Trotz Krankschreibung ALG1 ?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Rabulli1
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Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#1

Beitrag von Rabulli1 »

Ich bin neu hier und vielen Dank erst mal an die Betreiber dieses netten Forums
und wühle mich ein wenig hier durch, komme aber nicht richtig weiter.

Ich bin 58 und noch wegen BO krank geschrieben und werden in ein paar Monaten in ALG1 kommen.
Ich war vorher noch nie Arbeitslos und kenne mich gar nicht mit dem Thema aus.
Vor ein paar Monaten war ich auf dem Arbeitsamt und der nette Herr meinte ich muß ihm einen Zettel
Unterschreiben das ich auch minderwertig bezahlte Jobs annehmen würde. Ich bin mir nicht sicher ob
ich das machen soll, da ich vermutlich in einer neuen Arbeitslosigkeit dann nach dem letzten Verdienst
das ALG bekomme. Ist das richtig oder kann/muß ich sowas zusagen.

Wann muß ich mich spätestens melden? Vor meine Krankschreibung zu Ende ist oder erst am letzten Tag
wenn ich theoretisch wieder Gesund wäre. Was passiert aber wenn ich weiter krank geschrieben wäre, da
ich in eine Tagesklinik wegen meinem BO gehen werde. Es kann passieren das ich vom Ende der Krankmeldung
zur Arbeitslosigkeit noch in Behandlung bin. Nimmt mich dann das Arbeitsamt überhaupt da ich ja nicht vermittelbar bin??

Ich habe leichte Panik, da ich ja noch meine Familie habe und mein Haus abzahlen muß.

Ich suche auch noch weiter im Forum was ich für Möglichkeiten zur Umschulung oder Existenzgründung habe.

Auf jeden Fall vielen Dank erst mal das es Euch gibt
Zuletzt geändert von Wampe am Do 12. Mär 2020, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vier Fragezeichen sind übertrieben.
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kleinchaos
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Rabulli,

erstmal willkommen bei uns.

Deine Frage: wenn du krankgeschrieben bist kann das Arbeitsamt mit dir nix anfangen und schickt dich (wenn du beim Krankengeld ausgesteuert bist) zum Jobcenter. Mit allen Delikatessen, die es da so gibt. Erst wenn du wieder gesundgeschrieben bist, kann die Arbeitsagentur mit dir was anfangen, dich verwerten und verwursten.

Diesen Zettel, auf dem du dich auch zu "niederen" Arbeiten verpflichtest, lass mal lieber liegen. Zu niedriger bezahlten Tätigkeiten bist du im Laufe der Zeit sowieso irgendwann verpflichtet, nennt sich Zumutbarkeit.

Das Häuschen ist auch bei ALG2 erstmal weitgehend gesichert. Zumindest zahlt das Jobcenter die Zinsen für den Kredit. Wenn allerdings die Tilgung sehr hoch ist und die Zinsen niedrig, weil du schon 25 Jahre tuckerst, dann kann man auch beantragen, dass die Raten gezahlt werden. Sie werden sich wie ein Aal winden, müssen dann aber doch zahlen, meistens jedenfalls.

Mit 58 ne komplette Umschulung wird es sicher nicht mehr geben. Aber berufliche Weiterbildung, Anpassungen usw kann es durchaus noch geben.
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#3

Beitrag von Rabulli1 »

Wenn ich das richtig verstehe würde ich bei fortgesetzter Krankheit in ALG2 kommen? Oder was passiert überhaupt? Mir wurde gesagt das ich nach 18 Monate automatisch aus dem Krankengeld ausscheide.
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kleinchaos
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Nach 18 Monaten wirst du ausgesteuert. Soweit richtig.
ALG1 kann dich nicht verwerten, also kommst du ins ALG2. Die können dich auch nicht verwerten, aber müssen deine Existenz sicherstellen. Hier allerdings sind Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Familie gefragt.
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marsupilami
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#5

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum!

