Umschulung trotz Beschäftigung

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Koelsch
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Umschulung trotz Beschäftigung

#1

Beitrag von Koelsch »

Gerade beim Heimkommen werde ich von Nachbarin angesprochen:

Sie arbeitet seit Jahren ungekündigt in einem Textilbetrieb. Dort hat sie jetzt zumindest eine Allergie gegen textiltypische "Ingredientien" entwickelt. Durch mittlerweile 3 Gutachten bestätigt. AG hat sie aber noch nicht gekündigt.

Sie geht zu BA, will Umschulung, künftiger AG hat Einstellungszusage nach Umschulung gegeben.

BA schüttelt mit dem Kopp, so lange sie arbeite, keine Umschulung. Sie könne aber selbst kündigen, bei der medizinischen Sachlage gäbe es keine Sperrzeit, und dann im ALG I Bezug könne man die Umschulung finanzieren.

:arge:

Was kann man machen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Umschulung trotz Beschäftigung

#2

Beitrag von Günter »

Die Umschulung ist eine Angelegenheit der Rentenversicherung als Reha Maßnahme.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Umschulung trotz Beschäftigung

#3

Beitrag von kleinchaos »

Liegt denn die Möglichkeit einer Kündigung durch den AG im Bereich der Möglichkeiten?
Ich denke mal, zuerst müsste der AG betriebsintern nach einem geeigneten Arbeitsplatz suchen. Dann müsste er die Umschulung bezahlen, eventuell auch in Verbindung mit der RV. Erst bei Kündigung oder drohender Kündigung wäre das Arbeitsamt in der Pflicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Umschulung trotz Beschäftigung

#4

Beitrag von Koelsch »

Da der Antrag (muss klären ob schriftlich) bei der BA gestellt wurde, greift hier wieder § 14 SGB IX
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: Umschulung trotz Beschäftigung

#5

Beitrag von tigerlaw »

Ganz anders: eigentlich dürfte die BG der erste Ansprechpartner sein, vorausgesetzt, die konkrete Erkrankung lässt sich in den Katalog der Anlage 1 zur BKVO subsumieren.

--> Sofort zum Hausarzt, der an die (vermutlich) BG ETEM eine entsprechende Vedachtsanzeige richten soll.

Die schicken dann den Technischen Aufsichtsdienst, usw.

Großer Vorteil der BG-Umschulung: Das Übergangsgeld ist erheblich höher als das von DRV oder BA!!!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Umschulung trotz Beschäftigung

#6

Beitrag von Koelsch »

Danke, werde ich weiterleiten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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