Erstantrag mit Hinweis auf Corona - Anrechnung von fiktivem Einkommen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Nives Morgenstern

Erstantrag mit Hinweis auf Corona - Anrechnung von fiktivem Einkommen

#1

Beitrag von Nives Morgenstern »

kann man eine ausgefüllte Mietbescheinigung ohne die Unterschrift des Vermieters beim JC abgeben?
also ich meine das wegen der vielen detaillierten Fragen in der Bescheinigung,,
oder reicht es wenn die Zahlungen nachgewiesen werden?
die fragen in der Bescheinigung zum Beispiel ob ein Energieausweis vorliegt, wann das Haus gebaut wurde,
gesamte beheizbare Fläche des Gebäudes
Zuletzt geändert von Nives Morgenstern am So 16. Aug 2020, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89510
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#2

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Meinung reicht es, wenn Du selbst dieses Blättchen ausfüllst. Im Zweifel soll Dir JC mal die Rechtsgrundlage nennen, nach der der Vermieter dem JC solche Auskünfte geben muss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#3

Beitrag von Nives Morgenstern »

vastehe...
das "Bl?ttchen" kam heute mit der Post, incl. RFB und Fristsetzung
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#4

Beitrag von Nives Morgenstern »

das ist hier eine Optionskommune, sie haben ihre eigenen Formulare wo drauf steht "vom Vermieter auszufüllen"
und "Unterschrift des Vermieters"
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#5

Beitrag von Nives Morgenstern »

@Wampe yes
hatte auch schon überlegt ein allgemeines KdU Formular zu schicken,
(dann können sie wenigstens leicht die relevanten Daten ablesen
und ich hab nich das Blättlein ausgefüllt was sie für die Vermieter vorhalten)
oder gleich wie Koelsch gesagt hat
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35639
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#6

Beitrag von marsupilami »

Ich denke, es lassen sich für die Leistungsgewährung alle relevanten Daten aus dem vorgelegten Mietvertrag bzw. Kontoauszügen ablesen.

Also Wohnungsgröße (incl. zugehörige Nebenräume wie Dachboden, Keller, Stellplatz/Garage), Betriebskosten, Heizkosten, bzw. die jeweiligen monatlichen Abschläge.


"Mein" Grusi-Amt wollte mich auch mit so einem Wisch nerven.
Da wurde doch tatsächlich u.a. auch noch nach der Art des Bodenbelages gefragt.

Hab' denen damals gleich gesagt: Gibt's nicht. Begründung:
1. müsste ich mich dann gegenüber dem Vermieter offenbaren
2. sind nach meiner Auffassung alle relevanten Daten aus Mietvertrag und Kontoauszügen abzulesen.

Wenn sie das nicht akzeptieren kann, werde ich mich anwaltlich beraten lassen.
Dann war das Thema gleich durch.


Also kannst Du denen das von Dir ausgefüllte (nur relevante Daten aus dem Mietvertrag) Formular zuschieben und dazusagen: Unterschrift vom Vermieter gibt es nicht, weil: .....
Abgesehen davon: Wampe's / Koelsch' Hinweis

Oder gleich direkt zurückschreiben: Formular gibt es nicht, weil ....
Signatur?
Muss das sein?
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#7

Beitrag von Nives Morgenstern »

@marsupilami ja, das ginge bestimmt auch

von der Mietbescheinigung abgesehen is die RFB vielleicht wegen weiterer
vorzulegender Unterlagen:

- die Kontoauszüge der letzten drei Monate von meinem Mann
- die Rechnung der Stadtwerke

nur, wir hatten schon alle Kontoauszüge seit April geschickt, er hat keine weiteren Konten
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35639
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#8

Beitrag von marsupilami »

Wozu die Rechnung der Stadtwerken?
Ist das der Energieversorger für Heizung?
Dann ja, sonst nein.
Denn Energie (Gas/Strom) sind aus dem Regelsatz zu begleichen und geht das JC daher nix an.

Oder gibt es da Schulden, die jetzt das JC übernehmen soll?
Dann könnte die Vorlage berechtigt sein.


Paypal-Konto oder ähnliches?
Wenn Ihr aber bereits Kontoauszüge von allen Konten geschickt habt, dann hoffentlich nachweislich und dann auch da zurückschreiben:
die von ihnen angeforderten Kontoauszüge wurden zusammen mit anderen Unterlagen bereits am [Datum] zugesandt/vorgelegt bzw. als vorhanden auf der Liste der/des MA*in Herr/Frau Muschter abgehakt.
Signatur?
Muss das sein?
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#9

Beitrag von Nives Morgenstern »

wusste net das man einen paypal account angeben sollte

ansonsten wurde der Eingang der von uns bisher geschickten Unterlagen bestätigt
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35639
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#10

Beitrag von marsupilami »

paypal ist nach dem Verständnis des JC nicht nur ein "Account".
Für die ist das quasi ein Bankkonto!
Signatur?
Muss das sein?
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#11

