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LSG NRW - L 19 AS 1034/18 - Tilgung Dispokredit

Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 08:30
von Koelsch
1. Ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter kann nicht auf die Inanspruchnahme eines Dispositionskredits aufgrund einer weiterbestehenden Kontokorrentabrede zur Bestreitung seines Lebensunterhalts als "bereites Mittel" verwiesen werden, wenn er zuvor zugeflossenes Einkommen zur Rückführung des Solls auf diesem Konto verwandt hat (offengelassen in BSG Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R).

2. Denn die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Dispositionskredits zur Bestreitung des Lebensunterhalts verbunden mit einer erhöhten Zinsbelastung stellt keine uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit über eine einmalige Einnahme und damit kein "bereites" Mittel dar, auch wenn der Betroffene nach dem Zufluss einer einmaligen Einnahme und der damit verbundenen Schuldentilgung aufgrund einer Kontokorrentabrede den eingeräumten Dispositionskreditrahmen nicht reduziert und damit die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Dispositionskredits aufrechterhalten hat.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Aus: Tacheles Rechtsprechungsticker - https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2578/

Re: LSG NRW - L 19 AS 1034/18 - Tilgung Dispokredit

Verfasst: Mi 16. Sep 2020, 11:48
von tigerlaw
Revisionsurteil des BSG (zugunsten des eLB) unter viewtopic.php?f=27&t=27137#p559718 !