Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Günter
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#51

Beitrag von Günter »

So ganz langsam komm' ich mir aber doch veräppelt vor.
Das Motto dieses Forums - oben im Banner - lautet: Hilfe zur Selbsthilfe.
@marsu der TE ist Künstler, er beherrscht die Kunst des Minimalismus. Aber ich fürchte das wird dann nix mit

Immer in der Hoffnung, noch zu Lebzeiten entdeckt zu werden.
Vielleicht sollte er es als Osterhase versuchen, die Infos schön verstecken beherrscht er zumindest.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Corona
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#52

Beitrag von Corona »

Ein Segen, dass ich wegen Corona nicht persönlich im Amt erscheinen muss. Sonst wär´s gleich vorbei :never:
Olivia
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#53

Beitrag von Olivia »

Corona hat geschrieben: Di 5. Mai 2020, 12:47 also Haus und Auto zusammen sind ca 200000 Euro wert. Nur Darlehen oder darf ich das Geld behalten ?
LSG München zum Missbrauchspotential von Corona-Hartz-IV: viewtopic.php?f=19&t=26694
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Koelsch
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#54

Beitrag von Koelsch »

Danke Oli für den hier sehr passenden Hinweis
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Corona
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#55

Beitrag von Corona »

Aha, nachdem ich - dank eurer Hilfe - den ersten Sachbearbeiter wohl verschlissen habe, kommt nun der nächste: Jetzt soll ich Anlage KAS ausfüllen, weil wegen meiner Gewerberäume " ... von einer Selbstständigkeit ausgegangen werden muss ...". Kein Problem - als Künstler, der seiner Zeit so weit voraus ist, dass niemand etwas kauft, ist Anlage KAS ja schnell ausgefüllt ;)
Allerdings bekomme ich erst Grundsicherung, wenn ich vorher "Soforthilfe für (meine) Gewerberäume" beantragt habe und dieser Antrag abgelehnt wurde. (Gemeint ist wohl die Corona-Soforthilfe für Soloselbstständige) Wie verklickere ich jetzt meinem SB, dass das überhaupt keinen Sinn macht ? Denn erstens muss ich für meine Gewerberäume keine Miete zahlen (gehören mir ja). Und zweitens habe ich ja nur die ABSICHT, damit Geld zu verdienen. Allerdings ohne Erfolg. Da ich also NICHT "im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt ... tätig" bin, bin ich gar nicht antragsberechtigt.
Olivia
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#56

Beitrag von Olivia »

Corona hat geschrieben: Sa 23. Mai 2020, 12:40 Allerdings bekomme ich erst Grundsicherung, wenn ich vorher "Soforthilfe für (meine) Gewerberäume" beantragt habe und dieser Antrag abgelehnt wurde. (Gemeint ist wohl die Corona-Soforthilfe für Soloselbstständige)
Soforthilfe ist nicht vorrangig zu beanspruchen, da der Verwendungszweck ein anderer ist als das ALG II. Soforthilfe ist für ungedeckte Betriebskosten da, ALG II sichert den privaten Lebensunterhalt.
Wie verklickere ich jetzt meinem SB, dass das überhaupt keinen Sinn macht ?
Indem Du ihm die Rechtslage erklärst und ihn bittest, darauf Rücksicht zu nehmen.
Da ich also NICHT "im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt ... tätig" bin, bin ich gar nicht antragsberechtigt.
Vielleicht druckst Du ihm die Antragsbedingungen Deines Bundeslandes mal aus? :verwirrt:
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marsupilami
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#57

Beitrag von marsupilami »

Ich vermute mal - aufgrund meiner bekannten Lese-/Schreibschwäche lese ich so einiges falsch.

Vermutung: das Formular, dass Du so schnell ausgefüllt hast, heißt EKS.

Dann lese ich mal so wie das eine bei mir ankommt:
Corona hat geschrieben: Sa 23. Mai 2020, 12:40 Und zweitens habe ich ja nur die ABSICHT, damit Geld zu verdienen. Allerdings ohne Erfolg.
Ich darf jetzt nicht weiter schreiben, was mir so durch den Kopf geht, denn sonst fliege ich hochkant aus dem Forum.

Aber Dir ist schon klar, dass Du mit der Unterschrift und Abgabe eines ALG-II-Antrages Du Dich gleichzeitig verpflichtet hast, alles zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu verringern.
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Günter
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#58

Beitrag von Günter »

Da ich also NICHT "im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt ... tätig" bin,

..... hast du ein winzig kleines Problem mit der Hausgröße. Argument der JCs: "Es ist nicht Aufgabe des Steuerzahlers das Hobby eines Erwerbslosen zu finanzieren"

§Etwas drastischer ausgedrückt, du solltest mal versuchen mit der Realität in Kontakt zu treten.

