Job nach Probearbeiten ablehnen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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diebabsi
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Job nach Probearbeiten ablehnen

#1

Beitrag von diebabsi »

Halli hallo ,

Ich bekomme ALG2 ,habe im Sozialenbereich (nicht jeder kann das) Probegerbeitet (MAG Maßnahme) wurde bis zum Ende fertig gemacht ohne Probleme .Der chef hat mir einen minijob angeboten danach. Die Stelle habe ich mir selber gesucht , der Beruf gefällt mir aber nach meinen Probearbeitstagen nicht bekomme ich vom SB Ärger wenn ich dem Betrieb absage ?
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marsupilami
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Wenn ich das richtig verstehe, wurde die (Probe-)Arbeitsstelle im Rahmen der von Dir genannten Maßnahme gesucht und (selbst) gefunden.

Weiß denn der Maßnahme-Träger und/oder das Jobcenter, dass Du zum Probearbeiten warst/bist?
Vermutlich ja, denn Du musst ja in der Zeit auch soz.versichert sein etc.

Die Maßnahme an sich ist beendet?
Probearbeiten auch?

Das mindeste, was zu erwarten ist, dass das JC bei Dir nachfragt, warum Du den angebotenen Job nicht machen willst.
Du solltest also schon mit einer guten Begründung aufwarten können.

Einfach nur "gefällt mir nicht" wird dabei dem SB vermutlich nicht reichen.
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diebabsi
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#3

Beitrag von diebabsi »

Vielen Dank für deine Antwort. Klar wurde alles gemeldet und erfolgreich beendet.
Normal sollte ich eine Ausbildung dort bekommen dafür wurde mir mündlich abgesagt und den minijob angeboten , aber da mir der Beruf allgemein nicht gefällt (psychisch nimmt es mich mit und dabei mit Fäkalien umzugehen mir schlecht wird ) etc. wollte ich absagen und ehrlich sein.

Ich denke mal wenn ich sage was auch so stimmt , mir im Umgang mit Fäkalien schlecht wird sollte das passen oder? Da ich täglich damit in Verbindung wäre , dass belastet einen ja Körperlich und seelisch
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marsupilami
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#4

Beitrag von marsupilami »

Was heißt "Normal sollte ich eine Ausbildung dort bekommen"?
Hast Du da was Schriftliches?

Ungefähr sowas ähnliches wie:
Das Probearbeiten dient dazu um festzustellen, ob der Beruf an sich "gefällt" und damit eine Ausbildung in diesem speziellen Betrieb in Frage kommt.

Mein Vorschlag:
Schreib Dir mal auf, was genau an dem Beruf Dir nicht gefällt/zusagt.
Aber nicht verwechseln mit dem Betrieb.
U.U. kann der Beruf in einem anderen Betrieb Spaß machen.
Aber das ist von außen schwer zu beurteilen.

Kleines Beispiel am Beruf Altenpfleger:
Nicht schreiben: Mir gefällt nicht, dass ich die Pisspötte der Grufties leeren muss.
Sondern: ich komme nicht damit klar, so viele kranke, pflegebedürftige Menschen in einem Haus zu erleben und verkrafte es nicht, dieses geballte Leid den ganzen Tag und jeden Tag über erleben zu müssen.


Schreib Dir aber doch auch mit auf, was Dir gefallen hat.


Den angebotenen Mini-Job kannst Du ablehnen, wenn Du da eigentlich eine Ausbildung machen solltest.
Offenbar bist Du noch jung genug, um eine solche durchzuziehen.
Obwohl: zu alt ist man zu sowas nie. Dauert nur vielleicht ein bischen länger.


Nachtrag: wenn das JC rumzickt, entweder gleich antworten: eigentlich sollte doch Ausbildung.
Minijob - da hab ich doch nichts von.