Du wirst hier genauso mit Fragen überfallen, wie beim Arbeitsamt bzw. Arbeitsagentur bzw. Jobcenter.
Rabulli1 hat geschrieben: Do 12. Mär 2020, 15:44 Vor ein paar Monaten war ich auf dem Arbeitsamt und der nette Herr meinte ich muß ihm einen Zettel
Unterschreiben das ich auch minderwertig bezahlte Jobs annehmen würde.
Arbeitsagentur oder Jobcenter?
Was wurde da besprochen, vereinbart oder gar unterschrieben?

Dass Du den "Zettel" mit dieser Geschichte von wegen minderwertig bezahlte Jobs nicht unterschrieben hast, ist schon mal sehr gut.
Das kannst Du Dir auch für die Zukunft merken: es ist nur in den wenigsten Fällen gut und richtig, dort vor Ort irgendwas zu unterschreiben.
Mit nach Hause nehmen, in Ruhe durchlesen, informieren, fragen - hier und in anderen Foren etc. - dann erst entscheiden: ja, unterschreib' ich oder eben nein, unterschreibe ich nicht.
Rabulli1 hat geschrieben: Do 12. Mär 2020, 15:44 Wann muß ich mich spätestens melden?
Am Folge-Werktag nach dem die Krankschreibung ausläuft.

Beispiel: Wenn Du bis morgen, Freitag, krank geschrieben bist, müsstest Du Dich am Samstag melden.
Da Behörde für den Publikumsverkehr Samstag/Sonntag in der Regel geschlossen sind, musst Du Montag dort aufschlagen.


Du hast aber die Problematik, dass Du tatsächlich irgendwann aus der Krankengeld-Zahlung rausfliegst.
Hier kannst Du schon mal ein wenig stöbern.
https://www.finanztip.de/gkv/krankengel ... z%C3%A4hlt.
Ganz wichtig bei der ganzen Geschichte:
Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag, an dem Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Um Ihren Anspruch auf Krankengeld zu erhalten, muss Ihr Arzt Sie in der Regel ohne Unterbrechung erneut krankschreiben, und zwar spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit. Samstage gelten in dem Zusammenhang nicht als Werktage.

Endet Ihre Krankschreibung zum Beispiel an einem Dienstag, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Mittwoch erneut zum Arzt gehen. Sonst entsteht eine Anspruchslücke, und die Krankenkasse kann die Zahlung einstellen. Ihr Arzt kann Sie nicht rückwirkend krankschreiben.
Quelle: aus dem obigen Link.
Das gilt auch für Wochenende. Wenn Du bis Freitag krankgeschrieben bist, nicht erst Montag zum Arzt, sondern schon am Donnerstag oder Freitag spätestens.

Dort, in dem Link, steht übrigens auch drinne, wie lange Krankengeld gezahlt wird.
Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Dabei müssen Sie nicht am Stück krankgeschrieben sein. Die Zeiträume werden zusammengezählt.


Nächste Info:
Wann läuft Dein Krankengeld aus? Voraussichtlich?
denn: https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ld-2006230
Das gilt für alle Krankenkassen!

Damit Arbeitslosengeld 1 oder 2 rechtzeitig "fließt", solltest Du rechtzeitig Antrag stellen.
Du solltest mit ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Jetzt, zu Corona-Zeiten mind. 2 Wochen mehr!
Dabei ist zu beachten:
ALG I wird - wie Lohn/Gehalt - im Nachhinein gezahlt, ALG II im voraus.

ALG gibt's ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde sofern nicht noch Anspruch auf Krankengeld besteht.

Wenn Du also absehen kannst, bis wann Du krank sein wirst, rechtzeitig zum "Amt" gehen und Antrag stellen.
Du musst denen halt sagen, dass Du noch bis "Datum" krank geschrieben bist.


