Beschwerde wegen Hausbesuch

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FloK
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Beschwerde wegen Hausbesuch

#1

Beitrag von FloK »

Beschwerde über Hausbesuch
durch den Außendienst
am 22.01.2009



Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur Situation: Am 22. Januar 2009 gegen 15:30 Uhr klingelte ein männlicher Mitarbeiter des Außendienstes an unserer Haustür und wurde von meiner Schwiegermutter in die Wohnung gelassen. Als ich hinzukam, wies sich der Herr freundlich aus und erklärte den Grund für den Besuch. Die zu klärende Frage war, ob wir die Wohnung gemeinsam mit der Schwiegermutter oder eine abgetrennte Wohnung bewohnen. Wie bereits bei meiner Vorsprache am 5. November 2008 und bei der Antragsabgabe am 10. November 2008, habe ich alle diesbezüglichen Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und immer angegeben, dass wir zusammen mit der Schwiegermutter und dem Schwager in einer Wohnung leben.

Die Inaugenscheinnahme durch einen Mitarbeiter des Außendienstes war meines Erachtens in diesem Fall zur Klärung der besagten Fragestellung weder erforderlich noch angemessen und hätte ebenso durch eine Anhörung meiner Person geklärt werden können. Der Nutzen der Inaugenscheinnahme und die Beeinträchtigung meiner Person (vor allem Missachtung Art. 13 GG; psychischer Stress) stehen hier in einem offenbaren Missverhältnis zueinander.

Um das Vorgehen Ihrer Behörde besser verstehen zu können, erbitte ich hiermit Auskunft darüber:
  • Wieso Sie eine Anhörung meiner Person, der Hausbesitzer oder die Einsicht in die amtlichen Baupläne für nicht geeignet gehalten haben, den Sachstand zu klären?
  • Wieso die Inaugenscheinnahme in diesem Fall unangemeldet erfolgen musste und den damit provozierten psychischen Stress rechtfertigt?
Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
FloK
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Antwort der ARGE

#2

Beitrag von FloK »

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBG II) für *****, geb. am **.**.****
hier: Beschwerde über durchgeführten Außendienst/Hausbesuch am 22.01.2009
Anlage(n)


Sehr geehrter Herr *****,

ich wurde Namens des Geschäftsführers, Herrn *****, mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage vom 29.01.2009 beauftragt. Sie stellen in Ihrem Schreiben die Durchführung eines Außendienstes als nicht angemessene Maßnahme zur Ermittlung des Sachverhalts infrage.

Grundsätzlich ermittelt die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen und bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen. Zudem bedient sie sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.

Im vorliegenden Fall konnte aufgrund nicht eindeutig zuordenbarer Aktenvermerke der ARGE Stadt Bayreuth keine abschließende sachliche Prüfung Ihres Antrags vorgenommen werden. Unglücklicherweise sind die am Verfahren beteiligten Personen seit längerem nicht im Dienst, so dass die Klärung im persönlichen Gespräch bezüglich der Einträge nicht erfolgen konnte.

Es wurde deshalb ein Klärungsauftrag an den Außendienst gegeben, mit der Bitte einen angemeldeten Hausbesuch durchzuführen. Nach Aussage des Außendienstmitarbeiters konnte jedoch kein telefonischer Kontakt zur Terminvereinbarung zu Ihnen hergestellt werden. Im Interesse der zügigen Antragsbearbeitung wurde der Hausbesuch so durchgeführt.

Das Zutrittsverweigerungsrecht des Mieters/Wohnungsinhabers aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz ist hier bekannt und wird selbstverständlich entsprechend umgesetzt.

Abschließend sei noch angemerkt, dass Ihre Angaben bei Antragsstellung zu keiner Zeit angezweifelt worden sind. Soweit diesbezüglich Irritationen entstanden sind, bitten wir dies zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(*****)
Amtmann
FloK
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Re: Antwort der ARGE

#3

Beitrag von FloK »

