Pfändung von SGB-II-Bezügen

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tigerlaw
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Pfändung von SGB-II-Bezügen

#1

Beitrag von tigerlaw »

Der BGH hat am 25.10.2012 wie folgt entschieden (VII ZB 74/11):
Leitsatz

Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010, VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).
Sachverhalt: Ein Jobcenter hatte gleichsam als Anwalt für den Hilfeempfänger gemeint, daß eine Pfändung und Überweisung von Ansprüchen der Schuldnerin "auf Zahlungen des gesamten Arbeitseinkommens und vergleichbarer Einkommen, z.B. Provisionen u. dgl. (einschließlich des Geldwerts von Sachbezügen) sowie der gesamten Geldleistungen (Arbeitslosengeld)" zu unbestimmt sei, weil mit dem Begriff "Arbeitslosengeld" nicht der Anspruch auf Arbeitslosengeld II gemeint sei, für dessen Gewährung der Drittschuldner (= JC) allein zuständig sei. Außerdem seien diese Ansprüche unpfändbar.

Der BGH hat dies abgelehnt. Zum einen sei auch schon früher entschieden worden, daß auch ALG-II "Arbeitslosengeld" sei, und H-4-Ansprüche im übrigen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden könnten. In aller Regel würden die Pfändungsgrenzen bei weitem nicht erreicht.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Pfändung von SGB-II-Bezügen

#2

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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