Letzter Tip für's Erste: wegen Krankengeld lass Dich auch von den Leuten Deiner Krankenkasse beraten, wie lange, was tun wenn es keines mehr gibt, ....
Die sind in der Regel a) freundlicher und b) kompetenter als die Leutz vom "Arbeitsamt".
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tigerlaw
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#6

Beitrag von tigerlaw »

Auch von mir ein :willkommen: !

Was kleinchaos schrieb, ist im Normalfall richtig. Bei Dir ist es aber anders: Du bist jetzt bald 1,5 Jahre krank, das Krankengeld wird dann auslaufen.

In diesem Zusammenhang: Man hat insgesamt Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld; der Anspruch ruht aber, solange es Entgeltfortzahlung gibt (Beachte: Trotz "Ruhen" läuft die Uhr weiter, tatsächlich zahlt die KK also für 72 Wochen KG!)

Wenn Du dann "ausgesteuert" bist, haben wir eigentlich die Situation, wo das SV-System an Erwerbsminderung denkt. Gleichwohl muss der Mensch ja weiterhin was zum Leben haben. Deshalb gibt es "Anschlussarbeitslosengeld" nach § 145 SGB III (wie Wampe richtig geschrieben hat). Man erhält Arbeitslosengeld, ohne "arbeitslos" zu sein und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. Die Arbeitsagentur muss Dich dann "unverzüglich" auffordern, entsprechende Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Wenn Du dieser Aufforderung nicht nachkommst oder die Antragstellung "sabotierst", gibt es eine entsprechende Sperre bis zum Wieder-Mitmachen.

Sollte die Rehamaßnahme zu keinem Erfolg führen und die DRV auch eine EM-Rente verweigern, dann dürftest Du nach Auslaufen des vollen Arbeitslosengeldanspruchs (immerhin 24 Monate gemäß § 147 SGB III) tatsächlich noch für einige Jahre in "Hartz-IV" fallen.

Immerhin hast Du eines bisher ganz richtig gemacht: Du hast stets darauf geachtet, keinen einzigen Tag Lücke in den Krankschreibungen zu haben!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#7

Beitrag von Rabulli1 »

Vielen Dank für die informative Antwort.
Was ich noch nicht weiß, wenn ich ausgesteuert werden sollte, falle ich dann in ALG1 oder ALG2 oder ganz was anderes?

Ja es stimmt, ich habe keinen Lückentag aber ich bin wirklich total fertig. Ich war meine ganzes Arbeitsleben keinen Tag arbeitslos und meinen alten Job werde ich nie wieder machen. Ich bin am Überlegen ob ich mich (im kleinen Rahmen) Selbstständig mache, aber wovon Lebe ich dann bis das Geschäft ein wenig läuft. Ich würde nicht reich werden, aber es würde zum Leben und zum Haus abzahlen reichen. Eine Idee habe ich die mit ziemlicher Sicherheit funktionieren würde. Ich werde mich noch ein paar Tage im Forum "durchwühlen" ob ich da entsprechendes finde. Ich möchte nicht mit zu vielen Fragen nerven, da bestimmt einiges schon drinsteht.

Auf jeden Fall vielen, vielen Dank !!!
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tigerlaw
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#8

Beitrag von tigerlaw »

Da Du bis zum Beginn Deiner Krankheit viele Jahre lang als Arbeitnehmer gearbeitet hast, fällst Du auf jeden Fall erst einmal in ALG-I, genauer gesagt wirst Du "Anschluss-Arbeitslosengeld" nach § 145 SGB III bekommen. Insoweit verweise ich auf meinen letzten Beitrag.

Während der Zeit des ALG-I-Bezugs kannst Du ja schon den Start in die Selbständigkeit vorbereiten. Beachte aber einen ganz wichtigen Umstand: Achte darauf, auf keinen Fall mehr als 15 Stunden je Woche darin zu "arbeiten", denn sonst endet Dein Status als "Arbeitsloser" automatisch von Gesetzes wegen. Das fällt Dir dann auf die Zehen, wenn die Arbeitsagentur von einem entsprechenden Sachverhalt erfährt, und dann will sie für die Zeit seit Wegfall des Status das gezahlte ALG-I zurückholen.

