Ich soll ALG zurück zahlen

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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noname89
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Ich soll ALG zurück zahlen

#1

Beitrag von noname89 »

Hallo zusammen,

vielleicht habt ihr einen Rat.

Letztes Jahr hatte ich einen Vollzeitjob sowie einen 450 Euro Job.
Ich habe bei beidem fast zeitgleich die Kündigung bekommen.

Mein Vollzeitjob wurde seitens AG zum 31. März gekündigt.
Mein Nebenjob wurde seitens AG zum 04. April gekündigt, allerdings hatte ich meine letzte Schicht dort am 22. März.

Ab 01. April bezog ich also ALG 1.

Mein Nebenjob-Gehalt für März wurde aber leider erst Mitte April ausgezahlt, jedoch habe ich meine letzte Schicht am 22. März gehabt. Dies kann ich mittels Dienstplan und Aussage der Chefin beweisen.

Nun verlangt die Arbeitsagentur 120 Euro meines im April erhaltenen ALG1, weil ich "bis 04.04.20 Nebeneinkommen erzielt habe". Ja, ich habe zwar das Geld im April ausgezahlt bekommen, aber es war mein März-Gehalt! Ich habe im April nicht gearbeitet. Ich war aber natürlich bis 04.04., also Ablauf der Kündigungsfrist, beim Nebenjob angemeldet.

Dies habe ich der Arbeitsagentur bereits erklärt. Sie bleiben dabei, ich soll 120 Euro zurück zahlen.

Ist das rechtens? Was kann ich denn dafür, dass das März-Gehalt erst Mitte April ausgezahlt wurde?
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tigerlaw
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#2

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen:

Leg als erstes fristwahrenden Widerspruch ein!

Sodann: Wann wurde Dir Lohn/Gehalt der Haupttätigkeit ausgezahlt? Noch im März?

Wenn man den Wortlaut des § 155 I SGB III wörtlich interpretiert, könnte allenfalls der Anteil des Minijob-Lohns, der auf die "Urlaubszeit" vom 1. bis 4. April entfällt, auf den ALG-I-Anspruch angerechnet werden, und zwar nur dann, wenn er den Freibetrag von 165 € übersteigt.

Nach meiner Ansicht dürftest Du beim Widerspruch gute Erfolgsaussichten haben!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
noname89
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#3

Beitrag von noname89 »

Danke für eure Antworten!

Es gab eine Anhörung, die ich genauso beschrieben habe, wie oben.
Ich habe am 22.03. meinen letzten Dienst im Nebenjob gehabt, habe dort die KÜ zum 04.04. erhalten, aber seit dem 22.03 nicht mehr gearbeitet. Ab 01.04. bestand ALG1 Anspruch.

Im Aufhebungs- & Erstattungsbescheid steht:
"die Bewilligung von Arbeitslosengeld hebe ich für die Zeit vom 01.04-04.04.20 teilweise in Höhe von 120 Euro auf". Ich soll das Geld binnen 14 Tage zurück zahlen.
Unten noch der Hinweis, dass Widerspruch zulässig ist.
Sodann: Wann wurde Dir Lohn/Gehalt der Haupttätigkeit ausgezahlt? Noch im März?
ausgezahlt wurde das Geld vom Nebenjob aus März um den 15.04.
Das Gehalt der Haupttätigkeit (die ja zu 31.03. gekündigt war) wurde noch im März gezahlt.
Zuletzt geändert von noname89 am Mo 15. Mär 2021, 17:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#4

Beitrag von Koelsch »

Wie hoch war denn die "Gehaltszahlung", die Du im April erhalten hast?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
noname89
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#5

Beitrag von noname89 »

Koelsch hat geschrieben: Mo 15. Mär 2021, 17:21 Wie hoch war denn die "Gehaltszahlung", die Du im April erhalten hast?
Du meinst vom Nebenjob, ja? 450,39 Euro
noname89
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#6

Beitrag von noname89 »

Wampe hat geschrieben: Mo 15. Mär 2021, 17:30
noname89 hat geschrieben: Mo 15. Mär 2021, 17:09Heute kam der Aufhebungs- & Erstattungsbescheid.
Bitte mal anonymisiert einstellen.
Sorry, ich bin neu hier :) Was soll ich rausnehmen?
noname89
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#7

Beitrag von noname89 »

Geändert. Ist es so ok?
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#8

Beitrag von noname89 »

Achsooooo!!!!!!! HAHAHAHAHA

Entschuldige :)

Ich tippe es auf die schnelle ab:
Die Bewilligung von Arbeitslosengeld hebe ich für die Zeit vom 01.04.2020 bis 04.04.2020 teilweise in Höhe von 120,00 Euro auf.