Grundsätzlich ermittelt die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen und bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen. Zudem bedient sie sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.
Die Arbeitshilfe Außendienst der Agentur für Arbeit schreibt dazu jedoch auf Seite 5:
Bei der Wahl des Beweismittels ist zwingend der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Träger darf hiernach nur das geeignete, erforderliche und angemessene Mittel zur Zielerreichung einsetzen.
  • Geeignet ist ein Mittel, wenn es das angestrebte Ziel fördert.
  • Erforderlich ist das Mittel, wenn es kein gleich geeignetes und weniger belastendes Mittel gibt.
  • Angemessen ist das Mittel, wenn der Erfolg einerseits und die Beeinträchtigung des Betroffenen andererseits in keinem offenbaren Missverhältnis zueinander stehen.
Kann ich bei meiner Antwort daraus zitieren oder bin ich bei der Arbeitshilfe einen Fake aufgesessen?
Im vorliegenden Fall konnte aufgrund nicht eindeutig zuordenbarer Aktenvermerke der ARGE Stadt Bayreuth keine abschließende sachliche Prüfung Ihres Antrags vorgenommen werden.
Ich hab das Antragsformular "Haushaltsgemeinschaft" abgegeben. Da müsste sich doch die Frage, ob eine gemeinsame Wohnung oder eine abgetrennte Wohnung besteht, eigentlich erübrigen?


Dass die ARGE jetzt eine weniger freundliche Antwort von mir erhält steht schonmal fest. Ich werde darin nochmal auf die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zurückkommen und da wieder eine Antwort einfordern und zusätzlich die Aussage mit dem Aktenvermerk und dem Antragsformular hinterfragen. Fällt euch dazu vielleicht noch ein Punkt ein den ich anführen könnte?
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Günter
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#4

Beitrag von Günter »

FloK hat geschrieben: ...... Im vorliegenden Fall konnte aufgrund nicht eindeutig zuordenbarer Aktenvermerke der ARGE Stadt Bayreuth keine abschließende sachliche Prüfung Ihres Antrags vorgenommen werden.
Endlich mal einen nachvollziehbare logische Begründung einer Behörde für ihre Handlungen. Wenn nicht eindeutig zuordnungsbare Aktenvermerke existieren, muss zwingend beim Bürger nachgeschaut werden, ob der was klären kann. Das Grundgesetz wird von Behörden ohnehin als Märchenbuch betrachtet. Die ersten 20 Artikel haben auch im Innenverhältnis keinen Nutzen und erschweren das zielgerichtet Handeln der Behörden. Es soll nur dem Ausland symbolisch zeigen was ihr habt, das haben wir auch. (alles unnötige Nachkriegsrelikte)
Abschließend sei noch angemerkt, dass Ihre Angaben bei Antragsstellung zu keiner Zeit angezweifelt worden sind. Soweit diesbezüglich Irritationen entstanden sind, bitten wir dies zu entschuldigen.
Dann gab es offensichtlich überhaupt keinen Grund für einen Hausbesuch, in diesem Fall ist der Hausbesuch nicht nur unverhältnismäßig sondern auch noch grundlos geschehen.

Allerdings kann der Übergriff gegen Art.13 GG nicht geheilt werden. Ich würde auf Herausgabe des Besichtigungsprotokolls und Akteneinsicht bestehen. Falls dir die Angaben in der Akte nicht gefallen, da falsch, auf Entfernung der entsprechenden Vorgänge bestehen.

Ob du dienstrechtliche Konsequenzen, Auspeitschung der Schuldigen oder ähnliches verlangen kannst (klar verlangen kannst du viel), halte ich für eher unwahrscheinlich.

Natürlich kannst du aus der Arbeitshilfe zitieren. Nach meiner pers. Meinung ist es unklug sich als Haushaltsgemeinschaft zu bezeichnen, da die dann gem. §9 SGB II von gemeinsamen Wirtschaften und gegenseitiger verwandtschaftlicher Unterstützung ausgehen. Sowas provoziert in der Regel den nächsten Stress, weil sich da ja ein gewisses Einsparpotential hinter verbergen könnt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
marsupilami

Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#5

Beitrag von marsupilami »

Wenn der Außendienst einen Termin für eine Besichtigung anmelden will, ist er da wirklich nur an das Telefon gebunden?
Oder sind die Mitarbeiter dort des Schreibens unkundig? Extrem-Legastheniker?

Wenn es eh ein angemeldeter Besuch sein sollte, kann der Außendienst doch ein Schreiben mit 2-3 kurzfristigen Terminvorschlägen mit Bitte um Bestätigung eines Termins ausdrucken und abschicken.