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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#59

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Sa 23. Mai 2020, 13:17
Da ich also NICHT "im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt ... tätig" bin,

..... hast du ein winzig kleines Problem mit der Hausgröße. Argument der JCs: "Es ist nicht Aufgabe des Steuerzahlers das Hobby eines Erwerbslosen zu finanzieren"

§Etwas drastischer ausgedrückt, du solltest mal versuchen mit der Realität in Kontakt zu treten.

Ein Haus kann auch verrentet werden. Das Jobcenter könnte durchaus zunächst mal dazu auffordern. Dann ist das finanzielle Problem gelöst.

https://www.focus.de/immobilien/finanzi ... 31757.html
Corona
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#60

Beitrag von Corona »

Wenn ich an einer staatlichen Hochschule ein Diplom (Freie Kunst) erworben habe, kann man mich wohl kaum als Hobbykünstler bezeichnen.

Stimmt es denn, was hier im letzten Satz steht (es reicht schon die Absicht) ?
"Als Gewerbeimmobilien gelten Gebäude, die ganz oder zum überwiegenden Teil gewerblichen Zwecken dienen. Das ist der Fall, wenn die Räume genutzt werden, um einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Und der geht, laut Gesetzgeber jeder nach, der die Absicht verfolgt, mit seiner Tätigkeit finanzielle Gewinne zu erzielen. "

Quelle: https://www.euramco-asset.de/glossar/gewerbeimmobilien/
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Koelsch
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#61

Beitrag von Koelsch »

Nur ist die Gewinnerzielungsabsicht eine steuerliche Regelung, ob die 1 zu 1 auf SGB II anzuwenden ist, wage ich zu bezweifeln. Und auch im Steuerrecht reicht die Absicht nur für einen überschaubaren Zeitraum aus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#62

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter wird das ALG II als Zuschuss verweigern, weil das Haus zu üppig ist und daraus auf weiteres Vermögen geschlossen wird. Niemand mit einem grossen Haus kann mittellos sein, so deren Überlegung.
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marsupilami
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#63

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben: So 24. Mai 2020, 09:35 Nur ist die Gewinnerzielungsabsicht eine steuerliche Regelung, ob die 1 zu 1 auf SGB II anzuwenden ist, wage ich zu bezweifeln. Und auch im Steuerrecht reicht die Absicht nur für einen überschaubaren Zeitraum aus.
Wenn ich es recht im Kopp hab, hält Finanzamt ca. 5 Jahre - je nach Branche/Tätigkeit, etc. - die Füße still.
Aber dann wollen die SB's auffem Fi-Amt wengistens 'ne Schwarze Null sehen!
D.h. sämtliche Kosten der gewerblichen Tätigkeit sollten gedeckt sein ebenso die Lebenshaltungskosten, alle Versicherungen, et.

Die SB's im JC sind da etwas ungeduldiger - dort gilt die Faustregel 1 Jahr.
Dann muss da ein Gewinn rüberkommen, d.h. sämtliche Betriebskosten incl. betriebliche Versicherungen müssen gedeckt sein UND die Hilfe zum Lebensunterhalt, also Miete Wohnung, sonst. Lebenshaltungskosten müssen mind. erkennbar teilweise aus dem anrechenbaren Gewinn bestritten werden.
Ansonsten werden sie kiebig.
Es mag Fälle geben, wo die geduldiger sind, aber das sind "Einzelfälle".
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Olivia
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#64

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: So 24. Mai 2020, 12:39 Wenn ich es recht im Kopp hab, hält Finanzamt ca. 5 Jahre - je nach Branche/Tätigkeit, etc. - die Füße still.
Aber dann wollen die SB's auffem Fi-Amt wengistens 'ne Schwarze Null sehen!
D.h. sämtliche Kosten der gewerblichen Tätigkeit sollten gedeckt sein ebenso die Lebenshaltungskosten, alle Versicherungen, et.
Die Lebenshaltungskosten zählen zum privaten Bereich und sind aus dem Gewinn zu bestreiten. Dem Finanzamt reicht bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht, dass das Unternehmen keine dauerhaften Verluste macht und auf positive Zahlen ausgerichtet ist. Es ist aus Sicht des Finanzamtes nicht zwingend nötig, dass der Gewinn die Lebenshaltungskosten vollständig deckt.
Corona
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#65

Beitrag von Corona »

und was soll ich jetzt machen ?
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Koelsch
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#66

Beitrag von Koelsch »

Du wirst kaum darum herumkommen, dem JC klarzumachen, dass Deine Immobilie nicht schnell verwertbar ist und das "Tasche leer" ist.
Ebenso, dass Du keinen Anspruch auf Soforthilfe hast, weil keine laufenden Kosten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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angel6364
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#67

Beitrag von angel6364 »

Und dann versuchen, Geld zu verdienen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Corona
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#68

Beitrag von Corona »

angel6364 hat geschrieben: So 24. Mai 2020, 22:09 Und dann versuchen, Geld zu verdienen.
Genau das geht ja wegen Corona nicht.
HarzerUrvieh
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#69

Beitrag von HarzerUrvieh »

Corona hat geschrieben: Mo 25. Mai 2020, 09:13
angel6364 hat geschrieben: So 24. Mai 2020, 22:09 Und dann versuchen, Geld zu verdienen.
Genau das geht ja wegen Corona nicht.
Und vor Corona ging das?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#70

Beitrag von marsupilami »

Also Schreiben aufsetzen mit ungefähr der Basis wie Olivia das in viewtopic.php?f=3&p=550837#p550731 schon angerissen hat.