Beitrag von Nives Morgenstern »

für andere is es wohl ein "Bezahldienst" oder so...
ich kenn mich da nich aus, ich mach darüber nur Einkäufe, das geht aus den Bankkontoauszügen hervor...
(ich meine das da so ein pp account verknüpft ist)
hmm... wär ja möglich das sie Einsicht in das paypalkonto möchten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89510
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#12

Beitrag von Koelsch »

Wollen die in aller Regel
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#13

Beitrag von Nives Morgenstern »

dann reich ich das direkt nach, allerdings hab ich kA wie man das als pdf
umwandelt
ok, habs als pdf
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89510
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#14

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35639
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#15

Beitrag von marsupilami »

Die Schwärzungsmöglichkeiten nicht vergessen!
Signatur?
Muss das sein?
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#16

Beitrag von Nives Morgenstern »

hmm, hab die Auszüge ohne schwärzen geschickt
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89510
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#17

Beitrag von Koelsch »

Gibt weniger Rückfragen, ist kein Beinbruch im Normalfall
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#18

Beitrag von Nives Morgenstern »

ok 🙂
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#19

Beitrag von Nives Morgenstern »

heut kam der Bewilligungsbesecheid
wir hatten im Juli 2019 577,00 Einkommen von
Tantiemen, kann man das jez 6 Monate anrechnen
für bis 11/2020?
weil, JC sagt wir hätten ein Einkommern von 96,00 Euro pro
Monat bis November 2020
vielleicht is es ein Irrtum
Zuletzt geändert von Wampe am Do 6. Aug 2020, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89510
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#20

Beitrag von Koelsch »

Also ist da ein Widerspruch fällig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35639
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#21

Beitrag von marsupilami »

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw. Unterlagen von Euch kann das JC erkenne und sicher behaupten:
die Tantiemen fließen in Höhe xx € definitiv bis einschließlich November?

Die sind doch sicherlich noch gar nicht geflossen, dann können die doch jetzt noch nicht angerechnet werden.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22267
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#22

Beitrag von Olivia »

Gehen die 96 € mtl. nicht im Grundfreibetrag auf?
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#23

Beitrag von Nives Morgenstern »

@marsupilami genau, dies Jahr gabs noch keine Ausschüttung
das jc hatte gefragt weil beim Wohngeld die Urheberrechte angegeben waren

ich hatte ein pdf geschickt und ausversehn Gutschrift 2020 geschrieben,
dabei sollte es Gutschrift 2019 heissen.
dann hab ich gleich ein paar Minuten später eine e-mail
geschrieben, so und so und es erklärt
aldo dachten sie wohl der Geldeingang war im Juli 2020,
der Antrag is wie gesagt ab 06/2020

wo ich die Erklär-email geschrieben hatte kam auch eine Bestätigung,
aber net so präzise halt
da wurde der Eingang einer mail bestätigt, es warn ja aber zwei wenn mans genau nimmt
@Olivia nee, die ham das angerechnet und abgezogen


 ! Nachricht von: Wampe
@ Nives: Diese kurz aufeinander folgenden Doppelpostings blähen den Thread nur unnötig auf. Wenn Du mal wieder etwas zu einem kürzlich geschriebenen Beitrag ergänzen möchtest, dann probier doch von den im Beitrag angezeigten Symbolen mal das linke aus, das was aussieht wie ein Stift.
Zuletzt geändert von Wampe am Mi 5. Aug 2020, 15:48, insgesamt 5-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35639
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#24

Beitrag von marsupilami »

Vergiss diesen E-Mail-Sch.... in "Zusammenarbeit" mit dem JC!
Das ist im Ernstfall nicht beweiskräftig, wer was wann wem geschickt hat und im Spam-Ordner gelandet ist und entsorgt wurde .....

Mach' das nochmal, schriftlich - also auf Papier und so :zwinker: - und entweder mit einer Kopie dort hin und auf der bzw. Deiner Kopie den Empfang des Originals bestätigen lassen

Dass das ein Versehen von Dir war, man möge bitte korrigieren, möglichst zeitnah.
Gib ihnen so 14 Tage.

Wenn dann nichts kommt, Widerspruch gegen den Bescheid.
Widerspruch weil bedauerlicher Irrtum, man möge bitte korrigieren.

Oder eben gleich Widerspruch.


Du musst halt das Datum des Bescheides beachten.
Steht meistens rechts oben.

Du hast für einen Widerspruch 4 Wochen Zeit.



Abgesehen davon: wieso jetzt Wohngeld?
Normalerweise gibt's entweder ALG II oder Wohngeld.
Beides zusammen gibt es normalerweise nicht.
Signatur?
Muss das sein?
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#25

Beitrag von Nives Morgenstern »

hab zwar keine Schreibblätter und keinen Drucker,
jdfs mach ich das dann auf Papier
das Wohngeld gabs vorher, das wurde eingestellt
Gesperrt

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“