Und wie Günter schon angemerkt hat, ist die Entschuldigung für die entstandenen Irritationen eine Frechheit.
Wenn die Aussagen nie angezweifelt wurden, warum dann doch der Auftrag an den Außendienst?
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Emmaly
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#6

Beitrag von Emmaly »

Rausschmiss von Steuergeldern, die bei den Hilfeempfänger fehlen. :motzki:
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
FloK
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#7

Beitrag von FloK »

Günter hat geschrieben:Nach meiner pers. Meinung ist es unklug sich als Haushaltsgemeinschaft zu bezeichnen, da die dann gem. §9 SGB II von gemeinsamen Wirtschaften und gegenseitiger verwandtschaftlicher Unterstützung ausgehen. Sowas provoziert in der Regel den nächsten Stress, weil sich da ja ein gewisses Einsparpotential hinter verbergen könnt.
Die gegenseitige verwandtschaftliche Unterstützung haben wir sogar zugegeben. Wir wohnen dort "mietfrei" (Erbengemeinschaft, uns gehört 1/6 des Hauses). Eine weitere Unterstützung wurde dann vermute ich auch nicht angerechnet. Sicher kann ich erst sein wenn mein Widerspruch durchgegangen ist und ich endlich mal einen vollständigen Bescheid mit allen aufgeführten Anlagen erhalte.

Ich rechne übrigens mit reiner Schikane. Dafür spricht auch dass meine hochschwangere Frau (9. Monat) kommende Woche zur Jobvermittlung soll. Wir werden den Termin wahrnehmen. Dann kann ich auch gleich meine Bewerbungskosten und die ganzen Beschwerden die sich bis dorthin ansammeln mit abgeben.
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Pegasus
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#8

Beitrag von Pegasus »

Dafür spricht auch dass meine hochschwangere Frau (9. Monat) kommende Woche zur Jobvermittlung soll.
Ich glaube, ich lese nicht richtig!

Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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kleinchaos
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#9

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Flo

ich würd eine gepfefferte Beschwerde mitnehmen. Und zwar eine schriftliche Fachaufsichtsbeschwerde.
Da hier die fachliche Kompetenz der/des SB wohl arg in Frage gestellt werden kann.
Da der Mehrbedarf gezahlt wird, müsste klar sein, wann der Entbindungstermin ist. Weil zum Antrag auf MB der Mutterpass vorgelegt werden muss, aus dem sich der Entbindungstermin ablesen lässt. Und genau für diesen Zeitraum wird der MB auch gezahlt.
Es hätte also ein kleiner Blick in den Vorgang deiner Frau genügt, um diese "Einladung" verhindern zu können.
Kleiner Tipp: deine Frau weis doch wie Wehen sind. Soll sie soch mal beim Termin so tun als ob. So vor lauter Aufregung. Mach aber bitte ein Foto vom blöden Gesicht der/des SB :totlach:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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angel6364
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#10

Beitrag von angel6364 »

kleinchaos hat geschrieben: Kleiner Tipp: deine Frau weis doch wie Wehen sind. Soll sie soch mal beim Termin so tun als ob. So vor lauter Aufregung.
Bild Bild Bild

Das war der Beste heut...

"O Sch.., nicht schon wieder eine Frühgeburt, o mein Gott, das Fruchtwasser, Männe, hilf mir mal, hol den Notarzt, ich komm hier nicht mehr rechtzeitig raus, weißt Du noch, was man da alles machen muss, hat jemand Tücher und kochendes Wasser..."

:totlach: :totlach: :totlach:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Emmaly
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#11

Beitrag von Emmaly »

Ihr macht hier jetzt Witze, was ist, wenn das vor Aufregung wirklich los geht.
LG Emmaly
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Christoph
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#12

Beitrag von Christoph »

Das hab ich aber auch grad gedacht.

Wie wird der SB den Vorgang im System vermerken?

Persönliche Vorsprache des Sozialgeldempfängers FlokeJunior2,
Verfügung für den Arbeitsmarkt: inaktiv
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Emmaly
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#13

Beitrag von Emmaly »

Oder Schlagzeile: ARGE als Geburtshelfer. :mrgreen:
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Katharina2006
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#14

Beitrag von Katharina2006 »

oder wegen unvorhergesehener (woher soll ein SB dass denn auch logisch schließen, wenn die Hilfeempfängerin erst im neunten Monat ist :kopfkratz: :kopfkratz: :kopfkratz: ) Kontraktionen der Gebärmutter ist die ALGII-Bezieherin im Moment nicht auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar :angst:
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich

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aus der wir stammen,
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kleinchaos
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#15

Beitrag von kleinchaos »

Zumindest wird sofort der MB für März eingestellt.
Da die Überweisung schon raus ist, wird sofort ein Kostenerstattungsbescheid gedruckt
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#16

Beitrag von Christoph »

Hat aber gleichzeitig den Vorteil, dass die Anzeige der Geburt rechtzeitig der ARGE bekannt wird mittels persönlicher "Vorsprache".