1.) diese Soforthilfe ist grundsätzlich keine vorrangige Leistung - SB möge bitte die Rechtsgrundlage nennen, wo drinne steht, dass es ALG II für Sebstständige nur dann gibt, wenn entsprechende Anträge auf Corona-Soforthilfe aus völlig anderen Bundes- und Landesmitteln abgelehnt wurden.
2.) hat einen völlig anderen Zweck
3.) brauche ich erst gar nicht zu beantragen, weil die Voraussetzungen a)..... b)......c).... nicht gegeben sind und somit Antrag eh abgelehnt werden
wird - bzw. Dir erschließt sich der Sinn nicht so recht, einen Antrag zu stellen, der eh abgelehnt werden wird auf Grund der Vorgaben

Frist setzen, max. 14 Tage.

Wenn die rum sind und kein Bescheid und kein Geld, dann eA beim zuständigen SG, weil Kühlschrank und Konto leer.
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Corona
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#71

Beitrag von Corona »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 25. Mai 2020, 09:31
Corona hat geschrieben: Mo 25. Mai 2020, 09:13
angel6364 hat geschrieben: So 24. Mai 2020, 22:09 Und dann versuchen, Geld zu verdienen.
Genau das geht ja wegen Corona nicht.
Und vor Corona ging das?
bin Taxi gefahren
Corona
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#72

Beitrag von Corona »

oder vielleicht doch erstmal auf die freundliche Tour versuchen ?

Sehr geehrter ... ,

offensichtlich liegt hier ein Missverständnis vor. Als staatlich ausgebildeter Künstler (Diplom 1997) nutze ich meine Arbeitsräume als Atelier, Werkstatt, Galerie usw...
Bedauerlicherweise erziele ich mit meiner Arbeit keine Einnahmen. Genauso wenig enstehen mir aber auch Kosten. Denn die Räume gehören mir selbst. Beides hat zur Folge, dass ich im Soforthilfeprogramm gar nicht antragsberechtigt bin.

Mit freundlichen Grüßen
HarzerUrvieh
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#73

Beitrag von HarzerUrvieh »

Corona hat geschrieben: Mo 25. Mai 2020, 09:44
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 25. Mai 2020, 09:31
Corona hat geschrieben: Mo 25. Mai 2020, 09:13
Genau das geht ja wegen Corona nicht.
Und vor Corona ging das?
bin Taxi gefahren
Angestellt oder selbständig?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Koelsch
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#74

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du auch freundlich versuchen, manchmal ist das der bessere Weg, leider aber nicht immer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Missachtung der Corona-Regelung durchs Amt

#75

Beitrag von marsupilami »

Corona hat geschrieben: Mo 25. Mai 2020, 09:50 oder vielleicht doch erstmal auf die freundliche Tour versuchen ?

Sehr geehrter ... ,

offensichtlich liegt hier ein Missverständnis vor. Als staatlich ausgebildeter Künstler (Diplom 1997) nutze ich meine Arbeitsräume als Atelier, Werkstatt, Galerie usw...
Bedauerlicherweise erziele ich mit meiner Arbeit keine Einnahmen. Genauso wenig enstehen mir aber auch Kosten. Denn die Räume gehören mir selbst. Beides hat zur Folge, dass ich im Soforthilfeprogramm gar nicht antragsberechtigt bin.

Mit freundlichen Grüßen
Geht auch.

Aber ich empfinde das dann als ein wenig ..... dürftig.
Du musst dann - wenn das Erfolg haben soll - ein wenig mit der Sprache, den Wörtern "spielen"

Ich nehm' einfach mal Deines und "pimpe" - oder poliere - das ein wenig auf:
Sehr geehrter ... ,

offensichtlich liegt hier ein Missverständnis vor. Als staatlich ausgebildeter Künstler (Diplom 1997) nutze ich einen Teil der Räume meines Hauses als Atelier und Werkstatt; insbesondere aber auch als Galerie.
Bedauerlicherweise erziele ich mit meiner Arbeit derzeit aufgrund der staatlich verordneten Einschränkungen keine Einnahmen.
Da die Räume innerhalb meines Hauses liegen, entstehen nur - relativ - geringe Aufwendungen (anteilige allgemeine Betriebskosten, Heizkosten, ...)
Dieses hat zur Folge, dass ich im Soforthilfeprogramm laut Antragsvorgaben gar nicht antragsberechtigt bin.

Mit freundlichen Grüßen
So ungefähr.
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