... Frag doch auch mal den Anwalt selbst.
Ja, klar. Ich weiß auch nicht, ob RA auch eine Ladung erhalten hat. Meine Ladung werde ich ihm am Wochenende zukommen lassen und das weitere Vorgehen ansprechen.


Danke, für eure Unterstützung!
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Koelsch
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#7

Beitrag von Koelsch »

Guck mal § 22 JVEG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#8

Beitrag von Koelsch »

Welche Kammer beim SG? Vielleicht kenn ich ja die Richterin und kann eine Einschätzung geben.
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#9

Beitrag von Koelsch »

Ist es Verhandlung oder Erörterung? Wenn Verhandlung komme ich als "Öffentlichkeit" dazu, wenns terminlich bei mir passt. Ggf. nenn mir Termin per PN.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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HarzerUrvieh
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: Sa 1. Apr 2023, 16:23 Welche Kammer beim SG? Vielleicht kenn ich ja die Richterin und kann eine Einschätzung geben.
"Termin zur Erörterung des Sachverhalts", da hatte ich bisher gar nicht drauf geachtet. Heißt das, es wird nur darum gehen, dass das Gericht die Parteien auch richtig versteht/verstanden hat. Also ohne das die Parteien sich vor Gericht die Köppe einschlagen müssen?

32. Kammer, der Name klingt datenschutzkonform wie "die Etage unter dem Erdgeschoss" ;-)
Koelsch hat geschrieben: Sa 1. Apr 2023, 16:21 Guck mal § 22 JVEG
Danke. Also 25 Euronen pro Stunde. Gilt "pro Stunde" nur für die Anwensenheit im Gericht oder für jede ausgefallene Stunde an diesem Arbeitstag? Denn, normalerweise hätte ich einen Termin in Frankfurt, also rund 160km vom Wohnort entfernt. Da kann ich ja schlecht morgens hindüsen, ein zwei Stunden arbeiten, abbrechen und 190km Richtung SG düsen. Das wäre ja völlig gaga.
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#11

Beitrag von Koelsch »

Für die ausgefallenen Stunden nach meiner Meinung
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#12

Beitrag von Koelsch »

32. Kammer hab ich keine Erfahrungen mit, und Erörterungstermin = nicht öffentlich
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#13

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich werde mal den Ausfall nach meiner Meinung geltend machen und das Gericht wird mir seine Meinung, wenn abweichend von meiner, schon mitteilen ;-) Der Verdienstausfall ist z.Z. mein kleinstes Problem.

Ich sammle mal Erfahrungen mit ihr und werde berichten.
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#14

Beitrag von Koelsch »

Kölsches Grundgesetz:
Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.
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marsupilami
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#15

Beitrag von marsupilami »

Auf alle Fälle :Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#16

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich danke euch!
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Olivia
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#17

Beitrag von Olivia »

:Daumen:
Peterpanik
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#18

Beitrag von Peterpanik »

Hoffe das was gutes für dich dabei herauskommt.
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#19

Beitrag von HarzerUrvieh »

Das hoffe ich auch, danke.
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#20

Beitrag von HarzerUrvieh »

Sodele, mein Rechtsbeistand rührt sich nicht. Keine Antwort auf meine Email und telefonisch nocht nicht erreicht...

Mal eine pragmatische Frage zum Gerichtstermin:
Wenn ich den Saal gefunden habe, muss ich mich dann dort irgendwie bemerkbar machen oder kommt da jemand raus und holt mich rein, ohne dass ich mich anmelde?
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#21

Beitrag von Koelsch »

Der Termin wird normalerweise aufgerufen, sonst Tür auf und fragen
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#22

Beitrag von Olivia »

vorher klopfen kann nicht schaden, vielleicht ist noch eine Verhandlung im Gange
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marsupilami
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#23

Beitrag von marsupilami »

U.U. hängt neben der Türe womöglich eine Tafel, an der ausgehängt ist, wer, wann, was dahinter verhandelt.
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#24

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ok, danke. Ich warte, bis ich aufgerufen werde und habe die Uhr im Blick. Beginnt der Termin ohne Aufruf, trete ich die Tür ein und frage, was das soll ;-)
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Re: Mein erster SG-Termin steht an

#25

Beitrag von marsupilami »

Anklopfen, nicht eintreten!!
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