Für diese Zeit durfte Arbeitslosengeld nicht in der ursprünglich bewilligten Höhe gezahlt werden (§ 48 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - SGB X in Verbindung mit § 330 Absatz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - SGB III).

Sie haben Nebeneinkommen erzielt. Das Nebeneinkommen war für diese Zeit in Höhe des o.g. Anrechnungsbetrages auf das Arbeitslosengeld gemäß § 155 SGB III anzurechnen.

Den überzahlten Betrag für die Zeit vom 01. April 2020 bis 04. April 2020 in Höhe von 120,00 Euro müssen Sie erstatten (§ 50 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch).

Bitte überweisen Sie den festgestellten Erstattungsbetrag unter Angabe des Kassenzeichens und unter Verwendung folgender Bankdaten:
BLABLABLA

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben wurde.
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Koelsch
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#9

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch und dort vorrechnen: Ich hab in der Zeit vom 1.3 bis 4.4 in dem. 450 € Job € 450,xx verdient. Dies bedeutet, in der hier relevanten Zeit vom 1.4 bis 4.4 verdiente ich € xx,xx. Dies ist unterhalb des erlaubten Zuverdiensts, die Rückforderung also nicht berechtigt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
noname89
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#10

Beitrag von noname89 »

War da auch eine Berechnung dabei, wie die auf die 120€ kommen?
Nö. Wie die auf 120 Euro kommen, ist mir auch noch ein Rätsel.
Wie lange hattest du den Nebenjob?
01.06.2019 bis 04.04.2020
Wie hoch war das durchschnittliche Einkommen daraus in den letzten 12 Monaten
2019: ab 01.06.2019 bis 31.12.2019 insgesamt 3240 Euro
2020: ab 01.01.2020 bis 04.04.2020 insgesamt 1089 Euro
noname89
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#11

Beitrag von noname89 »

Ich habe heute mit meinem ehemaligen Nebenjob-Arbeitgeber diesbezüglich telefoniert... Wir haben den "Fehler" gefunden. Damals habe ich ja wie gesagt die KÜ bekommen und dann nicht mehr gearbeitet. Meine restlichen Urlaubstage wurden mir mit dem März Gehalt ausgezahlt. Anscheinend haben sie aber 3 Urlaubstage in den Zeitraum vom 01.04. bis 04.04. angemeldet.... Na toll.
(Berechnung: 3 Tage á 8 Stunden á 12 Euro Stundenlohn minus 165 Euro Freibetrag)

Somit hat die Arbeitsagentur recht und ich muss nachzahlen, oder?
noname89
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#12

Beitrag von noname89 »

Wampe hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 13:49
noname89 hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 13:44(Berechnung: 3 Tage á 8 Stunden á 12 Euro Stundenlohn minus 165 Euro Freibetrag)
Vollzeit-Arbeit bei nem 450€-Job?
Was erzählst du uns da?
3 Urlaubstage, die mit 8 Stunden pro Tag berechnet werden, mal 12 Euro Stundenlohn. Das ist ein Nebenjob, kein Vollzeitjob. Ich habe in dem Nebenjob jeden Sonntag 8 Stunden gearbeitet.

Meine nicht-genommenen Urlaubstage wurden dann ausbezahlt.
noname89
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#13

Beitrag von noname89 »

noname89 hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 13:44 Ich habe heute mit meinem ehemaligen Nebenjob-Arbeitgeber diesbezüglich telefoniert... Wir haben den "Fehler" gefunden. Damals habe ich ja wie gesagt die KÜ bekommen und dann nicht mehr gearbeitet. Meine restlichen Urlaubstage wurden mir mit dem März Gehalt ausgezahlt. Anscheinend haben sie aber 3 Urlaubstage in den Zeitraum vom 01.04. bis 04.04. angemeldet.... Na toll.
(Berechnung: 3 Tage á 8 Stunden á 12 Euro Stundenlohn minus 165 Euro Freibetrag)

Somit hat die Arbeitsagentur recht und ich muss nachzahlen, oder?
Kann mir jemand sagen, ob demnach die Arbeitsagentur mit der Forderung recht hat?
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Koelsch
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Re: Ich soll ALG zurück zahlen

#14

Beitrag von Koelsch »

Ja, dann scheinen die recht zu haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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