Kann mich an einen Fall erinnern, da bekam die Familie für den ersten Monat keinen Regelsatz für das Kind, weil die Veränderungsmitteilung mit Geburtsurkunde ein paar Tage zu spät bei der ARGE landete. Mutter musste auf Grund von Komplikationen länger im Krankenhaus blieben, da kann man solche Meldungen schon mal vergessen. Erst ein Richter konnte den SB zur Vernunft bringen.
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kleinchaos
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#17

Beitrag von kleinchaos »

Nochzumal man die Geburtsurkunde ja auch erst irgendwo holen muss.
Meiner Großen wollten sie das ALG2 für die komplette zum 01.12. sperren, wenn sie nicht bis 30.11. Elterngeldbescheid und Kindergeldbescheid vorlegt. Der Krümel ist am 21.09. geboren. Elterngeld und Kindergeld dauern in L erfahrungsgemäß 4 bis 5 Monate.
Na ich hab ein putziges Schreiben verfasst und hab es als ich da war auch gleich persönlich zur ARGE gebracht. Der Guten fiel die Kinnlade bis zur Hängebrust.
Nur gut, dass ich zu dem Zeitpunkt noch nix von der Nebenkostennachzahlung wusste. Aber auch dafür hab ich meiner Tochter ein sehr nettes Schreiben verfasst ;)
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Katharina2006
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#18

Beitrag von Katharina2006 »

Christoph hat geschrieben:Hat aber gleichzeitig den Vorteil, dass die Anzeige der Geburt rechtzeitig der ARGE bekannt wird mittels persönlicher "Vorsprache".

Kann mich an einen Fall erinnern, da bekam die Familie für den ersten Monat keinen Regelsatz für das Kind, weil die Veränderungsmitteilung mit Geburtsurkunde ein paar Tage zu spät bei der ARGE landete. Mutter musste auf Grund von Komplikationen länger im Krankenhaus blieben, da kann man solche Meldungen schon mal vergessen. Erst ein Richter konnte den SB zur Vernunft bringen.

Vielleicht muss Frau ja vorher einen Antrag stellen, ob die Geburt gestattet wird - damit keine unvorhergesehenen Ausgaben auf die ARGE zukommen :angst:
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#19

Beitrag von FloK »

Also wegen der Vorladung meiner Frau warte ich erstmal den Termin ab. Sollte die JV (welche auch meine ist) Schuld daran sein werde ich das Ganze vergessen. Die Frau ist gut und wird auch von anderen Hartzis lobend erwähnt. Der darf so ein kleines Versehen schon mal passieren, ich weiß ja jetzt wie undeutlich die Aktennotizen in der ARGE sind ;)

Sollte das Ganze allerdings von meiner "Giftspritze" aus der Grusi angeleiert worden sein, gibt es nochmal mächtig Ärger hinterher. Dann werde ich das Ganze als Racheakt für die Außendienstbeschwerde werten und entsprechend reagieren.
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Günter
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#20

Beitrag von Günter »

Dir gehört wirklich auf die Birne gekloppt, deine Frau so kurz vor der Geburt vorsätzlich einem solchen Stress auszusetzen, sorry FloK, aber ich begreife deine Haltung nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#21

Beitrag von FloK »

Sehr geehrter Herr *****,

vielen Dank für die Beantwortung meines Schreibens vom 29. Januar 2009. Leider war Ihr Schreiben wenig geeignet meine Anfrage zu beantworten.