Weiterhin sollte der monatliche Ertrag nicht über 165,00 € liegen, weil alles, was darüber hinausgeht, auf die ALG-I-Zahlung angerechnet wird.

Ansonsten: Vorerst kein Anlass für irgendeine Panik (die haben nur manche Zeitgenossen wegen dem neuen Virus Covid-19).
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marsupilami
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#9

Beitrag von marsupilami »

Für alle Fälle:
"Ertrag" = Umsatz minus Kosten minus Steuern.

Wichtig: im Rahmen von ALG II gibt es keine "Abschreibungen".
Nein, auch nicht nach Steuerrecht!!

Selbstständigkeit: egal ab wann, egal was: von Anfang an ordentliche Buchhaltung.
Schon allein um den cash-flow für den eigenen Lebensunterhalt unter Kontrolle zu haben.
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kleinchaos
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#10

Beitrag von kleinchaos »

Bei der Arbeitsagentur kannst du auch noch Einstiegsgeld beantragen, es gibt Existenzgründerlehrgänge, es gibt auch kleine Finanzierungen. Wichtig ist, dass du ein tragfähiges Konzept hast und dieses von einem Gründerberater für tragfähig befunden wird.

Wenn du dann nun durchstartest, also mehr als 15 Wochenstunden und mehr als 165€ Monatserlös, das Geld aber noch nicht für alles reicht, dann kannst du aufstockend ALG2 beantragen. Aber soweit sind wir ja noch nicht.
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#11

Beitrag von Rabulli1 »

Jetzt war ich eine Weile leider nicht mehr im Forum. Ich habe jetzt zusätzlich noch meine Schwiegereltern die ich morgends, mittags und abends Pflege. Meine Tagesklinik wurde wegen Corona abgesagt und ich soll warten bis die sich wieder melden.
Gestern bekam ich ein Schreiben meiner Krankenkasse das mein Krankengeld ende August ausläuft und ich mich bei meiner Agentur für Arbeit melden soll. Ich habe heute versucht anzurufen aber keine Chance durchzukommen. Ich habe mich in diesem Onlineportal der Agentur vor längerer Zeit angemeldet, komme da aber auch nicht rein. Muß ich für das Portal und alles weitere eigentlich auf das Amt oder geht das auch online?
Wie mir so toll geschrieben wurde würde ich in ALG1 übergehen (wenn ich mal beim Amt durchkomme).
Was passiert eigentlich wenn ich dann im ALG wieder gesund geschrieben werde aber meine Schwiegereltern Pflege? Flieg ich dann wieder raus, da ich ja dem Markt nicht zur Verfügung stehe? Meine Frau ist dazu noch in Frührente und zu 80% Behindert wegen schweren psychischen Störungen.

Auf jeden Fall schon mal vorab vielen Dank. Ihr habt mir mit den vorherigen Antworten schon sehr geholfen
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marsupilami
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#12

Beitrag von marsupilami »

Du musst hier nicht ständig anwesend sein.

Wenn Du Fragen hast und hier fragen willst, ist das in Ordnung.
Wir versuchen entweder direkt zu antworten oder versuchen zu finden, wo Du kompetente Antwort bekommen kannst.

So einfach.


Haben Schwiegereltern bzw. Deine Frau Pflegegrad?
Mal überlegen ob der nicht zu beantragen wäre.

Ganz grob gesagt: diese Personen könnten Dir einen Teil des Pflegegeldes abgeben und wenn Du bei Arbeitsagentur bzw. Jobcenter sagen kannst:
ich pflege Frau bzw. Schwiegereltern, ich hab gar keine Zeit für einen Job, sieht die Welt für Dich zwar gleich arm aus, aber Bewerbungsdruck, Druck auf der Arbeit, .... fällt weg.