Und nicht belabern lassen, sondern Schriftliches vom JC verlangen.
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Koelsch
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch, dass so was ausreichend ist. Ich möchte aber nicht ausschließen, dass es da dann noch Diskussionsbedarf gibt. Ich zitier mal aus
Sauer, SGB II § 10 Zumutbarkeit (HI1220401) - Rz. 5
Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten
Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens
und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt
auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das objektive
Leistungsvermögen andererseits an. Im Regelfall wird ein Vergleich zu einer Aussage über die
Eignung des Erwerbsfähigen zu der in Aussicht stehenden Erwerbstätigkeit führen. Unberücksichtigt
bleiben die Neigungen des Leistungsberechtigten. Im Zweifel kann der persönliche Ansprechpartner
oder Fallmanager nicht allein darüber entscheiden, ob eine Arbeit für den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zumutbar oder unzumutbar ist. Bestehen Vermittlungshemmnisse, die dem
körperlichen, geistigen oder seelischen Leistungsvermögen zuzurechnen sind, müssen die Fachdienste
(Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Dienst) eingeschaltet werden. In der Praxis erstellen diese
internen Dienste ein positives und negatives Leistungsbild, das es den Vermittlungsfachkräften in
aller Regel schon vor einem Angebot ermöglicht, über die Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der
Arbeit zu befinden. Es bedarf keiner näheren Prüfung der Eignung einer erwerbsfähigen Person, wenn
diese bereits von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, z. B. wegen Erreichens des
Regelrentenalters, Unterbringung in einer stationären Einrichtung usw
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
diebabsi
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#6

Beitrag von diebabsi »

Schriftlich leider nichts....

Genau im Altenheim ist es. Ich habe einfach gemerkt das dieser Beruf nichts ist , konnte die erste Nacht nicht schlafen da ich es nicht verarbeiten konnte alles. Der Geruch ging mir nicht mehr aus der Nase, musste brechen etc.

Die Bewerbung handelte auch nur um die Ausbildung
Aber da ich in den Probetagen gemerkt habe das es nichts ist, hat es sich ja erledigt dafür sind ja solche Tage da

Ich habe gelernt das es im Leben auf die Gesundheit ankommt und Gesundheit alles ist.

Wie könnte ich falls etwas kommen sollte genau formulieren hättest du einen Text für mich Bitte so wie du teils schon geschrieben hast gerne auch per PN

Ich bedanke mich bei euch herzlich
diebabsi
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#7

Beitrag von diebabsi »

Koelsch hat geschrieben: Di 14. Mai 2019, 19:47 Ich denke auch, dass so was ausreichend ist. Ich möchte aber nicht ausschließen, dass es da dann noch Diskussionsbedarf gibt. Ich zitier mal aus
Sauer, SGB II § 10 Zumutbarkeit (HI1220401) - Rz. 5
Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten
Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens
und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt
auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das objektive
Leistungsvermögen andererseits an. Im Regelfall wird ein Vergleich zu einer Aussage über die
Eignung des Erwerbsfähigen zu der in Aussicht stehenden Erwerbstätigkeit führen. Unberücksichtigt
bleiben die Neigungen des Leistungsberechtigten. Im Zweifel kann der persönliche Ansprechpartner
oder Fallmanager nicht allein darüber entscheiden, ob eine Arbeit für den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zumutbar oder unzumutbar ist. Bestehen Vermittlungshemmnisse, die dem
körperlichen, geistigen oder seelischen Leistungsvermögen zuzurechnen sind, müssen die Fachdienste
(Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Dienst) eingeschaltet werden. In der Praxis erstellen diese
internen Dienste ein positives und negatives Leistungsbild, das es den Vermittlungsfachkräften in
aller Regel schon vor einem Angebot ermöglicht, über die Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der
Arbeit zu befinden. Es bedarf keiner näheren Prüfung der Eignung einer erwerbsfähigen Person, wenn
diese bereits von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, z. B. wegen Erreichens des
Regelrentenalters, Unterbringung in einer stationären Einrichtung usw
Meinst du das von mir zwecks Fäkalien oder das von Marsupilami ? danke dir
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Koelsch
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#8

Beitrag von Koelsch »

Warte mal ab, was Marsu schreibt. Es geht darum, dass Du klarmachen musst, ich reagiere stark körperlich und seelisch auf das "Leiden" der alten Menschen. Kann nicht schlafen, musste soggar mehrfach brechen etc. etc.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
diebabsi
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#9

Beitrag von diebabsi »

Ok vielen Dank ich warte mal ab :)
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marsupilami
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#10

Beitrag von marsupilami »

NeNeee.
Erst mal so wie ich schon gepostet hatte:
Was genau hat Dir nicht "gefallen"? Für Dich selber aufschreiben.
Nicht nur einen Punkt und dann noch vielleicht Gesundheit ist alles.
Was ist denn das "etc."?