Die von Ihnen angesprochenen §§ 20 und 21 SGB X sind mir bekannt. Ich habe mit meiner Beschwerde auch keinesfalls Ihre rechtlichen Befugnisse hinterfragen wollen, sondern lediglich die fachliche Kompetenz Ihrer Mitarbeiter bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit. In der im Internet auffindbaren „Arbeitshilfe Außendienst“ der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale - SP II 21 AZ: II-1006) steht dazu auf Seite 5:
Bei der Wahl des Beweismittels ist zwingend der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Träger darf hiernach nur das geeignete, erforderliche und angemessene Mittel zur Zielerreichung einsetzen.
  1. Geeignet ist ein Mittel, wenn es das angestrebte Ziel fördert.
  2. Erforderlich ist das Mittel, wenn es kein gleich geeignetes und weniger belastendes Mittel gibt.
  3. Angemessen ist das Mittel, wenn der Erfolg einerseits und die Beeinträchtigung des Betroffenen andererseits in keinem offenbaren Missverhältnis zueinander stehen.
Meine eigentliche Frage „Wieso Sie eine Anhörung meiner Person, der Hausbesitzer oder die Einsicht in die amtlichen Baupläne für nicht geeignet gehalten haben, den Sachstand zu klären?“ wurde von Ihnen nicht beantwortet.

Sie schreiben in Ihrer Antwort außerdem der Grund für den Einsatz des Außendienstes sei ein nicht eindeutig zuordenbarer Aktenvermerk eines erkrankten Kollegen gewesen. Wäre die „Anlage HG zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft“ aussagekräftiger gewesen? Diese haben wir nämlich abgegeben.

Nach meiner Einschätzung habe ich dadurch das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft erklärt, was für mich eine abgetrennte Wohnung ausschließt. Der durchgeführte Hausbesuch war daher nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch noch unnötig. Ihr Beteuerung, die von mir gemachten Angaben seien zu keiner Zeit angezweifelt worden, wirkt unter diesen Umständen etwas unglaubwürdig.

Sollten Sie hingegen die von mir abgegebene Anlage HG nicht mehr auffinden, hätte ich gerne eine Erklärung darüber, ob dies auch auf die von Ihrer Behörde angefertigten Kopien von sensiblen Daten wie Kontoauszüge und medizinischen Unterlagen zutrifft?

Nach meiner Antragsabgabe am 1. Dezember 2008 habe ich – wie von der Kundentheke angeraten - mehrmals versucht den erkrankten Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen. Erst am 4. Dezember habe ich eine Vertretung erreicht, die mir allerdings nicht weiterhelfen konnte, da mein Antrag bereits von einer Kollegin zu Bearbeitung abgeholt wurde. Name und Rufnummer der Kollegin habe ich zwar nicht erhalten, aber mir wurde versichert bei Rückfragen würde man sich bei mir melden. Ich gehe davon aus der zuständige Außendienstmitarbeiter hat den gleichen Ehrgeiz an den Tag gelegt mich telefonisch zu erreichen.

Abschließend wundert es mich, dass eine Behörde die im Ruf steht, bei den Hilfeempfängern ständig nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen, bei dieser Fragestellung auf den verhältnismäßig kostspieligen Außendienst zurückgreift. Eine Vorladung meiner Person wäre genauso geeignet gewesen und hätte den Steuerzahler weitaus weniger gekostet.

Mit freundlichen Grüßen
FloK
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#22

Beitrag von FloK »

Soweit mal die Weiterführung der einen Beschwerde, die zweite Beschwerde wegen der Schwangerenvermittlung nach dem Termin.
Christoph
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#23

Beitrag von Christoph »

Du läufst Gefahr, dass sie dich nach dem Schreiben gar nicht wieder nach Hause lassen und dich als Sachbearbeiter einstellen. :zwinker:
FloK
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Re: Beschwerde wegen Hausbesuch

#24

Beitrag von FloK »

Christoph, danke für den Hinweis. Ich leg nen Lebenslauf dazu :totlach:

Für die Diskussion über die Schwangerschaftsvermittlung (das Wort gefällt mir :zwinker:) habe ich nen neuen Thread aufgemacht.
FloK
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Neuigkeiten zum Hausbesuch

#25

Beitrag von FloK »

Die Antwort auf meinen letzten Brief lässt noch auf sich warten. Mein Widerspruch gegen meinen letzten unvollständigen Bescheid wird auch noch bearbeitet.

Aber dank einer Änderungsmitteilung und einem sehr schnell bearbeiteten "Änderungsbescheid" hab ich jetzt endlich einen Berechnungsbogen und da steht keine Unterstützungsvermutung drin.

Also war der Hausbesuch nicht nur unverhältnismäßig und unnötig, sondern auch noch ohne Auswirkung. Mal sehen was der Widerspruch noch so alles ans Licht befördert. Laut § 86 SGG fällt der "Änderungsbescheid" da mit rein.

Jetzt bin ich so richtig heiß auf die nächste Post vom Amt :gunni:
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