Arbeitsagentur würde dann wohl versuchen, Dich in die Grusi (Grundsicherung) abzuschieben), wenn Du wg. Pflege keine Zeit für einen Job hast.

Denk aber auch daran, dass auch Pflege Kraft und Nerven kostet.
Und Zeit.
7 Tage die Woche, u.U. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
Kein Urlaub.
Traust Du Dir das zu?

Sicher gibt's entsprechende Hilfs- und Unterstützungsangebote, aber das müsste man dann im einzelnen herauspicken, was da für Dich in Frage kommt.


Ansonsten gibt's auch noch die gute alte Briefpost. :zwinker:
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#13

Beitrag von Rabulli1 »

Danke für die schnelle Antwort. (Bin wirklich dankbar!!)

Mein Schwiegervater ist Pflegegrad 5 mit Demenz
Schwiegermutter Pflegegrad 3 mit Demenz
Meine Frau hat keinen Pflegegrad
Meine Frau macht die Pflege schon seit 2012. Da war auch unser letzter Urlaub.
Jetzt ist Sie fertig und hat auch noch Zwangsstörungen bekommen wegen Keime Ihres Vaters.

Heißt das, wenn ich von Ihnen z.B. 400€ im Monat bekommen würde ( sie beziehen beide eine Minirente), dann würde ich beim Amt in die Grundsicherung fallen.
Muß ich mal suchen wie hoch die ist, aber vermutlich werde ich damit Probleme bekommen, da ich ja noch mein Haus abzahle.
Hab ich sonst eine Möglichkeit? Wenn ich in die Tagesklinik gehe, müßte ich meiner Frau wieder den Job für die 2 Monate machen lassen oder Gesund schreiben egal wie es mir geht.
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Koelsch
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#14

Beitrag von Koelsch »

Wie viele Jahre musst Du noch Haus abbezahlen? Oder genauer, wie viele % hast Du schon abgezahlt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#15

Beitrag von kleinchaos »

Solange du noch krankgeschrieben bist, kannst du Nahtlosigkeits-ALG1 beantragen. Wenn du deine Eltern/Schwiegereltern pflegst, dann bist du zum Teil oder ganz nicht vermittelbar. Bei einer zu pflegenden Person mit Pflegegrad 3 sind je nach Betreuungsaufwand bis zu 6 Stunden Arbeit täglich zumutbar. Bei 2 zu pflegenden Personen sieht das schon ganz anders aus, da kann die Zumutbarkeit schon nicht mehr gegeben sein. Allerdings dürftest du dann keinen Anspruch auf ALG1 mehr haben und müsstest dich beim Jobcenter melden. Wenn du Angehörige pflegst mit diesem Zeitaufwand, bist du da auch nicht vermittelbar.

Das Pflegegeld kann dir auch direkt von der Pflegekasse aufs Konto überwiesen werden. Das Pflegegeld wird bei den Eltern nicht auf eine eventuelle Grundsicherung angerechnet, wenn sie nur kleine Rente haben und GruSi beantragen wollen oder Wohngeld.
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#16

Beitrag von Rabulli1 »

Hallo zusammen.
Jetzt sitz ich erst mal in der Sch... und bin leicht verzweifelt.
Ich bin seit letzten Freitag in Reha und werde da voraussichtlich für 6-8 Wochen sein.
Ich habe ALG1 online beantragt, alles ausgefüllt, von der Krankenkasse die Unterlagen angefordert und eingeschickt.
Heute bekam ich diese Antwort:

Ihren Antrag vom 27.08.20 lehne ich ab § 137. Sie haben keinen Anspruch

Sie sind in den letzten 2 Jahren vor dem 27.08.20 weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaft nicht erfüllt. § 142 und 143 SGB III

Aber ich war/bin doch krank und die KV hat doch einbezahlt. Was hab ich falsch gemacht?

Ich bekomm Panik
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#17

Beitrag von tigerlaw »

Komme erst mal runter vom Panikbaum!