Ein paar mehr Gedanken solltest Du Dir schon machen.
Und es sollen Deine Gedanken sein und nicht meine.
Es ist Dein Erleben und nicht meines.

Denn es geht ja auch darum: wenn nicht diese Ausbildung, welcher Beruf darf es dann sein?
Das nächste Probearbeiten - da gefällt mir nicht dass ich immer Kaffee kochen muss. Den Kaffee-Geruch krieg ich nicht aus der Nase.


Abgesehen davon: jetzt sag dort in dem Betrieb den Mini-Job ab, aber bitte auch dazu sagen: Ausbildung wäre okay, nur Mini-Job alleine eben nicht.
Und genau so dann auch beim Job-Center, wenn die fragen.
Dann sehen wir weiter.


Nachtrag: bei 3 Tagen (oder wie viel?) Probe-Arbeiten kratzt Du doch nicht mal an der Oberfläche!!
Ich bin vor vielen Jahren zur See gefahren. Die erste Nacht auf dem Schiff war furchtbar!
Fremde Umgebung, Geräusche, der Hilfs-Diesel für den Strom wummerte irgendwo in dem Schiff, ab und an knallten Türen, wenn Menschen in den Maschinenraum gingen bzw. rauskamen, .....
Als das mal richtig anfing zu schaukeln wurde ich natürlich seekrank und wollte nur noch nach Hause, heim zu Mamma, ....
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Günter
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#11

Beitrag von Günter »

Ich würde auch reinschreiben: Die Aussicht auf eine zukünftige Ausbildung hat mich faziniert, leider musste ich im Laufe der Zeit feststellen, dass mich der Umgang mit alten kranken und dementen Menschen sowohl psychisch als auch körperlich stark belastet. Der tägliche Anblick der kranken Menschen ließ mich nächtelang heulend im Bett liegen und an Schlaf war nicht zu denken. Der Umgang mit den Fäkalien und das Wechseln der Windeln führte regelmäßig zu Brechanfällen.

Das ist offensichtlich auch dem Arbeitgeber bewusst, denn statt der in Aussicht gestellten Ausbildung bot man mir nur einen Minijob an. Diesen kann ich aus Rücksicht auf meine Gesundheit nicht antreten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
diebabsi
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#12

Beitrag von diebabsi »

Ich bedanke mich bei dir für die Antworten,

waren 7 Tage , kann einfach keine Fäkalien anderer weg machen / riechen... bin da empfindlich

Falls was kommen sollte , soll ich dann rein schreiben wie es war. Habe eine mündliche Absage beim Gespräch mit dem Chef bekommen. Und dann weiter abwarten?

Habe auch eine Kopie von der Beurteilung da ist das Feld frei gelassen (Wurde eingestellt / Wurde nicht eingestellt warum )

Das hat der vom Jobcenter bekommen.

Günter

Vielen Dank das hört sich spitze an , genau so ist es
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marsupilami
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#13

Beitrag von marsupilami »

.... und nicht ausgefüllt. Warum wohl?
diebabsi hat geschrieben: Di 14. Mai 2019, 20:11 Falls was kommen sollte , soll ich dann rein schreiben wie es war.
Richte Dich nach der Vorlage von Günter!
diebabsi hat geschrieben: Di 14. Mai 2019, 20:11 Habe eine mündliche Absage beim Gespräch mit dem Chef bekommen. Und dann weiter abwarten?

Habe auch eine Kopie von der Beurteilung da ist das Feld frei gelassen (Wurde eingestellt / Wurde nicht eingestellt warum )

Das hat der vom Jobcenter bekommen.
Von dem Chef eine schriftliche Absage zur Ausbildung verlangen und er soll auch jenes Feld in dem Formular vom Jobcenter ausfüllen.
Von dem Formular Kopie an Dich.
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diebabsi
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#14

Beitrag von diebabsi »

Habe diesen Zettel als Kopie schon bekommen wurde beim Jobcenter vom Chef schon eingereicht.

Dann schreibe ich dem Chef das er mir bitte eine schriftliche Absage schicken soll.

Dankeschön für die Antwort
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Koelsch
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Re: Job nach Probearbeiten ablehnen

#15

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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