Gegen diesen Bescheid kannst Du Widerspruch einlegen, dazu hast Du einen Monat Zeit.

Wenn Du recht weit von zuhause weg bist (das wird es sein, da Du schreibst "und werde da voraussichtlich für 6-8 Wochen sein") wäre es möglich, erst einmal sehr schnell einen Widerspruch zu schreiben und darum zu bitten, bis drei Wochen nach Rückkehr aus der Reha die Widerspruchsbegründung einzureichen.
Vielleicht kannst Du auch schon von dort aus mit einem Anwalt an Deinem Wohnort Kontakt aufnehmen?

Du kannst mir ja mal per PN deine Mailadresse mitteilen und wo Du wohnst und jetzt in Reha bist, dann kann ich dir mal in einer Datenbank einen/mehrere Kollegen für Sozialrecht raussuchen.

Auf den ersten Blick bin ich auf § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III gestoßen, danach müsstest Du auch während dem KG-Bezug versicherungspflichtig bei der BA gewesen sein.
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#18

Beitrag von Rabulli1 »

Sorry hab ich nicht richtig geschrieben.
Ich bin in einer Tagesklinik und fahre abends 20 Min nach Hause.

Ich hab halt leichte Panik, da am 26.08.20 das Krankengeld ausgeht. OK 2 Monate hab ich Reserve aber dann wird es eng.

Ich verstehe es nur nicht, da die Krankenkasse den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung/Pflegeversicherung bezahlt. Das ergibt für mich keinen Sinn.

Was soll ich in den Widerspruch reinschreiben?

D A N K E
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#19

Beitrag von tigerlaw »

Hab Dir per PN eine Liste mit 4 Fachanwälten für Sozialrecht (nach Entfernung um Deinen Wohnort gruppiert) zugesandt.

Kannst dann der/dem Kolleg/in einen schönen Gruß ausrichten!

Ich nehme an, dass Du keine RS-Versicherung (für Sozialrecht) hast?

Aber auch dann sind die Honorare nicht "umwerfend" hoch ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Trotz Krankschreibung ALG1 ?

#20

Beitrag von Rabulli1 »

Vielen lieben Dank für die Hilfe !!!!!!!!!!!!
Ich bin bei Frau Oster von der Kanzlei Breiter in Wiesloch.

Viele Grüße

Dietmar
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Wie lange Arbeitslosengeld bei welchem Alter?

#21

Beitrag von Rabulli1 »

Guten Abend in's (wirklich tolle)Forum
Ich hab mal wieder eine Frage.

Ich bin seit dem 28.02.19 krank geschrieben und werde am 26.08.20 ausgesteuert.
Meine Frage ist ob ich dann 1,5 Jahre ALG bekomme weil ich 57 war
oder 2 Jahre weil ich mich zum 27.08.20 arbeitslos meldete und seit April 58 bin.
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Re: Wie lange Arbeitslosengeld bei welchem Alter?

#22

Beitrag von Koelsch »

Kann ich aus dem Handgelenk nicht sagen. Ich guck morgen mal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wie lange Arbeitslosengeld bei welchem Alter?

#23

Beitrag von Rabulli1 »

Koelsch hat geschrieben: Di 25. Aug 2020, 22:29 Kann ich aus dem Handgelenk nicht sagen. Ich guck morgen mal
Vielen Dank und einen schönen Abend
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Re: Wie lange Arbeitslosengeld bei welchem Alter?

#24

Beitrag von tigerlaw »

Wenn du bisher noch im Arbeitsverhältnis und "nur" krankgeschrieben warst, dann warst Du ja bisher nur bei der KK. Also zählt dann das jetzige Alter bei Antragstellung, also 18 Monate
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Re: Wie lange Arbeitslosengeld bei welchem Alter?

#25

Beitrag von Koelsch »

Nee, am 27.8. ist er ja schon 58, also 24 Monate
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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